NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

Fenster schließen

Medien
„Freispruch erster Klasse“ in Erlangen für NRhZ-Autorin Dr. Sabine Schiffer
Erfolg im Kampf um Meinungsfreiheit
Von Dr. Maryam Dagmar Schatz und Franziska Schneider

Vom Vorwurf der „üblen Nachrede“ aufgrund der Anzeige eines Polizeibeamten freigesprochen wurde am Mittwoch in einem Prozess vor dem Amtsgericht Erlangen die NRhZ-Autorin Dr. Sabine Schiffer. ProzessbeobachterInnen gratulierten der Gründerin des Instituts für Medienverantwortung (IMV) anschließend zu diesem „Freispruch erster Klasse“. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit ihrem Verfolgungseifer nicht durchsetzen können. Nach Einschätzung von Sabine Schiffer selbst, für die das Urteil in erster Instanz nach eigener Aussage überraschend kam, bedeutet dies, dass von Wissenschaftlern und Journalisten auch in Zukunft kritische Fragen gestellt werden können

Sabine Schiffer und ihr Rechtsanwalt Markus Künzel | Alle Fotos: IMV

Auffallend für manche der Besucher im Gerichtssaal: ein Kreuz an der Wand - so versteht man die Trennung von Religion und Staat doch viel besser. Allmählich füllte sich der Raum. Schon vor dem Gerichtsgebäude hatten sich viele Interessierte versammelt, nicht nur ZuhörerInnen, sondern auch viele aktive UnterstützerInnen, die über eine Facebook-Gruppe und einen Solidaritätsaufruf  zusammengekommen waren - dazu ein breites Spektrum von JournalistInnen von den Nürnberger Nachrichten über die türkische Zaman bis hin zur Jüdische.at und Hagalil.


Amtsgerichtssaal - schon vor Beginn der Verhandlung rappelvoll

Wie üblich wurde der Tatvorwurf noch einmal mündlich vorgetragen. Sicher hatte sich Staatsanwältin Jutta Schmiedel intensiv vorbereitet, was ihren Ausführungen deutlich anzumerken war. Sie wiederholte also den Vorwurf an Sabine Schiffer, in einem Interview mit dem deutschsprachigen Iranischen Nachrichtensender IRIB (dem auch schon andere Medienschaffende, wie Henryk Broder ein Interview gaben) den Polizeihauptkommissar Grimm, der im Gericht in Dresden einen Schuss auf den Ehemann der dort gerade ermordeten Marwa El-Sherbini abgegeben hatte, gegenüber Familie und Öffentlichkeit verächtlich gemacht zu haben.

Trotzdem festigte sich dabei selbst bei unbefangenen Zuschauern die Meinung, dass die Staatsanwältin den untauglichen Versuch unternahm, eine Äußerung juristisch zu würdigen, die in der von ihr beanstandeten Form gar nicht gefallen war. Dies machte Sabine Schiffers Rechtsanwalt Markus Künzel, auch sehr schnell unmissverständlich klar. Richter Wolfgang Frank hatte zunächst deutlich Mühe, sich in diesen widersprüchlichen Argumenten zurechtzufinden, wurde dann aber am Ende zunehmend souveräner.

Für die Eine: sicher. Für die Andere: Glatteis

Was für die Angeklagte Schiffer ein sicheres Terrain war, erwies sich für Staatsanwältin Schmiedel vermutlich als Glatteis. Zitat: „Der Rassismusbegriff à la Balibar und Hall (vgl. Memmi) gilt in der Forschung als Überbegriff für Diskriminierungsstrukturen auf Grund von veränder- wie unveränderbaren Merkmalen von Personen. (...) Das gemeinte Phänomen umfasst Ausgrenzungsmechanismen (...)“ - Da in den wissenschaftlichen Disziplinen davon ausgegangen werde, dass jeder gewissen rassistischen Vorurteilsstrukturen unterliegt, könne man auch davon ausgehen, dass davon auch ein Polizeibeamter nicht zwingend frei sei. - Schiffers differenzierte und elegante Analyse reduzierte die Staatsanwältin auf ein lapidares „ausländerfeindlich“. Am Ende ihrer verlesenen Erklärung führte Sabine Schiffer aus, welche Frage sich ihr aufgrund des Mordes in Dresden zwingend aufgedrängt hatte: „Wäre ein Muslim, der sich in vergleichbarer Art und Weise geäußert hätte, wie der Mörder Marwa El-Sherbinis, mit Rucksack und ohne Durchsuchung in den Gerichtssaal gelangt?“


Noch strahlt Staatsanwältin Schmiedel - vor Prozessbeginn unter dem Kreuz an der Wand

Wie wenig Staatsanwältin Schmiedel mit dem wissenschaftlichen Diskurs, den sie ja zu würdigen hatte, vertraut war, zeigte sich nicht nur in ihrer unsicheren Handhabung des Rassismusbegriffs, sondern rief im Verlauf der Verlesung ihres Plädoyers Erschrecken hervor. So versuchte sie einen Zusammenhang zwischen dem angeblichen Rassismusvorwurf Schiffers an den Polizisten und der nach ihrer Aussage bereits juristisch gewürdigten Verunglimpfung hoher Staatsbeamter durch unsubstantiierte Nazivergleiche herzustellen. Offenbar wollte sie damit eine besondere Notwendigkeit des Ehrenschutzes für Staatsbeamte verdeutlichen. Dies gelang ihr nicht, viel mehr – unserer Auffassung nach - gelang ihr eine höchst befremdliche Relativierung des Nationalsozialismus indem sie behauptete, eine Überlegung, wie Sabine Schiffer sie angestellt hatte, sei gerade angesichts der historischen Verbrechen von Nationalsozialismus und Holocaust in Deutschland nicht hinnehmbar.

Nachdem Rechtsanwalt Künzel sein Plädoyer gehalten hatte, wurde das Urteil beklommen erwartet und nicht wenige dürften die Ausführungen überrascht haben. Er hat sicherlich um eine faire, juristisch haltbare Ausarbeitung gerungen, wobei das Wort „sicherlich“ eine Rolle spielte. Es ist ihm sicherlich gelungen. Denn im Gegensatz zu Staatsanwältin Schmiedel, die nur eine Bedeutung aus dem Wörterbuch zitierte, legte der Richter auf die zweite Bedeutung wert. „Sicherlich“, wie von Schiffer in dem Interview geäußert, könnte sowohl zur Verstärkung einer Tatsachenbehauptung als auch zur Verstärkung des subjektiven Meinungscharakters verwendet werden – im Sinne von „höchstwahrscheinlich“. Dies hielt er offensichtlich für wahrscheinlich.


Pressekonferenz im IMV - großes Medieninteresse:

Dieser Prozess hat viele Menschen zusammengebracht, die sich vorher noch nicht gekannt hatten. Netze wurden geknüpft, Koalitionen wurden gebildet. Das Medieninteresse war groß, denn es ging ja darum ein Stück Meinungsfreiheit zu retten – und das betrifft nicht zuletzt auch Journalisten. Das Interview, wegen dem Sabine Schiffer angeklagt wurde, finden Sie übrigens hier
http://german.irib.ir/media/interviews/schiffer.mp3 und können sich so selbst ein Urteil bilden. (PK)


Online-Flyer Nr. 242  vom 25.03.2010



Startseite           nach oben