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Inland
Zum Mord an Marwa El-Sherbini bleiben einige Fragen offen
Justizskandal nach Dresden?
Von Peter Kleinert

Zwischen Weihnachten und Neujahr erhielt NRhZ-Autorin Dr. Sabine Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung in Erlangen, einen Strafbefehl, in dem ihr zwei Monate Gefängnis angedroht werden. Der Vorwurf lautet auf üble Nachrede gegen den Polizisten, der während der Ermordung der in Ägypten geborenen Marwa El-Sherbini (31) am 1. Juli 2009 im Landgericht in Dresden alarmiert wurde und dann dort – anstatt auf den von ihr vor Gericht gebrachten Muslim-Hasser Alexander Wiens – auf deren zu Hilfe gekommenen Ehemann schoss. – Die Redaktion


Gedenken an Marwa El-Sherbini
in Dresden

Quelle: NRhZ-Archiv
In einem NRhZ-Beitrag vom 8. Juli 2009 hatte Sabine Schiffer nicht nur ihre Bestürzung über den Mord, sondern auch über „die Art der Berichterstattung über die antiislamische Messerattacke in Dresden“ geäußert: „Mit Begriffen wie “ausländerfeindlich“ oder “rassistisch“ wird versucht, die Tatsache zu umgehen, dass die antiislamische Agitation, die wir seit rund 30 Jahren beobachten und seit etlichen Jahren anmahnen, eine neue Stufe erreicht hat. Dass bisherige Bemühungen um eine Versachlichung der Diskussionen um Islam und Muslime bei weitem nicht ausreichen, zeigt diese Tat wie auch die Tatsache, dass der Ehemann des Opfers von einem Polizisten angeschossen wurde – nicht der tatsächliche Täter. Ob dies etwas mit dem Aussehen des Betroffenen zu tun hat, wäre in einem Gutachten zu prüfen. Statt hier Alarm zu schlagen im Sinne einer Vierten Gewalt, verlegt man sich medial eher auf Straftatsberichterstattung as usual – Russlanddeutscher, also nicht unser Problem.“[1]

 
Während die “Vierte Gewalt“ darauf kaum reagierte, meldete sich die “Dritte“, also die Justiz, nachdem Sabine Schiffer auch in einem Interview mit dem iranischen Sender IRIB die Überlegung geäußert hatte, dass die Verwechslung des Täters mit dem Ehemann der von ihm ermordeten kopftuchtragenden Apothekerin einen rassistischen Subtext gehabt haben könnte. In einer Pressemitteilung vom 7. August 2009 präzisierte sie diesen Gedanken:


Medien- und Justizkritikerin
Sabine Schiffer

Quelle: NRhZ-Archiv
„Bei der von mir geäußerten Vermutung, dass der Polizist aus rassistischen Gründen auf den  Ehemann des Opfers und nicht auf den wahren Angreifer gezielt haben könnte, handelt es sich um einen Erklärungsversuch, der auf den unbewussten Folgewirkungen medialer Sachverhaltsdarstellungen basiert. Wenn arabisch-stämmige Mitbürger in den Medien undifferenziert immer wieder als potenzielle Gewalttäter, Terroristen oder "Ehrenmörder" dargestellt werden, kann diese Form der Mediendarstellung auch das Unterbewusstsein der Medienkonsumenten und deren tatsächliches Handeln in Stresssituationen beeinflussen. Es ist heute unbestritten, dass es über Jahre hinweg eine mediale Berieselung sowohl in der Berichterstattung als auch im Unterhaltungsbereich in Bezug auf Muslime und arabisch-stämmige Menschen gab. Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung über mögliche Täter und Opfer führen kann. Es war daher nie meine Absicht, dem Polizeibeamten eine von Grund auf rassistische Einstellung oder gar vorsätzliches Handeln zu unterstellen. Ich wollte lediglich auf die Folgewirkungen medialer Darstellungen hinweisen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe anmahnen, über derlei rassistische Fehlinterpretationen und deren Begünstigung sowohl durch Mediendarstellungen als auch durch politische Diskurse aufzuklären.“[2]

 
Alle Verfahren eingestellt
 
Trotzdem erhielt Sabine Schiffer unter dem Datum vom 29. Dezember 2009 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen über 6.000 Euro oder zwei Monate Gefängnis, weil ihre „unwahre Behauptung – hinsichtlich der Beweggründe des Polizeibeamten – geeignet ist, diesen verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“[3]. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen möglichen Fehlverhaltens bei seinem Schuss auf den Ehemann der im Gerichtssaal mit 18 Messerstichen Ermordeten wurde von der “Dritten Gewalt“ eingestellt. Und eine Anzeige wegen einer durch Artikel auf der Internetseite Politically Incorrect[4] gegen Sabine Schiffer gestarteten Serie Hassmails[4], die zum Teil offene Gewaltandrohungen enthalten, wurde von der Justiz abgewiesen. Angeblich war sie nicht ordnungsgemäß formuliert.
 
Der Frage, ob die Dresdener Justiz im Zusammenhang mit dem Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini durch zu geringe Sicherheitsvorkehrungen ihrer Verantwortung in ausreichendem Maße nachgekommen ist, ist die “Dritte Gewalt“ merkwürdigerweise nicht nachgegangen, sondern hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter und den Gerichtspräsidenten eingestellt. Berichte des Focus vom 13. Juli 2009[5] und der Süddeutschen Zeitung vom 28. Oktober 2009[6] über der Tat vorangegangene Äußerungen des Mörders Alexander Wiens legen nämlich nahe, dass dieser in seiner Vernehmung – bevor die Zeugin in den Saal gerufen wurde – gegenüber dem Richter laut Protokoll wörtlich erklärte: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass diese Monster nach dem 11. September nicht rausgeschmissen wurden.“ Und schon lange vor dem Termin beim Landgericht hatte er in einem Hassbrief an das Amtsgericht als erster Instanz in dem von Marwa El-Sherbini angestrengten Beleidigungsprozess den Islam als eine „verrückte, gefährliche Religion" bezeichnet. Alle Anhänger des Islam seien „Islamisten", die Deutschland „nach ihren verrückten Vorstellungen verändern" wollten.

Zumindest Fahrlässigkeit prüfen!

Sabine Schiffers Kommentar dazu: „Keine Anzeichen also? Nichts, was einen Verantwortlichen im Gericht dazu hätte veranlassen können, dem Angeklagten wenigstens seinen Rucksack abzunehmen? Nichts, was einen Verantwortlichen dazu hätte veranlassen können, den Prozess wenigstens in einem angemessenen Saal stattfinden zu lassen, wo nicht der hasserfüllte Angeklagte seiner Zeugin in einem Abstand weniger als zwei Meter gegenüber gestanden hätte? Natürlich würde hier niemand Vorsatz unterstellen, aber doch zumindest Fahrlässigkeit prüfen. Natürlich hat das niemand gewollt und der Schock bei den Gerichtsverantwortlichen war sicher echt – aber der sollte doch nicht verhindern, dass man selbstkritisch über die unterlassenen Dinge nachdenkt, die ja nicht wieder passieren dürfen. Denn wer – wenn hier niemand verantwortlich ist – garantiert nun eigentlich die Sicherheit in einem Gerichtsgebäude? Kann ich als Angeklagte da überhaupt reingehen – ohne Polizeischutz zu beantragen? Wobei das Marwa El-Sherbini gar nichts genützt hätte, denn sie war ja nicht angeklagt und hätte sich vermutlich schwer getan, als Zeugin Polizeischutz zu beantragen. Aber wusste sie überhaupt von den Äußerungen Wiens? Dann hätte sie darüber nachdenken können, ob sie nicht doch auf der Verlesung ihrer ersten und schließlich unveränderten Aussage hätte bestehen sollen, um sich der Gefahr nicht aussetzen zu müssen.“

Einschüchterungsversuch vergeblich

Auf Grund des dem Gericht laut SZ und Focus bekannten Gefahrenpotentials des Täters würde der zum Schutz von Marwa El-Sherbini zu spät alarmierte und möglicherweise völlig überforderte Polizist besser gegen die Richter vorgehen, die ihn in diese Situation gebracht hatten, und seine Beleidigungsklage gegen Sabine Schiffer zurückziehen. Doch kam seine Klage der “Dritten Gewalt“ offenbar gerade recht. Konnte sie doch so mit ihrem Strafbefehl der unabhängigen Beobachterin und Kommentatorin – trotz ihres grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung – bis auf weiteres verbieten, öffentlich zu äußern, was ihrer Meinung nach zur Aufklärung der entsetzlichen Tragödie von Dresden dienen könnte. Eingeschüchtert wurde Sabine Schiffer dadurch allerdings nicht. Sie hat dem Strafbefehl widersprochen und wartet gespannt, wie es das Verfahren weiter geht. (PK)

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[1] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13987
[2] http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/07/20090807_IMV_Schiffer_DresdnerMordfall-Klarstellung1.pdf
[3] http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/12/20091102_Amtsgericht-ER_2.jpg
[4] http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/12/20090716_Pi-Aussch_12.pdf
[5] http://www.focus.de/politik/deutschland/rassismus-monster-rausschmeissen_aid_416034.html
[6] http://archiv.sueddeutsche.de/f5O389/3119363/Hassbrief-an-das-Gericht.html

Weitere Informationen unter "Medienverantwortung"  
s.v. Der Prozess, Interviews und Pressemitteilungen.


 

Online-Flyer Nr. 231  vom 06.01.2010



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