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Inland
66 Jahre nach Kommeno: Wieder Straffreiheit für „unsere“ Soldaten
Sie dürfen wieder morden
Von Ulrich Sander
Oberst Georg Klein
Quelle: staatpreussen.com/html
Inzwischen hat sich das geändert. Zwar gehört die Generation der Täter nicht mehr der Bundeswehr an. Die blieben straffrei und bekamen hohe Pensionen. Aber die in ihrem Sinne Erzogenen - wie jener Oberst Georg Klein - dürfen nun wieder morden. Ja, morden. Am Kundusfluss geschah in der Nacht zum 4. September ein grauenvolles Massaker. Und der dafür verantwortliche Befehlshaber Georg Klein sitzt in der Leipziger Kaserne der 13. Panzergrenadierdivision und soll nach Meinung der Bundeswehrführung straffrei ausgehen, wie z.B. Reinold Klebe. Dessen „stolzen Soldaten“ der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 löschten im August 1943 das griechische Dorf Kommeno aus, und er befahl auch den Mord an rund 4.000 italienischen Kriegsgefangenen auf der Insel Kefalonia. Später wurde er Bataillonskommandeur der Bundeswehr. Franz Josef Strauß setzte ihn ein. Die Anklage gegen ihn wurde niedergeschlagen, wie gegen rund tausend andere Bundeswehr- und Wehrmachtskiller. Auch gegen Klein soll möglichst nicht ermittelt werden, fordert die Bundeswehrführung von der Staatsanwaltschaft.
Auch zu Guttenberg war in Mittenwald
Der neue Bundeswehrminister von und zu Guttenberg ist durch die Schule des Reinhold Klebe gegangen. Er war wie Klebe in Mittenwald bei der Bundeswehr. Im Koalitionsvertrag, an dem Guttenberg mitwirkte, kommt das Wort Frieden zehnmal vor, aber nur als Phrase wie „Frieden und Freiheit“. Friedenssicherung durch Truppenreduzierung und Abrüstungsschritte, durch Rückzug der Truppen aus dem Ausland vor allem aus Afghanistan - dazu kein Wort. Deutsche „Friedensinstrumente“ sind laut Koalitionsvertrag nur NATO und Bundeswehr. Und deren Methoden sind seit 1999 aus dem Krieg in Jugoslawien bekannt: Bomben und Raketen, das Töten von Zivilisten. Und nun wieder die Massentötung.
Das Massaker des Oberst Klein war kein Versehen. Bundeswehrsoldaten werden zu hemmungslos aggressivem Handeln ermuntert. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, hat, wie die FAZ schon Anfang 2003 berichtete, „über bisher Undenkbares“ nachgedacht. Über die Frage nämlich, „ob es richtig sein kann, nicht abzuwarten, ob man von einem anderen angegriffen wird, sondern sich gegen diese mögliche Gefahr vorauseilend zu schützen und selbst die Initiative zu ergreifen“. Eine Initiative, die Oberst Klein nun ergriffen hat.
General Wolfgang Schneiderhahn
Quelle: www.fueakbw.de/
Für den Fall, dass Soldaten doch noch Hemmungen haben, nach Schneiderhans und Kleins Rezept zu handeln, werden sie mit permanenter Hetzpropaganda aufgestachelt. In Publikationen, die in der Bundeswehr verbreitet werden, wird beispielsweise ein Ende der Gerichtsverfahren gegen Wehrmachtskriegsverbrecher gefordert. Bundeswehrgeneral a. D. Jürgen Reichardt äußerte in „Gebirgstruppe“ Nr.6/08, auch die heutigen Bundeswehrsoldaten könnten „in Situationen“ geraten, in denen sie wie einst Hitlers Soldaten „überreagieren“. Sie müßten dann befürchten, noch nach Jahrzehnten vor Gericht gestellt zu werden. Deshalb solle Schluss sein mit der Verurteilung der Wehrmachtsverbrechen und der Wehrmachtsverbrecher.
Und so kam dann der Bundeswehrsoldat nicht vor Gericht, der im August 2008 in Kundus/Afghanistan eine Frau und zwei Kinder erschoss, weil er sich von ihnen bedroht fühlte. Das Verfahren wurde im Mai 2009 eingestellt. Das darf sich nicht wieder einbürgern. Ein Auftrag für friedliebende Menschen: Wachsam sein gegen die Klebes und Kleins. (PK)
Ulrich Sander ist Sprecher der VVN/BdA in NRW - http://www.nrw.vvn-bda.de
Zum Thema auch der Beitrag "Nur ein Kampf um Wörter?" von Friedemann Vogel in dieser Ausgabe
Online-Flyer Nr. 223 vom 11.11.2009
66 Jahre nach Kommeno: Wieder Straffreiheit für „unsere“ Soldaten
Sie dürfen wieder morden
Von Ulrich Sander
Oberst Georg Klein
Quelle: staatpreussen.com/html
Inzwischen hat sich das geändert. Zwar gehört die Generation der Täter nicht mehr der Bundeswehr an. Die blieben straffrei und bekamen hohe Pensionen. Aber die in ihrem Sinne Erzogenen - wie jener Oberst Georg Klein - dürfen nun wieder morden. Ja, morden. Am Kundusfluss geschah in der Nacht zum 4. September ein grauenvolles Massaker. Und der dafür verantwortliche Befehlshaber Georg Klein sitzt in der Leipziger Kaserne der 13. Panzergrenadierdivision und soll nach Meinung der Bundeswehrführung straffrei ausgehen, wie z.B. Reinold Klebe. Dessen „stolzen Soldaten“ der 12. Kompanie des Gebirgsjäger-Regiments 98 löschten im August 1943 das griechische Dorf Kommeno aus, und er befahl auch den Mord an rund 4.000 italienischen Kriegsgefangenen auf der Insel Kefalonia. Später wurde er Bataillonskommandeur der Bundeswehr. Franz Josef Strauß setzte ihn ein. Die Anklage gegen ihn wurde niedergeschlagen, wie gegen rund tausend andere Bundeswehr- und Wehrmachtskiller. Auch gegen Klein soll möglichst nicht ermittelt werden, fordert die Bundeswehrführung von der Staatsanwaltschaft.
Auch zu Guttenberg war in Mittenwald
Der neue Bundeswehrminister von und zu Guttenberg ist durch die Schule des Reinhold Klebe gegangen. Er war wie Klebe in Mittenwald bei der Bundeswehr. Im Koalitionsvertrag, an dem Guttenberg mitwirkte, kommt das Wort Frieden zehnmal vor, aber nur als Phrase wie „Frieden und Freiheit“. Friedenssicherung durch Truppenreduzierung und Abrüstungsschritte, durch Rückzug der Truppen aus dem Ausland vor allem aus Afghanistan - dazu kein Wort. Deutsche „Friedensinstrumente“ sind laut Koalitionsvertrag nur NATO und Bundeswehr. Und deren Methoden sind seit 1999 aus dem Krieg in Jugoslawien bekannt: Bomben und Raketen, das Töten von Zivilisten. Und nun wieder die Massentötung.
Das Massaker des Oberst Klein war kein Versehen. Bundeswehrsoldaten werden zu hemmungslos aggressivem Handeln ermuntert. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, hat, wie die FAZ schon Anfang 2003 berichtete, „über bisher Undenkbares“ nachgedacht. Über die Frage nämlich, „ob es richtig sein kann, nicht abzuwarten, ob man von einem anderen angegriffen wird, sondern sich gegen diese mögliche Gefahr vorauseilend zu schützen und selbst die Initiative zu ergreifen“. Eine Initiative, die Oberst Klein nun ergriffen hat.
General Wolfgang Schneiderhahn
Quelle: www.fueakbw.de/
Und so kam dann der Bundeswehrsoldat nicht vor Gericht, der im August 2008 in Kundus/Afghanistan eine Frau und zwei Kinder erschoss, weil er sich von ihnen bedroht fühlte. Das Verfahren wurde im Mai 2009 eingestellt. Das darf sich nicht wieder einbürgern. Ein Auftrag für friedliebende Menschen: Wachsam sein gegen die Klebes und Kleins. (PK)
Ulrich Sander ist Sprecher der VVN/BdA in NRW - http://www.nrw.vvn-bda.de
Zum Thema auch der Beitrag "Nur ein Kampf um Wörter?" von Friedemann Vogel in dieser Ausgabe
Online-Flyer Nr. 223 vom 11.11.2009