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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Die Wähler sollten sie zumTeufel jagen
Merz und andere
Von Franz Kersjes

Bis Ende März müssen alle Parlamentarier ihre Nebentätigkeiten im Handbuch des Bundestages und auf dessen Website veröffentlichen. Sie müssen offen legen, ob sie noch einen Beruf ausüben, Beraterverträge haben, Gutachten erstellen oder vergütete Vorträge halten.

Alles ist zu melden, was mehr als 1.000 Euro pro Auftrag oder mehr als 10.000 Euro pro Jahr einbringt. Einigen Volksvertretern passt das nicht. Friedrich Merz (CDU), Rechtsanwalt und Aufsichtsratsmitglied in zahlreichen Unternehmen, sowie weitere Parlamentarier aus FDP, Union und SPD haben beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die vom Bundestag beschlossene Pflicht zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte eingereicht. Sie sehen die "Freiheit ihres Mandats" beeinträchtigt. Sie wollen nicht sagen, wer sie für was bezahlt.

Was in anderen Ländern seit Jahren praktiziert wird, entspricht leider nicht dem Selbstverständnis einiger deutscher Politiker. Die Wähler sollten sie bei nächster Gelegenheit zum Teufel jagen.

Franz Kersjes war Landesvorsitzender der IG Medien in NRW

Externer Link: www.weltderarbeit.de




Online-Flyer Nr. 36  vom 21.03.2006



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