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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Widerspricht Urteil in Sachen Frankfurter Flughafen dem Grundgesetz?
Rodungsarbeiten stoppen!
Von Rudi Hechler und Peter Kleinert

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat die Fraport AG aufgefordert, die am Mittwoch auf dem Gelände der Nordwestbahn begonnenen Rodungsarbeiten, die einen irreversiblen Eingriff in geschützte Natur darstellen und effektiven Rechtsschutz vereiteln, unverzüglich zu stoppen. Wie ihr Sprecher Berthold Fuld erklärte, ist es fraglich, ob der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 15.Januar bei seinem Urteil zugunsten der Fraport hinreichend den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt hat. Für Samstag ist eine Demonstration geplant.

Auch Grüne, Linke und die Evangelische Kriche verurteilten den Baubeginn.Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau warf der Fraport „schamlose Geldgier“ vor. Die Lärmbelastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet werde durch den um die Hälfte gesteigert. Die Umweltorganisation BUND bezeichnete den Baubeginn als „brutale Durchsetzung“ der Fraport-Interessen. Das Unternehmen wolle Fakten schaffen, bevor der hessische Verwaltungsgerichtshof die anstehenden Klagen in der Hauptsache entschieden habe.

Nach Mitteilung von Berthold Fuld waren die ehrenamtlichen Richter, die das Volk repräsentieren, an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht beteiligt, eine öffentliche mündliche Verhandlung, die angesichts der komplexen Problematik unverzichtbar sei, erfolgte nicht. Dazu wurde in überraschend kurzer Zeit nach Eingang der letzten Schriftsätze entschieden.



Die Bundesvereinigung verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass im Falle des Flughafens Berlin-Schönefeld das Bundesverwaltungsgericht anders entschieden hat. Maßgebender Grund für die dortige Eilentscheidung war, zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, obwohl der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtskräftig war. Das Bundesverwaltungsgericht führte in seiner Presseerklärung vom 14.4.2005 aus: „Erst im Verfahren der Hauptsache kann die Vielzahl der durch die Klagen aufgeworfenen, zum Teil schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen verlässlich geklärt werden. Das Planvorhaben ist mit baulichen und sonstigen Eingriffen verbunden, die geeignet sind, das Gesicht des davon betroffenen Raumes weit über den vorhandenen Flughafen hinaus nachhaltig zu verändern. Solche, möglicherweise nur schwer rückgängig zu machende Eingriffe zuzulassen, erscheint dem Gericht nicht vertretbar, wenn noch kein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Demgegenüber muss das Interesse des Antragsgegners und der Träger des Vorhabens, ohne Zeitverzug das Vorhaben in Angriff zu nehmen, zurücktreten."

Weitgehend ignoriert
 
Diese Beschlussfassung in Berlin sei vom VGH Kassel weitgehend ignoriert worden, obwohl die Dringlichkeit durch die Wirtschaftskrise noch weniger als zuvor gegeben ist und das sich abzeichnende Nachtflugverbot neue Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus aufwirft. 


Vor vollendete Tatsachen gestellt?
Fotos: Dietmar Treber

Berthold Fuld: „Entgegen dem rechtsstaatlichen Grundsatz einer Berufungs- oder Revisionsmöglichkeit bei wichtigen Entscheidungen ist hier gesetzlich ein Rechtsmittel nicht vorgesehen; es bleibt den Betroffenen jedoch unbenommen, Anhörungsrüge zu erheben oder sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden. Da dies bereits angekündigt wurde, hält die Bundesvereinigung es für geboten, zumindest abzuwarten, ob die Betroffenen mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung Erfolg haben.“

Unter dem Motto „Fraßport zerstört - wir zeigen das Ausmaß“ geht der Widerstand auch mit dem Rodungsbeginn.. Geplant ist für Samstag, den 24. Januar eine Demo. Treffpunkt 14 Uhr, am Waldparkplatz Okrifteler Straße.  (PK)

Online-Flyer Nr. 181  vom 21.01.2009



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