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Kommentar
Antreten zur Strafnachwahl - Der Souverän wird abgesetzt
Hessischer Urnenpöbel muß Kreuzchenmalen üben
Von Hans-Detlev v. Kirchbach

Das haben sie jetzt davon. Jetzt müssen die hessischen Landeskinder, unmündig, wie sie nun mal von Natur aus sind, nachsitzen, weil sie das Kreuzchen an der falschen Stelle gemalt haben. Am 18. Januar 2009 heißt es für die störrischen Hessen, die Kochs Rezepte nicht mehr schlucken wollten, mithin: Ab in die Zelle zum Strafnachwählen. Einfach falsch zu wählen, das steht dem sogenannten Souverän nicht zu.

Roland Koch
Ministerpräsident auf Lebenszeit? –
Roland Koch | Quelle: NRhZ-Archiv
Über dem Souverän, in der bürgerlichen Verfassungstheorie auch als „Staatsvolk“ bekannt, thronen nämlich von transzendenten Instanzen ermächtigte Vorgesetzte. Deren oberste Bestimmungsgewalt ist zwar in keiner Verfassung vorgesehen. Sie entspricht aber der von etlichen ordnungsgemäß denkenden Verfassungsphilosophen, wie etwa Wolfgang Schäuble, stets betonten höheren Ordnung aller Dinge, die jeglicher Verfassung  vorgeht.  

Kapitalismus kann nicht abgewählt werden

Einige dieser ehrwürdigen Säulen ewiger Ordnungsgesetze seien in einer kleinen Auswahl beispielhaft genannt, soweit damit die zwingende, staatssicherheitserforderliche Geheimhaltung nicht durchbrochen wird: Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsches Atomforum. Weiterhin selbstverständlich Wolfi Schäubles Bundesinnenmysterium mit angeschlossenem Bundesamt für willkürliche Verfassungstheorie, alias Verfassungsschutz; nicht zu vergessen die Deutsche Bischofskonferenz (katholisch) und Herr Huber von der evangelischen Kirche mit seiner jüngst erlassenen gottgefälligen Jubelenzyklika für das bereits auf Erden verwirklichte Paradies in Gestalt der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Und last not least die ultimativste aller Höchstinstanzen: die Bertelsmann-Stiftung. 
 
Alle diese Institutionen, in denen sich geballte höhere Weisheit manifestiert, stehen schier, soweit vorhanden, Kopf, seit die doofen und dreisten Äppelwoihessen sich unerlaubterweise die Hineinwahl der Linkspartei ins Wiesbadener Provinzparlamentchen angemaßt haben. Denn jeglicher auch nur eventuelle Gedanke, daß eine Gesellschaft außerhalb der Bestimmungsgewalt der oben angeführten Instanzen möglich, ja erforderlich, sein könnte, verstößt eben gegen die der Verfassung vorgeordnete höhere Ordnung und damit gegen die Verfassung. Das hat nicht zuletzt Herr Dr. Schäuble, wie vor ihm schon Otto Schily, stets ausdrücklich betont und damit auch die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei durch den „Verfassungsschutz“ zwingend begründet. Die HessInnen hätten auf diese autoritativen Warnungen mal hören sollen. 

„Vier Rebellen“: Helden des Mainstreams  

Glücklicherweise ist es ja gelungen, eine hessische Landesregierung unter auch nur indirekter Mitwirkung der zwar völlig harmlosen, aber schon aufgrund ihrer puren Existenz ordnungswidrigen Linkspartei zu verhindern. Dies sei auch an dieser Stelle nachdrücklich jenen vier Mitgliedern der SPD-Landtagsfraktion gedankt, deren „Gewissen“ eine erfreuliche Kompatibilität mit der erwähnten höheren Weisheit aufwies.

Gelobt sei ein Gewissen, das sich bislang jedenfalls gegenüber Hartz-IV-Schikanen, Streichung von Heizungszuschüssen im Winter und den entsprechenden Frier- und Hungerempfehlungen des Parteigenossen Sarrazin (Berlin) ebenso wenig vernehmen ließ wie gegenüber Atombetrieb und Kriegseinsätzen, aber von einer Mitwahl der Genossin Ypsilanti durch Linksabgeordnete in furchtbarste Qualen gestoßen zu werden vorgibt. Doch die Seelenpein lohnt sich am Ende - denn: Stimmt das Gewissen, dem Abgeordnete theoretisch allein unterworfen sind, mit jenen höheren Ordnungen überein, denen sie in Wirklichkeit zu dienen haben, dann erringen sie zurecht den Ritterschlag der Bildzeitung. Auch der hessische Wähler sollte jetzt sein abweichendes Gewissen gehörig so anstrengen, auf daß das Ergebnis seiner vorerst noch vollkommen freien Wahl Gott, Schäuble und Bild (in aufsteigender Reihenfolge der Wichtigkeit) gefällig sei. Sonst wird nachgewählt, bis Herr Koch sein hundertjähriges Amtsjubiläum feiert.

Demokratie-Fundamentalisten klagen gegen Wahlcomputer

Am 18. Januar muß es in Hessen leider ohne die Wahlcomputer gehen, die im Sinne ordnungsgemäßen Wählerverhaltens gewisse Unsinnigkeiten der freien Meinungskundgebung wie das pauschale Durch-Kreuzen von Wahlzetteln unterbinden. Da gibt es nämlich einige  Unbelehrbare, die auf sogenannter Transparenz von Wahlauszählung bestehen. Sie wollen,  aus einem geradezu extremistischen Mißverständnis von Demokratie heraus, das Zustandekommen des Wahlergebnisses weiterhin der anmaßenden Kontrolle des gewöhnlichen Wahlvolks unterwerfen. Somit aber würde das Schicksal unseres geliebten Vaterlandes dem beschränkten Untertanenverstand des - wie der Kabarettist Georg Schramm so treffend formuliert - „Urnenpöbels“ ausgeliefert werden. Obwohl doch gerade die hessischen Kalamitäten zeigen, wohin solch übersteigerter Demokratismus führt. Für diesen geradezu staatsgefährdenden Zweck haben diese der erwähnten höheren Weisheit nicht teilhaftigen unsicheren Kantonisten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die elektronische Wahlergebnisfestlegung geklagt.

Höchststrafe: Zwangsernährung mit Koch-Menü

Sollten sie damit durchkommen, bliebe bei erneuten Fehlergebnissen nur noch die Wahl, entweder bis zum Erbrechen nachzuwählen oder per Verfassungsänderung eine Große Koalition als unabwählbare Staatsregierung mit Roland Koch als Ministerpräsidenten auf Lebenszeit zu inthronisieren. Dafür müßte die hessische SPD am 18. Januar erstmal jedoch  mindestens die 5-Prozent-Hürde schaffen. Das scheint freilich zweifelhaft. Denn als beliebig formbare Ersatzmasse für die wohl zu eigensinnige Ypsilanti soll dort irgendeine wandelnde und irgendwas Uninteressantes redende Nullmenge auftreten, die statt Obama-Euphorie aber nur Spitzenwerte an Langeweile und sofortiger Amnesie erzeugt. Den Doppelnamen des Herrn haben wir daher auch schon direkt vergessen. Das NDR-Satiremagazin Extra 3 nannte ihn ersatzweise, eingedenk des 85. Geburtstages von Loriot, gleich „Müller-Lüdenscheid“. Kann man sich auch besser merken. Hoffentlich merken sich die Hessen dann aber noch, wen und was sie vorschriftsgemäß zu wählen haben. (PK)

Online-Flyer Nr. 174  vom 26.11.2008



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