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Lokales
Bundesregierung rügt ARGE Köln
Rechtswidrige Praxis
Von Hans-Dieter Hey

Schon häufig war die Kölner ARGE in der Kritik. Mit rechtswidrigen Praktiken soll sie auch – wie jetzt bekannt wurde – versucht haben, Erwerbslose dazu zu zwingen, monatliche  Rücklagen für Ersatzbeschaffungen im Haushalt und für Renovierungen aus den viel zu geringen Hartz-IV-Beträgen zu bilden. Das ging selbst der Bundesregierung zu weit, die aber nach wie vor das Verarmungssystem Hartz IV weiter durchzieht.


Klaus Müller-Starmann: Wollte alles
besser machen?
Foto: gesichterzei(ch/g)en
Vor ungefähr einem Jahr wurde Klaus Müller-Starmann neuer Geschäftsführer der Kölner ARGE, die schon vorher wegen ihrer Praktiken gegenüber Erwerbslosen unter öffentlichen Dauerbeschuss geraten war, wie die NRhZ gelegentlich berichten musste. Von Anfang an gab es Bedenken gegen den neuen Chef. Vor allem das Erwerbslosenforum Deutschland kritisierte die Entscheidung, weil ihm Müller-Starmanns vorheriger Vorstandsvorsitz in der BAG Arbeit e.V., einem Zusammenschluss der 400 größten Beschäftigungs- und Bildungsträger, bekannt war. Außerdem war er Geschäftsführer der Kölner Reinigung-Dienstleistung-Bewachung GmbH gewesen. Vermutet wurden Interessenkonflikte, denn wie man weiß, landen die meisten Erwerbslosen in Köln in Ein-Euro-Jobs, in sogenannten „Qualifizierungen“, bei Mac-Billig oder in Zeitarbeitsunternehmen.

Offenbar haben die Skeptiker Recht gehabt. Die Kölner ARGE als eine der größten in Deutschland steht weiter in der Kritik. Die „Kölner Erwerbslosen in Aktion e.V.“ (KEAs) werfen vor allem der Unternehmensberatung Roland Berger vor, das völlige Scheitern der „strategischen Neuausrichtung“ der ARGE Köln verursacht zu haben: „Bis zu drei oder gar mehr Termine sind mitunter notwendig, bis Betroffene den Antrag endlich zur Berechnung ihrer Leistungen abgeben dürfen, womit sich nicht selten auch die erste Auszahlung verzögert und so mancher gar entnervt das Handtuch wirft“. Seit Jahren seien zudem sukzessive die Hürden für die Antragsteller erhöht worden. Manche gehen davon aus, dass so die Antragstellung nicht weniger Erwerbsloser sogar verhindert werde.


Beschwerde am bekannten Kölner
„Zahltag" 2007
Nachdem Betroffene und KEAs die Kölner Linke darüber informiert hatten, stellte Katja Kipping von der Bundestagsfraktion DIE.LINKE der Bundesregierung am 30. Oktober eine Kleine Anfrage, die am 14. November vom Parlamentarischen Staatssekretär im Arbeitsministerium und Hartz-IV-Vorkämpfer Klaus Brandner (SPD) beantwortet wurde. Kein Wunder, dass er in seiner Antwort die Regelleistung grundsätzlich als ausreichend empfand: „Sie ist so bemessen, dass grundsätzlich (die) Ersatzbeschaffungen aus der Regelleistung bestritten werden können“. Gleichzeitig bestätigte er aber, dass im Gegensatz zur Praxis der ARGE Köln für die Betroffenen Dispositionsfreiheit darüber besteht, wie sie das Hungergeld Hartz IV ausgeben: „Die geschilderte Vorgehensweise der ARGE Köln wird von der Bundesagentur für Arbeit in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt, da sie nicht zielführend erscheint und dementsprechend nicht im Einklang mit der geltenden Weisungslage steht.“

Die Bundesagentur für Arbeit werde die Kölner ARGE auffordern, dass „die geschilderte Verfahrensweise zur Bildung von Rücklagen künftig unterlassen wird“. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen bestehe nämlich nicht.  


Fotos: arbeiterfotografie.com

Erwerbslose wurden also durch die Kölner Spezialreglung sogar nach Meinung der Bundesregierung entmündigt, weil eine Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag inhaltlich frei vereinbart werden kann. Erwerbslosen in Köln, die sich zur Antragsabgabe im sogenannten Orientierungsservice meldeten, wurden mit den  Eingliederungsvereinbarungen Belehrungen vorgelegt, die im Kontext mit Eingliederungsvereinbarungen nichts zu suchen haben, bestätigte die Bundesregierung die Auffassung der Kölner Erwerbslosen in Aktion e.V. Künftig muss also die Kölner ARGE eine solche Verfahrensweise unterlassen. Am Unrechtssystem Hartz IV ändert sich dadurch im Grundsatz allerdings nichts. (HDH)

Online-Flyer Nr. 173  vom 19.11.2008



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