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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Arbeitslose sollten jetzt Ansprüche sichern
Demnächst mehr Geld vom „Amt"?
Von Hans-Dieter Hey

Nun hält auch die Commerzbank aufgrund ihrer Ver-Zockerei von 285 Millionen und einem Gesamtschaden in der Bilanz von über einer Milliarde Euro bei den Steuerzahlern die Hände auf und darf bis 2012 rund 15 Milliarden Euro beim Bund abgreifen. Die Erwerbslosen in Deutschland haben nicht gezockt. Sie könnten aber nun - der Gerechtigkeit zuliebe - ihre Ansprüche ein wenig auf einen höheren Regelsatz anmelden. Ein Landessozialgericht hat dafür ein erstes kleines Türchen geöffnet.

Politischer Zynismus

Offensichtlich interessiert es Politiker der Großen Koalition von CDU und SPD wenig, dass Erwerbslose mit dem ihnen zugestandenen Hungerbrot nicht mehr über die Runden kommen. Jedenfalls gibt es von politischer Seite keine Hinweise, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen. Da kann Franz Müntefering so viele rote Schals tragen, wie er will. Für die Ausgegrenzten und Gefeuerten dieser Gesellschaft, die demnächst noch zahlreicher werden dürften, ist es jedenfalls purer Zynismus, wenn Politiker von CDU, SPD und FDP darauf hinweisen, dass höhere Hartz-IV-Regelsätze von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden müssten.

Josef Ackermann ist nicht gefeuert worden, sondern durfte bei dem weitgehend geheim gehaltenen Rettungspaket für Zocker aus Steuergeldern über schwindelerregende 500 Milliarden kräftig mithelfen, dass die Commerzbank nun ordentlich in den Topf greifen kann. Millionen Erwerbslose haben dagegen wenig Chancen, bei einer derart "ferngesteuerten" Bundesregierung wegen ihrer existenziellen Probleme vorgelassen zu werden und müssen sich über immer höhere Hürden vor Gericht durchkämpfen.

Während die Sozialgerichte - die diesen Namen kaum mit Recht tragen - die Hartz-IV-Sätze bisher für angemessen gehalten hatten, äußerte nun das Landessozialgericht Hessen erstmals verfassungsmäßige Bedenken gegen die Regelsatzhöhe und hat das Verfahren am 29. Oktober an das Bundesverfassungsgericht abgegeben. Darüber, was dabei herauskommt, sollte man allerdings nicht voreilig spekulieren. Denn das Bundesverfassungsgericht ist ein politisch besetztes Gericht mit - so könnte man vorsichtig ausdrücken - bestimmten "Vorlieben und Abneigungen". Und über diesem Gericht eben - das sollte man auch nicht vergessen - steht nur noch der Himmel.


Never stand alone
Quelle: Aus einem Flyer von ver.di


In der Sache geklagt hatte eine mutige Frau aus dem Neckar-Kreis mit der Folge, dass zahlreiche Behörden sowie Bundestag und Bundesregierung nun per Gerichtsauftrag bis Ende November hierzu Stellung nehmen müssen. Gutachterliche Stellungnahmen vom LSG Hessen waren unter anderem auch von Dr. Irene Becker von der Universität Frankfurt angefordert worden. Die Armutsforscherin hatte im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bereits 2006 beklagt, dass das von der rot-grünen Regierung festgelegte Existenzminimum "den Getroffenen nur begrenzt gerecht" werde. Auch Dr. Rudolf Mertens vom Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte längst: „Um der Realität der Preissteigerungen gerecht zu werden, käme nach Vorstellung des PARITÄTISCHEN ein preisangepasster Regelsatz für Anfang 2008 ein Betrag von 434 Euro heraus. Nur so kann tatsächlich der Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der im Gesetz vorgesehenen Sonderbedarfe gedeckt werden." (Siehe unseren Artikel von Rudolf Mertens)

Jetzt Ansprüche sichern

Damit auch Erwerbslose, die nicht selbst geklagt hatten, in den Vorteil einer Nachzahlung kommen können, sollten sie sich den jetzt mit einem entsprechenden Antrag möglichst schnell sichern. Das Erwerbslosenforum Deutschland weist darauf hin, dass Behörden vergangene Geldleistungen nicht berücksichtigen müssen, wenn man nicht vorher Überprüfungsanträge oder Widersprüche an die Arbeitsagentur gerichtet hat. Beim Widerspruch sollte darauf hingewiesen werden, dass das Verfahren bis zu Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ausgesetzt wird. Diese Regelung dürfte es einigen leichter machen, sich zu wehren. Denn vors Amt und Gericht zu ziehen, fällt vor allem den Hilflosen und Alleingelassenen in der Gesellschaft schwer.

Weiter teilt das Erwerbslosenforum Deutschland mit: „Wichtig ist, dass für bereits rechtskräftige Bescheide, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Klagen durch die Sozialgerichte abgewiesen wurden, Überprüfungsanträge gestellt werden." Und nach jedem weiteren Bescheid durch die Arbeitsagentur müsse innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, immer mit dem Hinweis auf die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.

Auf seiner Webseite stellt das Forum Informationen und entsprechende Anträge zur Verfügung, die unsere Leserinnen und Leser unter den folgenden Links finden:

Ihre Rechte als Erwerbslose/r
Überprüfungsantrag
Widerspruch
Klage beim Sozialgericht (HDH)

Online-Flyer Nr. 171  vom 05.11.2008



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