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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Zwangsarbeit im Rechtsstaat?
Ein-Euro-Jobs
Von Hans-Dieter Hey

Was bedeutet der „Ein-Euro-Job“ bei den „Arbeitsmarktreformen“ von Hartz IV? Bedeutet es, dass Nichtstuer vom Staat gezwungen werden, etwas zu arbeiten und aufhören, der Gemeinschaft auf der Tasche zu liegen? Bedeutet es, dass Drohnen zu Arbeitsbienen oder Schmarotzer zu Dienenden werden? Dann würde jeder anständige Mensch für den Arbeitszwang sein müssen. Denn es geht nicht, dass Börsenspekulanten, reiche Nichtstuer oder ähnlicher Mob, der nicht arbeitet, sich auf Kosten des schuftenden Rests der Menschheit bereichert.
Kadavergehorsam – gestern wie heute

Der Arbeitsdienst, der von den reaktionären Kreisen von Rot-Grün-Schwarz-Gelb propagiert wird, will aber keineswegs den kapitalistischen Müßiggängern Arbeitszwang auferlegen. Im Gegenteil. Dem Staat soll das Recht zustehen, Erwerbslose in Arbeiten zu zwingen, die ihm gerade einfallen – vor allem zur Reduzierung von Haushaltslücken, aber auch bei den Unternehmen. Für einen oder zwei Euros werden Erwerbslose gezwungen, bei den  Kommunen oder Hilfsorganisationen für Haushaltsentlastung zu sorgen oder als Druckmittel auf die Löhne vorhandener Arbeitsplätze in Privatunternehmen zu wirken. Dabei ist es gleich, welche Tätigkeit jemand erlernt oder ausgeübt hat. Das ist Erpressung durch den Staat zu befohlener - nicht selbst gewählter - Arbeit unter Androhung staatlicher Gewalt.


Dank moderner Reformen: Zwangsarbeit 1924-2007
Montage: H.-D. Hey, arbeiterfotografie
.com

Manch einer findet es ja in Ordnung, dass entsprechend der Regel der Bibel und – jedenfalls nach August Bebel im Jahre 1886 – des Sozialismus niemand zu Essen bekommt, wenn er nicht arbeitet. Allerdings darf der Hinweis erlaubt sein, dass Sklaverei in Europa längst abgeschafft ist. Je ärger aber die sozialen Folgen unseres neoliberalen Herumwurschtelns werden, umso mehr müsste der Staat eigentlich darauf achten, dass die einmal gewonnenen Grund- und Menschenrechte nicht durch willkürliches staatliches Handeln in Form von Zwangsarbeit und Armutslöhnen geopfert werden. Freie Ausübung der Tätigkeit, Verbot von Pflicht- und Zwangsarbeit und Sklaverei, Garantien der Freizügigkeit und der Vertragsfreiheit sind erkämpfte Rechte, die nicht einfach aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Trotzdem verrät ein Komplott von Regierung und Opposition Beschäftigte wie Erwerbslose und leistet der neoliberalen Kaste seine Dienste. Nicht Gemeinwohl steht im Vordergrund, sondern erzwungener Kadavergehorsam, der nur allzu gut in manche deutsche Seelen trifft.

In diesem gefährlichen Spiel von Macht und Unterwerfung werden sich die Beschäftigten in den Arbeitsagenturen – leider dank entsprechender „Erziehung" durch Roland Berger oder andere zweifelhafte „Berater" – als staatliche Sadisten aus Passion entpuppen. Was durch eine derartige staatlich eingeleitete Brutalisierung gefährdet und  zerstört wird, ist unsere gemeinsame Zukunft. Es darf also nicht vertuscht werden: Ein-Euro-Jobs und Billigjobs sind moderne Zwangsarbeit. Und die bewirkt eine schwere Einschränkung individueller Freiheitsrechte und behindert so die Weiterentwicklung unserer Kultur. Sie soll Bürgerinnen und Bürger verdummen, ihre gesellschaftlichen Instinkte zerbrechen, Löhne durch  Schmutzkonkurrenz drücken und das Streikrecht aufheben. Und sie behindert das dringend notwendige Wachstum unserer Binnenwirtschaft.

Moderner Klassenkampf

Wer dem Text bis hierher gefolgt ist, den erwartet nun eine Überraschung. Er stammt ursprünglich aus zwei Artikeln der „Weltbühne“ (erschienen im 1. Halbjahr 1924, Seiten 839-842 und im 2. Halbjahr 1931, Seiten 154-155).  Sie wurden nur gekürzt und sprachlich umgeschrieben auf heutige Verhältnisse. Dank Rot-Grün und Schwarz-Rot sind wir also dort wieder angelangt, wo unsere Eltern und Großeltern schon einmal waren!


Hartz-IV ist verordnete Armut von oben
Foto: H.-D. Hey, arbeiterfotografie
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Die historischen Erfahrungen der Zeit vor 1933 werden ad acta gelegt. Erneut haben wir es mit einer Politik der ewig Gestrigen mit den Methoden des „mehr vom Alten“ zu tun, und zwar unabhängig vom biologischen Alter unserer Berufspolitiker, die trotzdem immer wieder gewählt werden. Die Einführung von Ein-Euro-Jobs durch staatlichen Zwang in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit zu deren angeblicher Reduzierung ist schlichtweg grotesk. Hunderttausende der davon Betroffenen dienen lediglich dazu, die Arbeitsmarktzahlen zu schönen. Und für die, die noch einigermaßen rechnen können: Man stelle sich  Deutschland vor, wo alljährlich zur Saison rund acht Millionen Arbeitsuchende (so viele sind es wirklich!)  Spargel stechen. Wahrscheinlich gibt es weltweit nicht so viel Spargel. Gleiches gilt natürlich auch für Tätigkeiten in anderen Bereichen.

Tatsächlich ist es an der Zeit, endlich mit dem Mythos der Vollbeschäftigung aufzuräumen. In einem kapitalistischen System wird es nie auch nur annähernd Vollbeschäftigung geben, weil die Konzerne immer vom Druck der Erwerbslosen auf die Beschäftigten bzw. auf deren Löhne und Gehälter profitieren. Je niedriger die Almosen für die Erwerbslosen und je mehr Erwerbslose, umso stärker der Druck auf die Tarife und desto günstiger für die Gewinnerwartungen der Konzerne, Banken und Versicherungen. Es lebe der Shareholder Value.


Auch der Ein-Euro-Job ist eine Frage der Verteilung
Quelle: Plakat UZ-Pressefest 2005


In Gang gebracht werden soll dadurch ein Kampf zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten, und nicht länger der zwischen „Oben“ und „Unten“. Diese Tendenz wird durch das Rot-Grün-Schwarz-Gelbe Machtkomplott massiv geschürt und von den „Lohnschreibern“ der wirtschaftsabhängigen Einheitspresse und der elektronischen Medien verantwortungslos unterstützt, die die Menschen belügen, dass sich die Balken biegen. Das Komplott der konzernfreundlichen Politiker in Regierung und Opposition macht deutlich, dass offenbar in vielen Köpfen eine Grundsubstanz faschistoider Gedanken steckt, die zu den alten Unterdrückungsmethoden zurück wollen. Bestätigen lassen sie sich bei Wahlen durch die Masse der durch entsprechenden Medieneinfluss erzogenen politischen Analphabeten, die ihnen schweigend und ahnungslos per Stimmzettel Unterstützung leisten.

Ein-Euro-Jobs bleiben Zwangsarbeit

Nicht nur aus den erwähnten historischen Gründen muss es für Ein-Euro-Jobs beim Begriff „Zwangsarbeit“ bleiben. Die ist ja nicht nur im Nationalsozialismus belegt, wie immer behauptet wird. Zwangsarbeit gab es auch in anderen Ländern. Zwangsarbeit bedeutet nicht nur Androhung von Schlägen, Nahrungsentzug, Verschleppung oder gar  Tod. Auch jede andere Art von persönlicher Erniedrigung, Entwürdigung, Einschüchterung oder der  staatliche Entzug existenzieller Grundlagen mit dem Ziel der Erpressung zur Arbeit rechtfertigt den Begriff der Zwangsarbeit. Die Zwangsmethoden sind heute nur „feiner“ und gleichzeitig perfider geworden.

Im Rahmen von „Hartz IV“ findet ein sanktionsbewehrter Zwang zur Selbstunterwerfung statt, der  Hunderttausenden ihre kulturellen Überlebenschancen zunichte macht, wenn sie sich nicht in Ein-Euro- oder Billigjobs fügen – also in „Entlohnungen“, die in keinem Verhältnis zur Leistung stehen. Nach den Menschenrechten und dem Grundgesetz ist Zwangsarbeit nur unter strengen Auflagen bei Strafgefangenen erlaubt. Die faktische Gleichsetzung von Erwerbslosen mit Strafgefangenen ist eine Erniedrigung ohne jüngeres historisches Beispiel und legt den Verdacht nahe, dass hier verdeckt wieder die Frage nach unwertem und wertem Leben gestellt wird.

Es ist daher höchst bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 08.07.1982 (1 BvR 735.82) Zwangsarbeit in den Bereich der Geschichte und der Nazi-Zeit verbannte. Wenn Zwangsarbeit nicht durch Polizei- oder Militärgewalt erfolgt, ist es eben nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts keine Zwangsarbeit. Ökonomische, existenzielle und psychische Gewalt sind den Verfassungsrichtern offensichtlich unbekannt.

Und daraus folgt, dass sich Erwerbslose bei Ein-Euro-Jobs nicht mehr auf Zwangsarbeit berufen können, weil es Zwangsarbeit eben nur früher gab. Es kann halt nicht sein, was nicht sein darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, dass selbst  ein „unabhängiges Gericht“ vor den Parteien einknickt und die Staatsräson vor das Wohl vieler Menschen stellt. Auch hier kann man mit Recht die Frage stellen, ob so nicht dem bösen Geist des Alten Vorschub geleistet wird. Im Grunde müsste dieser Entwicklung massiver ziviler Widerstand entgegengesetzt werden. Doch wir Deutschen sind offenbar für alles Mögliche berühmt, nur nicht für Zivilcourage. Ausnahmen bestätigen die Regel. (HDH)

Hinweis: am Samstag, den 8 September findet in der Fachhochschule Dortmund der Kongess „Von den Ein-Euro-Jobs zum 'Dritten Arbeitsmarkt'" statt.


Online-Flyer Nr. 111  vom 05.09.2007



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