NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

Fenster schließen

Lokales
Landesrechnungshof antwortet auf MBI-Anfrage zu problematischem ÖPP-Projekt:
„Nein, aber!“
Von Peter Kleinert

„Sie haben Recht, aber wir sind nicht zuständig.“ – Mit diesem Satz kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Mülheimer Bürgerinitiativen eine der MBI am Wochenende zugegangene Stellungnahme des Landesrechnungshofes zu einem „höchst problematischen Vertrag“ von OB und Stadtverwaltung. Die wollen ein städtisches Medienhaus gemeinsam mit einer Tochtergesellschaft des weltgrößten Baukonzerns Vinci errichten (siehe NRhZ 106).


Transparent der Mülheimer Bürgerinitiativen
Foto: MBI


"Eine Investition, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig als ÖPP-Projekt leisten. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Vorhaben ist eine ausgewogene Verteilung der Projektrisiken…", heißt es wörtlich in der Antwort des Landesrechnungshofes auf die Anfrage der MBI-Fraktion. Ob die Stadt Mülheim den mit der Vinci-Tochtergesellschaft SKE ohne Ratsbeschluss unterzeichneten Vertrag über das geplante Medienhaus tatsächlich ausführen dürfe, wolle der Landesrechnungshof allerdings nicht entscheiden, denn dies „unterliegt der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW".

Mülheims OB will unbedingt ÖPP-Projekte

Um von Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) und ihrem Vorgänger Jens Baganz (CDU) wegen der schlechten Finanzlage der Stadt favorisierte Projekte der „öffentlich-privaten Partnerschaft" (englisch: Public Privat Partnership, PPP) wird in der Stadt an der Ruhr schon seit Jahren gestritten. Sie sollen - wie in unserem Artikel über ein Verwaltungsgerichtsurteil zu den Mülheimer Müllgebühren in dieser Ausgabe beschrieben - durch ein Bürgerbegehren am 5.September gestoppt werden. Dazu mochte sich - als wolle er Wasser auf die Mühlen der Initiatoren des Bürgerbegehrens lenken - der Landesrechnungshof nicht durchringen. Und die Gemeindeprüfungs- anstalt, auf die er verwies, hatte der MBI auf ihre zeitgleich gestellte Anfrage schon zehn Tage vorher geantwortet: "Die Untersuchung von Einzelfällen wird dabei im Regelfall nicht vorgenommen, dies ist Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Wir haben dennoch ihre Informationen an unser Prüfteam weitergegeben.“ Und: "Zuständig für die Beantwortung Ihrer Fragen ist die Kommunalaufsicht. Wenn Sie diese als befangen ansehen…, das Innenministerium als oberste Aufsicht.“


Mülheims OB Dagmar Mühlenfeld – favorisiert wie ihr Vorgänger ÖPP/PPP-Projekte | Foto: Ruhrbania

„Projektrisiken eindeutig bei der Stadt“

Kommentar des MBI-Fraktionsvorsitzenden Lothar Reinhard: „Na denn! Die Kommunalaufsicht, sprich der Regierungspräsident, soll der umstrittenen "Forfaitierung mit Einredeverzicht" beim Medienhaus zugestimmt haben. Beim Unterschreiben der Verträge am 13. Juli lag aber die RP-Zustimmung schriftlich nicht vor, weil sie angeblich aus "Urlaubsgründen" erst Tage später getippt werden konnte! Den Fraktionen im Rat der Stadt ging sie bis heute nicht zu. Dabei wäre es hoch interessant, warum der RP zugestimmt hat, wo doch diese "Forfaitierung mit Einredeverzicht", die Projektrisiken einseitig auf die Stadt verlagert, eben nicht "ausgewogen" ist, wie der Landesrechnungshof fordert!“ 

Reinhards offenbar nicht ganz ernst gemeinte Frage: „Sollen die MBI sich jetzt an FDP-Innenminister Wolf wenden, der bekanntlich solche marktradikalen Thesen vertritt wie: "Privat geht vor Staat"? Oder sollen wir einfach weiter darauf hoffen, dass irgendeine Kontrollinstanz uns nicht nur Recht gibt, sondern auch zuständig ist?“ Seine Antwort: „Noch hat Mülheim die einmalige Chance, durch den Bürgerentscheid am kommenden Sonntag dem Irrweg weiterer Privatisierung der Daseinsvorsorge einen Riegel vorzuschieben!“ (PK)

privat schild M. Großmann
„Wollt ihr die totale Privatisierung?" Damit es nicht so weit kommt...
Foto: M. Großmann/pixelio.de | Bearbeitung: C. Heinrici


Die MBI-Eingabe zur „möglichen Unverträglichkeit von ÖPP-Modellen mit seriöser Haushaltsführung von Kommunen" am Beispiel des PPP-Modells Medienhaus der Stadt Mülheim mit der Vinci-Tochter SKE an den Landesrechnungshof findet man unter www.mbi-mh.de/LRHwgPPP-Sittenwidrigkeit.pdf




Online-Flyer Nr. 111  vom 05.09.2007



Startseite           nach oben