NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

Fenster schließen

Krieg und Frieden
Amerikanischem Kriegsdienstverweigerer steht in Mannheim vor Gericht
Agustin Aguayo soll erneut in den Irak
Von Endy Hagen

In der Coleman-Kaserne in Mannheim musste ein amerikanischer Kriegsdienstverweigerer monatelang auf seinen Prozess warten. Mit diesem Vorgehen versuchte die US-Regierung, einen während des Vietnam-Kriegs geschaffenen Präzedenzfall zurückzudrängen: Gemäß dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit (Habeas Corpus) dürfen Zivilgerichte die Entscheidungen des Militärs über Anträge von Kriegsdienstverweigerern überprüfen. Damit soll ein wesentlicher Aspekt der Religionsfreiheit in Amerika geschützt werden: das Recht, den Wehrdienst zu verweigern. Am Dienstag, 12. Dezember begann nun eine "Voranhörung" vor dem Militärgericht.

Anerkennung abgelehnt

Agustin Aguayo (34) hatte sich Ende 2002 für vier Jahre als Sanitäter in der US-Armee verpflichtet. Ein Jahr später war ihm klar, dass er diesen Dienst nicht mit seinem Glauben und seinem Gewissen vereinbaren konnte. Als seine zunächst in Schweinfurt stationierte Einheit im Februar 2004 in den Irak verlegt werden sollte, beantragte Aguayo seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. In den Irak musste er trotzdem. Die Nachricht, dass sein Antrag im August 2004 entgegen der Empfehlungen der zuständigen Offiziere und Gutachter von höherer Stelle ohne Begründung abgelehnt worden war, erreichte ihn in Tikrit.

Seine Anwälte Peter Goldberger und Jim Feldman reichten für ihn beim Bundesgericht in Washington eine Habeas-Corpus-Klage ein. Die wurde am 24. August 2006 abgewiesen. Aguayo legte unverzüglich Berufung ein und beantragte eine Eilverfügung, seine Verlegung in irgendein Kriegsgebiet bis zur Entscheidung des Bundesgerichts auszusetzen. Doch der Eilantrag wurde abgelehnt.

Bush hat Schwierigkeiten mit dem Rekrutieren

In Deutschland sind derzeit etwa 67.000 US-Soldaten stationiert. Viele von ihnen werden von hier aus bereits zum zweiten Mal in den Irak geschickt. Das US-Militär tut sich schwer, neue Soldaten zu rekrutieren. Daher hat Präsident Bush eine Regelung erlassen, der zufolge die Armee die Dienstverträge einseitig um bis zu einem Jahr verlängern kann. So auch bei Aguayo: statt der vereinbarten Entlassung Anfang 2007 sollte er Anfang September 2006 erneut in den Irak geschickt und erst im September 2007 aus der Armee entlassen werden.

Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - wartet auf seinen Prozess
Kriegsdienstverweigerer Agustin Aguayo - wartet auf seinen Prozess
Foto: Rudi Friedrich von Connection e.V.



Der Verlegung seiner Einheit hatte sich Aguayo entzogen und sich in Erwartung einer Haftstrafe tags darauf bei der US-Militärpolizei in Schweinfurt gemeldet. Ihm wurde jedoch verkündet, man werde ihn zu seinem Bataillon in den Irak bringen - notfalls auch mit Gewalt. Schon in Uniform verschwand Aguayo durch ein rückwärtiges Fenster seiner Wohnung auf dem Schweinfurter Militärgelände und galt damit als "unerlaubt abwesend" (AWOL).

Nach Kalifornien geflohen

Aguayo floh zu seiner Familie nach Kalifornien und stellte sich dort - von Angehörigen und UnterstützerInnen begleitet - am 26. September 2006 im Anschluss an eine Pressekonferenz in Los Angeles den Militärbehörden. Anfang Oktober wurde er wieder nach Deutschland gebracht. Seitdem wartete er im US-Militärgefängnis in der Coleman-Kaserne in Mannheim auf seinen Prozess.

Vermutlich wird Aguayo wegen "Desertion zur Vermeidung eines gefährlichen Einsatzes und Versäumens der Verlegung der Einheit" angeklagt werden. Dies kann bis zu sieben Jahre Haft nach sich ziehen. Das Militärgerichtsverfahren wurde jetzt am 12. Dezember durch eine sogenannte Voranhörung eröffnet. Aguayo droht eine Strafe von bis zu sieben Jahren wegen "Desertion zur Vermeidung eines gefährlichen Einsatzes" und "Verpassen der Verlegung der Einheit", weil er Anfang September geflohen war.

US-Army setzt Gericht unter Druck

Nach Einschätzung seines Anwalts, Peter Goldberger, müssen alle Anklagen fallen gelassen werden, wenn das Berufungsgericht Aguayos Antrag auf Entlassung aus der Armee stattgibt. Schließlich ging er aufgrund seiner ernsthaften Überzeugung als Kriegsdienstverweigerer AWOL.


Foto: Connection e.V.


Die Armee hingegen verlangt, das Gericht solle sich auf ihre "Fachkompetenz" verlassen, ohne irgendeine nachprüfbare sachliche oder logische Begründung für die ablehnende Entscheidung zu verlangen. Dieses Argument steht im Einklang mit verschiedenen Versuchen der letzten Zeit, die Befugnis unabhängiger Gerichte zu beschränken, die ungebremste Macht der Exekutive mittels des Habeas-Corpus-Akts zu begrenzen. Der Ausgang des Verfahrens wird nach Einschätzung von Rechtsanwalt Goldberger "wahrscheinlich großen Einfluss auf die Bereitschaft der Zivilgerichte haben, die Ablehnung von Anträgen von Angehörigen der US-Armee in Frage zu stellen, die ihr Recht auf Religionsfreiheit einschließlich des Rechts, aus Gewissensgründen nicht an einem Krieg teilzunehmen, wahrnehmen".

Das Militär hat freie Hand

Die Entscheidung über seinen Berufungsantrag beim Bundesgericht in Washington hat noch nicht stattgefunden. In seiner Verhandlung vom 21. November 2006 hatte dieses nur mitgeteilt, es werde sie ihm zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zustellen. Das kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Damit hat das Militär in Schweinfurt derzeit freie Hand, strafrechtlich gegen Agustín Aguayo vorzugehen.

Solidaritäts-Adressen:

Connection e.V. - erreichbar unter http://www.Connection-eV.de und office@Connection-eV.de, Rudi Friedrich, Tel.: 069-82375534 - ist eine in Offenbach ansässige Gruppe, die internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure leistet. Sie führt mit dem American Voices Abroad Military Project, dem Military Counseling Network  (MCN) und anderen antimilitaristischen Gruppen derzeit eine Postkartenaktion zur Unterstützung Aguayos durch. Zudem sind auf ihren Websites weitere Informationen und Hinweise auf aktuelle Solidaritätsaktionen zu finden.



Online-Flyer Nr. 74  vom 12.12.2006



Startseite           nach oben