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Krieg und Frieden
Schlussfolgerung aus Urteil des Schweizer Bundesgerichts
Liebe verboten, aber Geschäfte mit dem Krieg dürfen nicht untersucht werden
Von Heinrich Frei
Wie früher in der Kirche ist jetzt im Schweizer Bundesgericht in Lausanne die sündhafte, illegale Liebe ein Schwerpunkt. In der SonntagsZeitung lese ich dazu: "Das Gesamtgericht hat inzwischen Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich als Verstoss gegen die geltenden 'richterlichen Gepflogenheiten' eingestuft." ("Richterliches Unabhängigkeit schützt nicht vor Kritik am eigenen Verhalten" von Cyrill Pinto, Sonntagszeitung 19. Juli 2026)
Dies erinnert mich an einen Bekannten. Er musste als junger Jurist den Fall eines 16-Jährigen behandeln, der mit einer 15-Jährigen auf einem Bänklein in Uster geschmust hatte. Er war angewidert, dass solche "Delikte" in Zukunft nach seinem Studium seine Aufgabe sein sollten. Er war früher katholischer Pfarrer in Zürich gewesen und hatte seine Köchin aus Österreich geheiratet.

Die Justitia, Gerechtigkeitsbrunnen in Bern (Foto: Heinrich Frei)
Die Justiz ist heute auch fragwürdig, da fast die Hälfte aller Menschen in de Schweiz, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, «Kriminelle» sind die Bussen nicht bezahlt haben, oft nicht bezahlen konnten. Fast die Hälfte aller Gefängnisinsassen in Helvetien sind Leute die Bussen nicht bezahlt haben.
Ganz wichtige Fragen dürfen die Richterinnen und Richter des eidgenössischen Bundesgerichtes in Lausanne nicht untersuchen. Entscheide der Regierung, des Bundesrates kann das Bundesgericht nicht prüfen, etwa alte und neue Bewilligungen von Kriegsmaterialexporten an Staaten die Kriege führen, wie an die USA, Saudi-Arabien, an Nato-Staaten usw., Kriege von Vietnam bis heute zum Krieg im Iran und Gaza, die Millionen Menschen das Leben gekostet haben.
Zu erinnern ist: Auslandsgeschäfte nach Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 werden nicht bewilligt, wenn: «a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist»
Auch zu den Investitionen der Schweizer Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen in Rüstungskonzerne und Unternehmen die verbotenen Waffen, wie Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen fabrizieren hat das Bundesgericht Lausanne nichts zu sagen.
Im gerade jetzt erschienenen Bericht von ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) wird dokumentiert, dass die Schweizer Bank UBS auch in Firmen Gelder anlegt die Atombomben herstellen:
AKTIEN- UND ANLEIHENHALTER
UBS Switzerland 3 701 Millionen US Dollar
KREDITE UND UNDERWRITING
UBS Switzerland 2 877 Millionen USD Dollar
Laut dem Kriegsmaterialgesetz der Schweiz ist die «direkte und indirekte Finanzierung» von verbotenem Kriegsmaterial klar untersagt. Verbotene Waffen sind in der Schweiz chemische und biologische Waffen, Atombomben, Streubomben und Antipersonen Minen.
Online-Flyer Nr. 866 vom 29.07.2026
Schlussfolgerung aus Urteil des Schweizer Bundesgerichts
Liebe verboten, aber Geschäfte mit dem Krieg dürfen nicht untersucht werden
Von Heinrich Frei
Wie früher in der Kirche ist jetzt im Schweizer Bundesgericht in Lausanne die sündhafte, illegale Liebe ein Schwerpunkt. In der SonntagsZeitung lese ich dazu: "Das Gesamtgericht hat inzwischen Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich als Verstoss gegen die geltenden 'richterlichen Gepflogenheiten' eingestuft." ("Richterliches Unabhängigkeit schützt nicht vor Kritik am eigenen Verhalten" von Cyrill Pinto, Sonntagszeitung 19. Juli 2026)
Dies erinnert mich an einen Bekannten. Er musste als junger Jurist den Fall eines 16-Jährigen behandeln, der mit einer 15-Jährigen auf einem Bänklein in Uster geschmust hatte. Er war angewidert, dass solche "Delikte" in Zukunft nach seinem Studium seine Aufgabe sein sollten. Er war früher katholischer Pfarrer in Zürich gewesen und hatte seine Köchin aus Österreich geheiratet.

Die Justitia, Gerechtigkeitsbrunnen in Bern (Foto: Heinrich Frei)
Die Justiz ist heute auch fragwürdig, da fast die Hälfte aller Menschen in de Schweiz, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, «Kriminelle» sind die Bussen nicht bezahlt haben, oft nicht bezahlen konnten. Fast die Hälfte aller Gefängnisinsassen in Helvetien sind Leute die Bussen nicht bezahlt haben.
Ganz wichtige Fragen dürfen die Richterinnen und Richter des eidgenössischen Bundesgerichtes in Lausanne nicht untersuchen. Entscheide der Regierung, des Bundesrates kann das Bundesgericht nicht prüfen, etwa alte und neue Bewilligungen von Kriegsmaterialexporten an Staaten die Kriege führen, wie an die USA, Saudi-Arabien, an Nato-Staaten usw., Kriege von Vietnam bis heute zum Krieg im Iran und Gaza, die Millionen Menschen das Leben gekostet haben.
Zu erinnern ist: Auslandsgeschäfte nach Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 werden nicht bewilligt, wenn: «a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist»
Auch zu den Investitionen der Schweizer Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen in Rüstungskonzerne und Unternehmen die verbotenen Waffen, wie Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen fabrizieren hat das Bundesgericht Lausanne nichts zu sagen.
Im gerade jetzt erschienenen Bericht von ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) wird dokumentiert, dass die Schweizer Bank UBS auch in Firmen Gelder anlegt die Atombomben herstellen:
AKTIEN- UND ANLEIHENHALTER
UBS Switzerland 3 701 Millionen US Dollar
KREDITE UND UNDERWRITING
UBS Switzerland 2 877 Millionen USD Dollar
Laut dem Kriegsmaterialgesetz der Schweiz ist die «direkte und indirekte Finanzierung» von verbotenem Kriegsmaterial klar untersagt. Verbotene Waffen sind in der Schweiz chemische und biologische Waffen, Atombomben, Streubomben und Antipersonen Minen.
Online-Flyer Nr. 866 vom 29.07.2026














