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Aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 57
Alles Theater mit dem EuGH
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Ach, wie herrlich, dieses EuGH-Urteil vom 2. Juli 2026! Endlich ist klargestellt, dass die EU-Sanktionen gegen russische "Propaganda" nicht nur für böse Staatsmedien gelten, sondern auch für den kleinen Blogger, der ein paar RT-Videos auf seiner spendenfinanzierten Seite postet. Meinungsfreiheit? Grundgesetz Artikel 5? EU-Grundrechte-Charta Artikel 11? Alles nett gemeint, aber in Zeiten des "Informationskriegs" offenbar verzichtbar. Der EuGH (Gerichtshof der EU) dehnt den Begriff "Betreiber" so weit aus, dass selbst unentgeltliche, private Verbreitung strafbar wird – unabhängig von Umfang, Dauer oder Wahrheitsgehalt.
Außenministerin Baerbock sagte es offen: „Wir führen Krieg gegen Russland!“ Willkommen in der neuen Normalität, wo der Staat entscheidet, welche "Sichtweisen" genehm sind. Russische Narrative? Verboten. Kritik an der eigenen Kriegs- und Sanktionspolitik? Schnell als "Desinformation" abgestempelt. Das Urteil schützt angeblich die "öffentliche Ordnung und Sicherheit". Stattdessen kriminalisiert es Bürger, die alternative Perspektiven teilen. Ab in den Strafprozess, weil der EuGH meint, nur so könne man Putins "Propaganda" stoppen.
Das passt perfekt in die generelle Entwicklung. Schaut euch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an: Schwarz-Rot plant gerade, den Zugang zu Behördeninfos massiv einzuschränken. Nur noch "natürliche Personen mit berechtigtem Interesse", Begründungspflicht, Ausschluss von NGOs und Ausländern, höhere Gebühren, Schwärzung von Beamtennamen. Transparenz? Information für "Delegitimierer"? Bitte nicht!
Dann die EU-Sanktionen gegen missliebige Einzelpersonen wie Hüseyin Dogru und Jacques Baud: sie werden als "Sprachrohre russischer Propaganda" gebrandmarkt, Konten werden eingefroren, Reiseverbote, Existenzminimum auf 506 Euro. Ziviltod für Abweichler! EU-Bürger dürfen nicht mal spenden, ohne Strafe zu riskieren.
Und der so genannte Verfassungsschutz? Der diffamiert Aufklärung als "russische Narrative" oder "Delegitimierung des Staates". Der Verfassungsschutz als Wahrheitsministerium: Du denkst falsch, also beobachten wir dich und sorgen dafür, dass Du an den Pranger gestellt wirst. Stattdessen müsste der Verfassungsschutz dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht das EuGH-Urteil für Deutschland wegen krasser Verletzung des Grundgesetzes als nicht anwendbar erklärt, was dieses könnte, wenn es denn wollte.
Die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit sind verheerend. Obwohl evident ist, dass das EuGH-Urteil auf nationaler Ebene keine Gültigkeit haben kann, führt es zu vorauseilendem Gehorsam: Warum riskieren, ein Video zu teilen, wenn Strafverfolgung droht? Plattformen filtern vorsorglich, Bürger schweigen, Debatten verarmen. Art. 5 GG und die EU-Charta werden zur Makulatur, sobald "Sicherheit" oder "Desinformation" gerufen wird. Nicht der Inhalt zählt, sondern die Herkunft. Westliche Medien dürfen lügen, russische womöglich nicht mal zitiert werden. Diversität der Meinungen? Ausgebremst! So genannte "Demokratieverteidigung" zeigt sich im Aufbau von Zensurapparaten, die an Orwells Ministry of Truth erinnern. Wer RT teilt, ist ein "Gefährder". Wer die Regierung kritisiert wird zum Teil einer "hybriden Bedrohung".
Kurz: Dieses Urteil lässt die EU ihre Grundrechte mit Füssen treten, sobald sie unbequem werden. Die Garantien von Grundgesetz "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...Eine Zensur findet nicht statt." und EU-Charta: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Nichts als Papier! Die Praxis weist in Richtung Faschismus. Ein Hoch auf die freie Meinung – solange sie passt.
Veröffentlichung aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 57 (Juni 2026) – Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens – bissig – streitbar – schön und wahr und (manchmal) satirisch.

Mehr dazu und wie es sich bestellen lässt, hier: https://das-krokodil.com/
Online-Flyer Nr. 866 vom 29.07.2026
Aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 57
Alles Theater mit dem EuGH
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Ach, wie herrlich, dieses EuGH-Urteil vom 2. Juli 2026! Endlich ist klargestellt, dass die EU-Sanktionen gegen russische "Propaganda" nicht nur für böse Staatsmedien gelten, sondern auch für den kleinen Blogger, der ein paar RT-Videos auf seiner spendenfinanzierten Seite postet. Meinungsfreiheit? Grundgesetz Artikel 5? EU-Grundrechte-Charta Artikel 11? Alles nett gemeint, aber in Zeiten des "Informationskriegs" offenbar verzichtbar. Der EuGH (Gerichtshof der EU) dehnt den Begriff "Betreiber" so weit aus, dass selbst unentgeltliche, private Verbreitung strafbar wird – unabhängig von Umfang, Dauer oder Wahrheitsgehalt.Außenministerin Baerbock sagte es offen: „Wir führen Krieg gegen Russland!“ Willkommen in der neuen Normalität, wo der Staat entscheidet, welche "Sichtweisen" genehm sind. Russische Narrative? Verboten. Kritik an der eigenen Kriegs- und Sanktionspolitik? Schnell als "Desinformation" abgestempelt. Das Urteil schützt angeblich die "öffentliche Ordnung und Sicherheit". Stattdessen kriminalisiert es Bürger, die alternative Perspektiven teilen. Ab in den Strafprozess, weil der EuGH meint, nur so könne man Putins "Propaganda" stoppen.
Das passt perfekt in die generelle Entwicklung. Schaut euch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an: Schwarz-Rot plant gerade, den Zugang zu Behördeninfos massiv einzuschränken. Nur noch "natürliche Personen mit berechtigtem Interesse", Begründungspflicht, Ausschluss von NGOs und Ausländern, höhere Gebühren, Schwärzung von Beamtennamen. Transparenz? Information für "Delegitimierer"? Bitte nicht!
Dann die EU-Sanktionen gegen missliebige Einzelpersonen wie Hüseyin Dogru und Jacques Baud: sie werden als "Sprachrohre russischer Propaganda" gebrandmarkt, Konten werden eingefroren, Reiseverbote, Existenzminimum auf 506 Euro. Ziviltod für Abweichler! EU-Bürger dürfen nicht mal spenden, ohne Strafe zu riskieren.
Und der so genannte Verfassungsschutz? Der diffamiert Aufklärung als "russische Narrative" oder "Delegitimierung des Staates". Der Verfassungsschutz als Wahrheitsministerium: Du denkst falsch, also beobachten wir dich und sorgen dafür, dass Du an den Pranger gestellt wirst. Stattdessen müsste der Verfassungsschutz dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht das EuGH-Urteil für Deutschland wegen krasser Verletzung des Grundgesetzes als nicht anwendbar erklärt, was dieses könnte, wenn es denn wollte.
Die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit sind verheerend. Obwohl evident ist, dass das EuGH-Urteil auf nationaler Ebene keine Gültigkeit haben kann, führt es zu vorauseilendem Gehorsam: Warum riskieren, ein Video zu teilen, wenn Strafverfolgung droht? Plattformen filtern vorsorglich, Bürger schweigen, Debatten verarmen. Art. 5 GG und die EU-Charta werden zur Makulatur, sobald "Sicherheit" oder "Desinformation" gerufen wird. Nicht der Inhalt zählt, sondern die Herkunft. Westliche Medien dürfen lügen, russische womöglich nicht mal zitiert werden. Diversität der Meinungen? Ausgebremst! So genannte "Demokratieverteidigung" zeigt sich im Aufbau von Zensurapparaten, die an Orwells Ministry of Truth erinnern. Wer RT teilt, ist ein "Gefährder". Wer die Regierung kritisiert wird zum Teil einer "hybriden Bedrohung".
Kurz: Dieses Urteil lässt die EU ihre Grundrechte mit Füssen treten, sobald sie unbequem werden. Die Garantien von Grundgesetz "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten...Eine Zensur findet nicht statt." und EU-Charta: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Nichts als Papier! Die Praxis weist in Richtung Faschismus. Ein Hoch auf die freie Meinung – solange sie passt.
Veröffentlichung aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 57 (Juni 2026) – Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens – bissig – streitbar – schön und wahr und (manchmal) satirisch.

Mehr dazu und wie es sich bestellen lässt, hier: https://das-krokodil.com/
Online-Flyer Nr. 866 vom 29.07.2026














