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Aktueller Online-Flyer vom 11. Juni 2026  

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Arbeit und Soziales
Ohrfeige für Mietspekulanten vom Düsseldorfer Amtsgericht
Erfolgreiche „Sachbeschädigung“
Von Chr. LeMaan.

Einer schallenden Ohrfeige für einen Mietspekulanten konnten vor dem Düsseldorfer Amtsgericht die Unterstützer von drei DKP-Aktivisten zuschauen und zuhören. Gegen die Drei wurde aufgrund eines Strafantrags eines Dr. Hansen aus Bonn verhandelt, weil sie angeblich seine seit Jahren verfallenden Häuser mit der Aufschrift „Sanieren sofort!“ versehen hatten. Inzwischen hat der Bonner mit der Sanierung begonnen, die die drei Aktivisten freuten sich am Ende der Verhandlung über ein Bußgeld, das dem Kampf gegen Obdachlosigkeit zugute kommt.

Sanieren sofort
Aufruf – von der Polizei unterbrochen

Ratten, Müll, Fäkalien

Der vor sich hin gammelnde Häuserkomplex mit etwa. 250 Wohnungen auf der Erkrather Straße/Am Bermeshau in Düsseldorf sorgte seit vielen Jahren immer wieder für Ärger. In der Nachbarschaft war bekannt, dass ein Dr. Hansen aus Bonn die Häuser für eine symbolisch D-Mark Anfang der 90er Jahre erworben und sie dann systematisch „entwohnt“ hatte. Meterhoch türmten sich Müll, Bauschutt und Fäkalien vor den Gebäuden, die Ratten gingen ein und aus, der Putz löste sich großflächig von der Fassade, die Wohnungen waren vorsätzlich unbewohnbar gemacht. Die Lokalpresse meldete einmal sogar den Fund eines toten Obdachlosen.

Sanieren sofort
Für 800 Euro vom Eigentümer übermalt

Quer durch alle Parteien wurde der "Schandfleck" im Stadtrat diskutiert. Die Lokalpresse berichtete regelmäßig. Die AnwohnerInnen waren empört. Die Stadtverwaltung erwog den Einsatz von Zwangsmitteln, und immer wieder stellte die Vertreterin der Linken Liste Christiane Schnura (DKP) in der zuständigen Bezirksvertretung Anfragen zum Sachstand und forderte Handeln der zuständigen Stellen. Doch all das nutzte nichts - die Häuser gammelten weiter vor sich hin. Und dass, obwohl im Frühjahr 2006 in Düsseldorf 5.300 Haushalte beim Wohnungsamt als wohnungssuchend gemeldet waren.

Malaktion mit Zustimmung der AnwohnerInnen

Da wurden Mitglieder der DKP-Gruppe im Stadtteil aktiv. Sie luden im Frühjahr 2006 die AnwohnerInnen zu Bürgerversammlungen, verteilten Flugblätter und forderten die sofortige Sanierung. Dr. Hansen ließ über sein Büro erklären, dass dies unmöglich sei, weil die notwendige Bankfinanzierung verweigert werde. Damit gaben sich die Aktivisten nicht zufrieden. Sie schritten zur Tat und malten in einer öffentlichen Aktion unter dem Beifall begeisterter AnwohnerInnen in meterhohen Lettern die Losung "Sanieren sofort" an eines der Häuser.

Sanieren sofort
Inzwischen sind die ersten Ruinen saniert
Fotos: CLM


Eigentlich hätte nun die Losung "Wohnraum erhalten!" folgen sollen, doch dazu kam es nicht mehr. Der Besitzer eines Motorradhauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite rief die Polizei, weil er in der Aktion einen Gesetzesbruch sah. Die beiden PolizistInnen, die kurz darauf eintrafen, sahen dies angesichts der Bauruine nicht so eindeutig und mussten erst Rat bei vorgesetzten Stellen einholen. Der gemeinsame Sachverstand von immer mehr Beamten und einem Polizei-Chef kam dann doch zu dem Schluss, dass das Anbringen einer Sanierungsaufforderung an eine vorsätzlich zerstörte Bauruine eine Sachbeschädigung und damit anzeigepflichtig sei.

Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen

Und so begannen die Mühlen der Justiz zu mahlen. Und die des Staatsschutzes, der sich unmittelbar nach der Strafanzeige bei den Beschuldigten meldete. Auch der Hausbesitzer entwickelte hektische Aktivitäten. Er stellte Strafanzeige, ließ binnen 24 Stunden die Losung übermalen und legte eine Kosten-Rechnung über knapp 800 Euro vor. Angesichts dieser Lage wollte auch die Staatsanwaltschaft nicht ins Hintertreffen geraten und stellte Strafbefehle über jeweils 800 Euro für die drei Beschuldigten aus.

Damit wiederum wollten Axel Köhler-Schnura, Hartmut Lohse und Jürgen Schuh - die drei DKP-Aktivisten - sich nicht zufrieden geben. Sie widersprachen den Strafbefehlen, weil sie in ihrer Aktion keine strafbare Handlung, sondern bürgerrechtliche Notwehr sahen. Ihre Begründung: Ein Mietspekulant vernichtet preiswerten Wohnraum; die Menschen wissen nicht mehr, wohin; Politik und Verwaltung könnten Zwangsmaßnahmen einleiten, tun es aber nicht; also ist Handeln geboten.

Angeklagte beeindrucken Richter

Und so kam es nun zum Prozess. Erklärtes Ziel der Staatsanwaltschaft: Kein Urteil unter dem Maß des Strafbefehls. Ziel der Verteidigung: Freispruch. Die Beklagten legen umfangreiches Bildmaterial vor. Die Polizisten erklären in der Befragung der Verteidigung, dass die Bauruine stadtbekannt sei, dass sie jedoch in all den Jahren kein Ordnungsgeld gegen den Eigentümer verhängt haben – was sie hätten tun können. Jürgen Schuh erklärt: „Es gab gar keine intakte Sache, die hätte beschädigt werden können. Die Häuser waren durch und durch heruntergekommen; wir hatten Mühe, überhaupt eine Stelle zu finden, auf die wir unsere Forderung haben anbringen können!“

Der Richter zeigt sich zunächst hart. Doch der ausführliche und sachkundige Vortrag der Beklagten beeindruckt ihn zunehmend. Als schließlich die Polizisten die verheerende Situation vor Ort bestätigen und die Bilder vorgelegt werden, ist für ihn das Maß voll: Er schlägt die Einstellung des Verfahrens gegen insgesamt 900 Euro Bußgeld vor. Die Beklagten stimmen zu und die Einstellung wird verkündet. Die drei Aktivisten sehen darin eine schallende Ohrfeige für den Mietspekulanten. Sein Strafantrag hatte keinen Erfolg, und auch das Bußgeld ist in ihrem Sinn, denn es kommt der Arbeit gegen Obdachlosigkeit zu Gute. Während die Staatsanwaltschaft Geldstrafen von je 800 Euro anstrebte, erhält nun die „Ordensgemeinschaft der Armen-Brüder des heiligen Franziskus“ - also das Düsseldorfer Obdachlosenprojekt fiftyfifty – die 900 Euro Bußgeld, das dort in bezahlbaren Wohraum für alle umgewandelt werden kann. Genau der Sache also, für die sie aktiv geworden sind.  

Aktion war erfolgreich

Auch vor Ort zeigt sich inzwischen, dass die Aktion wichtig und richtig war. Kurze Zeit nach dem Anbringen und Wiederentfernen der Aufschrift „Sanieren sofort!“ wurde mit der Sanierung der Gebäude begonnen. Zwei Häuser sind bereits bezogen, weitere fünf sind in Arbeit.

Nun bitten die Beklagten um Spenden für die Begleichung ihrer Anwaltskosten und der je 300 Euro Bußgeld für jeden von Ihnen: Konto Axel Köhler-Schnura, Postbank 18 90 88 850, BLZ 760 100 85.


Online-Flyer Nr. 87  vom 21.03.2007



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