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Medien
Offener Brief zu dem Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger
"Die Ehefrau ins Koma geprügelt"
Von Irmgard Kopetzky

Mit großem Entsetzen haben wir im Kölner Stadt-Anzeiger den Bericht über den ehemaligen Sanitäter der Bundeswehr gelesen, der wegen massiver Misshandlung und Vergewaltigung seiner Ehefrau vor Gericht stand. Dem Artikel im Lokalteil vom 16.11.2006 zufolge war er wegen gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung in der Ehe und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Verurteilt wurde der Mann zu zwei Jahren auf Bewährung, außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

Als Begründung für dieses auffallend milde Urteil wird der Richter im Artikel mit den Worten zitiert: Die Exfrau habe es versäumt, dem Angeklagten "rechtzeitig deutlichen Widerstand entgegenzusetzen", leide unter einer Art "falsch verstandener Krankenschwester-Mentalität" und hätte schon viel früher einen Schlussstrich ziehen müssen.

Schuld hat also nicht der prügelnde, vergewaltigende Täter, sondern die Frau, die sich nicht genug dagegen gewehrt hat! Dieses Urteil - und vor allem seine Begründung - ist als Freibrief für alle misshandelnden Ehemänner und als deftiger Schlag ins Gesicht aller gewaltbetroffenen Frauen zu verstehen. Auf der einen Seite werden Frauen durch Polizei und Justiz immer wieder dazu ermutigt, auf alle Fälle Anzeige gegen den Täter zu erstatten - auf der anderen Seite entsteht durch diesen Artikel der Eindruck, dass durch die Gerichtsbarkeit keine Unterstützung zu erwarten ist, wenn ihre Gegenwehr nicht direkt beim ersten gewalttätigen Übergriff eingesetzt hat.

In dem Artikel fehlt jedes Verständnis dafür, warum Frauen nicht die Kraft aufbringen, sich von ihren gewalttätigen Partnern zu trennen: z.B. finanzielle Abhängigkeit, Rücksicht auf die Kinder, ungesicherter Aufenthaltsstatus (bei Migrantinnen), Schamgefühle und/oder die Hoffnung auf Besserung und eine "heile" Familie (v.a. wenn sie als Kinder selbst Gewalt in der Familie erleben mussten), Druck von außen ("was hast du denn, er ist doch sonst eigentlich ganz nett"), Drohungen des Partners ("wenn du gehst, finde ich dich und mache dich fertig").

Über all das erfahren wir in dem Artikel nichts - außer dass es zum Zeitpunkt, als der Mann seine Frau ins Koma prügelte, eine vierjährige Tochter gab, die alles mit ansehen musste. Pech für sie, daß ihre Mutter sich nicht rechtzeitig von dem gewalttätigen Vater getrennt hatte, sondern sich als Strafe für das Versäumnis vor ihren Augen halbtot prügeln lassen musste. Die Auswirkungen, die solch ein traumatisches Erlebnis auf ein Kind hat, waren für die Justiz offensichtlich nicht weiter relevant.

Anklage wurde erhoben wegen gefährlicher Körperverletzung (der §224 StGB sieht hier als Höchststrafe 10 Jahre Freiheitsentzug vor), Vergewaltigung in der Ehe (§ 177 StGB - auch hier sieht das Gesetz durchaus Freiheitsstrafen vor) und unterlassener Hilfeleistung. Sieben Jahre Ehe, die laut Aussage der Frau "die Hölle auf Erden" waren, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit massiven Gesundheitsschäden bis zum heutigen Tag sowie vier Tage Untätigkeit, bis der Täter seine Frau endlich ins Krankenhaus brachte, wiegen dann aber doch nicht schwerer, als die Schuld der Frau, sich und ihre Tochter nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht zu haben.

Wir protestieren gegen dieses Urteil und hätten uns außerdem eine differenziertere Presseberichterstattung gewünscht, die solch ein Urteil mitsamt seiner haarsträubenden Begründung nicht unkommentiert stehen lässt.

Irmgard Kopetzky für den Kölner Arbeitskreis 'Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder' unter www.stadt-koeln.de

Siehe auch den Artikel zu ihrer Auszeichnung am "Tag des Ehrenamtes"


Online-Flyer Nr. 74  vom 12.12.2006



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