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Inland
Interview mit Fritz Rische zum 50sten Jahrestag
"Kampf gegen KPD-Verbot auch heute notwendig"
Von Robert Steigerwald
Robert Steigerwald: Fünfzig Jahre sind seit dem Verbot der KPD vergangen. Du bist der letzte aus dem Kreis der KPD-Prozessbevollmächtigten. Welche Gedanken bewegen Dich in diesen Tagen?
Fritz Rische: Als Häftling der Nazis sind meine Erinnerungen an die Periode vor und nach dem KPD-Verbotsprozess besonders dadurch geprägt, dass schon wenige Jahre nach Krieg und Faschismus schon wieder damit begonnen wurde, uns zu verfolgen, die wir dagegen kämpften, dass der deutsche Imperialismus und Militarismus, diese Haupteinpeitscher des letzten Krieges, erneut sein Haupt erheben sollte. Und dass es gegenwärtig im wachsendem Maße darum geht, einerseits aus nazistischen Tätern in Filmen und Fernsehfolgen Opfer zu machen, ihr verbrecherisches Treiben zu relativieren und zugleich eine beispielsweise vom Europa-Parlament ausgehende Hexenjagd gegen Kommunisten zu veranstalten.
Es gab während der Verbotsaktivitäten in dieser Phase des Kalten Krieges eine regelrechte politische Hexenjagd, die nichts mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsgarantien zu tun hatte. Zum Opfer fielen ihr Menschen, die sich auch nicht durch Strafandrohung davon abhalten ließen, gegen die Remilitarisierungs- und Spaltungspolitik der Adenauer-Regierung zu kämpfen, die statt dessen in Wort und Tat die Forderung "Deutsche an einen Tisch!" vertraten, also für die Wiedervereinigung stritten, während Adenauer sich daran orientierte, lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb zu besitzen. Solches Wirken gegen Imperialismus und Militarismus, für die deutsche Einheit wurde als "Staatsgefährdung" und gar "Hochverrat" gebrandmarkt, war zu Staatsverbrechen geworden!

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Du warst, wie schon gesagt, Prozessvertreter der Partei, wer waren die anderen?
Die KPD-Vertreter waren die Genossen Max Reimann und Walter Fisch, sie standen unter Haftbefehl der Bundesanwaltschaft. Dazu kamen Josef Ledwohn und ich. Wir befanden uns unter der Anklage der Vorbereitung zum Hochverrat in Haft. Wir wurden aus dem Gefängnis in Karlsruhe durch Beamte der "Sicherungsgruppe Bonn" zu den Verhandlungen gebracht.
Wie konntet Ihr die Sache der Partei verteidigen?
Während der 51 Verhandlungstage vor dem Bundesverfassungsgericht erlebte ich den Prozessablauf mit ständigen Verletzungen prozessualer Regeln. Ich führe nur eins von vielen Beispielen an: Es betrifft die Gleichgewichtigkeit von Anklagevertretung, also der Bundesrepublik und der angeklagten KPD. Der erste Senat des Verfassungsgerichts wollte uns zunächst nur als stumme Teilnehmer der Öffentlichkeit vorführen. Mit den Anwälten des Parteivorstandes der KPD, Dr. Kaul und Professor Dr. Kröger, beide Berlin, Rechtsanwalt Böhmer aus Düsseldorf und Dr. Posser aus Essen und weiteren Anwälten wurde für uns, Walter Fisch, Jupp Ledwohn und Fritz Rische nach tagelangen Auseinandersetzungen ein Vortragsrecht durchgesetzt. Es war zunächst so, wie es Daumier auf einer berühmten Karikatur darstellt: Vor dem Richter steht ein Angeklagter mit verbundenem Mund und der Richter sagt zu ihm: "Angeklagter, Sie haben das Wort!" Nur Walter Fisch konnte sich während des Prozesses frei bewegen!
Du sagest, Du und Ledwohn, Ihr wärt bereits in Haft gewesen.
Uns wurde zuerst der Prozess wegen Vorbereitung zum Hochverrat vor dem 6. Senat des Bundesgerichtshofes anberaumt. Denn unsere Verurteilung als Hochverräter durch diesen Senat sollte dazu dienen, dem Verfassungsgericht noch fehlende Munition für das von der Bundesregierung geforderte Verbot der KPD zu liefern. Im Verbotsprozess hatte die Anklage einen "Umsturzplan" der KPD aus dem Hut gezogen. Da sie damit aber in Beweisnot war, sollte dem Gericht und der Öffentlichkeit unsere Gemeingefährlichkeit vorgeführt werden. Dem diente eine Stelle in dem 1952 verkündetem "Programm zur Wiedervereinigung Deutschlands", wo vom "revolutionären Sturz des Adenauer- Regimes" die Rede war. Die Partei hatte diese Formulierung bereits im März 1956 als von Anfang an falsch erklärt und zurückgezogen. Dies war dem 6. Senat des Bundesgerichtshofs, vor dem unser Prozess stattfand, längst bekannt. Es interessierte ihn jedoch nicht, denn "man" wollte das Urteil! Einen Umsturzplan der KPD hatte es nicht gegeben, er konnte folglich auch in dem Hochverratsprozess gegen mich und andere Genossen vom Bundesanwalt Güde und den "Zeugen" der Anklage nicht nachgewiesen werden. Vielleicht kann ich darauf noch einmal zurückkommen.
Wer die KPD vertrat, hast Du gesagt, wen schickte die Bundesregierung ins Gefecht?
Da ist zuerst Ritter von Lex zu nennen. Der hielt das Eingangsplädoyer für die Bundesregierung. Man stelle sich das vor: Der die Anklage gegen die Kommunisten zu rechtfertigen hatte, der hat im März1933 für die Bayrische Volkspartei der Hitler-Regierung die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz gegeben. Das war jenes Gesetz, das dem Reichstag die Gesetzgebungskompetenz entzog, so dass die Hitler-Regierung allein die Gesetze machen konnte. Das war eine eindeutige Zustimmung der Bayrischen Volkspartei und ihres Repräsentanten von Lex zur Außerkraftsetzung der Weimarer Verfassung.
Also der Verfassungsbrecher klagt die Kommunisten des Verfassungsbruchs an, das ist doch wie in Kleists "Der zerbrochene Krug"! Der Täter als Richter!
Gewissermaßen als Dank dafür war der Lex dann im Naziinnenministerium des Kriegsverbrechers Frick tätig. Der Nazi-Gehilfe behauptete namens der Regierung, wie Bundesanwalt Güde zuvor schon in meinem Verfahren, die KPD plane den Umsturz in der Bundesrepublik, um die Ordnung der DDR einzuführen.
Du sagtest, die Anklagevertretung sei in dieser Sache in Beweisnot gewesen.
War sie auch. Wir verlangten, von Lex möge seine Behauptungen beweisen oder durch Zeugen belegen, dazu möge er auch die Länderinnenminister, also die Leiter der Polizei zu Aussagen laden. Ein ordentliches Gericht hätte einem solchen Antrag nachgehen müssen. Die Parteilichkeit des Senats zeigte sich nicht zum ersten Mal auch in diesem Fall: Es lehnte den Antrag ab! Übrigens hat Rechtsanwalt von Winterfeldt, juristischer Rechtsvertreter der Bundesregierung, zu den Vorwürfen des von Lex später, im "Kölner Stadt-Anzeiger" folgendes geschrieben: "Das Programm der Nationalen Wiedervereinigung" (der KPD) " enthielt nach unserer damaligen Auffassung und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes echte Merkmale hochverräterischer Prägung. In heutiger Sicht erscheint es mir in hohem Maße zweifelhaft, ob hochverräterische, also Merkmale gewaltsamen Umsturzes, Bestandteile des Programms waren." (17. 08, 65)
Man darf Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof nicht verwechseln. Der Bundesgerichtshof war vorgeschickt worden, um der Bundesrepublik und dem Verfassungsgericht das fehlende "Beweismaterial" zu erzeugen!
Auch Dr. Posser, ehemals Justiz- und Finanzminister in NRW, hat aus den Erfahrungen, die er bei seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit in politischen Prozessen jener Jahre sammeln konnte, diese Regierungsbehauptungen in seinem Buch "Anwalt im Kalten Krieg" als Unwahrheiten bezeichnet. "Es hat keine politischen Morde, keine Attentate, keine Aufstandsversuche, keinerlei Gewalttaten, keine geheimen Waffenlager gegeben. Umgekehrt wurden sehr wohl Kommunisten verfolgt, ihre Parteibüros demoliert, ihre Schaukästen zertrümmert, ihre Redner misshandelt, ihre Funktionäre verleumdet und verunglimpft, ja, sogar mit Mord von organisierten Banden, wie dem Bund Deutscher Jugend, bedroht. ....Eine aktuelle Gefahr kann das höchste deutsche Gericht in der Tätigkeit der KPD nicht gesehen haben." (Diether Posser, "Anwalt im Kalten Krieg" Seite 180/181 ff; 1. Auflage, C. Bertelsmann 1991).
Bonn wollte also der Partei umstürzlerische Umtriebe unterstellen und darum das Verbot?
Nicht nur das, die Regierung sah es des weiteren als Verbotsgrund an, dass die KPD der Bundesregierung "die Absicht der Remilitarisierung" unterstellt habe. Dies treffe nicht zu - inzwischen weiß jeder, der es wissen will, dass die KPD dies zu Recht behauptete. Als Prozessvertreter der Partei haben wir mit den Anwälten die KPD-Politik gegen die Vertreter der Bundesregierung, wie Staatssekretär Ritter von Lex aus dem Innenministerium und den Vorsitzenden Präsidenten, Dr. Wintrich, ein Jurist, der seinen Weg an die Spitze des höchsten Gerichts auch durch die Nazizeit mit Zustimmung der Gauleitung der NSDAP/ München erreichen konnte, verteidigt.
Kannst Du etwas zu den Folgen des Urteils sagen?
Überfallartig wurden am 17. August 1956 der Parteivorstand, Gebäude, Zeitungsverlage, Druckereien von Polizeikolonnen besetzt, alles Material beschlagnahmt. Hunderte Privatwohnungen wurden durchsucht und zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Nun konnten Funktionäre der KPD sogar für ihre Parteitätigkeiten vor dem Verbot bestraft werden. Erst Anfang der 60er Jahre wurde der entsprechende Paragraph aus dem politischen Strafrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben, aber da waren schon Tausende gerade wegen dieses Paragraphen in langjährige Haft gehalten worden! Bis dahin hinausgeschobene Verfahren wurden von politischen Sonderkammern bei den Landgerichten und vom Bundesgerichtshof (BGH) nun intensiv wieder weitergeführt. Kommunistische Abgeordnete in Parlamenten verloren ihre Rechte, deren Fraktionen wurden aufgelöst. Betreiber so genannter "Ersatzorganisationen" konnten mit "Gefängnisstrafen nicht unter 5 Monaten" belegt werden. Das Verbotsurteil wurde als Mittel gegen das verfassungsmäßig geschützte Wahlrecht eingesetzt. Heinz Renner, nach 1945 der erste Oberbürgermeister von Essen, dann Minister in der NRW-Landesregierung, KPD-Vertreter im Parlamentarischen Rat und Abgeordneter der KPD im Ersten Deutschen Bundestag wurde wegen seiner Kandidatur zur Wahl nach dem Verbot unter Anklage gestellt. Einer seiner Wahlhelfer wurde zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Der in Düsseldorf stadtbekannte und angesehene Fraktionsvorsitzende der KPD im NRW-Landtag, Karl Schabrod (von einem Nazigericht zum Tod verurteilt!), wurde in gleicher Sache mehrfach verurteilt, und zwar von der politischen Sonderkammer des Düsseldorfer Landgerichts.
Der ehemalige Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer sagte, die Zahl der wegen Organisationsverbots Verfolgten habe sich auf 150 000 Menschen belaufen. Vorher gab es bereits 35 000 Verfahren gegen FDJ-Anhänger. In 425 Prozessen gegen FDJ-Mitgliedern wurde 1012 Jahre Gefängnis ausgesprochen.
Ich will noch einmal kurz auf direkte materiell Folgen des Verbots verweisen. Soweit bekannt, wurden nach unvollständigen Berichten 199 Parteibüros, 35 Druckereien geschlossen, 60 Kraftfahrzeuge eingezogen. Das ist aber nur ein Teil der Werte. Es gab Liegenschaften, Grundstücke, Kultureinrichtungen und auch größere Inventarien, vom persönlichen Eigentum mal ganz abgesehen. Immerhin ging es dabei um Bibliotheken, Schreibmaschinen, Möbel. Wenn es um Geldsummen geht, muss man von mindestens 100 Millionen Euro ausgehen.
Ich muss bei Deinen Worten an die berüchtigte Resolution gegen den Kommunismus denken, die dort vor wenigen Monaten durch Politiker der äußersten Rechten durchgedrückt wurde.
Nun ja, das sind Dinge, die hängen durchaus zusammen. Die USA begehen Kriegs-, Menschenrechts- und andere Verbrechen am laufenden Band, sie sind der terroristischste Staat, den es heute international gibt. Wenn man einen Staat als Schurkenstaat bezeichnen kann, dann trifft dies auf die USA zu! Was aber wollen einige "verdiente Antikommunisten"? Nicht die USA wollen sie an den Pranger stellen, sondern etwa Kuba. In Tschechien wollen sie den Kommunistischen Jugendverband verbieten. In Ungarn und Polen sind kommunistische Symbole verboten. Sie wollen schon wieder Hexenjagd gegen Kommunisten. Dabei traf trifft das Verbot doch bei weitem nicht nur uns. Solche Beispiele belegen doch, dass der Kampf gegen das KPD-Verbot eine unmittelbar nötige Aufgabe des demokratischen Kampfes ist. Dieses Verbot wirkt eben auch heute und ist nicht deshalb unwirksam geworden, weil es heute eine legale KP gibt.
Obwohl es zum Verbot im Urteilstext ausdrücklich heißt, es beschränke sich auf "den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum" des damals proklamierten "Provisoriums" Bundesrepublik und obwohl es das Provisorium nicht mehr gibt, besteht das Verbot dennoch fort. In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums heißt es; Die Herstellung der Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wirkt sich auf den Fortbestand des Parteiverbots der KPD nicht aus." Heute, da die Vereinigung als Anschluss der ehemaligen DDR an die Bundesrepublik vollzogen ist, "übersieht" man in Berlin und Karlsruhe, dass mit der staatlichen Einheit das KPD-Verbotsurteil de facto seinen formalen und politischen Rechtsboden völlig verloren hat. Der Fortbestand des KPD-Urteils widerspricht auch der KSZE-Charta, die den Regierungen der Teilnehmerstaaten die Pflicht auferlegt, jede Verfolgung aus religiösen und ideologischen Gründen zu bekämpfen! In der Charta heißt es: "Wir werden gewährleisten, dass dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie völkerrechtliche Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen." Daran hält sich die Bundesregierung nicht! Als Ausfluss des Verbots gilt bis heute, dass davon Betroffene aktive Kämpfer gegen den Faschismus von der Wiedergutmachung ausgeschlossen wurden. Während im Osten des Landes großzügig rehabilitiert wurde, sind die Opfer des Kalten Krieges hierzulande von solcher Wiedergutmachung ausgeschlossen: Unsere Strafen sind nicht aufgehoben, unsere finanziellen Einbußen bei der Rente infolge der Gefängnisjahre bestehen fort, die Eintragungen in den Schnüffelakten des so genannten Verfassungsschutzes wurden nicht beseitigt. Das Verbotsurteil ist eine bis heute nicht bewältigte Altlast aus der Eiszeit des kalten Krieges.
Es gibt also beträchtliche Altlasten des KPD-Verbots.
Auch die Kommunistenhatz in der DDR nach deren Annexion durch die Bundesrepublik, die Hetz- und Lügenkampagnen, die Verfolgung von Hoheitsträgern und Parteifunktionären der DDR, die Schnüffelpraxis der Gauck- bzw. Birthler-Behörde gehören dazu, reihen sich "würdig" ein in den "verordneten" Antisozialismus unseres Landes. Ohnehin waren schon im Verbotsprozess immer wieder auch die SED und die DDR indirekt Mitangeklagte. Nach der Wiedervereinigung wurde die Praxis der westdeutschen Berufsverbote aus der Zeit des Kalten Krieges massenhaft in der DDR angewandt
Gibt es denn Möglichkeiten, das Verbot aus der Welt zu schaffen?
Das werden wir oft gefragt, was jetzt, beim Ende des kalten Krieges, möglich und notwendig wäre, um das Verbotsurteil aus der Weit zu schaffen, die Opfer des kalten Krieges zu rehabilitieren und das Vermögen der KPD zu entschädigen. Es gibt darüber unterschiedliche Meinungen. Die eine fordert eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, um die Selbstblockade der Ewigkeitsbindung seiner Urteile zu beenden. Eine andere Meinung - sie wird von Staats- und Rechtswissenschaftlern vertreten - fordert die Politik, den Bundestag, zu Entscheidungen auf. Das ist auch die Aufforderung einer Eingabe, die 207 Mitglieder und Funktionäre der ehemaligen KPD und DKP durch Gerd Deumlich, Manfred Kapluck und Karl Stiffel an das Bundestagspräsidium, die Bundestagsfraktionen sowie die Abgeordnetengruppe der PDS im Bundestag gerichtet haben. Darin sind auch Maßnahmen vorgeschlagen, um das politische Verbotsurteil politisch aufzuheben! Ich zitiere aus dieser Eingabe:
"Mit der Einheit Deutschlands ist das KPD-Verbotsurteil erst recht zum Anachronismus geworden und auch gesetzlich nicht mehr zu rechtfertigen. Das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts sollte '...für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken .... (Ich füge hinzu: es ist illegal!) Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und dem damit verbundenen Wegfall der Konfrontation durch den kalten Krieg in Deutschland sind Wege zur innerdeutschen politischen Normalisierung zu beschreiten. Es kann und sollte von der Möglichkeit, das KPD-Verbotsurteil aus der Welt zu schaffen, Gebrauch gemacht werden, zumal Deutschland das einzige Land in Westeuropa mit einem solchen Verbotsurteil ist.
Die Unterzeichner dieser Eingabe fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf:
- Die Bundesregierung trifft die Feststellung: das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 ist historisch überholt, damit gegenstandslos geworden und aufzuheben.
- Der Bundestag beschließt eine Novellierung des Bundesverfassungs-Gerichtsgesetzes. Urteile des Bundesverfassungsgerichts erhalten eine Revisionsmöglichkeit. Über diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit wird das KPD-Verbotsurteil nach vier Jahrzehnten revidiert und aufgehoben."
Soweit aus der Eingabe.
Was ist aufgrund dieser Aktivitäten geschehen?
Eigentlich nichts! Die Unterzeichner rechneten mit vorurteilsfreien Entscheidungen im Petitionsausschuss, durch die Fraktionen, und im Bundestag. Sie erklärten sich bereit, zu Problemen ihrer Vorschläge Gutachten von Juristen, Staatsrechtlern, Historikern, Parteien und demokratischen Initiativen, von Politikern und Persönlichkeiten unseres Landes vorzulegen. Es gab in der Folgezeit weitere Vorschläge, wie und wann das Verbotsurteil vom Bundesverfassungsgericht (Außerkraftsetzungsbeschluss) zu den Akten befördert werden kann.
Mitglieder der Initiative für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges, Gerd Deumlich, Manfred Kapluck und Karl Stiffel, haben in ihrer Eingabe Vorschläge zur Außerkraftsetzung des historisch-politisch überholten KPD- Verbotsurteils eingereicht. Diese Eingabe wurde durch eine Presseinformation der Öffentlichkeit vorgestellt
Bis heute war das Bundesverfassungsgericht nicht bereit, das Urteil zu kassieren, obwohl schon vor Jahren die damalige Präsidentin seines 2. Senats, Frau Limbach, aus Anlass des 40. Jahrestages des Verbotsurteils erklärte: "Ich hätte den KPD- Verbotsantrag abgelehnt."
Hätte es denn angesichts dieser Sachlage Sinn, weiter um die Aufhebung des Urteils zu wirken?
Der Kampf um die Aufhebung des Verbotsurteils - gegen Kapital und Regierung - ist natürlich nicht leicht. Gerade jetzt, nach der Straßburger antikommunistischen Resolution wird man sich in der Regierung nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, ein Urteil genau zu dem Zeitpunkt zu kassieren, wo die Konservativen und Rechtsradikalken im Bunde den Kampf gegen den Kommunismus aktivieren wollen - und das hat doch nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass sie im Marxismus nicht, wie Blüm einst meinte eine tote Sache sehen! Aber wie die Konstituierung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, Ergebnis war einer demokratischen Solidaritätsbewegung, so kann auch die Beseitigung dieses Methusalems des Kalten Krieges gewonnen werden, wenn es gelingt, dieser Forderung breite Resonanz zu verschaffen und den Menschen klar zu machen, dass das KPD-Verbot alles andere als nur die KPD betreffend war und ist. Dazu ist es nötig, die falsche Meinung zurück zu weisen, dass es heute keine Auswirkungen des Verbots mehr gäbe.
Kannst Du das etwas erläutern, ich bin sicher, das sieht nicht jeder sofort ein.
Man bedenke: Das Verbot war von der Adenauer-Regierung als Auftragsvorhaben gegen die politische Opposition und gegen die Partei gerichtet, die gegen Faschismus und Krieg die größten Opfer gebracht und 1945 sofort mit den Frauen und Männern der "Erster Stunden" gegen die Notlagen und Folgen des Hitlerkrieges unermüdlich tätig gewesen waren. Das Verbot erfolgte zu einem Zeitpunkt, da die Adenauerregierung das Wehrpflichtgesetz; die Aufstellung der Bundeswehr, einleitete. Es folgten der Beitritt zur NATO und der Versuch, die atomare Bewaffnung durchzusetzen. Das Verbotsurteil bietet bis heute Staatsorganen, z.B. Innenministerien, jederzeit die Handhabe, legale Vereinigungen als direkte oder ideologische "verfassungswidrige Fortsetzung" der verbotenen KPD oder als eine "linksextremistische" Partei ohne Verfassungsgerichtsverfahren zu verbieten und aufzulösen. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1989 hat der damalige Innenminister Schäuble (CDU) u.a. erklärt, er stelle die PDS a priori in die Nähe des Extremismus. Der künftige "Umgang" mit der Partei sei zu gegebener Zeit nach den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu prüfen und zu beurteilen. (ND 20.07.1990). Übrigens, sogar Oskar Lafontaine ist doch schon in die Schusslinie der Hexenjäger geraten. Und der bayerische Ministerpräsident Stoiber forderte gar ein sofortiges Verbot der DKP und der PDS. Polizeiminister wollen, dass oppositionelle Bürger und Ausländer vorbeugend eingesperrt und Letztere aus Städten verbannt werden können; diese könnten gefährlich werden.
Nach einer "Kleinen Anfrage" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung soll die PDS nach ihren "verfassungsfeindlichen Gruppierungen" von der Regierung untersucht werden...:
Nach Punkt 3 der Anfrage soll die Bundesregierung "Erkenntnisse" darüber vorbringen,, ob "die DKP und ihre Vorfeldorganisationen sowie weitere orthodox-kommunistische Gruppierungen insbesondere in den alten Bundesländern mit der PDS zusammenarbeiten oder diese Zusammenarbeit anstreben". (Dokumentation in "Neues Deutschland" vom 01. März 1996, Seite 10.)
Wir haben es doch schon wieder mit gefährlichen Dingen zu tun. Die Bundeskanzlerin hat vor Monaten der US-Drohung mit einem Atomkrieg gegen Iran zugestimmt. Schon wieder sind deutsche Soldaten für die Interessen des deutschen und US-Imperialismus in Kriegshandlungen verstrickt. In der Bevölkerung gibt es dazu eine deutlich ablehnende Handlung. Wird aus der Ablehnung Aktion, so gibt es Handhaben gegen die Opposition, die sich auch dem KPD-Verbotsurteil herleiten lassen. Dort wurde beispielsweise der Streik aus politischen Gründen - und Streik gegen einen Kriegsbeitrag Berlins wäre eine politische Aktion! - verboten.
Als Max Reimann, Vorsitzender der KPD, das "Weißbuch 10 Jahre KPD-Verbot" vorstellte, kennzeichnete er die immer noch aktuelle Sachlage so: "Das Weißbuch, das wir hiermit der Öffentlichkeit übergeben, legt die unumstößlichen Fakten dar: Der Verbotsantrag gegen die KPD wurde gestellt gleichzeitig mit der Unterschrift unter Verträge, die die Wiederaufstellung einer Wehrmacht ermöglichen sollten.
Das Verbot der KPD wurde verhängt gleichzeitig mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht für diese Armee.
Das Verbot der KPD diente und dient der friedensgefährdenden Revanchepolitik, deren konsequentester Gegner in der Bundesrepublik die KPD war und ist.
Dem Verbot der KPD folgte die Aushöhlung der Demokratie, die heute ihren schlimmsten Ausdruck findet in dem Entwurf jener Notstandsgesetze, die nur mit Hitlers Ermächtigungsgesetze zu vergleichen sind und die von Wissenschaftlern und den Gewerkschaften der Bundesrepublik als ´Kriegsrecht in Friedenszeiten`, als ´totale Mobilmachung für den totalen Krieg` gekennzeichnet werden.
Das Verbot gegen die KPD wurde verhängt von einem Gericht, das sich jahrlang nicht zu diesem Urteilsspruch entschließen wollte, dessen Präsident der Kanzler zu sich zitierte, um ihn zur Ansetzung eines Prozesstermins zu veranlassen, und dessen urteilender Senat durch ein Sondergesetz ultimativ veranlasst wurde, bis zu einem vorgeschriebenen Termin seinen Spruch zu fällen!
Es kann nur als Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnet werden, wenn die Regierung heute erklärt, nicht politische Absichten, sondern juristische Prinzipien stünden der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechte der KPD im Wege. Die Tatsachen beweisen das Gegenteil.
Robert Steigerwald, Jahrgang 1925, war zunächst SPD-Mitglied und Jugendfunk-Redakteur bei Radio Frankfurt, trat 1948 in die KPD ein und wurde vom Rundfunk entlassen, 1951 wurde er wegen seiner Einsätze für die KPD vom BGH Karlsruhe (als "Rädelsführer in staatsgefährdender Organisation") zu insgesamt fünf Jahren Einzelhaft verurteilt. Nach Gründung der DKP wurde er Leiter des Referats Theorie und marxistische Bildung und langjähriger Chefredakteur der Marxistischen Blätter. Heute zählt er zusammen mit Hans Heinz Holzund Willi Gerns zum Herausgeberkreis. Er ist Vorsitzender der Marx-Engels-Stiftung e.V. in Wuppertal und Autor zahlreicher Schriften und Bücher. marxblaetter.placerouge.org
Online-Flyer Nr. 57 vom 15.08.2006
Interview mit Fritz Rische zum 50sten Jahrestag
"Kampf gegen KPD-Verbot auch heute notwendig"
Von Robert Steigerwald
Robert Steigerwald: Fünfzig Jahre sind seit dem Verbot der KPD vergangen. Du bist der letzte aus dem Kreis der KPD-Prozessbevollmächtigten. Welche Gedanken bewegen Dich in diesen Tagen?
Fritz Rische: Als Häftling der Nazis sind meine Erinnerungen an die Periode vor und nach dem KPD-Verbotsprozess besonders dadurch geprägt, dass schon wenige Jahre nach Krieg und Faschismus schon wieder damit begonnen wurde, uns zu verfolgen, die wir dagegen kämpften, dass der deutsche Imperialismus und Militarismus, diese Haupteinpeitscher des letzten Krieges, erneut sein Haupt erheben sollte. Und dass es gegenwärtig im wachsendem Maße darum geht, einerseits aus nazistischen Tätern in Filmen und Fernsehfolgen Opfer zu machen, ihr verbrecherisches Treiben zu relativieren und zugleich eine beispielsweise vom Europa-Parlament ausgehende Hexenjagd gegen Kommunisten zu veranstalten.
Es gab während der Verbotsaktivitäten in dieser Phase des Kalten Krieges eine regelrechte politische Hexenjagd, die nichts mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsgarantien zu tun hatte. Zum Opfer fielen ihr Menschen, die sich auch nicht durch Strafandrohung davon abhalten ließen, gegen die Remilitarisierungs- und Spaltungspolitik der Adenauer-Regierung zu kämpfen, die statt dessen in Wort und Tat die Forderung "Deutsche an einen Tisch!" vertraten, also für die Wiedervereinigung stritten, während Adenauer sich daran orientierte, lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb zu besitzen. Solches Wirken gegen Imperialismus und Militarismus, für die deutsche Einheit wurde als "Staatsgefährdung" und gar "Hochverrat" gebrandmarkt, war zu Staatsverbrechen geworden!
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Du warst, wie schon gesagt, Prozessvertreter der Partei, wer waren die anderen?
Die KPD-Vertreter waren die Genossen Max Reimann und Walter Fisch, sie standen unter Haftbefehl der Bundesanwaltschaft. Dazu kamen Josef Ledwohn und ich. Wir befanden uns unter der Anklage der Vorbereitung zum Hochverrat in Haft. Wir wurden aus dem Gefängnis in Karlsruhe durch Beamte der "Sicherungsgruppe Bonn" zu den Verhandlungen gebracht.
Wie konntet Ihr die Sache der Partei verteidigen?
Während der 51 Verhandlungstage vor dem Bundesverfassungsgericht erlebte ich den Prozessablauf mit ständigen Verletzungen prozessualer Regeln. Ich führe nur eins von vielen Beispielen an: Es betrifft die Gleichgewichtigkeit von Anklagevertretung, also der Bundesrepublik und der angeklagten KPD. Der erste Senat des Verfassungsgerichts wollte uns zunächst nur als stumme Teilnehmer der Öffentlichkeit vorführen. Mit den Anwälten des Parteivorstandes der KPD, Dr. Kaul und Professor Dr. Kröger, beide Berlin, Rechtsanwalt Böhmer aus Düsseldorf und Dr. Posser aus Essen und weiteren Anwälten wurde für uns, Walter Fisch, Jupp Ledwohn und Fritz Rische nach tagelangen Auseinandersetzungen ein Vortragsrecht durchgesetzt. Es war zunächst so, wie es Daumier auf einer berühmten Karikatur darstellt: Vor dem Richter steht ein Angeklagter mit verbundenem Mund und der Richter sagt zu ihm: "Angeklagter, Sie haben das Wort!" Nur Walter Fisch konnte sich während des Prozesses frei bewegen!
Du sagest, Du und Ledwohn, Ihr wärt bereits in Haft gewesen.
Uns wurde zuerst der Prozess wegen Vorbereitung zum Hochverrat vor dem 6. Senat des Bundesgerichtshofes anberaumt. Denn unsere Verurteilung als Hochverräter durch diesen Senat sollte dazu dienen, dem Verfassungsgericht noch fehlende Munition für das von der Bundesregierung geforderte Verbot der KPD zu liefern. Im Verbotsprozess hatte die Anklage einen "Umsturzplan" der KPD aus dem Hut gezogen. Da sie damit aber in Beweisnot war, sollte dem Gericht und der Öffentlichkeit unsere Gemeingefährlichkeit vorgeführt werden. Dem diente eine Stelle in dem 1952 verkündetem "Programm zur Wiedervereinigung Deutschlands", wo vom "revolutionären Sturz des Adenauer- Regimes" die Rede war. Die Partei hatte diese Formulierung bereits im März 1956 als von Anfang an falsch erklärt und zurückgezogen. Dies war dem 6. Senat des Bundesgerichtshofs, vor dem unser Prozess stattfand, längst bekannt. Es interessierte ihn jedoch nicht, denn "man" wollte das Urteil! Einen Umsturzplan der KPD hatte es nicht gegeben, er konnte folglich auch in dem Hochverratsprozess gegen mich und andere Genossen vom Bundesanwalt Güde und den "Zeugen" der Anklage nicht nachgewiesen werden. Vielleicht kann ich darauf noch einmal zurückkommen.
Wer die KPD vertrat, hast Du gesagt, wen schickte die Bundesregierung ins Gefecht?
Da ist zuerst Ritter von Lex zu nennen. Der hielt das Eingangsplädoyer für die Bundesregierung. Man stelle sich das vor: Der die Anklage gegen die Kommunisten zu rechtfertigen hatte, der hat im März1933 für die Bayrische Volkspartei der Hitler-Regierung die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz gegeben. Das war jenes Gesetz, das dem Reichstag die Gesetzgebungskompetenz entzog, so dass die Hitler-Regierung allein die Gesetze machen konnte. Das war eine eindeutige Zustimmung der Bayrischen Volkspartei und ihres Repräsentanten von Lex zur Außerkraftsetzung der Weimarer Verfassung.
Also der Verfassungsbrecher klagt die Kommunisten des Verfassungsbruchs an, das ist doch wie in Kleists "Der zerbrochene Krug"! Der Täter als Richter!
Gewissermaßen als Dank dafür war der Lex dann im Naziinnenministerium des Kriegsverbrechers Frick tätig. Der Nazi-Gehilfe behauptete namens der Regierung, wie Bundesanwalt Güde zuvor schon in meinem Verfahren, die KPD plane den Umsturz in der Bundesrepublik, um die Ordnung der DDR einzuführen.
Du sagtest, die Anklagevertretung sei in dieser Sache in Beweisnot gewesen.
War sie auch. Wir verlangten, von Lex möge seine Behauptungen beweisen oder durch Zeugen belegen, dazu möge er auch die Länderinnenminister, also die Leiter der Polizei zu Aussagen laden. Ein ordentliches Gericht hätte einem solchen Antrag nachgehen müssen. Die Parteilichkeit des Senats zeigte sich nicht zum ersten Mal auch in diesem Fall: Es lehnte den Antrag ab! Übrigens hat Rechtsanwalt von Winterfeldt, juristischer Rechtsvertreter der Bundesregierung, zu den Vorwürfen des von Lex später, im "Kölner Stadt-Anzeiger" folgendes geschrieben: "Das Programm der Nationalen Wiedervereinigung" (der KPD) " enthielt nach unserer damaligen Auffassung und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes echte Merkmale hochverräterischer Prägung. In heutiger Sicht erscheint es mir in hohem Maße zweifelhaft, ob hochverräterische, also Merkmale gewaltsamen Umsturzes, Bestandteile des Programms waren." (17. 08, 65)
Man darf Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof nicht verwechseln. Der Bundesgerichtshof war vorgeschickt worden, um der Bundesrepublik und dem Verfassungsgericht das fehlende "Beweismaterial" zu erzeugen!
Auch Dr. Posser, ehemals Justiz- und Finanzminister in NRW, hat aus den Erfahrungen, die er bei seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit in politischen Prozessen jener Jahre sammeln konnte, diese Regierungsbehauptungen in seinem Buch "Anwalt im Kalten Krieg" als Unwahrheiten bezeichnet. "Es hat keine politischen Morde, keine Attentate, keine Aufstandsversuche, keinerlei Gewalttaten, keine geheimen Waffenlager gegeben. Umgekehrt wurden sehr wohl Kommunisten verfolgt, ihre Parteibüros demoliert, ihre Schaukästen zertrümmert, ihre Redner misshandelt, ihre Funktionäre verleumdet und verunglimpft, ja, sogar mit Mord von organisierten Banden, wie dem Bund Deutscher Jugend, bedroht. ....Eine aktuelle Gefahr kann das höchste deutsche Gericht in der Tätigkeit der KPD nicht gesehen haben." (Diether Posser, "Anwalt im Kalten Krieg" Seite 180/181 ff; 1. Auflage, C. Bertelsmann 1991).
Bonn wollte also der Partei umstürzlerische Umtriebe unterstellen und darum das Verbot?
Nicht nur das, die Regierung sah es des weiteren als Verbotsgrund an, dass die KPD der Bundesregierung "die Absicht der Remilitarisierung" unterstellt habe. Dies treffe nicht zu - inzwischen weiß jeder, der es wissen will, dass die KPD dies zu Recht behauptete. Als Prozessvertreter der Partei haben wir mit den Anwälten die KPD-Politik gegen die Vertreter der Bundesregierung, wie Staatssekretär Ritter von Lex aus dem Innenministerium und den Vorsitzenden Präsidenten, Dr. Wintrich, ein Jurist, der seinen Weg an die Spitze des höchsten Gerichts auch durch die Nazizeit mit Zustimmung der Gauleitung der NSDAP/ München erreichen konnte, verteidigt.
Kannst Du etwas zu den Folgen des Urteils sagen?
Überfallartig wurden am 17. August 1956 der Parteivorstand, Gebäude, Zeitungsverlage, Druckereien von Polizeikolonnen besetzt, alles Material beschlagnahmt. Hunderte Privatwohnungen wurden durchsucht und zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Nun konnten Funktionäre der KPD sogar für ihre Parteitätigkeiten vor dem Verbot bestraft werden. Erst Anfang der 60er Jahre wurde der entsprechende Paragraph aus dem politischen Strafrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben, aber da waren schon Tausende gerade wegen dieses Paragraphen in langjährige Haft gehalten worden! Bis dahin hinausgeschobene Verfahren wurden von politischen Sonderkammern bei den Landgerichten und vom Bundesgerichtshof (BGH) nun intensiv wieder weitergeführt. Kommunistische Abgeordnete in Parlamenten verloren ihre Rechte, deren Fraktionen wurden aufgelöst. Betreiber so genannter "Ersatzorganisationen" konnten mit "Gefängnisstrafen nicht unter 5 Monaten" belegt werden. Das Verbotsurteil wurde als Mittel gegen das verfassungsmäßig geschützte Wahlrecht eingesetzt. Heinz Renner, nach 1945 der erste Oberbürgermeister von Essen, dann Minister in der NRW-Landesregierung, KPD-Vertreter im Parlamentarischen Rat und Abgeordneter der KPD im Ersten Deutschen Bundestag wurde wegen seiner Kandidatur zur Wahl nach dem Verbot unter Anklage gestellt. Einer seiner Wahlhelfer wurde zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Der in Düsseldorf stadtbekannte und angesehene Fraktionsvorsitzende der KPD im NRW-Landtag, Karl Schabrod (von einem Nazigericht zum Tod verurteilt!), wurde in gleicher Sache mehrfach verurteilt, und zwar von der politischen Sonderkammer des Düsseldorfer Landgerichts.
Der ehemalige Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer sagte, die Zahl der wegen Organisationsverbots Verfolgten habe sich auf 150 000 Menschen belaufen. Vorher gab es bereits 35 000 Verfahren gegen FDJ-Anhänger. In 425 Prozessen gegen FDJ-Mitgliedern wurde 1012 Jahre Gefängnis ausgesprochen.
Ich will noch einmal kurz auf direkte materiell Folgen des Verbots verweisen. Soweit bekannt, wurden nach unvollständigen Berichten 199 Parteibüros, 35 Druckereien geschlossen, 60 Kraftfahrzeuge eingezogen. Das ist aber nur ein Teil der Werte. Es gab Liegenschaften, Grundstücke, Kultureinrichtungen und auch größere Inventarien, vom persönlichen Eigentum mal ganz abgesehen. Immerhin ging es dabei um Bibliotheken, Schreibmaschinen, Möbel. Wenn es um Geldsummen geht, muss man von mindestens 100 Millionen Euro ausgehen.
Ich muss bei Deinen Worten an die berüchtigte Resolution gegen den Kommunismus denken, die dort vor wenigen Monaten durch Politiker der äußersten Rechten durchgedrückt wurde.
Nun ja, das sind Dinge, die hängen durchaus zusammen. Die USA begehen Kriegs-, Menschenrechts- und andere Verbrechen am laufenden Band, sie sind der terroristischste Staat, den es heute international gibt. Wenn man einen Staat als Schurkenstaat bezeichnen kann, dann trifft dies auf die USA zu! Was aber wollen einige "verdiente Antikommunisten"? Nicht die USA wollen sie an den Pranger stellen, sondern etwa Kuba. In Tschechien wollen sie den Kommunistischen Jugendverband verbieten. In Ungarn und Polen sind kommunistische Symbole verboten. Sie wollen schon wieder Hexenjagd gegen Kommunisten. Dabei traf trifft das Verbot doch bei weitem nicht nur uns. Solche Beispiele belegen doch, dass der Kampf gegen das KPD-Verbot eine unmittelbar nötige Aufgabe des demokratischen Kampfes ist. Dieses Verbot wirkt eben auch heute und ist nicht deshalb unwirksam geworden, weil es heute eine legale KP gibt.
Obwohl es zum Verbot im Urteilstext ausdrücklich heißt, es beschränke sich auf "den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum" des damals proklamierten "Provisoriums" Bundesrepublik und obwohl es das Provisorium nicht mehr gibt, besteht das Verbot dennoch fort. In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums heißt es; Die Herstellung der Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wirkt sich auf den Fortbestand des Parteiverbots der KPD nicht aus." Heute, da die Vereinigung als Anschluss der ehemaligen DDR an die Bundesrepublik vollzogen ist, "übersieht" man in Berlin und Karlsruhe, dass mit der staatlichen Einheit das KPD-Verbotsurteil de facto seinen formalen und politischen Rechtsboden völlig verloren hat. Der Fortbestand des KPD-Urteils widerspricht auch der KSZE-Charta, die den Regierungen der Teilnehmerstaaten die Pflicht auferlegt, jede Verfolgung aus religiösen und ideologischen Gründen zu bekämpfen! In der Charta heißt es: "Wir werden gewährleisten, dass dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie völkerrechtliche Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen." Daran hält sich die Bundesregierung nicht! Als Ausfluss des Verbots gilt bis heute, dass davon Betroffene aktive Kämpfer gegen den Faschismus von der Wiedergutmachung ausgeschlossen wurden. Während im Osten des Landes großzügig rehabilitiert wurde, sind die Opfer des Kalten Krieges hierzulande von solcher Wiedergutmachung ausgeschlossen: Unsere Strafen sind nicht aufgehoben, unsere finanziellen Einbußen bei der Rente infolge der Gefängnisjahre bestehen fort, die Eintragungen in den Schnüffelakten des so genannten Verfassungsschutzes wurden nicht beseitigt. Das Verbotsurteil ist eine bis heute nicht bewältigte Altlast aus der Eiszeit des kalten Krieges.
Es gibt also beträchtliche Altlasten des KPD-Verbots.
Auch die Kommunistenhatz in der DDR nach deren Annexion durch die Bundesrepublik, die Hetz- und Lügenkampagnen, die Verfolgung von Hoheitsträgern und Parteifunktionären der DDR, die Schnüffelpraxis der Gauck- bzw. Birthler-Behörde gehören dazu, reihen sich "würdig" ein in den "verordneten" Antisozialismus unseres Landes. Ohnehin waren schon im Verbotsprozess immer wieder auch die SED und die DDR indirekt Mitangeklagte. Nach der Wiedervereinigung wurde die Praxis der westdeutschen Berufsverbote aus der Zeit des Kalten Krieges massenhaft in der DDR angewandt
Gibt es denn Möglichkeiten, das Verbot aus der Welt zu schaffen?
Das werden wir oft gefragt, was jetzt, beim Ende des kalten Krieges, möglich und notwendig wäre, um das Verbotsurteil aus der Weit zu schaffen, die Opfer des kalten Krieges zu rehabilitieren und das Vermögen der KPD zu entschädigen. Es gibt darüber unterschiedliche Meinungen. Die eine fordert eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, um die Selbstblockade der Ewigkeitsbindung seiner Urteile zu beenden. Eine andere Meinung - sie wird von Staats- und Rechtswissenschaftlern vertreten - fordert die Politik, den Bundestag, zu Entscheidungen auf. Das ist auch die Aufforderung einer Eingabe, die 207 Mitglieder und Funktionäre der ehemaligen KPD und DKP durch Gerd Deumlich, Manfred Kapluck und Karl Stiffel an das Bundestagspräsidium, die Bundestagsfraktionen sowie die Abgeordnetengruppe der PDS im Bundestag gerichtet haben. Darin sind auch Maßnahmen vorgeschlagen, um das politische Verbotsurteil politisch aufzuheben! Ich zitiere aus dieser Eingabe:
"Mit der Einheit Deutschlands ist das KPD-Verbotsurteil erst recht zum Anachronismus geworden und auch gesetzlich nicht mehr zu rechtfertigen. Das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts sollte '...für den vom Grundgesetz zeitlich und sachlich beherrschten Raum wirken .... (Ich füge hinzu: es ist illegal!) Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und dem damit verbundenen Wegfall der Konfrontation durch den kalten Krieg in Deutschland sind Wege zur innerdeutschen politischen Normalisierung zu beschreiten. Es kann und sollte von der Möglichkeit, das KPD-Verbotsurteil aus der Welt zu schaffen, Gebrauch gemacht werden, zumal Deutschland das einzige Land in Westeuropa mit einem solchen Verbotsurteil ist.
Die Unterzeichner dieser Eingabe fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf:
- Die Bundesregierung trifft die Feststellung: das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 ist historisch überholt, damit gegenstandslos geworden und aufzuheben.
- Der Bundestag beschließt eine Novellierung des Bundesverfassungs-Gerichtsgesetzes. Urteile des Bundesverfassungsgerichts erhalten eine Revisionsmöglichkeit. Über diese gesetzlich eingeräumte Möglichkeit wird das KPD-Verbotsurteil nach vier Jahrzehnten revidiert und aufgehoben."
Soweit aus der Eingabe.
Was ist aufgrund dieser Aktivitäten geschehen?
Eigentlich nichts! Die Unterzeichner rechneten mit vorurteilsfreien Entscheidungen im Petitionsausschuss, durch die Fraktionen, und im Bundestag. Sie erklärten sich bereit, zu Problemen ihrer Vorschläge Gutachten von Juristen, Staatsrechtlern, Historikern, Parteien und demokratischen Initiativen, von Politikern und Persönlichkeiten unseres Landes vorzulegen. Es gab in der Folgezeit weitere Vorschläge, wie und wann das Verbotsurteil vom Bundesverfassungsgericht (Außerkraftsetzungsbeschluss) zu den Akten befördert werden kann.
Mitglieder der Initiative für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges, Gerd Deumlich, Manfred Kapluck und Karl Stiffel, haben in ihrer Eingabe Vorschläge zur Außerkraftsetzung des historisch-politisch überholten KPD- Verbotsurteils eingereicht. Diese Eingabe wurde durch eine Presseinformation der Öffentlichkeit vorgestellt
Bis heute war das Bundesverfassungsgericht nicht bereit, das Urteil zu kassieren, obwohl schon vor Jahren die damalige Präsidentin seines 2. Senats, Frau Limbach, aus Anlass des 40. Jahrestages des Verbotsurteils erklärte: "Ich hätte den KPD- Verbotsantrag abgelehnt."
Hätte es denn angesichts dieser Sachlage Sinn, weiter um die Aufhebung des Urteils zu wirken?
Der Kampf um die Aufhebung des Verbotsurteils - gegen Kapital und Regierung - ist natürlich nicht leicht. Gerade jetzt, nach der Straßburger antikommunistischen Resolution wird man sich in der Regierung nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, ein Urteil genau zu dem Zeitpunkt zu kassieren, wo die Konservativen und Rechtsradikalken im Bunde den Kampf gegen den Kommunismus aktivieren wollen - und das hat doch nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass sie im Marxismus nicht, wie Blüm einst meinte eine tote Sache sehen! Aber wie die Konstituierung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, Ergebnis war einer demokratischen Solidaritätsbewegung, so kann auch die Beseitigung dieses Methusalems des Kalten Krieges gewonnen werden, wenn es gelingt, dieser Forderung breite Resonanz zu verschaffen und den Menschen klar zu machen, dass das KPD-Verbot alles andere als nur die KPD betreffend war und ist. Dazu ist es nötig, die falsche Meinung zurück zu weisen, dass es heute keine Auswirkungen des Verbots mehr gäbe.
Kannst Du das etwas erläutern, ich bin sicher, das sieht nicht jeder sofort ein.
Man bedenke: Das Verbot war von der Adenauer-Regierung als Auftragsvorhaben gegen die politische Opposition und gegen die Partei gerichtet, die gegen Faschismus und Krieg die größten Opfer gebracht und 1945 sofort mit den Frauen und Männern der "Erster Stunden" gegen die Notlagen und Folgen des Hitlerkrieges unermüdlich tätig gewesen waren. Das Verbot erfolgte zu einem Zeitpunkt, da die Adenauerregierung das Wehrpflichtgesetz; die Aufstellung der Bundeswehr, einleitete. Es folgten der Beitritt zur NATO und der Versuch, die atomare Bewaffnung durchzusetzen. Das Verbotsurteil bietet bis heute Staatsorganen, z.B. Innenministerien, jederzeit die Handhabe, legale Vereinigungen als direkte oder ideologische "verfassungswidrige Fortsetzung" der verbotenen KPD oder als eine "linksextremistische" Partei ohne Verfassungsgerichtsverfahren zu verbieten und aufzulösen. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1989 hat der damalige Innenminister Schäuble (CDU) u.a. erklärt, er stelle die PDS a priori in die Nähe des Extremismus. Der künftige "Umgang" mit der Partei sei zu gegebener Zeit nach den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zu prüfen und zu beurteilen. (ND 20.07.1990). Übrigens, sogar Oskar Lafontaine ist doch schon in die Schusslinie der Hexenjäger geraten. Und der bayerische Ministerpräsident Stoiber forderte gar ein sofortiges Verbot der DKP und der PDS. Polizeiminister wollen, dass oppositionelle Bürger und Ausländer vorbeugend eingesperrt und Letztere aus Städten verbannt werden können; diese könnten gefährlich werden.
Nach einer "Kleinen Anfrage" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung soll die PDS nach ihren "verfassungsfeindlichen Gruppierungen" von der Regierung untersucht werden...:
Nach Punkt 3 der Anfrage soll die Bundesregierung "Erkenntnisse" darüber vorbringen,, ob "die DKP und ihre Vorfeldorganisationen sowie weitere orthodox-kommunistische Gruppierungen insbesondere in den alten Bundesländern mit der PDS zusammenarbeiten oder diese Zusammenarbeit anstreben". (Dokumentation in "Neues Deutschland" vom 01. März 1996, Seite 10.)
Wir haben es doch schon wieder mit gefährlichen Dingen zu tun. Die Bundeskanzlerin hat vor Monaten der US-Drohung mit einem Atomkrieg gegen Iran zugestimmt. Schon wieder sind deutsche Soldaten für die Interessen des deutschen und US-Imperialismus in Kriegshandlungen verstrickt. In der Bevölkerung gibt es dazu eine deutlich ablehnende Handlung. Wird aus der Ablehnung Aktion, so gibt es Handhaben gegen die Opposition, die sich auch dem KPD-Verbotsurteil herleiten lassen. Dort wurde beispielsweise der Streik aus politischen Gründen - und Streik gegen einen Kriegsbeitrag Berlins wäre eine politische Aktion! - verboten.
Als Max Reimann, Vorsitzender der KPD, das "Weißbuch 10 Jahre KPD-Verbot" vorstellte, kennzeichnete er die immer noch aktuelle Sachlage so: "Das Weißbuch, das wir hiermit der Öffentlichkeit übergeben, legt die unumstößlichen Fakten dar: Der Verbotsantrag gegen die KPD wurde gestellt gleichzeitig mit der Unterschrift unter Verträge, die die Wiederaufstellung einer Wehrmacht ermöglichen sollten.
Das Verbot der KPD wurde verhängt gleichzeitig mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht für diese Armee.
Das Verbot der KPD diente und dient der friedensgefährdenden Revanchepolitik, deren konsequentester Gegner in der Bundesrepublik die KPD war und ist.
Dem Verbot der KPD folgte die Aushöhlung der Demokratie, die heute ihren schlimmsten Ausdruck findet in dem Entwurf jener Notstandsgesetze, die nur mit Hitlers Ermächtigungsgesetze zu vergleichen sind und die von Wissenschaftlern und den Gewerkschaften der Bundesrepublik als ´Kriegsrecht in Friedenszeiten`, als ´totale Mobilmachung für den totalen Krieg` gekennzeichnet werden.
Das Verbot gegen die KPD wurde verhängt von einem Gericht, das sich jahrlang nicht zu diesem Urteilsspruch entschließen wollte, dessen Präsident der Kanzler zu sich zitierte, um ihn zur Ansetzung eines Prozesstermins zu veranlassen, und dessen urteilender Senat durch ein Sondergesetz ultimativ veranlasst wurde, bis zu einem vorgeschriebenen Termin seinen Spruch zu fällen!
Es kann nur als Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnet werden, wenn die Regierung heute erklärt, nicht politische Absichten, sondern juristische Prinzipien stünden der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechte der KPD im Wege. Die Tatsachen beweisen das Gegenteil.
Robert Steigerwald, Jahrgang 1925, war zunächst SPD-Mitglied und Jugendfunk-Redakteur bei Radio Frankfurt, trat 1948 in die KPD ein und wurde vom Rundfunk entlassen, 1951 wurde er wegen seiner Einsätze für die KPD vom BGH Karlsruhe (als "Rädelsführer in staatsgefährdender Organisation") zu insgesamt fünf Jahren Einzelhaft verurteilt. Nach Gründung der DKP wurde er Leiter des Referats Theorie und marxistische Bildung und langjähriger Chefredakteur der Marxistischen Blätter. Heute zählt er zusammen mit Hans Heinz Holzund Willi Gerns zum Herausgeberkreis. Er ist Vorsitzender der Marx-Engels-Stiftung e.V. in Wuppertal und Autor zahlreicher Schriften und Bücher. marxblaetter.placerouge.org
Online-Flyer Nr. 57 vom 15.08.2006