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Kommentar
Pater Theo bald wieder vor Gericht
Im Kampf für die Freiheit
Von Ulrich Gellermann

Das haben sie versucht: Ein Staatsanwalt und eine Richterin in Berlin – sie haben versucht, die Freiheit der Kunst hinter die Gitter der Regierungsmeinung zu kriegen. Denn die Kunstfigur des Pater Theo, des satirischen Predigers für die unheilige Sankt Corona, galt ihnen schon mal gar nicht als Kunst sondern als Politik. Also wurde der Schauspieler Jean-Theo Jost, alias Pater Theo, erst mal verurteilt, weil er sich der „Verharmlosung des NS-Regimes schuldig“ gemacht haben soll. Immerhin hatte der Mann „Heil Spritze“ in die Menge der Demonstranten für die Versammlungs- und Redefreiheit gerufen. Und wo „Heil“ drin ist, so die verquere Logik des Gerichts, da ist auch Unheil drin, davor dürfe man nicht öffentlich warnen.

Eine generelle Definition dafür, was Kunst ist, gibt es nicht

Nun geht Pater Theo in Berufung, und sein Anwalt, Udo Große, erteilt dem Gericht in seinem Schriftsatz eine kostenlose Lektion in Sachen Kunstfreiheit: „Eine generelle und abschließende Definition dafür, was Kunst ist, gibt es nicht. Die Rechtsprechung vertritt einen sog. offenen Kunstbegriff“, schreibt Udo Große. Und er fährt fort: „Der Angeklagte hat sich als Schauspieler der Form des Straßentheaters bedient. Die Pritsche des LKW war seine Bühne, die eine gewisse Distanz zu seinem Publikum geschaffen hat. Das Publikum war sich also darüber im Klaren, dass ihm Theater vorgespielt wird. Der Angeklagte spielte die Rolle des Pater Theo, einer Kunstfigur, was er mit einer entsprechenden Kostümierung deutlich machte. Die dazu aufgesetzte rote Clownsnase hat dieses nicht nur unterstrichen, sondern zugleich den satirischen Charakter seiner Aufführung hervorgehoben. Eigentliches Stilmittel der Satire ist die Übertreibung. Die Verwendung dieses Stilmittels war für die Öffentlichkeit offensichtlich.“

Das Gericht hat sich als Zensor betätigt

Die fulminante Begründung für die Berufung ist, neben ihrer juristischen Qualität, zugleich eine Lektion in Demokratie. Denn im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. - Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. - Eine Zensur findet nicht statt“. Fraglos war der Versuch des Berliner Gerichts eine klar erkennbare Zensur. Zumal es im Artikel 5 GG weiter heißt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Zur politischen Analyse gehört, dass das Gericht sich als Zensor betätigt hat, das Gericht leistete sich so einen Frontalangriff auf das Grundgesetz.

YouTube Monopolstellung

Wer um die häufigen Löschungen von Videos bei YouTube weiß, der weiß auch, dass die Zensur zum Alltäglichen im Netz gehört: Ein fast allmächtiger Konzern, eine Google-Tochter, hat in der Corona-Thematik eine Meinung, die der Regierungsmeinung zum Verwechseln ähnlich ist. Und er drückt seine Meinung gnadenlos durch: Er löscht andere Meinungen. Schon die faktische Monopolstellung des Internetkonzerns hätte die Justiz auf den Plan rufen müssen. Mehr noch sollten die Hüter des Grundgesetzes alarmiert sein, wenn ein privates Unternehmen politische Positionen staatlicher Organe durchsetzt. So marschiert die eigentlich verbotene Zensur durch die Hintertür des Internets, als sei dies ein rechtsfreier Raum.

Linke Denunzianten

Gerade linke Organisationen sollte man auf der Seite kämpferischer Demokraten finden; gerade Linke aller Richtungen vermutete man früher im Lager der Staatskritik. Aber auch und gerade im Fall des „Pater Theo“ kann man mieses Denunziantentum aus der linken Ecke finden: Die Linkspartei-Funktionäre Dennis Egginger-Gonzalez und Felix Schulz hatten, nachdem sie den Schauspieler Jean-Theo Jost in einem Video-Stream gesehen haben, bei der Polizei Anzeige erstattet. Egginger-Gonzalez hat in seiner Anzeige sogar der Polizei gedroht: Die sei nicht gegen die szenische Satire eingeschritten und wenn auch „im Nachgang“ von der Polizei nichts unternommen werden würde, dann richte sich seine „Anzeige auch gegen die Polizei Berlin (Einsatzleitung und beobachtende Polizistinnen und Polizisten)“.

NATO-Staat gegen Demokraten

Egginger-Gonzalez (BVV Steglitz-Zehlendorf) und Felix Schulz (zeitweilig Referent bei Stefan Liebich MdB und Heidi Reichinnek MdB) sind geradezu klassische Beispiele für eine verkommen Linkspartei, die glaubt, dass der herrschende Staat ihr Staat sei. Es ist derselbe Staat, der seine Polizei gegen demonstrierende Demokraten einsetzt; der eine in Afghanistan, im Irak und in Libyen marodierende NATO unterstützt. Es ist der Staat, der in seinem russophoben Wahn einen Wirtschaftskrieg gegen Russland führt und die Zeche von den Armen zahlen lässt.

Der Kampf geht weiter

Der juristische Kampf rund um „Pater Theo“ geht weiter: Sobald der Termin der Berufungsverhandlung bekannt ist, wird er veröffentlicht. Ob der Prozess gewonnen werden kann, ist unsicher. Aber rund um einen juristischen Streit lässt sich politische Aufklärung betreiben: Wie weit ist die Justiz abhängig von den politischen Instanzen? Wie dringend ist die Einschränkung demokratischer Freiheiten zur Sicherung der Heimatfront im Krieg für die Pharma-Industrie? Auch deshalb geht der Kampf weiter.


Da Rechtsanwälte Geld kosten, bitten wir um Spenden auf das Konto des demokratischen Künstlers:
Jean-Theo Jost, Berliner Volksbank
IBAN DE 47 1009 0000 2417 3390 03


Erstveröffentlichung am 26. September 2022 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer

Online-Flyer Nr. 799  vom 19.10.2022



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