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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Globales
Nur ein Verein in Genf
Im Reich der Unverbindlichkeit
Von Eva und Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)

Wie alle anderen Staaten des imperialistischen Lagers belegt auch die Schweiz die Syrisch Arabische Republik mit einer Blockade. Wie alle anderen auch, benennt auch die Schweiz diesen Verstoß gegen das internationale Recht nicht beim Namen. «Smart Sanctions» heißen nun die Maßnahmen euphemistisch, welche das syrische Volk aushungern und sturmreif machen sollen. Die offizielle Schweiz hebt gerne hervor, sie sei neutral, und eben wegen dieser Neutralität sei sie befähigt, in internationalen Konflikten immer wieder eine Vermittlerrolle zu übernehmen. Auch wird die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und anderer internationaler Abkommen stets glanzvoll präsentiert. Das Palais des Nations in Genf ist der europäische Hauptsitz der UNO und weltweit, nach dem Hauptquartier in New York, der zweitwichtigste Sitz der UNO.

Bei soviel internationalem Glanz und Glamour erstaunt es wenig, dass sich viele offizielle und nicht offizielle Organisationen in Genf niederlassen wollen. So auch die «Autonomiebehörde der Selbstverwaltung von Nord- und Ost-Syrien», welche im August 2021 in Genf ein Büro eröffnete. «Syrische Kurden suchen in Genf internationale Anerkennung» titelte daraufhin SwissInfo, eine offizielle Plattform der öffentlich rechtlichen Medien der Schweiz im August 2021. Wir erfahren dort was wir erfahren sollen: Es handelt sich nur um einen Verein, das Außenministerium der Schweiz hat damit nichts zu tun, und die Türkei reagiert empört. (1)

Wie bitte? Die neutrale und stets um Vermittlung in internationalen Konflikten bemühte Regierung der Schweiz vollzieht nicht nur die von den Aggressionsmächten EU und USA verhängte Blockade mit. Wir erinnern uns: Am 29. Mai 2012 hat das EDA (Außenministerium der Schweiz) Frau Lamia Chakkour, die für die Schweiz zuständige Botschafterin Syriens (damals mit Sitz in Paris) zur „persona non grata“ erklärt. Und nun also lässt sie auch zu, dass sich im internationalen Genf ein Verein niederlässt, der eindeutig gegen die syrische Regierung arbeitet.

Folgerichtig landete denn auch beim schweizerischen Außenministerium eine Protestnote des syrischen Außenministeriums. (2)

«Alles nicht so schlimm», werden auch wir, die wir uns ebenfalls Gedanken dazu machen beruhigt. Bei der fraglichen Institution handle es sich eben um einen Verein. Gemäß dem Schweizer Vereinsrecht darf ein Verein, der nicht explizit gegen Schweizer Recht verstößt, jederzeit gegründet werden. Das Außenministerium, die Schweizer Politik habe damit nichts zu tun. Dieses Verbleiben in Formalitäten und in der Unverbindlichkeit kommt uns seltsam bekannt vor.

Fakten und Fragen

Als rational denkende Menschen sind wir es gewohnt, wenn immer möglich Fakten von Spekulationen zu unterscheiden. Im Fall des besagten Vereins in Genf ist dies auch relativ einfach. Selbstverständlich obliegt ein Verein dem Vereinsrecht. Und dass sich die Regierung nicht in das Vereinsrecht einzumischen hat, ist auch gut so, versichert uns ein ungenannt bleiben wollender Gesprächspartner im Außenministerium der Schweiz. Immerhin müssen wir konstatieren, dass sich dieser Verein mindestens in einer Grauzone bewegt: Bedran Ciya Kurd, einer der Vizevorsitzenden der «Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien» erklärt anlässlich einer Europareise: « […] Der wichtigste Punkt ist die Anerkennung der Selbstverwaltung auf der diplomatischen Ebene und die Pflege diplomatischer Beziehungen. Das ist uns wichtig und muss weitergeführt werden.» (3)

So nachvollziehbar es ist, zu begründen, ein Verein obliege dem Vereinsrecht ist, so fragwürdig ist es, die Aktivitäten eines Vereins, der klar «Autonomie» in einem anderen Land und «Pflege diplomatischer Beziehungen» zum Ziel hat, mit einem x-beliebigen Verein gleich zu setzen. Vollends unverständlich bleibt die damalige Entscheidung der Schweizer Politik, die für die Schweiz zuständige Botschafterin Syriens zur „persona non grata“ zu erklären. Die naheliegende Frage, die uns jedoch noch niemand aus dem Außenministerium beantworten konnte ist, warum Frau Lamia Chakkour, bzw. ihre NachfolgerInnen in der Schweiz als DiplomatInnen unerwünscht sind?

Natürlich: Die Schweiz ist kein isoliertes Land. Die Schweizer Regierung agiert und politisiert in einem internationalen, vor allem jedoch in einem europäischen Kontext. Wenn nun also die europäischen Staaten unisono, gemeinsam mit dem großen Bruder USA die Regierung der Syrisch Arabischen Republik verurteilen, diffamieren und diskreditieren, dann steht die Schweiz natürlich nicht abseits. Wie nicht anderes zu erwarten schloss sich die Schweiz der verhängten Blockade gegen das syrische Volk an. Dies sind weitere Fakten, die uns zu weiteren Fragen führen: Fakt ist, dass die Blockade gegen Syrien völkerrechtlich gesehen illegal ist. (4)

Dass deklarierte Feinde der Regierung von Damaskus nicht davor zurückscheuen, Syrien mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu zersetzen und zu zerstören ist ebenfalls ein Fakt, auch können diese Feinde einmal mehr benannt werden: Es handelt sich um die USA und um die europäischen Mächte, um die NATO und in ihrem Gefolge um einige Vasallenstaaten in der Region. Auch das sind bekannte Fakten. Auch hier stellt sich jedoch die Frage, weshalb sich ein neutrales Land wie die Schweiz sich diesen erwiesenermaßen völkerrechtlich illegalen Maßnahmen anschließt?

Naive Fragen?

Man mag uns nun für naiv halten, aber wir haben einige dieser Fragen bereits im Jahr 2017 dem damaligen Schweizer Außenminister gestellt, die Korrespondenz und die Debatte mit einem Beamten des Außenministeriums sind in dem Buch «Der verschwiegene Krieg» dokumentiert.

In der Zwischenzeit hat die Schweiz einen neuen Außenminister. In Genf wurde – wie erwähnt – ein Verein gemäß Schweizer Vereinsrecht gegründet und die Blockade gegen Syrien besteht nach wie vor, ja sie wurde gar mittlerweile mehrfach durch die USA verschärft. Von persönlichen Kontakten und von offiziellen Appellen aus Syrien wissen wir, dass sich die Lebensbedingungen täglich verschärfen, die Teuerung ist exorbitant, ein Grossteil der Menschen ist auf Hilfe angewiesen. Zur Erinnerung: Syrien war vor 2011 nicht verschuldet, die Staatsquote lag bei ca. 70%, Bildung und Gesundheitsversorgung waren absolut umsonst für alle BürgerInnen. Die Bevölkerung lebte in einem relativen Wohlstand. Der größte Teil des syrischen Volkes zählte sich zum Mittelstand, die Schere zwischen arm und reich war – verglichen mit jeder westlichen Demokratie – klein. Es sei erwähnt, dass sich die Regierung nach Kräften bemüht, diese Errungenschaften aufrecht zu erhalten. Die Besatzung des ressourcenreichen Nordens durch die USA und die Türkei binden jedoch viele Kräfte. Das Erdöl und das Getreide des besetzten Gebietes werden geraubt und zum Grossteil über die Türkei abtransportiert. Wo dies nicht möglich ist, werden die Ressourcen zerstört. So hören wir immer wieder von brennenden Getreidefeldern. Ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Grund für die zunehmende Verarmung weiter Teile der Bevölkerung ist und bleibt jedoch die Blockade.

Zeit also einmal mehr, mit unseren naiven Fragen an das Schweizer Außenministerium zu gelangen. Die Fragen, die wir dem heutigen Außenminister stellten, waren im Wesentlichen dieselben die wir schon seinem Vorgänger gestellt hatten, und die nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet wurden:
  • Wie kommt die Schweiz dazu, ihre diplomatischen Beziehungen zu Syrien abzubrechen?
  • Die Schweiz begründet den Mitvollzug der Blockade mit «gravierenden Menschenrechtsverletzungen seitens der syrischen Regierung». Wo sind die Beweise dafür?
  • Neu kam hinzu, weshalb die Schweiz einen Verein, der die «Autonomie», der facto die Separation Syriens propagiert in Genf zulässt?
Naive Fragen? Gewiss, vor allem weil wir uns die Antworten ja wohl gleich selbst geben könnten. Niemals würde eine offizielle Stelle der Schweiz zugeben, dass die Aussenpolitik der Schweiz, was den Mitvollzug der Blockaden angeht, von Brüssel und Washington diktiert wird. Ebenso wenig wird es ein Zugeständnis geben, dass es Fehler ist, die diplomatischen Beziehungen zu Syrien aufzulösen.

Unverbindliche Antworten

Die Antworten, die wir auf unsere Fragen bekamen, helfen uns auch diesmal nicht weiter. Da war einmal mehr von «smart sanctions» und von «gravierenden Menschenrechtsverletzungen» und von «zahlreichen beweisträchtigen Berichten» welche diese Menschenrechtsverletzungen dokumentieren würden die Rede. All das hätten wir eigentlich auch den offiziellen Verlautbarungen entnehmen können, deswegen hätten wir uns nicht die Mühe machen müssen, an das Schweizer Außenministerium zu schreiben, also fragten wir nach. Wir wurden mit unseren Fragen erst an die für den Nahen und Mittleren Osten zuständige Botschafterin vermittelt, die unsere Anfragen zwar sehr höflich beantwortete, jedoch keine substanziellen Erkenntnisse beitrug.

Bei den Blockaden handelt es sich nicht um Kleinigkeiten. In Syrien und in anderen vom Imperialismus blockierten Ländern, erwähnt seien exemplarisch Kuba oder Venezuela, sterben deswegen Menschen. Solch gravierende Maßnahmen müssen also völkerrechtlich klar begründet, wenn möglich zeitlich begrenzt, von den zuständigen Instanzen der UNO beschlossen werden und sie müssen vor allem evidenzbasiert sein. Es sollte also möglich sein, in Erfahrung bringen zu können, mit welchen Beweisen sich diese Maßnahmen rechtfertigen, dies um so mehr, als kein Beschluss der Vereinten Nationen dazu vorliegt. In der Tat ist eine solche Herangehensweise naiv.

Eine Einladung zu einem Gespräch

In der Folge wurden wir vom Außenministerium zu einem Gespräch nach Bern eingeladen. Selbstverständlich nicht zur zuständigen Botschafterin und schon gar nicht zum Außenminister, aber immerhin empfing uns ein ungenannt bleiben wollender Chefbeamter.

Ganz generell wollen wir zu dieser Einladung und zu diesem Gespräch vorausschicken: Wir waren von der Einladung überrascht. Wir hatten – so wie das schon öfters geschehen ist – mit weiterer höflicher Korrespondenz und schließlich mit einem ebenso höflichen Abbruch dieser Korrespondenz gerechnet. Wir reisten also nach Bern, ins Schweizer Regierungsgebäude, dem Bundeshaus, und versuchen nun im Folgenden, das Gespräch so gut wie möglich zu dokumentieren. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht einfach und stellt uns vor journalistische Herausforderungen: Da ist mal die Tatsache, dass unser Gesprächspartner nicht genannt werden darf, da ist des Weiteren ist seine Forderung, dass einige seiner Aussagen «off the record» gemacht werden, also nicht veröffentlicht werden dürfen und schliesslich ist da die geschulte, diplomatische Höflichkeit, die Unverbindlichkeit, die sich während des gesamten, rund zweistündigen Gesprächs nicht auflösen liess.
 
Dokumentation des Gesprächs

Wir beginnen mit dem fraglichen Verein in Genf und wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Verein in der Schweiz legal sein mag, jedoch ganz bestimmt syrisches Recht und möglicherweise internationales Recht verletzt. Wenig erstaunlich wird dazu die offizielle Position vertreten: Die Schweizer Regierung könne und wolle sich nicht in das Vereinsrecht einmischen, solange sich ein Verein im Rahmen der Schweizer Gesetze bewege sei das legal.

Wir äußern gleichwohl unser Erstaunen, dass ein Verein, von dem selbst das offizielle Schweizer Staatsradio als «Kurdisch Syrien-feindliche Verbände» (5) spricht, aktiv werden kann, während es gleichzeitig dem syrischen Staat verwehrt wird, gegenseitige diplomatische Beziehungen zur Schweiz zu unterhalten.

Dies stimme so nicht, werden wir belehrt. Die diplomatischen Beziehungen seien seit 2011 nie ganz abgebrochen worden, ein zwar spärlicher Austausch von Noten habe immer stattgefunden und unter der Hand laufe einiges. Genf sei offen für Friedensgespräche und ausserdem gäbe es auch das syrische Konsulat in Genf. 

Das ist zwar richtig und doch falsch. Einerseits ist dieses syrische Konsulat in Genf deswegen noch offen, weil Genf eben auch ein UNO Sitz ist, andererseits ist das ja nicht gegenseitig, die Schweiz unterhält in Syrien keine offizielle Vertretung. Außerdem können der Austausch von diplomatischen Noten und Gespräche unter der Hand wohl kaum die offizielle diplomatische Vertretung ersetzen. Wir fragen also konkret nach der Re-Etablierung von Botschaften zwischen Syrien und der Schweiz.

Dies sei schwierig, erfahren wir, vor allem wegen der Sicherheitslage.

Wir widersprechen und machen darauf aufmerksam, dass wir mehrfach in Damaskus waren und das die dortige Lage – unserer Meinung nach – ebenso sicher sei wie an vielen anderen, sogenannt unsicheren Orten, an denen die Schweiz trotzdem Botschaften unterhalte. Er stimmt uns zu und erwähnt nun die finanziellen Kosten und die Organisation, dies alles sei eben sehr schwierig. Wir antworten, dass sich all diese Probleme doch lösen ließen. Am Ende des Tages ginge es doch wohl darum, dass sich die Schweiz dem Druck der EU und der USA beuge und wir fragen nach, in wie weit die Schweiz diesbezüglich überhaupt noch ein souveräner Staat sei.

Selbstverständlich widerspricht er dieser Sichtweise und wiederholt, die diplomatischen Beziehungen seien ja nie abgebrochen worden. Außerdem betreibe die Schweiz seit 2017 ein humanitäres Büro in Damaskus. (6) Allerdings räumt er ein, dass sich die USA in vielen Ländern der Region gegen eine Normalisierung stellen würden.

Wir würdigen die diplomatischen Bemühungen der Schweiz, betonen jedoch, dass diese unglaubwürdig seien, solange sich die Schweiz an der Blockade beteiligt, die er (gemäss offizieller Sprachregelung «Sanktionen» nennt). Wir möchten wissen, ob die Absicht besteht, diese Blockadepolitik endlich zu beenden?

Die Schweiz stütze sich bei den Maßnahmen auf das Embargogesetz der Schweiz (7) und hat so im Jahr 2011 die Sanktionsmaßnahmen der EU übernommen. Dabei sind ihm vor allem zwei Dinge wichtig: Erstens vollzieht die Schweiz die Sanktionen der EU mit, nicht aber die der USA und zweitens gäbe es zahlreiche Ausnahmeregelungen. Er betont auch, dass die EU ein wichtiger Handelspartner der Schweiz sei. Durch den Mitvollzug der Sanktionen soll auch verhindert werden, dass die Schweiz zu einem Ausweichland der EU Sanktionen werde und so die EU Sanktionen umgangen werden könnten.

Wir präzisieren: Die Maßnahmen der EU und der USA sind zu einem grossen Teil deckungsgleich. Die Ausnahmeregelungen von denen er spricht, bestehen zum überwiegenden Teil nur auf dem Papier. Die dafür notwendige Bürokratie ist enorm, kein Unternehmen will das leisten, vor allem auch deswegen nicht, weil in den meisten Fällen darüber das Damoklesschwert einer Bestrafung durch die USA schwebt. Diesen Sachverhalt beschreibt Idris Jazairy, der leider verstorbene UN Sonderbevollmächtigte, in seinem Bericht vom 11. September 2018 an den UN Menschenrechtsrat sehr detailliert. (8)

Auf die Politik der USA könne die Schweiz keinen Einfluss nehmen, meint er.

Was ist eigentlich «smart»? Und wo sind die Beweise?

Wir fragen nach, was an einer Blockade, welche ein Volk mutmaßlich dem Hungertod preisgibt denn eigentlich so «smart» sein soll? (Zur Erinnerung: Der Außenminister schrieb in seinem Brief an uns von «smart sanctions»)

Das müsse differenziert gesehen werden. Es ginge um flexible Sanktionen, die der jeweiligen Situation angepasst werden könnten und nochmals: Die Sanktionen der EU, welche die Schweiz mitvollziehe, seien bei weitem nicht so gravierend wie die Sanktionen der USA.

Weshalb denn überhaupt eine Blockade, so unsere Frage und einmal mehr fragen wir nach den Beweisen für die «gravierenden Menschenrechtsverletzungen», welche die Blockade angeblich rechtfertigen. Wir weisen darauf hin, dass die «Caesar Fotos» keine Beweise darstellen, da sie nicht verifiziert wurden.

Er habe erst kürzlich syrische Menschen aus kirchlichen Kreisen empfangen, sie haben die Schäden, welche durch die Blockade entstehen, bestätigt, gibt er uns indirekt recht. Beweise, welche die Schuld der syrischen Regierung bestätigen würden, sehen oder hören wir jedoch nicht. Erneut weist er uns auf die humanitäre Hilfe hin, welche die Schweiz in Syrien leistet.

Wir zitieren ein weiteres Mal Idris Jazairy, der sinngemäß sagte, es sei grotesk, humanitäre Hilfe zu schicken und gleichzeitig Sanktionen zu verhängen. (9)

Einiges mehr wurde angesprochen, so zum Beispiel auch das Verhältnis der Schweiz zu Israel, welches wirtschaftlich und diplomatisch ausgezeichnet sei. Die Schweiz würde bei Treffen mit israelischen Offiziellen die dortige Menschenrechtslage immer wieder ansprechen.

Taten jedoch, wie zum Beispiel der Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder eine Handelsblockade wie im Fall Syriens folgen gegenüber Israel nicht. Die Menschenrechtsverletzungen der Israelis sind jedoch vielfach und immer wieder dokumentiert. Bei den «gravierenden Menschenrechtsverletzungen», welche der Regierung Syriens zugeschoben werden, warten wir indes noch immer auf die Beweise. Nebst den von ihm erwähnten «ausgezeichneten wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen» pflegt die Schweiz außerdem eine militärische Zusammenarbeit mit Israel. Allerdings, so fragt er philosophisch, offenbar auf die israelischen Menschenrechtsverletzungen anspielend, wer kennt schon die Wahrheit, wer weiss schon, was die Wahrheit ist?

Wahrheit und Lüge, Recht und Unrecht

«Die Wahrheit» kenne niemand, hören wir also. Auch wenn diese Ansicht im Regierungsgebäude der Schweiz geäußert wird, so macht sie deswegen nichts klarer. Wenn wir davon ausgehen, dass wir nicht über einen philosophischen sondern über einen politischen und juristischen Wahrheitsbegriff reden, dann gibt es sehr wohl Wahrheiten und Lügen, dann können wir sehr wohl Recht von Unrecht unterscheiden.

Die «Massenvernichtungswaffen des Iraks» waren zum Beispiel eine Lüge. Dass die USA in Abu Ghraib und in Guantanamo foltern sind Wahrheiten. Die Souveränität des syrischen Staates entspricht dem (internationalen) Recht. Die Besatzung syrischen Territoriums durch die USA, die Türkei und durch bewaffnete Banden ist Unrecht.

Bei praktisch allen Tatbeständen, welche der syrischen Regierung zur Last gelegt werden, handelt es sich um Spekulationen, um Mutmaßungen oder gleich um handfeste Lügen. Aber selbst wenn es die Beweise für die Schuld der syrischen Regierung geben würde – was nicht der Fall ist – bliebe es noch immer ein himmelschreiendes Unrecht, dafür das ganze Volk mittels einer alles umfassenden Blockade kollektiv zu bestrafen.
 
Die Rolle der Schweiz

Die Schweiz sieht ihre Rolle auf dem internationalen Parkett gerne als Vermittlerin, gerne hebt sie hervor, dass sie ihre guten Dienste allen anbietet und dabei wird geflissentlich übersehen, dass diese Rolle aus der Mitte des imperialistischen Lagers heraus gespielt wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Schweiz im Jahr 2023 in den UN Sicherheitsrat gewählt werden. Wir fragen nach, wie sich dann die Delegation der Schweiz in diesem Rat verhalten wird. Wird sie sich bedingungslos gegen die völkerrechtswidrigen Blockaden, nicht nur gegen die syrisch-arabische Republik sondern gegen alle anderen, von imperialistischen Blockaden betroffenen Länder einsetzen? Auch diese Antwort, die wir bekommen verbleibt im Reich der Unverbindlichkeit: Weiterhin werde sich die Schweiz für Versöhnung, für Frieden und für humanitäre Hilfe einsetzen.

Dem ist wenig beizufügen. Uns bleibt das Wort von Idris Jazairy sinngemäß zu wiederholen: «Es ist grotesk, humanitäre Hilfe zu schicken und gleichzeitig durch Sanktionen die syrische Regierung daran zu hindern, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten». Es bleibt uns außerdem, dafür zu plädieren, die Dinge beim Namen zu nennen und sie zu definieren: Was die Völker – auch hier ist nicht Syrien allein betroffen – unterjocht und zerstört, das ist der niemals überwundene Kolonialismus und Imperialismus. Beides sind Gewaltverhältnisse. Eine Blockade gegen ein Land zu verhängen, das ist in der Tat ein Krieg, ein Krieg, der nur scheinbar nicht mit militärischen Mitteln geführt wird, denn das Ziel der Blockade ist die Unterwerfung des Landes unter das imperialistische Diktat. Wenn diese Erkenntnisse, hier im Innern des Imperialismus bei der Mehrheit der Menschen ankommen, dann erst haben wir eine realistische Chance die Verhältnisse zum Besseren zu verändern.
 
Diplomatie

Ein Gespräch wie das obige zu dokumentieren ist nicht einfach. Da ist einerseits die Höflichkeit des Gesprächspartners, andererseits ist da aber auch die diplomatische Barriere welche einige Äußerungen «off the record» macht, mit der ausdrücklichen Bitte, solches nicht zu veröffentlichen. Dazu gehört auch die Bitte, den Namen des Gesprächspartners nicht zu nennen. Die Redlichkeit gebietet uns, diesen Bitten zu entsprechen.

«Die Abschaffung der Geheimdiplomatie ist die erste Bedingung einer ehrlichen, volkstümlichen, wirklich demokratischen Außenpolitik». (10) Diese Meinung von Trotzki entspricht nicht der Diplomatie im Allgemeinen, nicht der westlichen Diplomatie und ganz bestimmt nicht der praktizierten Schweizer Diplomatie.

Die Souveränität der Staaten ist eine der Säulen, auf denen das internationale Völkerrecht beruht. Diese Souveränität wird durch offene und klandestine Angriffe untergraben. Gewiss hat jeder Staat seine eigenen pragmatischen Interessen, welche er versucht durchzusetzen. Die Mittel, welche dazu angewandt werden, sind jedoch nicht beliebig, sondern der entscheidende Faktor. Der Verzicht auf militärische Aggressionen muss ebenso selbstverständlich werden, wie der Verzicht auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen, dann erst können wir von «Diplomatie» sprechen. Der Imperialismus mit seinem militärischen Arm der NATO ist ein historisches Auslaufmodell. Die NATO als reines Aggressionsbündnis muss bedingungslos abgeschafft werden.

Zukunftsträchtig sind Modelle von Staaten und Staatengemeinschaften, welche anderen nicht aggressiv, sondern kooperativ und auf Augenhöhe begegnen.

Auf unsere Frage, wann Syrien ein Land der EU, die Schweiz oder die USA angegriffen habe, was denn Syrien getan habe, was diese Blockade rechtfertigen würde, haben wir noch immer keine Antwort bekommen. Erfahren haben wir allerdings, dass wir, gegenüber der Schweiz «kritischer seien, als die Menschen in Syrien selbst» mit denen unser Gesprächspartner bisher gesprochen hat.

Das ist nicht weiter verwunderlich. Wir haben ihm das so erklärt: «Die Menschen in Syrien mit denen Sie sprechen konnten, haben mit Ihnen dasselbe getan, was Sie mit uns und mit der Öffentlichkeit tun: Sie sprechen höflich und sie sprechen diplomatisch». Die Menschen im Volk, in Syrien, mit denen wir Gelegenheit haben zu reden, sprechen eine andere Sprache.


Fußnoten:

1 https://www.swissinfo.ch/ger/politik/syrische-kurden-suchen-in-genf-internationale-anerkennung/46859010
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
2 http://sana.sy/en/?p=246422
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
3 https://www.heise.de/tp/features/Wir-haben-verhindert-dass-IS-Terroristen-massenhaft-nach-Europa-kommen-6142300.html
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
4 Siehe dazu: Markus Heizmann, «Der verschwiegene Krieg - Sanktionen, Embargos, Blockaden», TuP Verlag Hamburg, 2020
5 https://www.srf.ch/news/schweiz/diplomatische-verstimmungen-syrische-regierung-beschwert-sich-beimaussendepartement
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
6 Dieses Humanitäre Büro der Schweiz, welches 2017 eröffnet wurde, untersteht dem DEZA (Departement für Entwicklungszusammenarbeit) und nicht dem EDA (Aussenministerium). Es handelt sich also nicht um eine diplomatische Vertretung
https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?urn=urn:srf:video:8d2b5430-f3a7-4463-87f9-bbb410c82bbf
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
7 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/394/de#fn-d6e22
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
8 https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session39/Documents/A_HRC_39_54_Add.2_EN.docx
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
9 https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Jazairy_Statement_deutsch.pdf
(Letzter Zugriff Dezember 2021)
10 Leo Trotzki in einem Artikel der Iswestija Nr. 221 vom 10. November 1917

Online-Flyer Nr. 783  vom 22.12.2021



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