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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Globales
Nach dem geplatzten Prozesstermin
Alexander Dorin und andere Justizskandale
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)

Wer ist Alexander Dorin? Alexander Dorin (1) dürfte der interessierten Leserschaft wohl vor allem durch seine Enthüllungen zu Srebrenica bekannt sein. Seine beiden herausragendsten Werke dazu sind «Srebrenica – Die Geschichte eines salonfähigen Rassismus» (Kai Homilus Verlag, 2010) und «Srebrenica - wie es wirklich war» gemeinsam mit Zoran Jovanovic (Ahriman Verlag, 2010). Die ausgezeichnet dokumentierten Berichte Dorins entlarven die Politik der NATO und der Westmächte gegenüber dem ehemaligen Jugoslawien als das was sie sind: Gezielte Zerstörung der Bundesrepublik Jugoslawien. Auch die NRhZ veröffentlichte bereits ein Interview mit Alexander Dorin – unter dem Titel «An Absurdität nicht zu überbieten» (2). In diesem Interview kommt nicht nur Dorins Leidensweg mit der Basler Justiz zur Sprache, Dorin äußerst sich auch zu seinem Kerngebiet, zu Srebrenica. Die USA und die mit ihnen verbandelten Mächte der NATO werden von ihm als die wahren Aggressoren benannt. Die Geschichte jedoch soll von den Herrschenden geschrieben werden, was im Klartext bedeutet, dass am herrschenden Narrativ nicht gerüttelt werden darf. Mit anderen Worten: Was nicht sein darf, das kann auch nicht sein.

Hier ist sicher erwähnenswert, dass die bosnischen Serben vor kurzem eine Historikerkommission unter Leitung des Holocaust-Forschers Gideon Greif mit der Untersuchung der Vorfälle von Srebrenica beauftragt haben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass in Srebrenica kein Völkermord stattgefunden hat. Der letzte hohe Repräsentant Valentin Intzko von Bosnien-Herzegowina hat deshalb kurz vor dem Ende seiner Amtszeit das nationale Strafgesetzbuch geändert: Wer leugnet, dass das Massaker von Srebrenica 1995 Völkermord war, kann nun mit jahrelanger Haft bestraft werden. Das hatte zur Folge, dass die Kommission zur Vorstellung ihrer Ergebnisse nicht nach Bosnien-Herzegowina gereist ist, weil sie befürchteten an der Grenze verhaftet zu werden und sie haben deshalb ihre Ergebnisse in Belgrad vorgestellt. (3)

Es fällt schwer zu glauben, dass jemand wie Alexander Dorin, der sich gegenüber dem Machtapparat der NATO und den USA dermaßen exponiert, darauf einlässt, mit grossen Mengen Hanf zu dealen, wie es die Anklage behauptet.

Gemäß Alexander Dorin wurde dieser Prozess gegen ihn konstruiert. Versuchen wir logisch zu denken: Sollten die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden stimmen, dann müsste er eigentlich längst verurteilt sein: Sein Haus in Basel wurde anlässlich seiner Verhaftung vor übers sechs Jahren auf den Kopf gestellt, seine sämtlichen Festplatten wurden ebenso wie seine Dokumente und sein Vermögen beschlagnahmt und noch immer scheint die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage zu sein, ein eindeutiges und evidenzbasiertes Verfahren zu präsentieren. «Dieser Fall beinhaltet viele Baustellen» äußerte sich denn auch der Gerichtspräsident geheimnisvoll.

Ein kurzes update des Verfahrens gegen Alexander Dorin

Mehr als sechs Jahre nach seiner Verhaftung wurde nun also das Verfahren gegen Alexander Dorin eröffnet. Der Monsterprozess begann am Montag, dem 29. November 2021 im Saal 3 des Strafgerichts in Basel. (Veranschlagt waren ursprünglich 10 Prozesstage).

Von den fünf Angeklagten war genau einer anwesend. Alle anderen Beschuldigten und Nebenangeklagten blieben dem Gerichtsverfahren, ebenso wie Alexander Dorin selbst, aufgrund von ärztlichen Zeugnissen fern. Die fünf Verteidiger und der Staatsanwalt wurden vom Gerichtspräsidenten D. Kiener befragt, ob sie für eine Fortführung des Prozesses mit dem einzigen anwesenden Angeklagten oder für eine Verschiebung des Prozesses eintreten würden. Staatsanwalt M. Hofer und die Verteidigerin des anwesenden Angeklagten plädierten für eine Fortführung, die restlichen drei VerteidigerInnen waren für eine Verschiebung des Prozesses. Der einzige Anwesende der Angeklagten wurde ebenfalls nach seine Meinung gefragt, ob sein Verfahren von den übrigen abgetrennt werden solle oder ob seiner Meinung nach, der Prozess verschoben werden müsse.

Ihm sei das egal, entgegnete er lapidar. Vier der VerteidigerInnen hatten regelmäßig Kontakte zu ihren Mandanten. Der Pflichtverteidiger von Alexander Dorin, Simon Berger, bestätigte jedoch auf Anfrage des Gerichtspräsidenten, dass er seit Monaten keinen Kontakt zum Angeklagten Dorin habe. Nach einer kurzen Beratung des Gerichtes wurde entschieden, den Prozess auf nächsten Frühling zu vertagen.

Gerichtspräsident D. Kiener erklärte, dass am nächsten Termin die Verhandlung auch dann eingeleitet werde, wenn die Angeklagten künftig nicht vollständig erscheinen würden. Außerdem monierte er, dass Alexander Dorin nebst seinem Pflichtverteidiger Simon Berger auch den Staatsanwalt sowie ihn selbst als Gerichtsvorsitzenden ablehne. «...Und wer weiß, was er sonst noch alles ablehnt», meinte er süffisant. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass Alexander Dorin im Vorfeld tatsächlich ein Ausstandsgesuch gegen den Richter Dominik Kiener wegen fragwürdiger Machenschaften in einem anderen Fall (4) und weil er die Auswechslung seines Pflichtverteidigers Simon Berger nicht zugestimmt hatte, eingereicht hat. Dazu ist er jedoch laut Art. 134 Abs.2 der schweizerischen Strafprozessordnung verpflichtet. (5) Weiterhin hat Dorin eine Einsprache gegen eine Verfügung von Dominik Kiener eingereicht, weil er reihenweise Zeugen nicht zum Prozess zulassen will. (Deren Namen sind der Redaktion bekannt). Wie auch immer: Nach 40 Minuten war die Sache beendet, alle Beteiligten, inklusive der Korrespondenten warten nun auf den Termin, der irgendwann im Frühjahr 2022 kommen soll.

Gerechtigkeit in Basel...

Der Fall Alexander Dorin scheint sich zu einem handfesten Justizskandal auszuwachsen. Indes steht dieser Skandal keineswegs isoliert da. Erwähnt seien beispielsweise die «Basel bleibt Nazi frei» Prozesse, welche weit über Basel hinaus die Gerichtsbarkeit der Stadt am Rheinknie in Verruf brachten.

Am 24. November 2018 kam es in Basel zu einer Kundgebung der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) einer offen rechtsradikalen Partei. Diese Kundgebung war von der Basler Obrigkeit genehmigt worden, nicht jedoch die Gegenkundgebung von linken, vorwiegend jungen AktivistInnen. Diese wurde von der Polizei unter Einsatz von Gummischrot und Tränengas aufgelöst und es kam zu zahlreichen Verhaftungen. Die Verfahren gegen die linken GegendemonstrantInnen sind zur Zeit, da dieser Beitrag verfasst wird, noch nicht alle beendet. Das Basler Strafgericht scheute nicht vor Strafen zurück, die jedem normalen Rechtsempfinden spotten und die – selbst aus einem bürgerlichen Blickwinkel - «der Schwere der Delikte» keineswegs angemessen erscheinen. (6)

In der Folge kam es auch zu einem Verfahren gegen einen Redner an der Kundgebung der PNOS. Es musste gegen ihn erst Anzeige erstattet werden, obwohl seine rassistischen und hetzerischen Ausbrüche gemäß Schweizer Recht eigentlich ein Offizialdelikt darstellen, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste von sich aus Ermittlungen einleiten. (7) Basels Regierung verfügt über eine rot-grüne Mehrheit. Einmal mehr wird jedoch, um mit Ernst Jandl zu sprechen, rinks und lechts velwechsert.

...Und anderenorts

Die Schweiz, und somit auch Basel, sind integrale Bestandteile des imperialistischen Systems. Dass in einem System, welches als solches ein Unrecht darstellt, kaum Recht gesprochen werden kann, ist eine Binsenwahrheit und wurde an dieser Stelle schon verschiedentlich diskutiert. (8) Dies muss allerdings präzisiert werden: Während die Rechtsprechung im kriminellen Bereich durchaus gerecht im Sinn des bürgerlichen Gesetzbuches sein kann, verliert sich diese «Gerechtigkeit» sobald die laufenden Verfahren auch nur den Anschein eines politischen Prozesses bekommen. Dies ist indes keine Besonderheit der schweizerischen Rechtsprechung. Beispiele für diese Art Double Speak finden wir in allen Gesellschaften des Imperialismus. Gerne werden von den Mainstream Medien andere Gesellschaften, die nicht zum imperialistischen Lager zählen, der Korruption bezichtigt, ob zu Recht oder zu Unrecht sei an dieser Stelle dahin gestellt. Jedenfalls wäre es all zu trivial, die gesprochenen Urteile, die meist «im Namen des Volkes» gegen Oppositionelle des imperialistischen Systems gesprochen werden, ebenfalls mit schlichter Korruption zu erklären. Es geht im Wesentlichen darum zu verhindern, dass in der breiten Masse der Menschen innerhalb der imperialistischen Gesellschaften Verständnis oder gar Sympathie für diese zum Teil fundamentale Opposition entstehen kann. Deswegen wird über Menschen wie Julian Assange, Mumia Abu Jamal, Georges Ibrahim Abdallah und zahllose andere nicht in einem politischen Kontext berichtet, sondern sie werden von der Justiz des Systems kriminalisiert. Ebenso wie in Basel finden überall in den imperialistischen Metropolen politische Prozesse statt, die jedoch nicht als solche benannt werden.

Keine Gerechtigkeit innerhalb eines ungerechten Systems

Unsere formulierte These lautet also: «Innerhalb der imperialistischen Staaten gibt es keine neutrale Rechtsprechung sobald es sich um politische Inhalte handelt.» Diese These wird nicht nur durch die drei obigen Namen (Julian Assange, Mumia Abu Jamal, Georges Ibrahim Abdallah) erhärtet, sondern praktisch jeder politische Prozess verifiziert immer wieder aufs Neue die Befangenheit und die Einseitigkeit der RichterInnen innerhalb des Imperialismus, Ausnahmen die es geben mag, bestätigten die Regel. Man mag uns nun entgegnen, dies sei zu harsch, Justitia sei blind, es existiere nach wie vor in den freien Demokratien des Westens die Gewaltentrennung und dergleichen mehr. All dies macht sich gut und es kostet nichts. Sehen wir uns jedoch die Urteile, die gesprochen wurden und leider noch immer gesprochen werden, und dazu auch noch die Methoden unter denen diese Urteile zustande kommen an, dann reiht sich in der Tat ein Skandal an den nächsten. Hier eine willkürliche, keinesfalls vollständige und nicht chronologische Zusammenstellung von Urteilen, die allesamt von der «Gerechtigkeit des Systems Zeugnis» ablegen:

Schweiz / Italien: Der Schweizer Anarchist Marco Camenisch wurde 1991 in der Toskana, Italien verhaftet. 1993 wurde er in Italien wegen «Körperverletzung und Sprengstoffdelikten» zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. 2002 wurde er an die Schweizer Behörden ausgeliefert. Der zuständige Staatsanwalt beantragte eine Verwahrung. (Verwahrung bedeutet, dass eine Person auf unbestimmte Zeit weggesperrt wird, der Fall muss von Zeit zu Zeit neu beurteilt werden). Das Geschworenengericht verurteilte Camenisch wegen «Mordes an einem Zollbeamten» jedoch zu 17 Jahren Zuchthaus. Marco Camenisch bestreitet die Tat bis heute, die Echtheit der Beweise im Indizienprozess wurde von der Verteidigung teils angezweifelt, teils widerlegt. 2017 wurde er bedingt aus dem Zuchthaus entlassen.

Deutschland: Bekannt sind die Prozesse gegen die politischen Gefangenen der damaligen RAF in Deutschland. Typisch dafür ist die Nicht Anerkennung als politische Gefangene, die seinerzeitige deutsche Justiz beharrte stets darauf, es handle sich bei den angeklagten Delikten um «normale Straftatbestände». Die kolportierte Geschichte des kollektiven Selbstmordes von Andreas Baader, Gudrun Enslin und Jan-Carl Raspe wurde indes nie lückenlos aufgeklärt. Weitgehend unbestritten ist jedoch, dass die Gefangenen gefoltert wurden und dass ihre Gerichtsverhandlungen und die Toten von Stammheim - um es vorsichtig auszudrücken - mehr als 40 Jahre danach noch immer ungeklärte Fragen aufwerfen.

Frankreich: Die französische Justiz ist bestenfalls eine nationale Klassenjustiz. Skandale wie die totale Amnestie für alle Folterknechte und sonstigen Verbrechen während der französischen Besatzung Algeriens sprechen eine deutliche Sprache. Ebenso widerlegt die Tatsache, dass George Ibrahim Abdallah noch immer in einem französischen Gefängnis einsitzt, die Behauptung, die französische Justiz sei «unabhängig». Abdallah wird auf Geheiss der USA noch immer in Frankreich gefangen gehalten. (9)

USA: Die Klassen- und Rassenjustiz der USA ist bekannt und berüchtigt, das Schicksal von Mumia Abu Jamal ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. (10) Darüber hinaus mischt sich die US Administration immer wieder in den Justizapparat anderer Länder ein, der Fall von Georges Ibrahim Abdallah ist dafür nur ein Beispiel von vielen.

Unzählige weitere Beispiele, erwähnt seien die Türkei, (Folter, politische Gefangene, z.B. der Volksfront) Griechenland (politische Gefangene der türkischen Volksfront), England (Julian Assange) erweitern das üble Bild.

Mehr Informationen zu politischen Gefangenen innerhalb der imperialistischen Gesellschaften finden sich im «Gefangenen Info». (11)

Unbedingt erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch Israel: In den israelischen Knästen sitzen Tausende PalästinenserInnen, auch Kinder und Jugendliche ein, oft in sogenannter «Administrativhaft», d.h. sie sitzen ohne Anklage ein und niemand weiss, wann sie je wieder rauskommen. Darüber hinaus hält Israel im Gazastreifen und in den besetzten Gebieten Palästinas die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft.

Alexander Dorin: Kein Einzelfall
All die oben aufgeführten Beispiele sind keine Einzelfälle. Wenn RichterInnen innerhalb des Imperialismus ein Verdikt fällen, muss dieses Verdikt grundsätzlich hinterfragt werden. Die Justiz und die Medien im Imperialismus wollen uns beliebt machen, dass politische Urteile immer nur «bei den Anderen» gefällt werden, nicht aber bei uns, nicht in den «demokratischen Staaten». Die Verfahren gegen Slobodan Miloševic, Julian Assange und unzählige andere, zum Teil in diesem Beitrag Erwähnte belegen die Widersinnigkeit dieser Behauptung. Selbstverständlich bemüht sich jede Regierung und jedes Gericht, den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten. Wo dies unmöglich ist (und das geschieht oft!) werden Verfahren unter fadenscheinigen formalen Vorwänden hinaus gezögert, wenn immer möglich bleiben die Angeklagten jedoch weiter in Haft. (Ein Beispiel dafür ist erneut Julian Assange). Diese und andere Tricks sollen den Anschein erwecken, hier ginge alles mit rechten Dingen zu. Womit wir wieder beim Fall Alexander Dorin wären:

Selbstverständlich wird die Basler Staatsanwaltschaft jegliche Kritik empört von sich weisen und darauf beharren, dass sowohl die Verhaftung von Dorin, das Verfahren gegen ihn und auch ein allfälliges Urteil sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien und Normen entsprechen. Es ist dann Sache von Dorin, bzw. Dorins AnwältInnen seines Vertrauens, diese Sichtweise zu widerlegen. Ein Schuft, wem dazu das Wort «how to keep an Idiot busy» einfällt. Dorin muss sich nun also mit den Delikten, die ihm vorgeworfen werden und die er bestreitet, auseinandersetzen. Die Zeit, welche er dabei verliert und die er für weitere wertvolle Recherchierarbeit aufwenden könnte, gibt ihm niemand zurück, egal welches Urteil irgendwann gefällt wird. Durch die inzwischen über sechsjährige Beschlagnahmung seines Hauses und seines Vermögens wird nicht nur die Recherchearbeit von Alexander Dorin verunmöglicht. Im wird buchstäblich seine materielle Existenzgrundlage entzogen.

Nach dem geplatzten Prozesstermin plauderte der Schreibende noch kurze Zeit mit einem anderen Korrespondenten im kalten Wintermorgen vor dem Gericht. Eine mögliche, nicht abwegige These dieses Kollegen lautet wie folgt: «Ausgehend von der Annahme, dass einer der Mitangeklagten von der Staatsanwaltschaft auf Dorin angesetzt wurde, könnte sich folgendes Szenario abzeichnen: Angesichts der großen Anzahl von Angeklagten, ist jeder darum bemüht, seine eigene Haut zu retten, könnte Dorin am Schluss ziemlich blöd dastehen, dies könnte eine mögliche Strategie der Staatsanwaltschaft sein».

Eine interessante Spekulation, gewiss. Ebenso gut kann es jedoch sein, dass versucht wird das Verfahren auszusitzen bis sich der gütige Mantel der Verjährung über alles legt, was auf einen Freispruch 2. Klasse hinauslaufen würde und der Strafverdacht an Alexander Dorin haften bliebe. Der Prozess gegen den Publizisten Alexander Dorin hätte wegen der unzähligen Verstöße (12) gegen das Strafrecht längst eingestellt, sein Vermögen zurückerstattet und er für das erlittene Unrecht entschädigt werden müssen.


Der Autor Markus Heizmann bedankt sich bei Kaspar Trümpy und bei Peter Betscher für deren fachkundige Mitarbeit.


Fußnoten:

1 Alexander Dorin ist der Nom de plume unter dem der Angeklagte seine Bücher und Artikel veröffentlicht. Wir respektieren das und nennen seinen Namen hier nicht.
2 http://www.nrhz.de/flyRhZer/beitrag.php?id=27348 (Letzter Zugriff November 2021)
3 https://www.youtube.com/watch?v=_NSL4GwitRU (Letzter Zugriff November 2021)
4 https://www.baselrundschau.ch/das-basler-gericht-wiederholt-in-der-kritik/ (Letzter Zugriff November 2021)
5 https://www.swissrights.ch/gesetz/Artikel-134-StPO-2020-DE.php (Letzter Zugriff November 2021)
6 Zu den Urteilen wird hier laufend berichtet: https://www.500k.ch/ (Letzter Zugriff November 2021)
7 Siehe dazu auch https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-der-aufsichtskommission-lasch-gegen-rechtsextremekritik-an-basler-staatsanwaltschaft (Letzter Zugriff November 2021)
8 Siehe u.a. dazu «Einmal mehr: Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27323 (Letzter Zugriff November 2021)
9 Mehr zu George Ibrahim Abdallah und dem Druck der USA findet sich hier: https://electronicintifada.net/blogs/charlotte-silver/why-georges-ibrahim-abdallah-still-prison (Letzter Zugriff November 2021)
10 Siehe dazu:Rassismus und Todesstrafe in den USA, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14915 (Letzter Zugriff November 2021)
11 http://www.gefangenen.info/ (letzter Zugriff November 2021)
12 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348 (Letzter Zugriff November 2021)

Online-Flyer Nr. 782  vom 08.12.2021



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