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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Globales
Ein ungewöhnlicher Vergleich
Wer ist demokratischer Deutschland oder Iran?
Von Yavuz Özoguz

Was für eine absurde Frage, werden die meisten Leser jetzt denken. Darf man nicht sachlich über eine Frage debattieren, die manchen absurd erscheint? Genau das soll hier versucht werden. Fangen wir mit dem Grundgesetz an: Die Quasiverfassung der Bundesrepublik Deutschland ist ein von den Siegermächten genehmigtes Dokument, über das die Bundesbürger seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland niemals abstimmen durften. Deshalb heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [1] Dass jener Tag niemals eintreten wird, ist allen Bundesbürgern und auch Politikern klar. Die Islamische Republik Iran hingegen verfügt über eine Verfassung, über das das eigene Volk sowohl bei der Gründung als auch bei einer Veränderung direkt abgestimmt hat.

Wem gehört das jeweilige Land? Artikel 15 des Grundgesetzes besagt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können. „Können“ ist das entscheidende Wort. Denn die Realität in Deutschland ist, dass Privatisierung ansteht und immer mehr Volkseigentum dem Raubtierkapitalismus in den Rachen geworfen wird. Das Ergebnis ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Schere zwischen arm und reich – völlig unabhängig davon, wer jeweils regiert, immer weiter auseinander geht [2]. Anders ist es in der Islamischen Republik Iran, in der es in der Verfassung heißt: „Im Islam jedoch ist die Wirtschaft ein Mittel, und von einem Mittel erwartet man nur, zweckmäßig für das Erreichen eines Zieles zu sein. Aus dieser Sicht besteht das islamische Wirtschaftsprogramm darin, die geeigneten Grundlagen zur Entfaltung der unterschiedlichen menschlichen Kreativitäten zu bereiten.“ [3] Das durch und durch antikapitalistische Programm der Islamischen Republik Iran hat dazu geführt, dass im Vergleich zur Schah-Zeit die Schere zwischen arm und reich kleiner geworden ist. Man ist zwar noch weit entfernt von einem islamischen Ideal, aber die Richtung der Entwicklung ist derjenigen der Bundesrepublik Deutschland entgegengesetzt. Dass das bisher nicht so auffällt, liegt vor allem daran, dass Deutschland eines der reichsten Länder der Erde ist und Iran zu den ärmeren gehört und Iran pro Kopf Einwohner erheblich mehr Flüchtlinge versorgen muss als Deutschland.

Was die Wahlen angeht, so können Bundesbürger weder ihren Präsidenten noch den Kanzler direkt wählen. Auch beim Parlament können Bundesbürger nicht immer den Kandidaten wählen, den sie wünschen, denn neben der „Direktwahl“ gibt es auch die „Listenwahl“ der Parteien. Iraner wählen sowohl den Präsidenten als auch die Parlamentarier in Direktwahl. Das religiöse Oberhaupt wird in Indirektwahl gewählt, wobei das Volk in Direktwahl die Experten wählt, die in der Lage sind solch eine Persönlichkeit zu erkennen. Das geschichtlich gewachsene föderale System Deutschlands ist nicht ohne Weiteres mit dem Iran vergleichbar, aber die westliche Welt sollte von dem hohen Ross des „Wir sind die Besten“ herabsteigen und einen objektiven Blick auf andere Systeme werfen, um davon auch lernen zu können. Wohin das westliche Herrenmenschendilemma [4] führen kann, lässt sich aktuell an den USA sehr gut erkennen.

In Artikel 5 des Grundgesetzes wird die Meinungsfreiheit geregelt, die ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie ist: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre….“

Vergleichbare Artikel finden sich auch in der Verfassung der islamischen Republik Iran, z.B. Artikel 23 und 24: „Die Nachforschung der Gedanken ist verboten; niemand darf aufgrund seiner Überzeugung angegriffen und bestraft werden. Die Meinungsfreiheit in Publikation und Presse wird gewährleistet, es sei denn, die Grundlagen des Islam und die Rechte der Öffentlichkeit werden beeinträchtigt. Einzelheiten regelt das Gesetz.“

Entscheidend dabei ist, wie das jeweilige Recht umgesetzt wird. Tatsächlich gibt es sowohl in Deutschland als auch im Iran Grenzen der Publikationsfreiheit. Dazu einige Beispiele: In Deutschland darf im Rahmen der Kunstfreiheit ein türkischstämmiger Bürger „Ziegenficker“ genannt werden, ohne dafür bestraft zu werden. Im Iran darf man niemanden so nennen, unabhängig davon, ob er Iraner ist oder nicht. Im Iran darf frei über den Holocaust debattiert und die Auswirkungen auf das palästinensische Volk diskutiert werden. In Deutschland gibt es diesbezüglich drastische Einschränkungen. Zudem wird die deutsche Medienlandschaft von sehr wenigen Mogulen beherrscht, die ihre Meinung dem Volk mehr oder weniger aufzuzwingen versuchen. Allein die iranische Zeitungslandschaft ist breiter aufgestellt.

Zu einer funktionierenden Demokratie gehört auch, dass das eigene Volk darüber entscheiden kann, welche Energieformen es nutzen möchte und welche Waffen es zu lagern gedenkt. Das Volk der Bundesrepublik hat sich gegen die Atomenergie entschieden. Dennoch muss das Volk ertragen, dass auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Atomwaffen der USA gelagert werden, obowhl das Volk mehrheitlich dagegen ist. Im Iran kann kein fremder Staat Waffen lagern, wenn das Volk mehrheitlich dagegen ist.

Lässt man sich auf einen wirklich fairen Vergleich mit rein sachlicher Betrachtung der Tatsache und Gegebenheit unter Berücksichtigung der Ursachen ein, wird man feststellen, dass beide Kulturen voneinander lernen könnten. Voraussetzung dafür ist, dass der Westen (in diesem Fall Deutschland), das Herrenmenschendenken aufgibt und sich von der Vorstellung verabschiedet, bei uns sei alles besser. Ja, bei uns ist Vieles besser, aber Einiges auch nicht! Und in der Islamischen Republik Iran (das noch nicht halb so lang existiert wie die Bundesrepublik) gibt es auch Einiges, was besser ist.

Ein Aspekt erscheint mit am Wichtigsten: In Artikel 3 (3) des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Etwas Ähnliches ist auch in Artikel 19 der Verfassung der Islamischen Republik Iran nachzulesen: „… Niemand soll wegen seiner Hautfarbe, Sprache und ähnlicher Merkmale bevorzugt werden.“

Es sei hier einmal offengelassen, in wie weit der Iran und Deutschland ihre eigenen Grundsätze im jeweils eigenen Land umsetzen. Allerding kann zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland den Schutz eines Apartheidstaates, bei dem die völlige Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes gesetzlich verankert worden ist, zur eigenen Staatsräson erklärt hat. Das Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung der Bundesrepublik Deutschland hängt demnach davon ab, dass man einen Staat mit fast allen Mitteln unterstützt, der jüdische Staatsbürger gegenüber nichtjüdischen Staatsbürgern privilegiert [5]. Die Islamische Republik Iran hat keine solche Staatsräson und setzt sich dafür ein, dass Apartheidstaaten aufgelöst werden. Wer setzt sich also mehr für Demokratie in dieser Welt ein?


Fußnoten:


[1] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_11/245152
[2] https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/oekonomie/nachrichten/oekonomie-das-problem-der-schere-zwischen-arm-und-reich-seite-3/3820264-3.html?ticket=ST-9430151-UwEaN2mzD5rmb7Nddt5J-ap3
[3] http://www.eslam.de/manuskripte/verfassung_iri/praeambel.htm#Wirtschaft
[4] http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/lasst_uns_unsere_schuhe_ausziehen...
[5] https://www.heise.de/tp/features/Israel-staerkt-religioes-ethnischen-Staat-4116688.html

Erstveröffentlichung am 24.07.2018 bei Muslim-Markt


Online-Flyer Nr. 672  vom 05.09.2018



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