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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Globales
Agenda für Nahost-Konferenz in Paris am 15.1.2017
Grenzen Palästinas international gerichtlich festlegen
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Washington, die EU und die gesamte Weltstaatengemeinschaft sind herausgefordert einzusehen, dass die Teilung Palästinas 1947 eine große Fehlentscheidung war, deren fatalen Folgen sich heute ständig in Krieg, Aggression und permanenten Terror manifestieren. Die Geschichte unserer Zeit bestätigt immer wieder diese fatale ursprüngliche Fehlentscheidung der Vereinten Nationen. Am stärksten bestätigt sich dies anhand der bockigen sich verweigernden Haltung der rechtsextremen israelischen Regierung, die immer weiter illegale Fakten gegen den Friedenswillen ihrer Mitbewohner, ihrer Nachbarn und der ganzen Menschheit schafft.

2010 größte Provokation Israels: Zukünftig kein Friedensabkommen mit Palästina


Die größte offizielle Provokation stellte der israelische Außenminister Avigdor Liebermann 2010 bloß, als er vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) unverschämterweise erklärte, es wird kein Friedensabkommen mit den Palästinensern geben, nicht einmal in einem Jahrhundert. Das demaskierte schon damals öffentlich das falsche Spiel Israels, nämlich seinen Unwillen zur Gerechtigkeit und zum Frieden. Treffend heißt es in der Bibel, Jesus Christus bezeichnete die Israelis als „ein Volk hart von Herzen“.

Weiterhin sich ernsthaft mit der Sache Palästina befassen

Trotz alledem muss sich die UN-Vollversammlung weiterhin ernsthaft mit der Sache Palästina befassen, so wie sie es damals eigentlich hätte tun müssen gleich nach dem 30.3.1948 auf ausdrücklichen Wunsch der USA. Wenige Wochen nach der Teilung Palästinas durch die UN im November 1947 sah nämlich das Weiße Haus ein, dass die Teilung eine große Fehlentscheidung war angesichts der Ablehnung und wachsender Unruhe unter den in der Region lebenden Arabern, die die Mehrheit der ansässigen Bevölkerung Palästinas darstellten. Die arabischen Staaten lehnten in der Tat den Teilungsplan offiziell ab.

Israel mit der Gründung eines Staates von Anfang an und seitdem immer wieder über den Willen der Weltstaatengemeinschaft gestellt

Die USA zogen infolgedessen am 19.3.1948 ihre Zustimmung zum Teilungsplan zurück, als offensichtlich war, dass die Teilung einen Bürgerkrieg in Palästina hervorbringen würde, was dann auch eintraf. US-amerikanische und britische Delegationen erlitten sogar Terrorattentate in Jerusalem seitens extremistischer zionistischer Banden. Washington beauftragte die UN-Vollversammlung, sich weiter mit der Frage Palästina zu befassen. US-Präsident Harry Truman schlug vor, Palästina unter den Schutz der Vereinten Nationen zu stellen, sollte Großbritannien abziehen. Aber die Neu-Ankömmlinge in Palästina kamen den USA in die Quere und stellten sich mit der Gründung eines Staates von Anfang an und seitdem immer wieder über den Willen der Weltstaatengemeinschaft: Ende April, Anfang Mai 1948 drängten die UN auf eine Verschiebung der Unabhängigkeitserklärung der Juden in Palästina. Die zionistische Führung setzte sich aber durch und erklärte Israel am 14. Mai 1948 als unabhängigen und souveränen Staat trotz der speziellen Démarche der UN, die Unabhängigkeitserklärung zu verschieben.

Lage in Palästina/Israel 1948

Der Brief von Eliahu Epstein, Vertreter der jüdischen Agentur in Washington, an Präsident Harry Truman und an das State Department am 14. Mai 1948 klärt die damalige Lage weiter auf: Eine provisorische Regierung Israels traf sich vom 12. bis 14. Mai 1948 in Tel Aviv, um den Entwurf der Unabhängigkeitserklärung zu überdenken. Diese Diskussion wurde von David Ben Gurion als Ministerpräsident und Verteidigungsminister geleitet.

Nichts über die Grenzen Israels als Staat von Anfang an

Es gab hitzige Diskussionen über die Grenzen. Einige hielten an den Grenzen des Teilungsplans fest, während Ben Gurion streng die Auffassung vertrat, dass sie nichts über die Grenzen sagen sollten, weil es seine Absicht sei, noch Land außerhalb des Teilungsplans einzubringen und sie dem Staat anzuschließen. Seiner Meinung wurde mit fünf zu vier Stimmen zugestimmt, denn die vier anderen Mitglieder waren abwesend. Diese Abstimmung bekundet eine ursprüngliche Tatsache, und zwar dass Israel nie seine Grenzen definierte und auch nicht definieren wollte, also über kein definiertes Gebiet als Staat verfügt. Ben Gurion ging an jenem Abend des 13. Mai 1948 nach Hause und schrieb den Entwurf der Unabhängigkeitserklärung noch einmal und beseitigte alle Empfehlungen des UN-Teilungsplanes.

Ohne Grenzziehung Palästina frei zur Eroberung durch Israel

Sein Motiv ist klar. Er wollte eine Art chaotische Situation schaffen: Wenn es keine definierte Grenze zwischen Israel und dem Rest von Palästina gibt, dann konnte das ganze Palästina als offenes Gebiet erklärt werden, frei zur Eroberung.

Loy Wesley Henderson, ein US amerikanischer hohe Diplomat im State Department war gegen Trumans Anerkennung Israels. Als Israel nun vorwärts ging, wollte er auch sicher gehen, dass Israel seine Grenzen definiert. Epstein gab einen detaillierteren Bericht diesbezüglich: Henderson hatte gefragt, ob der jüdische Staat noch mehr Land haben wolle, als die UN-Resolution gewährte. Epstein erwiderte: „Nein, und jedes weggenommene Land, das vor dem Frieden genommen wird, - so wurde durchgesetzt – würde an den arabischen Staat zurückgegeben.“

Vereinte Nationen gemäß ihrer Charter ohne Autorität, ohne Befugnisse, Staaten zu schaffen oder Territorien zu teilen


Es ist klar, dass Israel von den USA nicht anerkannt worden wäre, wenn es sich nicht mit den Grenzen des Teilungsplanes einverstanden erklärt hätte. Darüber hinaus ist darauf aufmerksam zu machen, dass die UN nach ihrer Charter keine Autorität, keine Befugnisse dazu haben, Staaten zu schaffen oder Territorien zu teilen. Der Teilungsplan war nur eine Empfehlung der Weltstaatengemeinschaft, keine definitive Sache. Der UN-Plan hat sich nur einen Prozess vorgestellt, der mit dem Ende des britischen Mandats hätte anfangen können, um letztendlich zwei Staaten in einer Reihe paralleler Stadien zu errichten.

Konstante Aggression des jüdischen Staat gegen den brüderlichen palästinensischen Staat bei Zwei-Staaten-Lösung zu erwarten

In Anbetracht der ursprünglichen Feindseligkeit der Juden gegen die ansässige palästinensische Bevölkerung hätte diese Zwei-Staaten-Lösung auch nicht zum Frieden geführt, sondern zu konstanter Aggression des jüdischen Staat gegen den brüderlichen palästinensischen Staat.
    Das Mantra der Zweistaatenlösung und die Phrase von „zwei Staaten für zwei Völker“ scheint sich endgültig erledigt zu haben. Netanjahu könnte nach der Trump-Einsetzung die Endphase des zionistischen Landraubs vollenden, aber wird er dann … die Annexion des gesamten besetzten Westjordanlandes in Angriff nehmen?

    Dabei ist Palästina doch schon lange von der Tagesordnung der internationalen Staatengemeinschaft, die doch so viel Wert auf die Einhaltung des Völkerrechts besteht, verschwunden! Die Obama-Administration steht wie alle ihre Vorgänger-Regierungen vor dem Scherbenhaufen einer verfehlten Politik gegenüber ihrem teuren Lieblingsverbündeten Israel.

    Zionistische Staatsräson des Landraubs

    Dass (Israel) keinen Frieden, sondern nur Land will, ist nicht neu, vielmehr ist diese zionistische Staatsräson des Landraubs für ein „Groß-Israel“ seit der Staatsgründung bekannt. Es waren unter anderem die Milliarden von US$ Hilfen, die den „Jüdischen Staat“ zu dem gemacht haben, was er heute ist. Der „Jüdische Staat“ wurde hochgepäppelt zu einem rechtsradikalen faschistischen Regime, das sich selber zur „einzigen Demokratie im Nahen Osten“ fantasiert und als westliches Bollwerk gegen die muslimischen Terroristen (sprich: arabische Welt) hausieren geht, und darf ungestraft weitermachen mit der gegen das Völkerrecht gerichteten illegalen Besatzung Palästinas.

    („Wenn die Stunde der Führer schlägt!“ von Evelyn Hecht-Galinski, 4.1.2017)

Hat die Gründung des Staates Israel Unrecht zementiert?

Wir erkennen also, wie sich Israel von Anfang an, seit seinem Ursprung als Staat, gegen den Willen der Weltstaatengemeinschaft gestellt und gehandelt hat. War das legitim? Zementierte die Gründung des Staates Israels nicht eher ein prinzipielles Unrecht mitten in einem Territorium, wo die Mehrheit der ansässigen Bewohner dagegen waren?

Ursprünglich Syrien-Palästina nicht geteilt und kein jüdischer Staat

Aus dem Artikel "Angst vor Ausbreitung des Syrien-Krieges" von Karin Leukefeld, junge Welt vom 16.12.2013, ist darüber weiter zu erfahren:
    Die regionale Grenzziehung im Nahen Osten geht auf ein Geheimabkommen des britischen Diplomaten Mark Sykes und seines französischen Kollegen François Georges Picot zurück, die noch während des Ersten Weltkriegs 1916 die arabischen osmanischen Provinzen in eigene Interessenszonen umdefinierten. 1917 versprach der britische Außenminister Lord Balfour der Zionistischen Weltbewegung eine "jüdische Heimstätte in Palästina". Verhandelt wurde die Aufteilung des Osmanischen Reiches auf der Pariser Friedenskonferenz 1919/1920.

    Um zu erfahren, was die einheimische Bevölkerung der Region wollte, setzte der damalige US-Präsident Woodrow Wilson eine Kommission ein. … Während ihrer dreimonatigen Reise, die sie von Adana bis Jerusalem, von Beirut bis Damaskus führte, war die überwiegende Meinung dieser 2.000 Delegationen, dass Syrien und Palästina nicht geteilt und kein jüdischer Staat errichtet werden sollte. Man wollte für den ungeteilten Staat Syrien-Palästina einen König einsetzen, der das Land zur Unabhängigkeit hätte führen sollen. Vorübergehend stimmte man einem ausländischen Mandat zu, um zu lernen, wie ein Staat politisch und wirtschaftlich entwickelt werden kann. Als Mandatsmacht wünschten sich die Delegationen die USA, die damals keine eigenen Interessen in der Region verfolgten. Auf keinen Fall wollte man ein französisches Mandat akzeptieren. Die Pariser Friedenskonferenz (1919/1920) beschloss in jedem Punkt genau das Gegenteil.

    ("Angst vor Ausbreitung des Syrien-Krieges" von Karin Leukefeld, junge Welt, 16.12.2013)

Zivilrechtlich und strafrechtlich seitens Palästina zu handeln

Die Regierung Palästinas muss jetzt legal auf zwei parallelen Rechtswegen handeln: zivilrechtlich und strafrechtlich. Die Sache Palästinas vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hätte das Gebiet Palästinas zu klären, und zwar das Gebiet in den Grenzen des britischen Mandats. Die Klage wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit läuft strafrechtlich auf einer anderen Bahn, und zwar vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Eine Klage wegen Erpressung ist zusätzlich angebracht denn die israelische Regierung droht der palästinensischen Administration in Ramallah, Steuern und Zölle einzubehalten und mit der offiziellen Annexion weiteren palästinensischen Territoriums, sollte sich die Palästina-Administration erneut an die UN-Vollversammlung oder an ein anderes UN-Organ wenden. Auf die entschlossene legale Weise mittels des Rechtwegs bricht Präsident Abbas den mächtigen Druck, unter dem er steht.

Immer mehr europäische Staaten, die Palästina als Staat anerkennen

Jede Maßnahme der israelischen Regierung, mag sie noch so aggressiv und rechtswidrig sein, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Unterstützung des US-Kongresses finden, dem sich die europäischen Regierungen ohnehin unterwerfen.

Inzwischen erkennen allerdings immer mehr Staaten Palästina als Staat an: Neben Großbritannien, Spanien, Frankreich, Portugal, Irland, Belgien, Luxemburg, wo die Parlamente eine Anerkennungsempfehlung an die jeweiligen Regierungen ausgesprochen haben, gibt es Schweden seit dem 30.10.2014, Österreich seit dem 28.11.2014; die Schweiz, und Lichtenstein stimmten neben anderen in der UN-Vollversammlung am 30.11.2012 für die Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat.

Begründete Befürchtungen über Funktionsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

Ein kurzer Blick auf den internationalen Strafgerichtshof IStGH seit 2000 begründet Befürchtungen über seine Funktionsfähigkeit. Er hat nie seinen im Römischen Statut verankerten Anspruch einlösen können, eine unparteiische, faire und überparteilich neutrale Gerichtsbarkeit ohne Ansehen der Person und ihrer politischen Position zu praktizieren. Seine Spruchpraxis ist eine diskriminierende Siegerjustiz geblieben: Fast ausschließlich afrikanische Täter haben sich vor dem Strafgerichtshof verantworten müssen. Keiner der westlichen Verantwortlichen der illegalen NATO-Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien oder Gaza/Palästina ist zur Rechenschaft gezogen worden.

Israel nicht IStGH beigetreten

Israel hat den Beitritt zum internationalen Strafgerichtshof IStGH immer abgelehnt und wird zweifelsohne nicht bei der Untersuchung des Kriegsgeschehens kooperieren. Haftbefehle werden keine Wirkung zeigen. Israel wird anzuklagende Politiker oder Militärs nicht ausliefern.

Untersuchung und Offenlegung schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Gericht muss dazu gezwungen werden, die Mauer der Immunität erst noch zu durchbrechen, die sich um die politischen und militärischen Führer der notorisch aggressiven NATO-Staaten gebildet hat. Mit der Untersuchung und Offenlegung schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt das Gericht bereits eine wichtige Funktion zur Klärung der Vorwürfe und Dokumentation der Fakten, selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung der Täter kommt.

Bis jetzt strafrechtliche Verantwortlichkeit im engen Kreis der "Siegerjustiz" begrenzt


Die Einschaltung des IStGH könnte nach den Worten des ehemaligen Sonderbeauftragten der UN für die besetzten Gebiete, Richard Falk, dazu führen, dass der Gerichtshof doch stärker herausgefordert wird, "schließlich doch das geopolitische Veto zu überwinden, welches bis jetzt die strafrechtliche Verantwortlichkeit in dem engen Kreis der "Siegerjustiz" begrenzt hält und deshalb den Völkern der Welt nur ein von Macht belastetes und voreingenommenes Bild der Justiz liefert". Eine Anzeige, eine Anklage gegen Israel und die USA wegen wiederholter Anstiftung zum Krieg, Komplizenschaft oder Begünstigung von Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist längst fällig und begründet.

Exempel von Gerechtigkeits-, Gerichtsbarkeitssinn und Entschlossenheit in Chile

Ein Exempel von Gerechtigkeits-, Gerichtsbarkeitssinn und Entschlossenheit statuiert die Kommunistische Partei Chiles:
    Der Abgeordnete der Kommunistischen Partei Chiles, Hugo Gutiérrez, hat bei der chilenischen Justiz Klage gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Streifen im August 2014 eingereicht. Die Menschheit sei betroffen von den Verbrechen, die in Gaza begangen werden und "wir können nicht gleichgültig bleiben angesichts dessen, was dort geschieht", sagte Gutiérrez zur Begründung.

    Der Parlamentarier, der von Angehörigen der palästinensischen Föderation Chiles zum Justizpalast begleitet wurde, verurteilte energisch die israelischen Angriffe im Gaza-Streifen, bei denen bereits mehr als 2.000 Menschen getötet wurden, meist unbewaffnete Zivilisten.

    Gutiérrez führte aus, dass verschiedene internationale Institutionen, einschließlich die Vereinten Nationen, festgestellt hätten, dass die Bombardierungen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien.

    Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    „Die Zeiten haben sich geändert, niemand kann Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen und denken, dass er dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird.“ Dies habe ihn dazu gebracht, das Prinzip der "universellen Gerichtsbarkeit" für diese Straftaten einzufordern. Er habe bei Gericht die Eröffnung einer strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen des Staates Israel beantragt, "die auf die Vernichtung der Palästinenser abzielen“, fügte der KP-Abgeordnete hinzu.

    Israel habe "leider den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt" und könne daher von diesem Gericht nicht belangt werden. Deshalb sei die Entscheidung für die universelle Gerichtsbarkeit getroffen worden, die überall Gültigkeit habe.

    Diesem Prinzip sei auch Spanien gefolgt, um den chilenischen Diktator Augusto Pinochet strafrechtlich zu belangen, als er in London festgenommen war. Israel selbst habe es ebenfalls angewandt, um den deutschen Faschisten Adolf Eichmann in Argentinien festzunehmen und vor Gericht zu bringen, so Gutiérrez.

    (TeleSUR, 25.8.2014)

Israelische Gerichtsbarkeit zu israelischen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einsetzen

Die israelische Gerichtsbarkeit müsste sich gegen die Verantwortungsträger Israels einsetzen, um Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klären und zu ahnden. In diesem Zusammenhang ist das Urteil eines israelischen Militärgerichts, das die kaltblütige Erschießung eines verwundeten Palästinenser verurteilt und den israelischen Täter treffend bestraft (Meldung von 5.1.2017), der Anfang einer notwendigen Revidierung einer unmenschlichen abscheulichen offiziellen Politik. "Denn es waren gerade die höheren Militärinstanzen und der Verteidigungsminister, die sich gegen die eigenmächtige Aktion des Soldaten aussprachen, ... Eine bald fünfzig Jahre währende Okkupationswirklichkeit hat (die Massen) gelehrt, wes staatsoffiziellen Geistes Kind sie sind." (Aus dem Leitartikel „Israel und der Fall Elor Asaria – Aufstand der Massen“ von Mosche Zuckermann, junge Welt, 5.1.2017)

Beispiel chilenische Justiz zu General Pinochet

Die chilenische Justiz reagierte endlich, als der General Pinochet in London verhaftet wurde und einen Prozess gegen ihn initiierte. Dasselbe sollte die israelische Justiz gegen Benjamin Netanjahu und alle anderen rechtsextremistischen Regierungsmitglieder Israels tun. Extremisten müssen von der Macht in Tel Aviv entfernt werden. Solche Extremisten haben nur Krieg und Zerstörung gebracht. Die Welt kann nicht weitere Zerstörung und Ausrottung dulden. Ausrottung, die eine unerwünschte Clique an der Spitze der israelischen Regierung kaltblütig betreiben könnte.

Brisantes Thema für die Nahost-Konferenz in Paris

Mit diesem Stand der Dinge müssen sich Politiker und Journalisten nüchtern befassen, anstatt sich Illusionen über faule Kompromisse mit einer israelischen Regierung hinzugeben, die schamlos ihr wahres Gesicht zeigt und mit allen Brücken zur Zivilisation gebrochen hat. Verhandlungen mit Kriminellen darf es nicht geben: Sie führen zu nichts. Solche Kriminellen und ihre Komplizen sind strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Die gerichtliche Verurteilung eines israelischen Soldaten für seine grausame Tat ist nur der Anfang. Weit darüber hinaus müssen hohe Verantwortungsträger vor ein israelisches Militärgericht gestellt werden. Allerdings kann aufgrund der universellen Gerichtsbarkeit jedes Land dies tun. Auch ein brisantes Thema für die Nahost-Konferenz in Paris.


Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war jüngstes Mitglied im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.

Online-Flyer Nr. 596  vom 18.01.2017



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