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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Krieg und Frieden
Schweizer Kriegsmaterialexporte: Das Geschäft mit dem Krieg
Beihilfe zu Mord und Produktion von Flüchtlingen
Von Heinrich Frei

Für die Rüstungsindustrie sind Kriege profitabel, und es gibt keinen großen Anreiz, Kriege zu beenden und Frieden zu schließen. Es geht um ein Milliardengeschäft und das Interesse einiger Menschen, Kriege am Laufen zu halten – koste es, was es wolle. (1) Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, erlaubt Kriegsmaterialexporte in Länder, die an bewaffneten Konflikten beteiligt sind. Nicht nur erlaubt er jetzt ausdrücklich Rüstungsexporte an das islamisch-fundamentalistische Regime in Saudi-Arabien, das im Jemen Krieg führt, sondern auch nach Ägypten, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate und an NATO-Staaten wie die USA, Großbritannien und Frankreich und an andere Staaten, die sich an Kriegen auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak, in Libyen beteiligten und jetzt wieder am Krieg in Syrien. Die Menschen, die jetzt auch in die Schweiz flüchten, sind eine Folge dieser Kriege, die auch durch Schweizer Waffenexporte angeheizt wurden.


Gespraytes Bild auf der Betonschutzwand an der Binzmühlenstrasse beim deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall in Zürich-Oerlikon (Foto: Heinrich Frei)

Der Verkauf von Waffen an Kriegsparteien stellt einen krassen Verstoß gegen die Kriegmaterialverordnung (KGV) der Schweiz dar. In Artikel 5 wird festgehalten, dass Kriegsmaterialexporte verboten sind, »wenn das Bestimmungsland in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist». (2)

Bundesrat hält sich seit Jahrzehnten nicht einmal zum Schein an das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung

Leider hält sich der Bundesrat seit Jahrzehnten nicht einmal zum Schein an das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung, nicht nur im Falle des saudischen Regimes das heute wieder im Jemen Krieg führt und weiter Frauen steinigt und Blogger auspeitschen lässt. Schon 2009 kam es zum Einsatz von Infanterie, Panzern und Kampfflugzeugen von Saudi-Arabien im Bürgerkrieg im Norden des Nachbarstaates Jemen. Im März 2011 wurden Soldaten aus Saudi-Arabien und den Arabischen Emiraten in Bahrain gegen Protestierende eingesetzt. Dabei ließ Saudi-Arabien Mowag Panzerwagen aus Kreuzlingen des US-Rüstungskonzerns General Dynamics auffahren. 2011 und 2012: kam es in Saudiarabien immer wieder zu Demonstrationen und Protesten gegen die Regierung. Die Demonstrationen wurden mit Gewalt niedergeschlagen und ein strenges Demonstrationsverbot verhängt. Die Kriegsmaterialexporte der Schweiz wurden des ungeachtet nach Saudi-Arabien und in das Pulverfass des Nahen Osten weiter fortgesetzt, widerrechtlich unter krasser Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes und der Kriegsmaterialverordnung. (3)

Schweiz exportierte von 1975-2015 für 17,113 Milliarden Franken Kriegsmaterial, hauptsächlich an Staaten die Kriege führten, die Menschenrechte mit Füssen traten und in denen Menschen hungern

Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 bis 2015 für 17,113 Milliarden Franken Kriegsmaterial. (15,58 Milliarden Euro) (4) Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem großen Teil an Krieg führende Staaten, in Spannungsgebiete, an Menschenrecht verletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt, in denen Menschen hungern. In den 17,113 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht wie in anderen Ländern in der offiziellen Statistik erscheinen. Beispielweise sind dies militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen und Nachtsichtgeräte. Pilatus Flugzeuge wurden im Irak vom Saddam Hussein für Giftgasbombardierungen eingesetzt, die tausenden Menschen das Leben gekostet haben. (5)

Finanzierung von Waffengeschäften und Investition in Firmen, die Atombomben, Clusterbomben und Antipersonenminen herstellen

Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht, in den 17,113 Milliarden Franken Kriegsmaterialexporten. Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken und Pensionskassen investierten in den letzten Jahren auch in Firmen, die Atombomben, Clusterbomben und Antipersonenminen herstellen. Dabei handelt es sich nach der schweizerischen Gesetzgebung eigentlich bei «Atombomben, Streubomben und Anti-Personenminen» um «Verbotenes Kriegsmaterial». (6)(7)(8)

Schon die frühere Kriegmaterialverordnung und das Kriegsmaterialgesetz, 1973 in Kraft gesetzt (9), sind nie eingehalten worden. Laufend wurde nach 1973 Kriegsmaterial an Staaten verkauft die Kriege führten und die Menschenrechte mit den Füssen traten, wie die Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW) damals immer wieder dokumentierte.

70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht: Exportverbot gilt für Länder, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind»

Auch 70 Experten in Völkerrecht und Strafrecht kritisierten die Nichteinhaltung der Kriegsmaterialverordnung im Oktober 2009 in einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard, sowie an die Direktion für Völkerrecht im Außendepartement der damaligen Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Die Professoren bemängelten wie die seit Dezember 2008 geltende revidierte Kriegsmaterialverordnung gehandhabt werde. Insbesondere kritisierten sie die Auslegung des Artikels, wonach ein Exportverbot für Länder gilt, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Würde dies umgesetzt, hielten die Professoren fest, dürften etwa weder nach Deutschland noch in die USA Rüstungsgüter geliefert werden, denn diese Nationen seien in Afghanistan und im Irak an Kriegen beteiligt. Die Argumentation von Bundesrätin Leuthard, dass die Ausfuhr in diese Länder nicht unterbunden werde, weil UNO-Resolutionen die Teilnahme an diesen bewaffneten Konflikten stützten, sei völkerrechtlich irrelevant. Nicht weniger fragwürdig seien Exporte in Staaten wie Saudi-Arabien oder Pakistan, die Menschenrechte verletzten oder in internen Konflikten stünden, stellten die Rechtsgelehrten fest. Bewilligt wurden diese Lieferungen meist mit der Begründung, dass das Material nicht in bewaffneten Auseinandersetzungen und nur für Missionen mit UNO-Mandaten gebraucht werde. (10)

Bundesrat Schneider-Ammann meinte kürzlich in einem Brief, adressiert an die Schweizerische Friedensbewegung, «die schweizerische Exportkontrollpraxis in Länder des Nahen Ostens, auch im internationalen Vergleich» sei «sehr restriktiv und wird es auch weiterhin bleiben». Im Zusammenhang mit dem «Internationalen Waffenhandelsvertrag» sprach das Staatssekretariates für Wirtschaft des Bundes, das SECO, sogar von «einer strengen Gesetzgebung und Bewilligungspraxis der Schweiz betreffend Rüstungsausfuhren» die unser Land «aktiv und glaubwürdig einbringen könne». Fakt ist aber: Die Schweiz exportierte pro Kopf der Bevölkerung, gerechnet 2014 und auch 2015, nach den Zahlen des Stockholm International Peace Research Institute SIPRI, nach Israel weltweit am meisten Kriegsmaterial. - Israel 88,8 US Dollar pro Kopf der Bevölkerung, Schweiz 44.5 USD, Russland 38,1 USD, USA 32,7 USD, Frankreich 30,5 USD (Rüstungsexporte 2015 in US Dollar, pro Kopf der Bevölkerung. Zahlen SIPRI)

Unser Land belieferte NATO-Staaten, die 1999 ohne UNO-Mandat einen Luftkrieg gegen Jugoslawien führten und später Afghanistan, den Irak, Libyen und jetzt Syrien zusammenbomben, laufend mit Waffen. Die Menschen aus Syrien fliehen seit dem bisher erfolglosen Regimewechselkrieg nach dem Libanon, nach Jordanien und nach der Türkei, und auch nach Europa, woher viele der Bomben und Granaten kommen, die Städte Dörfer und Städte in Schutt und Asche legen. Das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegmaterialverordnung scheinen für Bern seit eh und je wertlose Fetzen Papier zu sein.


Die Schweiz exportierte pro Kopf der Bevölkerung, gerechnet 2015, nach den Zahlen des Stockholm International Peace Research Institute, nach Israel weltweit am meisten Kriegsmaterial. - Israel 88,8 US Dollar pro Kopf der Bevölkerung, Schweiz 44.5 USD, Russland 38,1 USD, USA 32,7 USD, Frankreich 30,5 USD
(Grafik: Heinrich Frei)

Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung durch Kriegsmaterialexporte

Laut Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches hat jemand, der Beihilfe zu Verbrechen leistet, mit einer Bestrafung zu rechnen (unter anderem Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung). Gehilfe ist derjenige, welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert». Das schweizerische Strafrecht sieht dabei keine Ausnahmereglungen für die Beihilfe bei Verbrechen während eines Krieges vor. Einen strafrechtlichen Freipass für die Tätigkeit von privaten und staatlichen Waffenexporteuren und ihre Gehilfen im Staatsdienst gibt es nicht. Wer in Kauf nimmt, dass Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, hat mit einer Strafe zu rechnen. Solche Verbrechen sind, laut Artikel 75 ff des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar. – Doch die Schweizer Justiz interveniert in Sachen «Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung durch Kriegsmaterialexporte» nicht. Die Gerichte werden mit Delikten des kleinen Mannes beschäftigt.

RUAG-Ammotec in Deutschland lieferte vier Millionen Munition in den Irak

In modernen Kriegen gehören oft 90 bis 95 Prozent Zivilpersonen direkt oder indirekt zu den Opfern von Kriegshandlungen. Wer Kriegsmaterial exportiert, nimmt in Kauf, dass «Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird». Rüstungsgüter, auch der bundeseigenen schweizerischen Rüstungsbetriebe, der RUAG, werden heute von Staaten benutzt, die Kriege führen - von den USA, von weiteren NATO-Staaten, den Regimes im Nahen Osten, usw. Sturmgewehrmunition, die die deutsche Bundeswehr den Kurden im Irak im Kampf gegen den so genannten islamischen Staat geliefert hat, ist von der bundeseigenen RUAG Ammotec in Deutschland produziert worden. Es soll sich bei dieser Lieferung von RUAG-Ammotec-Munition in den Irak um vier Millionen Schuss gehandelt haben. (11)


Aus der Website der RUAG [http://www.ruag.com/], der Rüstungsbetriebe des Bundes der Schweiz

Schlussfolgerungen

Nach der Schweizerischen Bundesverfassung ist nach Artikel 5 ist «Grundlage und Schranke staatlichen Handelns das Recht». Trotzdem werden sich die Damen Herren im Bundesrat und im Parlament, in den Parteien, Banken, Gewerkschaften, Pensionskassen und in den Kirchen mit ihren Feldpredigern und Steuereinnahmen aus der Kriegsindustrie kaum dafür einsetzen, dass in Zukunft kein Kriegsmaterial und auch keine besonderen militärischen Güter, wie Pilatus-Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen und Nachtsichtgeräte in das Pulverfass des Nahen Osten geliefert werden und auch nicht an NATO-Staaten, die sich immer wieder an Kriegen beteiligt haben. Sie werden es weiter in Kauf nehmen, dass die bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG im Ausland Kriegsmaterial produzieren. – Geschäft ist Geschäft, wenn wir kein Kriegsmaterial liefern, verdienen andere an den so «schönen» Kriegen...


Fussnoten:

(1) James Risen, Krieg um jeden Preis, Gier, Machtmissbrauch und das Milliardengeschäft mit dem Kampf gegen den Terror, Westend Verlag, 3. Auflage 2015

(2) Kriegsmaterialverordnung, KMV, vom 25. Februar 1998 (Stand am 1. Oktober 2015)
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/index.html

(3) Siehe: «Blogging ist not a crime, EU-Sacharow Preis für Raif Badawi, trotzdem Kriegsmaterialexporte der EU nach Saudi-Arabien»
http://ifor-mir.ch/blogging-ist-not-a-crime-eu-sacharow-preis-fur-raif-badawi-trotzdem-kriegsmaterialexporte-der-eu-nach-saudi-arabien/

(4) Quellen für Schweizer Kriegsmaterialexporte
1975-1982: Kriegsmaterial-Exportstatistik 1975-1982, aus «Waffenplatz Schweiz, Beiträge zur schweizerischen Rüstungsindustrie und Waffenausfuhr», Herausgegeben vom Tagungssekretariat «Für das Leben produzieren», Oktober 1983.
1983–2015: «Staatssekretariat für Wirtschaft SECO» http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00614/02414/index.html?lang=de#sprungmarke0_98

(5) Siehe «Für Giftgasmorde in Halabja auch PC-7-Flugzeuge aus der Schweiz eingesetzt, Iran gedenkt der 5.000 Opfer mit einer Briefmarke»
Von Heinrich Frei und Peter Kleinert
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17890

(6) Siehe Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) vom 13. Dezember 1996 (Stand am 1. Februar 2013)
2. Kapitel: Verbotenes Kriegsmaterial, Art. 7 Kernwaffen, biologische und chemische Waffen
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960753/index.html

(7) Siehe: «5,1 Milliarden Dollar stehen in der Schweiz bereit.
Auch Zürcher Banken finanzieren Atomwaffen»
Von Heinrich Frei
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21000

(8) Siehe auch: «In welche Firmen wird mein Pensionsgeld investiert? Streubomben, Atombomben?»
http://ifor-mir.ch/wird-bundesrat-guy-parmelin-den-saustall-in-bern-ausmisten/

(9) Das revidierte Kriegsmaterialgesetz wurde 1973 in Kraft gesetzt. Nach Artikel 11, Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes werden keine Ausfuhrbewilligungen erteilt,
a.) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen;
b.) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen."

(10) Siehe: http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/siebzig-rechtsprofessoren-kritisieren-leuthard-1.3844020
Die Schweiz exportierte pro Kopf der Bevölkerung nach Israel weltweit am meisten Kriegsmaterial

(11) Siehe «Schweizer Rüstungsbetrieb RUAG Ammotec profitiert vom Kampf gegen ISIS - Vier Millionen Schuss für Sturmgewehre»
Von Heinrich Frei
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20809

Online-Flyer Nr. 559  vom 27.04.2016



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