NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

Fenster schließen

Inland
Was ist ein Staatsverbrechen?
Wer erschoss Mundlos und Böhnhardt?
Von Wolfgang Pfeiffer

Verblüffung zuerst: für die allwissende Internet-Enzyklopädie „WIKIPEDIA“ existiert ein Stichwort: „Staatsverbrechen“ nicht. Vielleicht wartet man ja noch auf den Ausgang des NSU-Prozesses, um in dessen Ergebnis das Stichwort neu zu definieren. Der Krimi-Autor Wolfgang Schorlau hat zu Recht nicht darauf gewartet. Sein Buch „Die schützende Hand - Denglers achter Fall“ serviert dem Leser jedenfalls – vermittelt durch den Erzählstrang rund um den Privatermittler Georg Dengler – alle Zutaten zu einem Kriminalfall, der die Bezeichnung „Staatsverbrechen“ verdient.

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zusammen mit Beate Zschäpe

NRhZ-Archiv 

Die schlichte Frage „Wer erschoss Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt?“, mit der ein anonymer Auftraggeber Dengler in die Spur setzt, verbunden mit einer saftigen Geldspritze für den ewig klammen ehemaligen BKA-Zielfahnder, erweist sich als so explosiv, dass sich für Dengler selbst bald eine Frage auf Leben und Tod stellt ... 

Buchautor Wolfgang Schorlau gibt Dengler und dem Leser nach und nach alle mittlerweile öffentlich zugänglichen Fakten und Lügen rund um den „NSU-Komplex“ an die Hand. Über 70 Anmerkungen, teils Dokumente, teils Zeitungsartikel und Tatort-Fotos, belegen, dass bei der „Aufklärung“ der angeblichen Selbsttötungen der Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt seitens der Ermittlungsbehörden geschlammt, gelogen und vertuscht wurde, dass sich die Balken bogen. Dazu passt gut die neueste mdr-Meldung, dass – nach sechs Jahren – im Rahmen einer „diskreten Durchsuchung befasster Dienststellen“ - plötzlich die verloren geglaubten Originalfotos vom Tatort wieder aufgetaucht sind, samt umfangreichen Aktenmaterials. 

Und schon sind wir mittendrin in der aktuellen Debatte über „Verschwörungstheorien“. Der geneigte Leser, zu Beginn genauso naiv oder skeptisch wie Dengler, wird von Seite zu Seite in ein kriminelles Konstrukt von so unglaublichem Ausmass hineingezogen, dass ihm zunächst nur die Charakterisierung „Fiktion“ einfällt. Wenn da nicht die Belege wären, die fast wissenschaftlich exakt den Anmerkungsapparat füllen. 

Schorlau stellt sich dramaturgisch mit seinen Krimis in die Tradition von F. Forsyth (z. B. „Der Schakal“, „Die Akte Odessa“, „Die Todesliste“) oder auch von John Le Carré (z.B. „Das Russlandhaus“). Die Verbindung von realen (politischen) Verhältnissen mit fiktiven Romanfiguren gelingt ihm sprachlich allerdings nicht so brillant. Trotzdem nimmt die Handlung schon durch die Einführung der unumstösslichen Fakten in die Romanhandlung nach etwas zähem Anlauf ständig Fahrt auf. Dengler und mit ihm sein fiktiver Unterstützerkreis werden schließlich vom Jäger zum Gejagten. 

Fazit: Wolfgang Schorlau fasst auf unterhaltende (?) Art eine Frage zusammen, die schon der letzte Satz in dem Buch „Heimatschutz - Der Staat und die Mordserie des NSU“ (2014 erschienen im Pantheon Verlag) von Stefan Aust und Dirk Laabs nahelegt: „Mit jeder weiteren vernichteten Akte, mit jeder nicht beantworteten Frage, mit jeder neuen Lüge verstrickt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nun weiter in einen Kampf, den es vor über 20 Jahren begonnen hatte – und der Satz des Geheimdienstkoordinators und ehemaligen

Vizepräsidenten des BfV Klaus-Dieter Fritsche vor dem NSU-Ausschuss, hallt mit jedem Tag lauter, schriller, aber auch klarer nach: „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.““ - Die Frage lautet: wie weit ist der Schritt vom

Staatsgeheimnis zum Staatsverbrechen bereits gegangen? (PK) 

Buchtitel: Die schützende Hand – Denglers achter Fall
Buchautor: Wolfgang Schorlau
Verlag: Kiepenheuer & Witsch

Diesen Text haben wir mit Dank übernommen von Ulli Gellermanns Blog http://www.rationalgalerie.de/kritik/was-ist-ein-staatsverbrechen.html

 



Online-Flyer Nr. 539  vom 02.12.2015



Startseite           nach oben