NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

Fenster schließen

Kommentar
Die Firmenlobby bearbeitet mit allem Nachdruck Parlamentarier
Begünstigte Großerben
Von Harald Schauff

Die Erfahrung lehrt allein vom Hörensagen: Wo es etwas zu erben gibt, ist der Streit nicht weit. Leicht wird die Erbschaft zum Keil, der Geschwister entzweit und ganze Familien zerreißt. So wie beim Geld hört auch beim Erben die
Freundschaft auf. Nicht nur zwischen Blutsverwandten, sondern auch zwischen Firmen und Vater Staat. Weil die Politik jedoch mit Großfirmen weiter lieb Freund sein wollte, hat sie 2008 die Steuergesetze für Firmenerben gelockert.
Führen jene das geerbte oder geschenkte Unternehmen fort, zahlen sie in aller
Regel keine Steuern.

Schäuble soll Erbschaftssteuer reformieren
NRhZ-Archiv
 
Gegenwärtig nimmt der Staat 5 Mrd. Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Ohne Begünstigung der Firmenerben wären es 13 Mrd. (Informationen und Hintergründe: plusminus (ARD) vom 22.4.15) Gegen diese Regelung schritt unlängst das Bundesverfassungsgericht ein. Nach Auffassung der Richter ist die massive Bevorzugung von Unternehmenserben gegenüber dem gemeinen Erbvolk grundgesetzwidrig. Bundesfinanzminister Schäuble soll zur Reform des Gesetzes schreiten.
 
Bereits sein erster Vorschlag erzeugte heftigen Gegenwind seitens der Unternehmer-Lobby. Diese sähe die Erbschaftssteuer, welche an die Länder fließt, am liebsten komplett abgeschafft. Man warnt, die Unternehmenslandschaft könne sich infolge einer höheren Steuerbelastung
von Grund auf ändern. Für viele wäre es dann interessanter, Firmen zu verkaufen anstatt zu vererben. Das könnte im Endeffekt wieder was kosten? Arbeitsplätze! Das ewige Totschlagargument.
 
Dabei wären von Schäubles Vorschlag gerade einmal 2 % der Firmenerben betroffen. Und diese müssten auch nur die Hälfte ihres Privatvermögens heranziehen zur Tilgung der Steuerschuld. Bis zur Höhe von 20 Millionen Euro pro Person wäre Firmenvermögen ganz von der Steuer befreit. Bei Beträgen
über 20 Mill. sollen Finanzämter prüfen, ob eine Befreiung notwendig ist, um das Unternehmen in seiner bisherigen Form weiterzuführen.
 
Damit sind die Lobbyisten vom Bund der deutschen Industrie (BDI) u.a. jedoch noch nicht zufrieden gestimmt. Sie wollen am liebsten keinen einzigen Cent mehr zahlen und werden indiesem Anliegen von der einschlägigen Presse unterstützt. Fortlaufend betonen sie, die Stabilität des Mittelstandes sei in Gefahr und mit ihr, natürlich, ach so viele Arbeitsplätze. In diesem Sinne bearbeitet die Firmenlobby mit allem Nachdruck Parlamentarier. Die Erbschaftsteuer sei eine Mittelschichtsteuer geworden, befindet Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Wer z.B. 200.000 Euro erbe, zahle darauf den höchsten Steuersatz: 30 %. Wer 5 Mill. erbe, brauche nur die Hälfte davon zu versteuern. Bei 20 Mill. blieben 90 % steuerfrei.
 
Das ist wohl auch dem Bundesverfassungsgericht zu heftig. Schließlich gibt es zumindest innerhalb der besitzenden Schichten eine gewisse Scheingleichheit auf dem Papier zu bewahren. Die Besitzer großer Firmen juckt das nicht großartig, gleich wie laut ihre Interessensvertreter jammern. Sie haben in weiser Voraussicht die Schäfchen für ihre Erben längst ins Trockene gebracht: In den Jahren 2013 und 14 fand eine Vielzahl größerer Übertragungen an Nachfahren statt. (PK)
 
Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf" und hat diesen Beitrag in deren aktueller Juniausgabe veröffentlicht.


Online-Flyer Nr. 514  vom 10.06.2015



Startseite           nach oben