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Aktuelles
10. April: Verhandlung mit Walter Herrmann in Strafsache wegen Gewaltdarstellung
Protest gegen Menschenverachtung menschenunwürdig?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Verletzt der Protest gegen menschenverachtende Gewalt die Menschenwürde? Darüber soll ein Gericht befinden. Am Freitag, 10. April 2015, 10:45 Uhr, beginnt am Amtsgericht in Köln, Luxemburger Straße 101, EG, Saal 17, die Hauptverhandlung mit Walter Herrmann, dem Betreiber der Kölner Klagemauer für Frieden, Völkerverständigung und Menschenrecht, in der Strafsache wegen Gewaltdarstellung. Walter Herrmann wird zur Last gelegt, er stelle Gewalt öffentlich „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ dar. Und das verstoße gegen das Jugendschutzgesetz. Es geht um die abscheuliche, brutale, vom israelischen Militär ausgehende, gegen die palästinensische Bevölkerung im Gaza-Streifen gerichtete Gewalt vom Sommer 2014. Walter Herrmann ruft die Öffentlichkeit auf, der Verhandlung beizuwohnen. Es geht darum, den Angriff auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit abzuwehren. Wenn das Eintreten für das Menschenrecht strafrechtlich geahndet werden sollte, ist der Rechtsstaat in Gefahr.




Walter Herrmanns Klagemauer für Frieden, Völkerverständigung und Menschenrecht am 2. Weihnachtstag 2014 (Fotos: arbeiterfotografie.com)

In der Anklageschrift vom 24.02.2015 heißt es: „Die [von Walter Herrmann gezeigten] Bilder sollen auch beim minderjährigen Betrachter Aversionen und Wut auf die israelische Regierung und die israelische Armee schüren.“ Damit wird klar, wie die anklagende Staatsanwaltschaft die Verbrechen Israels wertet – verharmlosend. Und es wird klar, was erreicht werden soll – es soll verhindert werden, dass Kriegsverbrechen als Kriegsverbrechen dargestellt werden. Walter Herrmann sieht es so: „Es geht im anstehenden Prozess nicht um Jugendschutz, sondern um politische Zensur zugunsten Israels.“

Wenn Mord als Konflikt des Ermordeten mit dem Mörder gilt


Desweiteren heißt es in der Anklageschrift: „Der Angeschuldigte ... möchte ... vermeintlich völkerrechtswidrige und unmenschliche Kriegsgräuel auch durch Bildmaterial aus israelisch-palästinensischen Konfliktzonen anprangern, dabei insbesondere aus dem Gaza-Streifen.“ Auch damit wird klar, wie die anklagende Staatsanwaltschaft denkt. „Völkerrechtswidrige und unmenschliche Kriegsgräuel“ sind nach ihrer Auffassung nur „vermeintlich“ völkerrechtswidrig und unmenschlich. Es wäre der Staatsanwaltschaft zu raten, sich eingehender mit Völker- und Menschenrecht zu befassen. Und die Staatsanwaltschaft sieht die Verbrechen Israels als „israelisch-palästinensischen Konflikt“, der nicht „zu einseitig zu Lasten Israels bewerte[t]“ werden darf. Das ist so, als würde bei einem Mord behauptet, der Ermordete habe einen Konflikt mit dem Mörder und der Mord dürfe nicht zu einseitig dem Mörder angelastet werden.




Walter Herrmanns Klagemauer für Frieden, Völkerverständigung und Menschenrecht am 2. Weihnachtstag 2014 (Fotos: arbeiterfotografie.com)

„Es grenzt schon an üble Verleumdung, wenn Walter Herrmann zur Last gelegt wird, dass diese Bilder 'auch beim minderjährigen Betrachter Aversionen und Wut auf die israelische Regierung schüren'. Ja, diese Bilder sind schrecklich, aber die Ermordung von unschuldigen Zivilisten und Kindern ist es auch! Ja, auch Kinder und Jugendliche sollen sehen, was im Gazastreifen und in den besetzten Gebieten geschieht! Es verletzt nicht die Menschenwürde, diese Bilder auszustellen, sondern es verletzt die Menschenwürde, diese grausamen Verbrechen zu begehen und dann noch zu versuchen, dies vor der Öffentlichkeit zu vertuschen! […] Es ist die Pflicht eines jeden anständigen und demokratischen deutschen Bürgers, sich gegen diese Verbrechen zu stellen und sie zu kritisieren. Und das ist nur möglich durch Aufklärung, wie sie auch und gerade von Walter Herrmann betrieben wird.“

Das schreibt die Publizistin Evelyn Hecht-Galinski in ihrem NRhZ-Artikel vom 19.03.2015. Es ist zu hoffen, dass das Amtsgericht erkennt, dass genau diese Auffassung die einzige ist, die das Vertrauen in den bundesdeutschen Rechtsstaat zu stärken vermag. Dazu dürfte beitragen, wenn die Verhandlung ein großes öffentliches Interesse findet, das sich auch vor Ort zeigt.

Hauptverhandlung mit Walter Herrmann
Freitag, 10. April 2015, 10:45 Uhr
Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101, Erdgeschoss, Saal 17

Online-Flyer Nr. 505  vom 08.04.2015

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