NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

Fenster schließen

Inland
Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
Deutsche Telekom darf flächendeckend speichern
Von Peter Kleinert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am 15. August dazu aufgerufen, für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern zu spenden. Der Bundesgerichtshof hatte am 3. Juli 2014 entschieden, die Deutsche Telekom sei berechtigt, sieben Tage lang ohne jeden Anlass flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat (Az. III ZR 391/13).

Interessiert den Bundesgerichtshof nicht
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de
 
"Diese IP-Vorratsdatenspeicherung führt zu hunderttausenden - oft auch unberechtigten - Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, zieht immer wieder polizeiliche Ermittlungen gegen Unschuldige nach sich und zerstört das Recht, sich im Internet ebenso unbefangen und anonym zu informieren und zu äußern wie auf der
Straße", erklärt dazu Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wir sind der Auffassung, dass IP-Adressen zum Schutz der Bürger direkt nach Beendigung der Verbindung vom Provider wieder gelöscht werden müssen", so Altherr. Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen, die – wie das Internet – auf dem Internetprotokoll basiert. Sie wird Geräten zugewiesen, die an das Netz angebunden sind, und macht die Geräte so adressierbar und damit erreichbar.

Ein Kläger gegen die Deutsche Telekom würde gerne Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil des Bundesgerichtshofs einlegen mit dem Ziel, die Ermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung in § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zu kippen. Seine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten von 1.086,23 Euro jedoch nicht mehr übernehmen. (PK)


Weitere Informationen zur IP-Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/

Speicherdauer der einzelnen Internet-Zugangsanbieter:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29
Fachaufsatz zur (Un-)Zulässigkeit einer anlasslosen, siebentägigen
Vorratsdatenspeicherung nach geltendem Recht: http://www.daten-speicherung.de/index.php/un-zulassigkeit-einer-anlasslosen-siebentagigen-vorratsdatenspeicherung-nach-geltendem-recht/

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von
Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de



Online-Flyer Nr. 472  vom 20.08.2014



Startseite           nach oben