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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
Neue Lärmschutzverordnung bringt keine Verbesserungen für die Menschen
BVS fordert Einhaltung der Koalitionszusagen
Von Peter Kleinert

Bei der kurzfristig anberaumten Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages am 4.6.2014 hat das Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), Gerd Kirchhoff, gegenüber den Abgeordneten nachdrücklich die Einhaltung der im Koalitionsvertrag zugesagten Gesamtlärmbetrachtung eingefordert. Die Novellierung der
Lärmschutzverordnung von 1990 sei überfällig und liege bereits seit 6 Jahren "zur Bearbeitung" vor.

Experten bei der Anhörung von links nach rechts: Dr. Jäcker-Cüppers, Dr. Maire, Gerd Kirchhoff, BVS, Dr. Probst
Foto: BVS
 
Sie berücksichtige aber nicht die zugesagte Gesamtlärmbetrachtung und schaffe keinen Rechtsanspruch der lärmgeplagten Anwohner auf Lärmschutzmaßnahmen nach dem heutigen Stand der Technik auch nur für zukünftige Neubaustrecken oder Strecken, für die eine "wesentliche Änderung" geplant ist, wie zum Beispiel zusätzliche Gleise. Der Lärm an den Bestandsstrecken bleibe davon unberührt und die Betroffenen seien weiterhin dem niedrigeren Schutzniveau "freiwilliger Lärmsanierung" durch die Bahn ausgeliefert. Die vorgelegte Novelle bringe zwar einige technische Verbesserungen für die Lärmschutzplanung bei neuen Bauvorhaben, das Schutzniveau werde aber durch hochkomplizierte und von Betroffenen nicht nachvollziehbare Berechnungsmethoden undurchsichtig.
 
Mit den neuen hochdifferenzierten Bewertungskriterien werde faktisch die von der letzten Koalition beschlossene Abschaffung des Schienenbonus wieder einkassiert. Selbst nach Meinung der zur Anhörung eingeladenen Fachexperten sei das neue Verfahren eine "black box", deren Ergebnisse man akzeptieren müsse und die je nach der von den verschiedenen Ingenieurbüros eingesetzten Software ganz unterschiedlich ausfallen könne . "Das ist für die von Bahnlärm betroffen Menschen völlig inakzeptabel und wird auch nach Meinung von Experten zu einer Welle von Gerichtsverfahren führen", so Gerd Kirchhoff.
 
Die vom Bundesverkehrsministerium und dem Eisenbahnbundesamt geforderte schnelle Verabschiedung der Novelle sollte eigentlich zu einer besseren "Rechtssicherheit" der Betroffenen führen, leider wird das Gegenteil eintreffen, bestätigten auch andere Lärmexperten. Diese Novelle sollte nach Auffassung der BVS so nicht verabschiedet werden. Stattdessen solle man die Umgebungslärmrichtlinie ULR der EU umsetzen, die ab 2017 für die Lärmkartierung eine Gesamtlärmbetrachtung vorschreibt, d.h. Fluglärm, Straßenlärm und Schienenlärm werden hier zu einer Gesamtlärmbelastung zusammengefasst, so wie es die Betroffenen ja auch erleben.

"Die Schweiz und auch Frankreich sind da Vorbild"
Quelle: http://www.schienenlaerm.de/
 
"Der Bundesrat hatte bereits 1990, also vor 24 Jahren, die damalige Bundesregierung dahingehend "dringlich" aufgefordert, Methoden zur Gesamtlärmbetrachtung einzuführen" so Willi Pusch, der Vorsitzende der BVS. "Die Schweiz und auch Frankreich sind da Vorbild. Die meisten Bundesländer hatten in ihren Stellungnahmen zur Novelle in 2013 dies erneut gefordert und auch andere technische Details kritisiert, die zu einer Verschlechterung des Schutzniveaus führen werden.
 
Es ist für die von Bahnlärm betroffenen Menschen unerträglich, dass die jetzige Koalition erneut eine Novelle vorlegt, die diese Forderungen des Bundesrats missachtet. Wir werden alles daran setzen, dass der Bundesrat in seiner kommenden Sitzung diese Novelle in der jetzt vorgelegten Form nicht akzeptiert", erklärt der BVS-Vorsitzende. (PK)
 


Online-Flyer Nr. 462  vom 11.06.2014



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