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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Inland
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. fordert vom Verkehrsausschuss:
KEIN Hauruckverfahren!
Von Willi Pusch

Am 21.5. soll im Verkehrsausschuss und zeitgleich auch im Umweltausschuss über die Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung diskutiert werden. Schon am Tag danach, dem 22.5., soll das Thema im Plenum des Bundestags um 22 Uhr (!) beraten und beschlossen werden – unter dem Tagesordnungspunkt 18. Aus diesem Grund hat die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. einen Offenen Brief an die Abgeordneten im Verkehrsausschuss geschickt, den wir hier veröffentlichen.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Die Neufassung des Berechnungsverfahrens für Schienenlärm in der Verkehrslärmschutzverordnung ist für sehr viele durch Schienenlärm geplagte Menschen, ganz besonders entlang viel befahrener Güterzugstrecken, von existenzieller Bedeutung. Es geht um die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen, um die wirtschaftlichen Grundlagen des Tourismus im Rheintal, an der Elbe, im Inntal oder anderen touristischen Regionen und den durch Lärm und Erschütterungen verursachten Wertverlust der Immobilien.
 
Insbesondere geht es auch um die Frage, ob künftig die Vorbeifahrpegel zur Grundlage von Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden oder ob dafür wie bisher in wissenschaftlich nicht mehr haltbarer Weise ausschließlich der Mittelungspegel herangezogen wird. Die Beibehaltung des Mittelungspegels geht an der Realität und Wahrnehmung der Menschen völlig vorbei. Er ist für sie daher weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
 
Die Umweltminister von Bund und Ländern hatten bereits auf ihrer letzten Herbsttagung am 16.11.2013 gefordert, dass die Beurteilungskriterien für die Lärmbelastung umgestellt werden müssten auf ein neues Verfahren, das die Spitzenpegel und deren Häufigkeit zur Grundlage hat. Sie empfahlen die Abkehr vom Mittelungspegel. Bedauerlicherweise haben die Verkehrsminister diese Forderung inzwischen verworfen! Dafür fehlt uns vollkommen das Verständnis.
Haben die Gesundheit der Menschen und die Umwelt einen geringeren Stellenwert als der Verkehr?
 
Die Mehrzahl der Bundesländer haben Stellungnahmen und Hinweise zu dieser Novelle abgegeben. Sie sind nach unseren Erkenntnissen nicht berücksichtigt worden!
 
Bei den Hinweisen handelt es sich u. a. um diese Aspekte:
 
•          Priorität sollte ein auf EU-Ebene harmonisiertes Berechnungsverfahren haben
•          der "durchschnittliche Schienenzustand" ist nicht definiert
•          es gibt keine Aussagen zur Genauigkeit der Rechenergebnisse, weder für die Emissionsdaten noch das Ausbreitungsmodell
•          die Emissionsannahmen sind vielfach zu niedrig (d.h. Realität ist lauter als das Rechenergebnis besagt) und nicht nachprüfbar
•          die Einbeziehung von Fällen, die bisher nach der Akustik 04 berechnet werden, in die Schall 03 führt zu einer Schlechterstellung von bis zu 14 dB(A) bei reinen Wohngebieten
•          die Einführung eines Maximalpegelkriteriums wird ebenso gefordert wie die Summenbetrachtung verschiedener Schallereignisse
•          Bahnhofsgeräusche werden nicht ausreichend berücksichtigt
•          die unterstellten LL-Umrüstquoten sind zu optimistisch
 
Auch die tiefgreifende sachliche Kritik des Umweltbundesamtes, des Arbeitskreises Lärm der DEGA und anderer Umweltorganisationen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ignoriert. Sie können sich davon selbst überzeugen: alle beim BMVI im Verbände-Anhörungsverfahren im Mai 2013 eingegangenen Stellungnahmen stehen als Kopie auf der Internetseite http://www.infoline-bahnlaerm.de/schall03-2012
gesammelt zur Verfügung.
 
Für uns ist ein Nutzen dieser Novelle für den Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil: nicht nur wir haben den Eindruck, dass durch diese neuen Berechnungsverfahren die „5-dB(A)-Lücke“, die durch die Abschaffung des Schienenbonus zum 1.1.2015 bei Neuverfahren auftritt, kostenneutral durch „Lärmschutz mit dem Rechenstift“ kompensiert werden soll.
 
Dient das extrem beschleunigte Novellierungsverfahren nur dazu, diese Schwachstellen zu verschleiern und damit die wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Gesundheit der Menschen zu schonen? Es ist inzwischen nachgewiesen, in welchem Umfang auch Schienenlärm krank macht. Wir möchten Sie ganz dringend bitten, darauf hinzuwirken, dass jetzt nicht im Hauruckverfahren - Überweisung an den Bundestag war bereits am 30.04., Verabschiedung nun innerhalb von 3 Wochen am 22.05.2014 ohne weitere Öffentlichkeitsbeteiligung - erneut ein Berechnungsverfahren festgeschrieben wird, dass an der Realität vorbei geht, nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht und die betroffenen Menschen erheblich schlechter stellt - immerhin laut UBA 34% der Bevölkerung in Deutschland.
 
Bitte stellen Sie sicher, das im Novellierungsverfahren Sachverständige, die von der DB AG unabhängig sind und die Umweltverbände - so wie vor der Wahl versprochen - erneut angehört werden und Sie sich ein Bild aus erster Hand machen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Willi Pusch
Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
(PK)


Online-Flyer Nr. 458  vom 18.05.2014

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