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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
„UN-Sozialpakt: Ratifizierung für die Große Koalition kein Thema?"
„Für uns schon!“
Von Ruth Meding

In einer Veranstaltung der Eberhard-Schultz-Stiftung am 10.4. im Haus der Demokratie und Menschenrechte im Rahmen der Berliner Stiftungswoche ging es um die Durchsetzung sozialer Menschenrechte - also der Rechte auf Bildung, Arbeit, Wohnung und Kultur.

Auf dem Podium von links nach rechts: Dr. Michael Wrase, Dr. Sabine Schiffer und Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz.
Quelle: Eberhard-Schultz-Stiftung
 
Die einführenden Worte des Vorsitzenden der "Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation“ gaben einen Einblick in die Arbeit und die Ziele der Stiftung. Menschenrechtsanwalt Schultz betonte ihr Anliegen, soziale Gerechtigkeit zu fördern, und forderte die aktuelle Bundesregierung zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls des UN-Sozialpaktes auf. Die Kampagne hierzu sei erforderlich, weil nur dann die Menschen ihre sozialen Menschenrechte einklagen können, in der Bundesrepublik und darüber hinaus – insbesondere bei dem zuständigen Beschwerdeausschuss der UNO (1)
 
Ein Beitrag aus der Wissenschaft von Dr. Michael Wrase, Jurist und Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung, Berlin (WZB) verlieh dieser Forderung Nachdruck. Wrase zeigte auf, dass soziale Menschenrechte mehr als ein symbolisches Konzept darstellen, sondern als individuell einklagbare Rechte im UN-Sozialpakt von 1966 verankert sind, und deshalb für die Betroffenen auch in Deutschland ganz praktische Bedeutung erlangen können. Dabei verwies er auf die Bedeutung des Artikels 13 des UN-Sozialpaktes, der die Schaffung eines diskriminierungsfreien Bildungswesens vorsieht. Art. 13 begründet einen individuellen Anspruch auf Chancengleichheit und ermöglicht es damit, gegen aktuelle Missstände wie Bildungsarmut oder die Ausgrenzung von Kindern mit einer Behinderung rechtlich vorzugehen. Die Forderung nach Inklusion erhält somit einen weiteren wirkungsvollen Hebel zu ihrer Durchsetzung.

Die Referentinnen vom "Stille Straße" e.V. Eveline Lämmer und Doris Syrbe
Quelle: Eberhard-Schultz-Stiftung
 
Eveline Lämmer und Doris Syrbe, Mitglieder des Fördervereins "Stille Straße" e.V. in Berlin-Pankow, turgen in ihrem anschließenden Bericht ein eindrucksvolles Beispiel vor, wie das soziale Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe durch aktive BürgerInnen-Partizipation durchgesetzt werden kann. Sie schilderten auf bewegende Weise Ihre Erfahrungen im Kampf um die kommunale Seniorenbegegnungsstätte in der Stillen Straße 10. Dank breiter öffentlicher Aufmerksamkeit war es dort im Oktober 2012 nach mehrmonatiger Besetzung des Hauses durch eine Gruppe von SeniorInen gelungen, dessen Erhalt vorläufig zu sichern. So haben sie es geschafft, ihr Recht auf Mitbestimmung, Kultur, Bildung und sozialen Zusammenhalt einzufordern.
 
Durch die Veranstaltung führte Dr. Sabine Schiffer, Leiterin des "Instituts für Medienverantwortung" und Botschafterin der Stiftung. Im Publikum waren interessierte und engagierte BürgerInnen, die sich rege an der Diskussion beteiligten und im Anschluss die Gelegenheit zur Vernetzung nutzten. (PK)
 
(1) Näheres auf der Homepage www.sozialeMenschenrechtsStiftung.org
 


Online-Flyer Nr. 454  vom 16.04.2014



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