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Globales
Das Geheimarchiv von Colonia Dignidad in Chile soll geöffnet werden
Gedenkstätte für Opfer der Pinochet-Diktatur?
Von Daniela Schildmann

Mitglieder des Bündnisses "Mesa de Trabajo Colonia Dignidad" haben am vergangenen Mittwoch bei Sonderrichter Jorge Zepeda am Berufungsgericht Santiago vorgesprochen. Sie verlangen die Offenlegung des bislang unter Verschluss gehaltenen Archivs der Colonia Dignidad. Die Deutschensiedlung Colonia Dignidad in Südchile war während der chilenischen Militärdiktatur (1973-90) eine der wichtigsten Haft- und Mordstätten der chilenischen Geheimpolizei DINA. Viele Diktaturgegner wurden dort gefoltert und mehr als hundert "verschwanden".
 

Auch in Deutschland wird die Verfolgung der
Täter gefordert: Demonstrationszug vor dem
Auswärtigen Amt in Berlin (2013)
Foto: Santiago Engelhardt
Das Bündnis vereint ehemalige in der Siedlung gefolterte politische Gefangene, Angehörige von Verschwundenen, Mitarbeiter von Gedenkstätten und Menschenrechtsanwälte. Sie fordern eine umfangreiche Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad und die Errichtung einer Gedenkstätte in der bis heute unter dem Namen Villa Baviera ("Bayerndorf") bestehenden Deutschensiedlung.
 
Die Menschenrechtsaktivisten legten Zepeda Listen mit den Namen von über 400 Verschwundenen vor und verlangten die Herausgabe der sie betreffenden Akten und Karteikarten (Fichas). Margarita Romero, Vertreterin der Arbeitsgruppe, sagte nach dem Treffen, Zepeda habe eine Einsichtnahme in die betreffenden Fichas für März in Aussicht gestellt. Eine weitergehende Freigabe des Geheimarchivs könnte nach Abschluss des Strafverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgen. Die Ermittlungen in diesem Verfahren untersuchen seit den 1990er Jahren die Verbindungen zwischen Colonia Dignidad und DINA bei der systematischen Begehung von Menschenrechtsverbrechen. Ein erstinstanzliches Urteil wird im ersten Halbjahr 2014 erwartet.
 
Bei Razzien hatte die chilenische Kriminalpolizei in den Jahren 2000 und 2005 in der Colonia Dignidad ein Geheimarchiv mit 39.000 Aktenstücken beschlagnahmt. Darin waren seit den sechziger Jahren Informationen über Politiker, Militärs und andere Persönlichkeiten gesammelt und klassifiziert worden. Die Informationen stammten aus offenen Quellen, aber auch von Informanten und Spitzeln. Auch wurden Akten über politische Gefangene angelegt, die unter anderem Folterprotokolle beinhalten.
 
Das Archiv wird beim Nachrichtendienst der Kriminalpolizei unter strengster Geheimhaltung verwahrt und konnte bislang auch von Rechtsanwälten nicht eingesehen werden. Menschenrechtler vermuten, dass Hinweise aus dem Archiv dazu beitragen könnten, viele weitere Verbrechen aufzuklären. Sie fordern daher seit langem seine Offenlegung. Zuletzt wurden Mitte Januar im Rahmen einer breiten Kampagne zur Öffnung der Archive der Diktatur dem chilenischen Präsidenten Piñera 1500 Unterschriften übergeben.
 
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen in der der Colonia Dignidad ("Kolonie der Würde“, die 1961 vom deutschen Sektenführer Paul Schäfer gegründet wurde, der nach dem Putsch gute Kontakte zum Diktator Pinochet hielt) gestaltet sich in Chile weiterhin langwierig und bleibt bruchstückhaft.
 
Im vergangenen Oktober erfolgte zudem zum ersten Mal eine rechtskräftige Verurteilung wegen Folter in der Colonia Dignidad: Wegen Entführung und Misshandlung von Adriana Bórquez im Jahr 1975 wurden der Koloniebewohner Gerhard Mücke und der DINA-Offizier Fernando Gómez Segovia zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Haftstrafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, obwohl Mücke derzeit eine 11-jährige Gefängnisstrafe wegen des systematischen sexuellen Missbrauchs in der Colonia Dignidad verbüßt. Er sei zum Tatzeitpunkt noch nicht vorbestraft gewesen, dies sei strafmildernd zu berücksichtigen, so die Richter. Adriana Bórquez hatte ihre Folterungen in der Colonia Dignidad bereits 1977 vor dem Bonner Landgericht geschildert.
 
Paul Schäfer war bereits im 24. Mai 2006 vom Gericht in Parral des Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von 20 Jahren und Zahlungen von insgesamt ungefähr 1,5 Millionen $ an elf Jugendliche verurteilt worden. Er starb am 24. April 2010 im Alter von 88 Jahren in einem Gefängnishospital in Santiago de Chile.
 
Ende Dezember vergangenen Jahres wurden Angeklagte der Colonia Dignidad in einem wichtigen Verschwundenen-Verfahren freigesprochen. Das Berufungsgericht hielt die Beweise gegen Gerhard Mücke und Karl van den Berg  für nicht ausreichend und hob die erstinstanzlichen Verurteilungen zu jeweils fünf Jahren Haft wieder auf. Auch Hartmut Hopp, wichtiges Führungsmitglied der Colonia Dignidad, war in diesem Verfahren angeklagt. Er entzog sich jedoch durch Flucht nach Deutschland einer möglichen Verurteilung. Seit Herbst 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen Hopp. Ob und wann es zu einer Anklageerhebung gegen ihn in Deutschland kommen wird, ist bislang nicht bekannt. Menschenrechtsaktivisten haben immer wieder seine Bestrafung gefordert. (PK)
 
Wir haben diesen Artikel mit Dank aus dem Internet-Portal von Amerika21 übernommen und betr. Paul Schäfer ein wenig ergänzt. Siehe http://amerika21.de/2014/02/97116/colonia-dignidad-archiv
 


Online-Flyer Nr. 445  vom 12.02.2014

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