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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Amtsträger kämpfen Nazivorschriften entsprechend gegen "Oma Gertrud" (87)
Wenn in Wuppertal "der Führer” befiehlt
Von Burkhard Lenniger

Bundesweit sorgt “Oma Gertrud”, 87 Jahre alt, seit Monaten aufgrund ihrer Schwarzfahrerei in Wuppertal für Schlagzeilen. Am 19.12.2013 stand sie zum wiederholten Male vor dem Wuppertaler Amtsgericht, nachdem sie bereits vor einer Woche von der Bundespolizei aufgrund eines Vorführungsbefehls vorbeugend in Haft genommen worden war, aus der man sie nun wie eine Schwerverbrecherin vorführte. Ein Urteil erging nicht. Zunächst soll nun erst einmal die Verhandlungs- und Schuldfähigkeit von „Oma Gertrud“ gutachterlich festgestellt werden. Bis zum nächsten Verhandlungstermin bleibt „Oma Gertrud“ jedoch auf freiem Fuß.

Quelle: http://grundrechtepartei.de/Karikaturen
 
Während mit dem Fall befasste Amtsträger bisher nur ihr persönliches Bedauern bekundet haben, ansonsten jedoch auf die Einhaltung der Gesetze pochen, sieht sich die Grundrechtepartei aufgerufen, an dieser Stelle dringend öffentlich darauf hinzuweisen, dass neben dem vermeintlich strafrechtlich relevanten “Schwarzfahren” (§ 265a StGB) auch erhebliche grundgesetz- und menschenrechtskonventionswidrige Amtshandlungen gegen die Grundrechtsträgerin “Oma Gertrud” verübt werden, über die bisher die Medien Stillschweigen bewahren. Da, wo Wuppertaler Amtsträger fälschlich heute noch auf die Einhaltung von nationalsozialistischem Gedankengut pochen (§ 265a StGB), sieht sich die Grundrechtepartei ausdrücklich genötigt, auf den absoluten Vorrang des seit dem 23.05.1949 gültigen bundesdeutschen Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm sowie auf die unverbrüchliche Bindewirkung der am 06.01.1947 in Rastatt vom Alliierten Tribunal Général erlassene “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” hinzuweisen.
 
Verfassungsrechtlich ist Fakt: Für “Oma Gertrud” und auch die Wuppertaler Amtsträger gilt ausnahmslos seit dem 23. Mai 1949 der Inhalt des Bonner Grundgesetzes und kein für Amtsträger heute noch angenehm erscheinender Befehl des Massenmörders Adolf Hitler.
 
An die Redaktionen folgender Medien wurde deshalb folgende Informationsmail versandt:
BILD; wirderwesten; N24; Bonner Generalanzeiger; Focus; n-tv; Rheinische Post; WDR; ZDF; Spiegel; Westline, WAZ; Deutsche Presseagentur; RTL, SAT1; Redaktion Junge Welt; Jacob Augstein, Freitag; Redaktion Süddeutsche Zeitung; Henning Bleyl, taz Bremen; Bernd Dörries, Süddeutsche Zeitung Düsseldorf; Redaktion Tagespiegel; Westfalenblatt; Neue Westfälsiche Zeitung; Die ZEIT, WELT; Neue Rheinische Zeitung.
 
Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,
 
heute steht “Oma Gertrud", 87 Jahre alt, erneut wegen Schwarzfahrens in Wuppertal vor dem Amtsgericht. [...] Mitleid ist gut, doch Rechtsstaat wäre in diesem Fall besser, denn sicherlich steht auf der einen Seite ein im bundesdeutschen StGB verankertes Delikt, nämlich das Schwarzfahren gemäß § 265a StGB. Der Buchstabe (a) signalisiert jedem Leser des StGB, dass diese Vorschrift erst irgendwann ins StGB aufgenommen worden ist. De facto ist es ein ehemaliger Nazi-Paragraph, denn der § 265a wurde erstmalig am 1. September 1935 aufgrund der Artikel 8, 14 des Gesetzes vom 28. Juni 1935 in das damalige RStGB aufgenommen und seither den neuen Gegebenheiten immer mal wieder angepasst.
 
Nicht angepasst an den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 wurde hingegen die Strafprozessordnung, denn das dort in den §§ 407 StPO ff verankerte Strafbefehlsverfahren ist sowohl verfassungs- als auch konventionswidrig und es gibt es in der Gestalt, dass ein Richter nach Aktenlage eine “Vorverurteilung” vornimmt, kein zweites Mal weltweit.
 
Nicht angepasst an den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 wurden die Prozessgesetze hinsichtlich des verfassungs- und konventionswidrigen Hilfsrichters in Gestalt von Richtern auf Probe z.B., so dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Wuppertal heute ausdrücklich ungültig ist, denn es sind beim AG Wuppertal Richter auf Probe zur Rechtsprechung aufgerufen mit der Folge, dass alle Entscheidungen des AG Wuppertal nichtig sind.
 
Hier finden Sie den aktuellen GVP des AG Wuppertal:
http://www.ag-wuppertal.nrw.de/wir/Geschaeftsverteilungsplan/index.php
Hilfsrichter / Proberichter erkennt man daran, dass sie nur als Richter + ihres Namens erscheinen, also ohne den Zusatz "am Amtsgericht" oder "RAG".
 
Nicht angepasst an den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 wurde das Rechtspflegergesetz, das gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und somit ungültig ist, so dass der Erlass von Haftbefehlen zum Zwecke des Verbüßens von Ersatzfreiheitsstrafen vom Rechtspfleger nicht erlassen werden kann und darf, denn ohne verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darf ein Amtsträger nicht hoheitlich handeln und die unverletzlichen Grundrechte des Bürgers einschränken.
 
Nicht angepasst an den Inhalt und die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 ist die Beitreibungsregelung, basiert diese doch immer noch verfassungswidrig auf der Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, die mit dem Tod des Massenmörders Hitler am 30.04.1945 jedoch ersatzlos untergegangen ist.
 
Das bedeutet für den Fall, über den [...] berichtete und über den heutigen, über den Sie sicherlich auch berichten werden, dass hier ausdrücklich nicht rechtsstaatlich und somit auch nicht verfassungsgemäß gegen eine sicherlich sich nicht korrekt verhaltende “alte Dame” hoheitlich vorgegangen wurde und jetzt augenblicklich wird, denn im Lichte des Bonner Grundgesetzes haben alle drei Gewalten sich den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner GG zu unterwerfen und nur verfassungs- und konventionskonforme Rechtsvorschriften anzuwenden, anstatt willkürlich und allmächtig zu handeln und dieses dann der breiten Öffentlichkeit als “notwendiges rechtsstaatliches Handeln” zu verkaufen. Sämtliche freiheitsentziehenden Maßnahmen waren und sind bisher als Freiheitsberaubung anzusehen. Da es aber nicht einmal den Straftatbestand des Amtsmissbrauches in der Bundesrepublik Deutschland gibt - der wurde am 15.06.1943 von den Nazis ersatzlos abgeschafft und bis heute nicht wieder eingeführt - brauchen sich viele bundesdeutsche Amtsträger eigentlich keine Sorgen zu machen, wenn sie zugunsten des Staates Straftaten gegen den einzelnen Bürger begehen. Siehe http://grundrechtepartei.de/Expertise:Amtsmissbrauch
 
Die übrigen einschlägigen verfassungs- und konventionskonformen Expertisen finden Sie hier:
http://grundrechtepartei.de/Expertise:Gesetzlicher_Richter
http://grundrechtepartei.de/Expertise:Hilfsrichter
http://grundrechtepartei.de/Expertise:Strafbefehl
http://grundrechtepartei.de/Expertise:Justizbeitreibungsordnung
 
Warum Rechtsanwälte sich damit nicht befassen, obwohl es ihnen die eigene Berufsordnung quasi vorschreibt, lesen Sie in der ebenfalls einschlägigen Expertise zum verfassungswidrigen Kammerzwang seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949:
http://grundrechtepartei.de/Expertise:Kammerzwang
 
Nicht unerwähnt soll die Promotion eines Nazi-Juristen und späteren jahrzehntelangen BGH- und BVerfG- Richter mit dem Titel “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” aus dem Jahr 1941 bleiben, denn darin schrieb dieser, dass er dem Glauben widerspreche, dass die Grundrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Weiter schrieb er, dass ein pflichtbewusster Journalist im Konfliktfall mit dem Staat die Wahrheit zwar nicht verfälschen aber totschweigen muß. Der Name dieses verfassungsfeindlichen Subjektes ist Dr. Willi Geiger, 1939 Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und für mindestens fünf äußerst fragwürdige Todesurteile auch gegen Menschen, die sich in Notwehr ihrer Haut erwehrt haben, damals verantwortlich. NSDAP-Mann und SS-Rottenführer Geiger wurde dann der persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler und trieb als solcher scheinbar sein “braunes Unwesen” jahrzehntelang weiter.
 
Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie diese gerne.
Mit freundlichen Grüßen
 
Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen. Originalartikel: http://grundrechteforum.de/228318/) (PK)
 
 
Burkhard Lenniger ist Kriminalbeamter a.D. und Bundessprecher der GRUNDRECHTEPARTEI, die »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«
 
Bundesverband: Prenzlauer-Allee 35, 10405 Berlin
Telefon: ++49/(0)30/31 56 51 24
Telefax: ++49/(0)30/31 56 51 25
http://grundrechtepartei.de
 


Online-Flyer Nr. 438  vom 25.12.2013

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