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Kommentar
Im Fall Snowden ist Recht keine Kategorie, die wirklich zählt
US-Satellitenstaat Deutschland
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Rechtlich betrachtet beurteilt Heribert Prantl die Lage um Edward Snowden vollkommen richtig, sollte er in Deutschland als Zeuge vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss treten. Aber Prantl fehlt die politisch realistische Betrachtung der deutschen Praxis. Rechtlich wäre der Schutz von Edward Snowden garantiert. Von Anfang an verdiente der junge amerikanische Whisteblower geschützt zu werden, und zwar durch Asyl, als klar wurde, dass er von dem Weltherrscher USA verfolgt werden würde, weil er die Prinzipien und Rechte der Verfassung seines Landes befürwortete und sich daran hielt, um die Missbräuche seiner US-amerikanischen Regierung öffentlich zu entlarven. Lediglich Moskau bot dem verfolgten US-Amerikaner den notwendigen Schutz.


Edward Snowden
NRhZ-Archiv
Die öffentliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden, wie Prantl richtig feststellt. Aber die Verhältnisse in Deutschland mit einer von CDU/CSU beherrschten Regierung an der Macht, die sich der US-Weltherrschaft vollkommen unterwirft und sich dieser Unterwerfung und Abhängigkeit über Jahrzehnte vollkommen angepasst hat, lassen keinen Raum in der Praxis für zuverlässig angewandtes geltendes Recht. In der Tat funktioniert die öffentliche Gewalt in Deutschland nicht strikt an Recht und Gesetz gebunden, sondern im Gegenteil. Man braucht nicht 600 Jahre zurück in die Geschichte zu blicken, um zu dieser ernüchternden Erkenntnis zu gelangen: Die Bundesregierung verstößt gegen die UN-Charta und gegen das Grundgesetz, ohne strafrechtliche Maßnahmen befürchten zu müssen. "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." (GG, Art 26/1) Schuldhafte Gleichgültigkeit gegenüber den internationalen Normen und der friedlichen Grundordnung Deutschlands zeigt auch die Regierung von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel.
 
Rechtliche Institutionen funktionieren überhaupt nicht zuverlässig in der Bundesrepublik Deutschland. Keine Staatsanwaltschaft setzt sich gegenüber ständig wiederholte Grundgesetzverstöße ein. Weil die Abhängigkeit solcher Staatsanwälte vom Bundeskanzleramt noch gravierender ist, als man meinen könnte, wie im Fall der Duisburger Love-Parade offensichtlich wurde. Auch der Mord an Uwe Barschel und der Mord an Petra Kelly und General Bastian, die als Selbstmord getarnt wurden, alle diese und andere dubiosen Fälle lassen an der zuverlässig funktionierenden Rechtsstaatlichkeit in Deutschland stark zweifeln. Hier nur eine weitere gravierende Auswahl: Ungehindertes Agieren von Spezialeinheiten ausländischer Regierungseinrichtungen mit Bürgerüberwachung und Verschleppung; strafrechtlich relevante Vorgänge in deutschen Großbanken (z.B. Anlagebetrug, betrügerische Libor-Zinsmanipulation) ohne Festnahme von verantwortlichen Personen; Razzia mit Hilfe ca. 500 Polizeibeamten in der Deutsche Bank-Zentrale Frankfurt ohne strafrechtliche Folgen; Einstellen staatsanwaltlicher Ermittlungen im Fall Oberst Klein zum Massaker in Kundus/Afghanistan, Parteifinanzierungsskandal mit CDU-Schwarze-Koffer-Affäre, strafrechtlich irrelevant gebliebenes Verschwinden von sensiblen Akten im Bundeskanzleramt bei Übergabe Kohl-Schröder, Abschieben von Bürgern in die geschlossene Psychiatrie, die schwere Vergehen hochstehender Personen bezeugen können, strafrechtlich ignorierte Vernichtung sensibler Akten in Verfassungsschutzämtern im Zusammenhang mit Mehrfachmord an ausländischen Mitbürgern durch die Neonazi-Bande "NSU".
 
Vollkommen abhängig von der Exekutive verhält sich die deutsche Justiz einfach nicht gemäß der Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit. Diese Abhängigkeit minimiert den deutschen Rechtsstaat und macht ihn letztendlich nichtig.
 
Ebenso abhängig von Machtstellen verhalten sich deutsche Medien, die gegen Edward Snowden gerichtet berichteten und ihn als "Verräter" bezeichneten genauso wie es US-Republikaner und die radikalen Neokonservativen der USA bis heute tun. Völlig falsch informierten solche Medien, dass es eine Strafverfolgung gegen Snowden gäbe. Nicht einmal ein offizielles Auslieferungsersuchen wegen einer Straftat wurde im Fall Snowden aus den USA an Russland geschickt, weil es keine gibt. Die amerikanische Justiz blieb untätig, denn es gab keinen strafrechtlichen Grund, einen amerikanischen Prozess gegen Snowden zu initiieren. Telefonate bilden kein Auslieferungsersuchen und keinen Prozessbeginn, auch wenn sie vom US-Präsident Obama oder vom US-Justizminister erfolgen. Sie bedienen nur den Sensationalismus einer skurrilen Presse.
 
SPD-Leute, die ein aufrichtiges Interesse an einem Gespräch mit Snowden haben, können nach Moskau reisen und ihn dort treffen, wann immer sie wollen, denn Snowden ist in Russland frei, sich zu treffen, mit wem er will. Sein persönliches Treffen mit dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in Moskau zeigt offenkundig diese schöne Möglichkeit ohne mediale Verlogenheit. Aber Hans-Christian Ströbele ist eine Ausnahme in seiner Partei. Er vertritt nicht die Mehrheit der Grünen. Leider. Die einzige Partei, die sich an das Grundgesetz und an das Völkerrecht hält, ist DIE LINKE. Aber diese Partei bleibt vom medialen Diskurs ausgeschlossen. Es sind die schon viel zu lange herrschenden Parteien, die den Ton in dieser gelenkten Demokratie angeben.
 
Erklärungen für eine Untersuchung oder Aufklärung kann Edward Snowden schriftlich machen und durch die bestehenden offiziellen Kanäle an Deutschland schicken lassen. Es ist gar nicht notwendig, dass er mit einer Reise nach Deutschland sein Leben und seine Sicherheit exponiert für eine sensationalistische Show. Falsche Erklärungen aus der CDU/CSU-Ecke, Snowden wäre ein strafrechtlich Verfolgter (Michael Gross-Brömer, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im ZDF "heute", 19 Uhr, 2.11.13), eine dazu stillschweigende Kanzlerin und ein genauso stillschweigender SPD-Vorsitzender zeigen eindeutig, wie die deutsche Machtelite tickt und welche Feigheit gegenüber den USA von der zukünftigen Bundesregierung in einer großen Koalition zu erwarten ist.
 
Unter diesen Umständen, die Heribert Prantl zum begründeten Bedenken dienen sollten, ist es für die körperliche Unversehrtheit von Snowden und die Ausübung seiner Persönlichkeitsrechte gefährlich, für ihn Rechtsschutz zu fordern, für einen mutigen Aufklärer von Regierungsvergehen, der deshalb einen effektiven Rechtsschutz besonders nötig hat. Da ist es in Russland für ihn sicherer, nicht aber in einem US-Satellitenstaat wie Deutschland, wo Recht keine Kategorie ist, die wirklich zählt und immer zuverlässig anwendbar ist. (PK)
 
Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait ist Juristin und Diplomatin a.D. und lebt seit dem Putsch gegen den Präsidenten Chiles, Salvador Allende, im deutschen Exil. 


Online-Flyer Nr. 431  vom 06.11.2013



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