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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Krieg und Frieden
Ist die Assad-Regierung von kollektivem Wahnsinn umnachtet?
Obamas Drohung nicht ernst genommen?
Von Jürgen Rose

Jürgen Rose, Jahrgang 1958, war Oberstleutnant der Bundeswehr und ist im Januar 2010 in den Ruhestand getreten, nachdem er Anfang 2007 durch sein erfolgreiches Ersuchen, aus Gewissensgründen von seinen Aufgaben hinsichtlich des Afghanistankonfliktes entbunden zu werden, öffentlich bekannt wurde. Seit 1997 hat er als Vorstandsmitglied des pazifistischen Arbeitskreises "Darmstädter Signal" politik- und bundeswehrkritische Beiträge in verschiedenen Medien (u.a. auch in der NRhZ) veröffentlicht und wurde deshalb strafversetzt. Seine Analyse des offenbar in den nächsten Tagen bevorstehenden Luftangriffs der USA und Frankreichs auf Syrien erscheint uns so wichtig, dass wir sie zusammen mit dem Interview des Internetportals "Muslim-Markt" mit Sebastian Bahlo vom "Frankfurter Solidaritätskomitee für Syrien" bereits vor der nächsten NRhZ-Ausgabe veröffentlichen.


Jürgen Rose – 2009 auf einer Kundgebung in München
NRhZ-Archiv

1. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steht fest, daß auf dem syrischen Bürgerkriegsschauplatz mehrfach chemische Kampfstoffe eingesetzt worden sind, so auch am 21. August in Siedlungen der syrischen Region Ghouta bei Damaskus.
2. Es existiert bislang keinerlei Beweis dafür, daß Truppen des Assad-Regimes die Urheber dieses Einsatzes am 21. August waren.
3. Dagegen liegen mehrfache Beweise für den Einsatz chemischer Kampfstoffe durch die Anti-Assad-Guerilla in mehreren zurückliegenden Fällen vor, so wurden einige von deren Kriegsverbrechern in der Türkei mit Kampfstoffbehältern geschnappt. Alles spricht daher dafür, daß die tief in den syrischen Bürgerkrieg involvierten westlichen Alliierten der Anti-Assad-Guerilla logistische und technische Unterstützung für die Herstellung und den bisher erfolgten Einsatz chemischer Kampfstoffe auf dem syrischen Bürgerkriegsschauplatz geleistet haben, wofür es auch jede Menge Indizien gibt. Derartige "False-Flag-Operations" sind aus der Kriegsgeschichte hinlänglich bekannt und belegt - schon der GRÖFAZ hatte den Sender Gleiwitz von KZ-Häftlingen in polnischen Uniformen angreifen lassen und dann kackfrech behauptet: "Ab 5 Uhr fünfundvierzig wird zurückgeschossen!"
4. Seit den fünf abgestimmten Sarin-Gas-Anschlägen durch die Ōmu-Shinrikyō-Sekte am 20. März 1995 in Tokio ist nachgewiesen, daß es möglich ist, in jeder Hinterhofgarage chemische Kampfstoffe zusammenzumixen und anschließend zum Einsatz zu bringen. Es gibt Belege dafür, daß genau dies durch die Assad-Gegner geschehen ist.
5. Seit Beginn des Bürgerkrieges wird versucht, den Regierungstruppen Massaker anzulasten, die diese nachweislich nicht begangen haben, so z. B. das von Hula.
6. Wie zu Recht von kompetenter Seite festgestellt, müßte die Assad-Regierung von kollektivem Wahnsinn umnachtet sein, wenn sie nach der eindeutigen Drohung Obamas von 2012 chemische Waffen eingesetzt hätte, zumal sich die Regierungstruppen ohnehin ganz klar auf der Siegerstraße befinden, nachdem sie von der verbündeten Hizbollah wirksam unterstützt werden - warum, zum Teufel, sollte das Regime im Moment des Sieges kollektiven Selbstmord begehen (wollen)?
7. Der Bürgerkrieg in Syrien wurde von Beginn an mit allen Mitteln von westlichen Regierungen befeuert - mit Waffenlieferungen über nahöstliche Verbündete, verdeckten Einsätzen von Special Forces, Ausrüstungslieferungen etc.. Nichtsdestoweniger ist dieser synthetische Krieg vom Scheitern bedroht - und jetzt, wo die Niederlage drohte, fingen die Regierungskriminellen in London, Washington und Paris an, Foul zu spielen.
8. Sämtliche Angriffskriege der NATO rsp. westlicher Staaten seit Jugoslawien 1999 folgten immer demselben Muster: Am Anfang geschah ein angebliches Massaker (Racak 1999), immer starben angeblich Tausende unschuldiger Zivilisten oder drohten massakriert zu werden (Libyen 2011), immer sieht sich die "westliche Wertegemeinschaft" gezwungen, die angeblichen Täter zu bombardieren, also noch mehr Menschen zu töten, um eine vorgeblich von einer "humanitären Katastrophe" bedrohte Bevölkerung zu "schützen" (man nennt das RtoP, Responsibility to Protect).
9. Wenn das konventionelle Massaker nicht ausreicht, um die Angriffskriegsbegeisterung der Massen zu erzeugen, wird gerne zur Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen gegriffen, um diese anzuheizen (Irak 2003).
10. Ohne ein einschlägiges Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (oder einen vorangegangenen Angriff Syriens auf einen anderen Staat) bleibt jede militärische Gewaltanwendung ein völkerrechtswidriger Akt der Aggression und damit ein völkerrechtliches Verbrechen. Hinzuzufügen ist, daß der Sicherheitsrat selbst an die Charta der VN gebunden ist und keine satzungswidrigen Freibriefe zur militärischen Gewaltanwendung ausstellen darf.
11. Der momentan geplante Luftangriff auf Syrien, von dem die Mehrheit des britischen Parlaments am Abend des 28.8. erfreulicherweise zurück gepfiffen hat, wird absehbar erhebliche menschliche Verluste, auch unter unbeteiligten Zivilisten in Gestalt sogenannter Kollateralschäden zur Folge haben. Die Opfer der verbrecherischen Chemiewaffeneinsätze werden davon nicht wieder lebendig werden. Rache und Vergeltung, noch dazu verübt durch diejenigen, die selbst bis zur Halskrause im Sumpf des Völkerrechtsverbrechens stecken, kann niemals Maxime einer verantwortlichen internationalen Politik sein.
12. Sollte die Türkei sich an einem völkerrechtswidrigen Angriff auf Syrien beteiligen, so müßten die Einheiten der Bundeswehr umgehend zurückgezogen werden, da sie sonst selbst Teilnehmer an einem völkerrechtlichen Verbrechen der Aggression wären. Darüber hinaus ist es die Rechtspflicht der Bundesregierung, den Aggressoren jegliche Unterstützungsleistungen zur Durchführung ihres Aggressionsverbrechens zu verweigern (Nutzung deutschen Luftraums, Führungsgefechtsstände etc.). (PK)


Online-Flyer Nr. 421  vom 31.08.2013



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