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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen – Teil 2:
Investoren im Staat
Von Werner Rügemer

Die Banken, über deren Erfolge ich im ersten Teil dieser Serie berichtete, sind traditionell nicht als Lobbyisten registriert, stellen aber gegenwärtig die mächtigste und erfolgreichste Lobby dar. Aber auch Bau-, Pharma- und andere Konzerne vertreten die Interessen ihrer Unternehmen und Branchen unter staatlicher Tarnkappe. So wurde etwa im Verantwortungsbereich des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück, während der großen Koalition von 2005 bis 2009, die Partnerschaften Deutschland AG, kurz: PD AG, gegründet.

Vorbild war das staatlich-private Unter-nehmen Partnerships UK, welches in Tony Blairs Regierungszeit entstanden war – mit tatkräftiger Unterstützung von Banken und Beratern der City of London. Das Gründungs- und Startkapital der PD AG in Höhe von zehn Mio. Euro wurde durch die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Bund ist zwar Hauptaktionär, weitere Aktienanteile halten jedoch die an PPP-Projekten verdienenden Baukonzerne, Banken, Kanzleien, Wirtschaftsprüfer und Berater. In Vorstand und Geschäftsführung dominieren zudem die Vertreter der Privatwirtschaft.
 
Hier zeigt sich das eigentliche Problem: Die PD AG agiert mit staatlicher Autorität und dem Schein einer staatlichen Behörde, sie ist aber ein gewöhnlicher Lobbyist der Privatwirtschaft, der mit dem Ziel agiert, möglichst viele Projekte nach dem Muster des Finanzierungsprodukts Public Private Partnership (PPP) zu implementieren – im Bund, in den Bundesländern und in den Kommunen.(9)
 
Dabei hat sich das PPP-Verfahren sowohl im Ursprungsland Großbritannien als auch in vielen anderen Staaten als viel zu teuer und riskant erwiesen. Spektakuläre und für die öffentliche Hand gewaltig überteuerte Projekte in Deutschland sind die Offenbacher Schulen, Toll Collect (LKW-Maut) und die Hamburger Elbphilharmonie.(10) Doch obwohl die Landesrechnungshöfe genauso wie der Bundesrechnungshof einhellig Kritik an diesen Konzepten übten,(11) wird die PD AG und mit ihr das Lobbying im Herzen des Staates weiterhin durch die Bundesregierung unterstützt.
 
Leihmanager und Großkanzleien: Lobbyisten im Inneren der Politik
 
Unternehmen tarnen sich jedoch nicht nur als staatliche Akteure, sondern sie greifen auch auf teilweise sehr direktem Wege auf staatliche Institutionen zu, um in ihnen ihren inhaltlichen Einfluss geltend zu machen.
 
Ein virulentes Beispiel für diese Form des internen Lobbyismus ist die bereits von der Bundesregierung unter Helmut Kohl eingeführte Praxis der Leihmanager (speziell in der Treuhand-Anstalt von 1990 bis 1994), die unter Kanzler Schröder wiederbelebt wurde.(12) Leihmanager sind leitende Angestellte von Unternehmen und Unternehmensverbänden, die ad hoc beispielsweise für die Vorbereitung eines Gesetzes, einer Verordnung eines neuen Finanzprodukts oder eines Großprojektes an staatliche Stellen, vor allem an Ministerien, ausgeliehen werden. In den meisten Fällen beziehen sie ihr Gehalt weiter vom Unternehmen und arbeiten im Staat „pro bono“, also ohne (staatliches) Gehalt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. In manchen Fällen werden sie vom Staat bezahlt. Auch in der Europäischen Kommission sind Leihmanager üblich.

Faktisch delegieren Konzerne wie Bertelsmann, Deutsche Bank, IBM, Fraport, BP, Lufthansa, EADS, Eon, Daimler, BASF, Price Waterhouse Coopers, Roland Berger, Morgan Stanley, Telekom und der Hauptverband der deutschen Bauindustrie ihre Manager auf diese Weise an die entscheidenden Schaltstellen, um öffentlich unbemerkt private Interessen durchzusetzen, und zwar innerhalb und in Komplizenschaft mit der staatlichen Verwaltung.(13) Vor einigen Jahren waren über 100 Leihmanager in acht Bundesministerien und im Bundeskanzleramt bekannt; möglicherweise hat sich ihre Zahl seither etwas verringert.(14)
 
Inzwischen ist es darüber hinaus für Unternehmen auch üblich geworden, über US-Großkanzleien, die in Deutschland Niederlassungen betreiben, ihre Interessen vertreten zu lassen. Dabei müssen sich diese Kanzleien nicht einmal sonderlich um Einfluss bemühen. Vielmehr werden sie von Bundes- und Landesregierungen sowie von Kommunen übereifrig und nachhaltig mit Aufträgen versorgt.(15)
 
Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (oder kurz Freshfields) etwa vertritt weltweit große Geldhäuser in den USA, in der EU und in Deutschland. Die Kanzlei beriet schon die Thatcher-Regierung bei den Privatisierungen und war für die Deutsche Bank beim Kauf der Bank Oppenheim und der Postbank tätig. In Deutschland ist sie die größte Kanzlei.

Die Bundesregierung unter Kanzler Schröder beauftragte Freshfields mit dem Entwurf der staatlichen Richtlinien für die neue Finanzie-rungsmethode der PPP(16) und mit dem Entwurf und dem Aushandeln von Großverträgen mit Investoren, wie beispielsweise beim Toll-Collect-Vertrag zur LKW-Maut auf den Autobahnen. Seit 2004 zahlte das Verkehrs-ministerium weitere Millionen-Honorare an Freshfields für Nachberatungen bei ebendiesem Projekt. Ergebnis ist unter anderem, dass die Toll-Collect-Investoren den vertraglichen Schadenersatz für nicht erbrachte Leistungen in Höhe von etwa 7 Mrd. Euro seit einem Jahrzehnt verschleppen konnten und nach allem Anschein nie werden bezahlen müssen.(17)
 
Freshfields hatte zudem in der Zeit des Bundesfinanzministers Steinbrück von 2005 bis 2009 eine Art Dauerauftrag und erhielt dafür aus dem Ministerium Honorare in Höhe von 7,3 Mio. Euro.(18) Darüber hinaus zahlte die bereits genannte FMSA allein in den Jahren 2008 und 2009 weitere 5,5 Mio. Euro an die Kanzlei. Diese Praxis betrifft aber nicht nur große US-amerikanische Anwaltskonsortien wie Freshfields, sie ist längst auch in „kleineren“ deutschen Kanzleien angekommen. So arbeiteten etwa Hengeler Müller, zu deren Mandanten die Deutsche Bank gehört, nach exakt demselben Muster.
 
Staatliche „Kontrolle“ durch Private: „Wirtschaftsprüfer“ und Rating-Agenturen
 
Mit der Finanzaufsicht wurde bereits ein Bereich angesprochen, in dem effektive Kontrolle durch starke ökonomische Abhängigkeiten zwischen Kontrollierenden und Kontrollierten faktisch unmöglich gemacht wird. Der Gesetzgeber geht aber zum Teil noch weiter: Seit Jahrzehnten werden ureigenste Kontrollaufgaben im Unternehmensbereich sogar vollständig an private Akteure ausgelagert. Und auch wenn sich die dubiosen Insider-Beziehungen längst als handfester Nachteil für den Staat und die Gesellschaft erwiesen haben – etwa durch erhebliche Steuer- und Arbeitsplatzverluste –, findet bisher keine Korrektur statt.
 
Exemplarisch für diese Problematik ist der hochsensible Berufszweig der Wirtschaftsprüfer. Ihre Aufgabe besteht darin, die Bilanzen vor allem der großen privatrechtlichen Unternehmen zu prüfen und deren Korrektheit zu testieren. Die Prüfer handeln dabei im staatlichen Auftrag. Ziel der Kontrolle ist unter anderem die Verhinderung gefälschter Bilanzen, die zu Unternehmens- und Wirtschaftskrisen führen können. Diese Form staatlicher Beauftragung wurde bereits nach der Weltwirtschaftskrise 1929/30 – und als Konsequenz aus ebendieser – eingeführt. Anders als anzunehmen wäre, geht die Prüfung jedoch nicht mit staatlichen Vorgaben einher. Ganz im Gegenteil: Den „Prüfern“ wird erlaubt, die Kriterien in autonomer Selbstverwaltung zu erstellen, so dass staatliche Kontrolle ad absurdum geführt und gänzlich in die Privatwirtschaft ausgelagert wird.
 
Mit „Wirtschaftsprüfern“ sind hier vor allem die sogenannten Big Four gemeint: Price Waterhouse Coopers, KPMG, Ernst & Young und Deloitte. Diese haben den deutschen Markt in puncto Bilanz-„Prüfung“ seit Jahrzehnten unter sich aufgeteilt. So wird jeder einzelne der 30 deutschen DAX-Konzerne traditionell von einer der vier genannten Firmen geprüft.
 
In Wirklichkeit sind die Wirtschaftsprüfer jedoch keine objektive Prüfinstanz, sondern – Ausnahmen sind immer möglich, aber bisher nicht bekannt geworden – Komplizen der Unternehmensleitungen: Denn von ihnen werden sie schließlich bezahlt.(19)
 
Die Wirtschaftsprüfer dürfen nicht nur in vollkommener Eigenregie die Kriterien für die Kontrollen festlegen. Sondern sie verkaufen den Unternehmen weitere hoch bezahlte Dienstleistungen. So agieren die „Prüfer“ etwa auch als Steuerberater und somit vor allen Dingen als Dienstleister in Sachen weltweiter Steuervermeidung. Auf diese Weise wird die ökonomische Abhängigkeit zwischen den Prüfern und den zu überprüfenden Konzernen
zusätzlich immens verschärft.
 
Die Big Four bilden das Rückgrat einer globalen Steuervermeidungs-Industrie. Sie strukturieren zu diesem Zweck mit Hilfe der vier Dutzend noch existierenden Finanzoasen die großen Banken, Konzerne und auch die größeren Mittelständler in verschachtelte Netzwerke um, die von den nationalen Finanzbehörden nicht durchschaut werden sollen. Die OECD bezeichnet das als aggressive tax planning. So tragen die staatlich beauftragten Wirtschaftsprüfer auch zur systemischen Staatsverschuldung bei.(20)
 
Die Zahl der Falschtestierungen im Auftrag und Interesse der Unternehmensleitungen ist Legion. So wurden die Bilanzen und Buchführungen aller Pleitebanken auch in Deutschland (wie IKB, Hypo Real Estate, Commerzbank) bis zuletzt als korrekt testiert. Auch die Bilanzen von Siemens, Rheinmetall und Ferrostaal, die Schmiergelder im dreistelligen Millionenbereich unter täuschenden Zweckbestimmungen und aus schwarzen Kassen gezahlt
haben, wurden als korrekt testiert. Trotzdem wurden diese mit staatlicher Autorität agierenden „Prüfer“ bisher nie straf- und zivilrechtlich belangt.
 
Eine vergleichbare Struktur findet sich auch bei Ratingagenturen wie Standard & Poor’s oder Moody’s und Fitch. Auch sie handeln im staatlichen Auftrag und sollen als objektive Wächter die Bonität von Kreditnehmern, Wertpapieren und Staaten beurteilen. Die übrigen Marktteilnehmer sind dabei verpflichtet, sich nach ihren Benotungen zu richten. Dieser staatliche Auftrag ist in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben. Die Kriterien der Benotungen werden aber auch hier nicht vom Staat vorgegeben, sondern der Selbstverwaltung der Agenturen überlassen. Dabei sind auch sie nichts anderes als private Unternehmen, die im Interesse ihrer Eigentümer handeln. Diese Eigentümer sind die heute wichtigen Finanzakteure wie Hedgefonds, große Vermögensverwalter, Versicherungen und Investmentbanken. So agieren die einseitig privatwirtschaftlich gebundenen Notengeber faktisch als Mitregenten, ohne sich als Lobbyisten bezeichnen zu müssen und als solche auf den ersten Blick erkennbar zu sein. (PK)
 
 
Die Anmerkungen 1 bis 8 finden Sie im Text von Teil 1 in der NRhZ 420 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19346
Hier die Anmerkungen für den aktuellen Teil 2
 
9 Der Wirtschaftstrojaner. Staatslobbyismus, in: „die tageszeitung“, 28.1.2012.
10 Werner Rügemer, Die Effizienzlüge. Die Spur des Scheiterns, in: „Neues Deutschland“, 21.3.2013;
vgl. auch ders., Der Ruin der Kommunen: Ausverkauft und totgespart, in: „Blätter“, 8/2012, S. 93-102
sowie ders., Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates, in: „Blätter“, 2/2010, S. 75-84.
11 Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: Gemeinsamer
Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten, Wiesbaden, 14.9.2011.
12 Zu den Leihmanagern in der Treuhand vgl. Werner Rügemer, Privatisierung in Deutschland. Eine
Bilanz, Münster 2008, S. 33 ff.
13 Sascha Adamek und Kim Otto, Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien
sich ihre Gesetze selbst schreiben, Köln 2008.
14 Einsatz externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien und Bundesbehörden,
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Ds. 17/12631,
6.3.2013.
15 Vgl. Werner Rügemer, Die Berater. Ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, Bielefeld 2004, S. 68 ff. und
161 ff.
16 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (Hg.), Freshfields Bruckhaus Deringer,
Price Waterhouse Coopers, Alfen Consult: PPP im öffentlichen Hochbau, Berlin 2003.
17 Reinhard Jellen, Verzichtet die Bundesregierung auf 7 Milliarden Euro? Interview mit Werner
Rügemer, www.telepolis.de, 17.1.2013.
18 Kanzlei kassierte in Steinbrück-Ära 7,3 Millionen Euro, www.focus.de, 22.2.2013.
19 Vgl. Rügemer, Die Berater, a.a.O., S. 33 ff., 175 ff. und 213 ff.
20 Walter Wüllenweber, Legale Staatsfeinde, in: „Stern“, 14.3.2013, S. 84.
 


Online-Flyer Nr. 421  vom 28.08.2013



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