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Lokales
Berliner Wassertisch fordert, Senator Nußbaum soll staatliches Gericht anrufen
Veolia treibt Preis für Anteilsverkauf hoch
Von Peter Kleinert

In einem offenen Brief fordert das Sprecherteam Berliner Wassertisch Finanzsenator Ulrich Nußbaum auf, umgehend ein zuständiges staatliches Gericht anzurufen, um die Frage zu klären, ob die Nachforderungen des Konzerns Veolia berechtigt sind. Mit ihnen treibe dieser den Preis für den Verkauf seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben auf mehr als 800 Millionen Euro hoch.
 

Berlins Finanzsenator Ulrich Nussbaum im Plausch über Finanzen
 Quelle: www.mein-spandau.info/
 Foto: Ralf Salecker
 
Der Veolia-Konzern begründet die Nachforderungen in Höhe von 170 Mio. Euro mit angeblichen Verlusten, die ihm aus dem gesunkenen Wasserverbrauch der Berliner entstanden seien. Darüber verhandelt derzeit ein geheim tagendes Schiedsgericht, das 1999 mit dem Konsortialvertrag zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe eingerichtet worden war.
"Schiedsgerichte bei Verträgen zwischen öffentlichen und privaten Partnern sind von vornherein ein massiver Skandal, wenn nicht gar Rechtsbruch. Alle, die sich ihrer bedienen, untergraben die dritte Säule der Demokratie, nämlich die ordentliche öffentliche Gerichtsbarkeit. Mit der vereinbarten Geheimhaltung wird hinterrücks im Interesse der Privatwirtschaft ein geheimes Schattenrecht eingeführt", heißt es in dem Schreiben des Berliner Wassertischs, das Sie hier lesen können:
 
 
Sehr geehrter Herr Finanzsenator,
in Ihrer Senatsvorlage vom 14.6.2013 über den Rückkauf des Veolia-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben nennen Sie u.a. Veolias Forderungen aus dem seit Jahren schwelenden Schiedsverfahren: 170 Mio. Euro.
 
Wie wir alle wissen, geht es dabei um eine Ausgleichszahlung für weniger Wasserverbrauch als garantiert. Im Klartext: weil wir Berliner Wasser gespart haben, d.h. auf Badewasser, Waschwasser, Pflanzenbewässerung etc. verzichtet haben, sollen wir diesen Verzicht nun dennoch mit einer Summe von 170 Mio. Euro bezahlen! Denn diesen Betrag müsste nach Ihren Berechnungen die Berliner Bevölkerung über die Wasserrechnung zwangsweise bezahlen. Sie, Herr Finanzsenator, lassen in voller Absicht auch 2013 die „kalkulatorischen Kosten“ im Wasserpreis noch immer auf dem missbräuchlich überhöhten Niveau aus dem Jahre 2011.
 
Wir erwarten von Ihnen, Herr Senator, dass Sie gegen Veolias dreiste Forderung aus dem Schiedsgerichtsverfahren umgehend das zuständige staatliche Gericht anrufen.
Schiedsgerichte bei Verträgen zwischen öffentlichen und privaten Partnern sind von vornherein ein massiver Skandal, wenn nicht gar Rechtsbruch. Alle, die sich ihrer bedienen, untergraben die dritte Säule der Demokratie, nämlich die ordentliche öffentliche Gerichtsbarkeit. Mit der vereinbarten Geheimhaltung wird hinterrücks im Interesse der Privatwirtschaft ein geheimes Schattenrecht eingeführt. Das ist in einer Demokratie ein untragbarer Zustand. Zudem wird hier unseres Erachtens gegen das im März 2011 in Kraft getretene Offenlegungsgesetz verstoßen.
 
Sogar nach dem Konsortialvertrag von 1999 sind Sie in der jetzigen Situation moralisch verpflichtet, vor ein staatliches Gericht zu gehen: § 44.2 Konsortialvertrag gibt jeder beteiligten Partei das Recht, „einstweiligen Rechtsschutz vor den zuständigen staatlichen Gerichten zu suchen.“ Die Situation, die Sie selbst in Ihrer Senatsvorlage schildern, erfordert jetzt zweifellos, eine solche einstweilige Entscheidung nach § 44.2 Konsortialvertrag herbeizuführen. Der Berliner Wassertisch fordert Sie daher auf: Bringen Sie die Streitigkeit vor das zuständige staatliche Gericht und damit in die Öffentlichkeit!
 
Machen Sie Schluss mit dem bodenlosen Skandal geheimer Privatgerichte, für deren Entscheidungen die Bevölkerung aufkommen soll! Setzen Sie Veolias frechen Forderungen eine ordentliche gerichtliche Prüfung entgegen! Selbst ein einstweiliges ordentliches Gerichtsurteil schafft eine Tatsache, an der auch ein Schiedsgericht nicht vorbeigehen kann!
Mit freundlichen Grüßen
Berliner Wassertisch
Dr. Ulrike Kölver, Gerlinde Schermer, Gerhard Seyfarth (PK)


Online-Flyer Nr. 417  vom 31.07.2013



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