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Inland
3 NSU-Leute konnten für 10 Morde 10 Jahre im Untergrund verschwinden - Teil 2
Rechte Propaganda im Gerichtssaal
Von Eberhard Reinecke

Bereits am ersten Verhandlungstag waren die Kölner Rechtsanwälte Schön und Reinecke mit Verteidigern der im Münchener NSU-Verfahren Angeklagten zusammengestossen, sie hatten diesen Prozessverschleppung zu Lasten der Opfer vorgeworfen. (1) In der Folgezeit kam es zu teilweise heftigen Diskussionen um die Rolle von Nebenklägern, ihren Vertretern im Allgemeinen und im NSU-Verfahren. Wir dokumentieren im Folgenden die Stellungnahme von Rechtsanwalt Reinecke zu dieser Diskussion. – Die Redaktion

Ralf Wohlleben, mutmaßlicher Unterstützer des NSU, am 18.10.2003 in Erfurt
Quelle: wikipedia
 
Die ersten zwei Wochen des Prozesses sind vorbei. Ein erstes Résumé gezogen. Wie immer schreiben wir nicht als Chronisten sondern zu bestimmten Aspekten des Verfahrens.
 
Empört reagierten die Anwälte von Wohlleben und Zschäpe über die Bezeichnung der Anträge als “heisse Luft” und über Gelächter von Nebenklägervertretern. Das Gericht möge dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht wieder vorkomme. Es wurde - gegenüber den Vertretern der Nebenklage - der Vorwurf der Unprofessionalität erhoben.
 
Am 3. Verhandlungstag (15.05.2013) beantragte die Verteidigung Wohlleben die Einstellung des Verfahrens u.a wegen einer medialen Vorverurteilung.(2) Rechtsanwalt Schön wies gleich darauf hin, dass damit rechtsradikale Propaganda im Gerichtssaal fortgesetzt werde, wie sie bereits in der Verteidigung der Hakenkreuze des Angeklagten Wohlleben erfolgt war.(3) Rechtsanwalt Klemke sprach hier von Hetze und wollte sich nicht als rechtsextrem/ rechtsradikal bezeichnen lassen. Schließlich würden andere sich auch nicht gerne als linksradikal bezeichnen lassen (Wir können uns leider gar nicht denken, wen er damit gemeint haben könnte). Dokumentieren wir also etwas genauer, wie unter dem Deckmantel der Verteidigung der Unschuldsvermutung Opfer verhöhnt werden. Wir zitieren also einfach einiges aus diesem Antrag:
 
„Frau John (die Ombudsfrau der Opfer, d.U.) spricht von „rassistischen Verbrechen“ – ohne den Abschluss des Verfahrens abzuwarten, ohne Schuldspruch gegenüber den Angeklagten. Die „Täter ständen fest“. Sie forderte Entschädigung für die Opferfamilien des „rechten Terrors“ (tatsächlich wird im Antrag der Begriff „rechter Terror“ in Anführungszeichen gesetzt)….
 
Und tatsächlich: Entschädigungen wurden bereits bezahlt.
 
Es wurde eine zentrale Trauerfeier abgehalten. Der Bundespräsident empfing die Opferfamilien. Er sicherte Aufklärung zu. …. Straßen und Plätze wurden umbenannt. Kassel erhält einen Halitplatz. Die Stadt Heilbronn weihte eine Gedenkstätte ein, die an die Ermordung der Polizistin Michele Kieselwetter durch den nazionalsozialistischen Untergrund (NSU) erinnert. Darauf zu lesen ist eine „gemeinsame Erklärung der 7 Städte, in denen die rechtsextreme Terrorzelle gemordet hat.“ ….
 
Das Wort mutmaßlich? Fehlanzeige. ….
 
Gedenktafeln wurden errichtet. In Dortmund ist darauf zu lesen, dass das Opfer Mehmet Kubasik durch „rechtsextreme Gewalttäter“ ermordet wurde. ….
 
Es spricht nichts dagegen, den Opfern von Verbrechen zu gedenken und an sie zu erinnern oder Familien von Opfern Entschädigungen zukommen zu lassen. Doch vorliegend zeigt sich deutlich, dass hiermit einhergeht, dass die Öffentlichkeit von der Täterschaft von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits als eine Art Faktum ausgeht – eine Täterschaft quasi „offenkundig“ ist.“
 
Warum darf man der rechtsextremen Taten erst gedenken, wenn die Täter verurteilt sind? Dass die Unschuldsvermutung nichts mit der Feststellung historisch politischer Sachverhalte zu tun hat, habe ich hier schon ausführlich dargelegt. (4) (Ebenso im übrigen auch, dass im Verfahren streng juristisch gesehen keine verbindlichen Feststellungen zu Uwe B. und Uwe M. erfolgen). Dass in diesem Antrag das „Paulchen-Panther-Video“ überhaupt nicht Erwähnung findet, macht nur deutlich, dass hier tatsächlich Propaganda transportiert werden soll. Wie kann ersthaft der rechtsextreme Hintergrund der Mordtaten angesichts dieser Bekenner DVD geleugnet werden? Natürlich weis auch die Verteidigung Wohlleben, dass Ihr Antrag aussichtslos ist, er dient nur dazu das Gedenken an die Opfer und deren Entschädigung zu diskreditieren.
 
Immerhin bleiben wir von der Frage verschont, ob es überhaupt Tote gegeben habe. Schließlich ist die Frage, ob es überhaupt zu Toten gekommen ist, auch eine Frage, die Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens und damit der Unschuldsvermutung ist. Das traute sich allerdings offenbar selbst die Verteidigung von Herrn Wohlleben nicht.
 
Sie beschränkte sich im Übrigen auf den Vorwurf der medialen Vorverurteilung. Die Behauptung der “medialen Hinrichtung” (RA Stahl über seine Mandantin Zschäpe) blieb uns erspart.(5)
 
Dass in diesem Antrag dann auch die Erklärung der Strafverteidigervereinigung NRW vollständig zitiert wurde wundert uns nicht. Vielleicht überlegt allerdings die Vereinigung, warum sie von diesen Anwälten zitiert wird. (PK)

(1) http://www.blog-rechtsanwael.de/ich-weis-gar-nicht-ob-ich-den-herrn-noch-als-kollegen-bezeichnen-kann/ 
(2) http://www.sueddeutsche.de/politik/verfahren-in-muenchen-breiter-widerstand-gegen-zweiten-nsu-prozess-1.1672792
(3) http://www.blog-rechtsanwael.de/wenn-sich-herr-wohlleben-als-kalligraph-betatigt/
(4) http://www.blog-rechtsanwael.de/ich-weis-gar-nicht-ob-ich-den-herrn-noch-als-kollegen-bezeichnen-kann/
(5) http://www.swr.de/zschaepe-anwalt-wolfgang-stahl/-/id=116/mpdid=11357384/nid=116/did=11357384/1a8lpie/index.html
 
 
Die Kölner Rechtsanwälte Reinhard Schön und Eberhard Reinecke sind im Münchner NSU-Verfahren für Nebenkläger tätig. Über ihre Erfahrungen berichten sie im Weblog ihrer Kanzlei “die schneeflocke”. Zu finden unter http://www.blog-rechtsanwael.de. Wann Sie die  Folge 3 dieser Serie in der NRhZ finden werden, ist noch nicht sicher.  
 


Online-Flyer Nr. 407  vom 22.05.2013

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