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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Globales
Was "unsere" Medien und Politiker über Jeanne d'Arc alles "nicht wissen"
Der Fall Timoschenko von Anfang an
Von Brigitte Queck

Da hatte Deutschland noch einigermaßen gute Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten. Die maßgebenden Politiker und etablierten Medien sind aber dabei, diese zu zerstören und damit zum Schaden der Menschen hier im Lande zu handeln. Dabei sind gute Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten, speziell zu Russland, zur Ukraine und zu Belorussland, geradezu von existentieller Lebenswichtigkeit für Deutschland und ganz Westeuropa. Nur durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den eurasischen Ländern lässt sich die Stabilität des Euros erhalten und weiteres Wirtschaftswachstum garantieren.

Julija Timoschenko oder die Jeanne d'Arc der Ukraine
NRhZ-Archiv
 
Es ist eine zunehmende Tendenz der sog. Westlichen Demokratien, fallweise Staaten, die nicht dem Grundrechteparadigma der USA und des Westens entsprechen, zu Unrechtsregimes und teilweise sogar zu Schurkenstaaten zu deklarieren und gegen sie unsubstantivierte Kampagnen in sogenannten Menschenrechtsfragen zu führen, die sogar in Angriffskriege münden können, wie zuletzt im Falle Libyen. Menschenrechtsfragen werden dabei nur sehr allgemein und unkonkret betrachtet, nicht im Einzelnen argumentativ ausdiskutiert und nicht in ihrer ganzen Palette benannt, so dass die Debatten darüber im abstrakten Raum stattfinden. So kann dann die Bestrafung von Kriminellen nach dem Strafgesetzbuch einzelner Staaten bereits beliebig zur Menschenrechtsverletzung hochstilisiert werden. Soziale und ökonomische Menschenrechte werden grundsätzlich aus der Debatte ausgeklammert. 
 
Nun wurde vom Westen wieder eine der vielen Menscherechtskampagnen in Bezug auf andere Länder, die einen anderen Entwicklungsweg einschlagen, als den einer von den USA und westlichen Ländern dominierten allumfassenden Globalisierung der Welt, losgetreten. Diesmal geht es gegen die Ukraine.
 
Anlass ist der Fall Julija Timoschenko, der sog. Ikone der „Orangenen Revolution“ in Kiew von 2004, die damals, massiv vom Westen unterstützt, mit ihrem exzentrischen Auftreten als eine Art Popfigur der „Volksrevolution“ ihren Meister Juschtschenko an die Hebel der Macht hieven konnte. Doch was geschah damals eigentlich wirklich?
 

WiktorJanukowitsch – nicht der
Favorit des Westens
Quelle: wikipedia
Ende 2004 fanden nach Beendigung der 2. Amtszeit von Präsident Kutschma in der Ukraine ordnungsgemäße Präsidentschaftsneuwahlen statt. Da im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erlangte, kam es unter den beiden Erstplatzierten Janukowitsch und Juschtschenko zu einer Stichwahl. Sieger wurde eindeutig Janukowitsch, ein bereits in Regierungs
fragen sehr erfahrener Politiker, der auch der Vorsitzende der in der Ukraine sehr starken „Partei der Regionen“ ist. Aber Janukowitsch war nicht der Favorit des Westens. Die USA und andere westliche Staaten wollten den westlich orientierten Politiker Juschtschenko an der Spitze de Staates. Da das durch ordentliche freie Wahlen gescheitert war, organisierte man eine Art Putsch oder Staatsstreich. Zunächst setzte man die unbewiesene Behauptung in die Welt, die Stichwahlen seien massiv gefälscht gewesen.
 
Das hätte man in ordentlichen Wahlbeschwerdeverfahren klären können. Aber gerade das wollte man gar nicht, da man genau wusste, dass die angeblichen Wahlfälschungen erfunden waren. Als von Amts wegen die Nachzählung der Stimmzettel veranlasst werden sollte, wurde das von den Gegnern von Janukowitsch abgelehnt. Stattdessen wurden in Kiew Straßendemonstrationen organisiert. Dazu wurden Oppositionelle aus der ganzen Ukraine herangekarrt und sogar viele Ausländer eingeschleust, es wurde aber auch schlicht und einfach der Straßenmob mobilisiert, um eine Massenbasis vorzutäuschen. Dieser als „Orangene Revolution“ deklarierte Putsch war durch Untergrundstrukturen gut vorbereitet und vor allem vom Westen aus üppig finanziert worden. Frau Julija Timoschenko fungierte als Haupteinpeitscherin von Massendemonstrationen, die die Forderung nach Neuwahlen stellten, aber diese Neuwahlen wurden nicht, wie es in diesem Fall bei nicht zu klärender Sachlage eines Wahlausgangs das Verfassungsrecht und Wahlrecht vorschreiben, als Wiederholung des Gesamtwahlverfahrens, sondern nur als Wiederholung der Stichwahlen unter den beiden Erstplatzierten gefordert.
 
So wollten es vor allem die westlichen Regierungen, die ihre führenden Repräsentanten in Kiew zu diesem Zweck Sturm laufen ließen. Ausgemachte Sache war, dass es nur den Wahlsieger Juschtschenko geben durfte. Gegen den nochmals antretenden Janukowisch wurde eine massive Verleumdungskampagne organisiert. Sie beinhaltete, dass er als Produkt des korrupten Kutschma-Regimes Wahlbetrüger sei. Hätte man das nachweisen können, hätte Janukowitsch aber gar nicht mehr nochmals antreten dürfen. Aber das durfte zunächst nicht mehr die entscheidende Rolle spielen. Man wollte Janukowitsch weiter als Prügelknaben-Kandidat, und man wollte Juschtschenko auf Biegen und Brechen in das Präsidentenamt bringen. Erwartungsgemäß erhielt dann auch Juschtschenko bei der rasch angesetzten Wiederholungswahl etliche Stimmen mehr als Janukowitsch. Da dieser ja als Wahlbetrüger abgestempelt war, durfte er nicht nochmal die Stichwahl gewinnen.
 
Nach der Inthronisierung von Viktor Juschtschenko als neuer ukrainischer Präsident im Januar 2005 wurde Frau Timoschenko dann zur Belohnung zur ukrainischen Ministerpräsidentin gekürt. Sie erhielt das Ministerpräsidentenamt, obwohl im 450-köpfigen ukrainischen Parlament die von ihr geführte Fraktion, genannt „Block Julija Timoschenko“ gerade mal über 21 Abgeordnetensitze verfügte. Mit dieser Minderheitenfraktion, hinter der 7,3 % der Wählerstimmen standen, konnte sie somit Regierungschefin werden. Ihre Ernennung erfolgte zudem, obwohl ihr Regierungsinkompetenz nachgesagt wurde. Dass gute demagogisch-agitatorische Fähigkeiten zum Regieren nicht ausreichen, erwies sich sehr schnell. Im Amt der Ministerpräsidentin versagte sie so kläglich, dass selbst Juschtschenko sie im September 2005 als Regierungschefin wieder entlassen musste.
 
Frau Timoschenko gelang es dann 2007 nochmals, Ministerpräsidentin zu werden. Das geschah erneut unter sehr fraglichen Umständen. Nach turnusgemäßen Parlamentswahlen im Jahre 2006, bei der die Fraktion von Julija Timoschenko keine regierungsfähige Mehrheit erlangte, der Block „Unsere Ukraine-Nationale Selbstverteidigung“ (NU-NS) auch nicht mehrheitsfähig war, aber Juschtschenko und der Westen die „Partei der Regionen“ von Janukowitsch, die eine klare parlamentarische Mehrheit hatte, nicht an der Regierung wünschte, wurden nach vielem Hin und Her im Mai 2007 vorgezogene Parlamentswahlen durchgeführt. Jetzt erhielt der Parteienblock Julija Timoschenko 31 % der Wählerstimmen. Die „Partei der Regionen“ erhielt aber auch diesmal mit 34 % der Wählerstimmen, wie schon bei den vorangegangenen Parlamentswahlen, erneut die Parlamentsmehrheit.
 
Nach den verfassungsrechtlichen Regeln hätte Präsident Juschtschenko ihn als Führer der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragen müssen. Die von Juschtschenko geführte Fraktion „Unsere Ukraine-Nationale Selbstverteidigung“ (NU-NS), die mit Abstand drittstärkste Fraktion, ging stattdessen erneut ein Bündnis mit Frau Timoschenko ein. Julija Timoschenko wurde Regierungschefin. Doch jetzt kam zu ihrer Inkompetenz auch noch die Machtgier und Selbstherrlichkeit hinzu. Sie ging soweit, die Präsidentenbefugnisse von Juschtschenko in Frage zu stellen. In Staat und Wirtschaft kam es zu chaotischen Erscheinungen, die durch die Weltfinanz- und Wirtschafskrise noch verstärkt wurden. Deswegen kündigte ihr die NU-NS-Fraktion die Koalition am 3. September 2008 auf. Erst 3 Monate später einigten sich Juschtschenko und Frau Timoschenko notgedrungen auf eine Fortsetzung der Koalition. In die Koalition wurde der „Block Lytwin“ aufgenommen, so dass es zu einer beschlussfähigen parlamentarischen Mehrheit reichte. Lytwin wurde zum Parlamentspräsidenten gewählt.
 
Der Streit zwischen Timoschenko und Juschtschenko setzte sich aber fort, was zur Quasi-Regierungsunfähigkeit führte. Ende 2008/Anfang 2009 handelte Timoschenko im Alleingang einen Gasvertrag mit Russland aus, der nicht nur ungünstige Konditionen und einen zu hohen Preis für die Ukraine beinhaltete, sondern an dem sich Frau Timoschenko auch noch persönlich bereicherte. Zum nachweisbaren Straftatbestand der Untreue an den Vermögensinteressen der Ukraine und der gravierenden Pflichtwidrigkeit kam auch noch persönliche Vorteilsnahme hinzu. Der persönliche Ehrgeiz von Frau Timoschenko führte bei ihr zur immer offensichtlicher bekundeten Missachtung ihres einstigen Weggefährten der „Orangenen Revolution“, Juschtschenko. Sie strebte nun mit aller Macht nach dem Präsidentenamt. 
 
Die erste Runde der Präsidentenwahlen fand im Januar 2010 statt. Timoschenkos erstes Ziel wurde erreicht, nämlich die Wahlchancen ihres einstigen Partners und Förderers herunterzudrücken. Juschtschenko hatte sich im Volk auch mit Zutun von Frau Timoschenko extrem unbeliebt gemacht. In der Tat erreichte Juschtschenko im ersten Wahlgang nur etwa 5 % der Wählerstimmen. Die beiden Erstplatzierten wurden Janukowitsch und Frau Timoschenko. Frau Timoschenko verlor aber nun auch die im Februar 2010 stattgefundene Stichwahl eindeutig gegen Viktor Janukowitsch.
 
Nun erwies sich Frau Timoschenk wieder als schlechte Demokratin. Als Wahlverliererin hatte sie das Recht, das Wahlergebnis anzufechten. Nach Neuauszählung und Bestätigung des Endergebnisses durch die Zentrale Wahlkommission focht sie es vor Gerichten an, gleichzeitig versuchte sie eine Neuauflage der Orangenen Revolution zu organisieren. Sie scheiterte diesmal aber vor den Gerichten, und zu ihrer bitteren Enttäuschung blieb auch der Massenzulauf bei den Demonstrationen trotz erheblicher neuer Geldspritzen aus westlichen Ländern aus. Auch ein Putschversuch durch die bewaffneten Organe und der Versuch eines bewaffneten „Volksaufstandes“ scheiterten. Im März 2010 wurde die von ihr gebildete Regierung vom Parlament abgewählt
 
Im Mai 2010 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Frau Timoschenko zunächst wegen Bestechungsversuchen von Richtern des Obersten Gerichts im Jahre 2003. Ein zweites Verfahren wurde auf Grund von Veröffentlichungen eines Berichts US-amerikanischer Anwaltschaftsfirmen wegen Missbrauchs öffentlicher Gelder in ihrer Regierungszeit plus Geldwäsche und Betrug eingeleitet. Julija Timoschenko fungierte in dieser Zeit noch als Vorsitzende der Partei Batkiwschtschina (Vaterland). Ihr Parteienblock war inzwischen auseinander gefallen. Vor einer Anklage schützten sie aber noch Immunitätsrechte als Abgeordnete.
 
Die gerichtlichen Anklagen konkretisierten sich dann auf den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs und der Pflichtwidrigkeit im Zusammenhang mit der Aushandelung des Gasvertrages mit Russland sowie der missbräuchlichen Verwendung von Einnahmen aus dem Handel mit Kohlenoxyden und aus dem Kauf von Rettungswagen zu überhöhten Preisen. In allen diesen Fällen wurde ihr auch persönliche Vorteilsnahme zur Last gelegt. Das Parlament hob jetzt ihre Immunitätsrechte auf.
 
Seit dem 5. August 2011 befand sich Julija Timoschenko in Untersuchungshaft. In einem ordentlichen Gerichtsverfahren wurde sie am 11. Oktober 2011 zu 7 Jahren Freiheitsentzug plus Schadenersatz von 137 Mio. Euro verurteilt. Das sei nun Justizwillkür, ein von Janukowitsch veranlasstes Unrechtsurteil gewesen, hieß es seit dieser Zeit. Julija Timoschenko sei Opfer einer Rachejustiz, ein Opfer ihres Rivalen Janukowitsch geworden, so die westliche Lesart.
 
Was aber sind die Fakten?
 
Die Urteilsbegründung ist rechtlich klar und eindeutig. Man könnte höchstens einwenden, dass sie den Urteilsspruch nicht erhalten hätte, wäre sie 2010 Präsidentin geworden. In diesem Fall hätte in der Tat Macht über Recht entschieden. Das geschah schon einmal im Jahre 2004, als gegen sie ein Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bestechung anhängig war. Sie schützte zu dieser Zeit in gewissem Maße noch die Immunität als Parlamentsabgeordnete. Dennoch stand sie mehrere Jahre auf der internationalen Fahndungsliste von Interpol. Von dieser Fahndungsliste wurde sie just in dem Moment gestrichen, als sie als Anführerin der „Orangenen Revolution“ in Erscheinung trat. Erst jetzt wurde der internationale Haftbefehl von Interpol offensichtlich auf Geheiß auch westlicher Regierungen aufgehoben. Man ließ nun die kriminelle Vergangenheit von Julija Timoschenko ruhen, so auch die Anklage wegen des Mordverdachts an dem Geschäftsmann und Abgeordneten Jewhen Schtscherban, ein Mordfall, in den auch der ehemalige ukrainische Ministerpräsident Lasarenko verwickelt gewesen sein soll, der in den USA wegen Geldwäsche eine Gefängnisstrafe verbüßt. Dieser Lasarenko war auch Förderer von Frau Timoschenko, als sie als Chefin des Energiekonzerns EESU noch mit ihrem Ehemann ihren schmutzigen Gashandel betrieb.
 
In den 90er Jahren wurde Julija Timoschenko eine der superreichsten Personen der Ukraine. Zur Milliardärin wurde sie zusammen mit ihrem Ehemann durch illegalen Gashandel und Gasdiebstahl sowie massiven Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Dieser Superreichtum verschaffte ihr dann die Möglichkeit, politisch aktiv zu werden. Ihre Rolle als Schöne und zugleich Reiche nahmen ihr naive und korrupte Leute ab. Ihren durch Gasraub und Steuerbetrug erreichten Superreichenstatus hat sie durch Amtsmissbrauch, u. a. als Vorsitzende des nach ihr benannten Parteienblocks „Julija Timoschenko“ und Ministerpräsidentin, noch erheblich ausbauen können. 
 
Im Jahre 2011 wurde sie unter die lange fällige Anklage gestellt. Die Anklage drohte auch ihrem Ehemann Oleksandre Timoschenko. Der hat sich aber rechtzeitig nach Tschechien abgesetzt, dort besitzt er eine Prunkvilla und ist als Unternehmer registriert. Frau Timoschenko wurde dann, wie schon ausgeführt, wegen der genannten Straftatbestände zu 7 Jahren Haft verurteilt.
 
Der erste Prozess drehte sich vordergründig darum, dass sie in ihrer Funktion als Ministerpräsidentin einen für die Ukraine ungünstigen Gasvertrag mit Russland, speziell der Gazprom, abgeschlossen hatte, ohne dazu die Zustimmung des Parlaments und auch des Staatspräsidenten eingeholt zu haben. Das wurde dann von Frau Timoschenko selbst, ihren Anhängern und den westlichen Medien als eine Art Kavaliersdelikt und letztlich legal hingestellt, weil die Ministerpräsidentin-Funktion sie dazu berechtigt habe. Obwohl Frau Timoschenko sich dabei auch persönlich bereichert und damit den Straftatbestand der Vorteilsnahme im Amt erfüllt hatte, hatte das ihrem Image auch nicht so geschadet. Was ihr Image aber nun total ruinieren kann, ist der zweite gegen sie anstehende Gerichtsprozess wegen Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Bestechung. Dieser wurde am 28. April 2012 eröffnet, aber vorerst wegen Nichterscheinen der Angeklagten vor Gericht auf den 21. Mai vertagt.
 
Der neue Prozess, der die Hintergründe ihres Aufstiegs von einer kleinen Videoverkäuferin zur Herrin einen Monopolunternehmens für Gashandel und der dabei stattgefundenen persönlichen Bereicherung aufzeigt, ist für sie vernichtend! Er entlarvt sie als superkriminelle und äußerst korrupte Person.
 
Deswegen ist wohl nicht zu Unrecht anzunehmen, dass sie zwecks Strafvereitelung und Strafprozessvereitelung jetzt eine Nerven- und Knochenkrankheit vortäuschen will. Nachgewiesen wurde bei ihr wohl ein Bandscheibenvorfall. Die dabei auftretende Schmerzbelastung herauszufinden und zu lindern, sollte Aufgabe ukrainischer Ärzte werden. Bei der Überführung in ein Krankenhaus in Charkow soll sie durch Gewalteinwirkung des Strafvollzugspersonals Blutergüsse erlitten haben, die sie sich aber nach Angaben von ukrainischen Ärzten und Pflegern nach den Merkmalen offensichtlich selber beigebracht hat, um behaupten zu können, man habe sie beim Transport in das Krankenhaus in Charkow geschlagen.
 
Drum will sich nun, wie sie sagt, nur von Ärzten ihres Vertrauens behandeln lassen und die sollen aus westlichen Ländern, vor allem aus Deutschland kommen. Untersuchungen und Behandlungen durch ukrainische Ärzte lehnte sie ab und unterstellte ihnen, sie u.a. vergiften, mit Hepatitis infizieren zu wollen usw.
 
Zunächst lehnte Frau Timoschenko auch eine medizinische Behandlung durch ein in die Ukraine einfliegendes deutsches Spezialistenteam ab. Drum sah es so aus, dass sie, um einem weiteren Strafvollzug und einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung durch den zweiten Prozess im Heimatland auszuweichen, auf diese Weise unbedingt ins westliche Ausland wollte. Inzwischen soll sie sich mit deutschen Ärzten auf den vorläufigen Kompromiss geeinigt haben, sich von diesen in einem Krankenhaus in Charkow behandeln zu lassen.
 
Dafür fand sie denn auch in Deutschland von führenden Politikern Unterstützung. Glauben doch Deutschland und die anderen westlichen Staaten mittels des „Falles Timoschenko“ Druck auf die Ukraine ausüben zu können, um einen anderen, als den dort jetzt eingeschlagenen ENTWICKLUNGSWEG, nebst eines engeren ökonomischen, politischen und militärischen Zusammengehens mit Russland, zu erzwingen! Die gewünschte Einverleibung der Ukraine durch EU und NATO in die westliche Staatengemeinschaft hätte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die US/NATO-Militärpolitik gegenüber den Staaten des Nahen Ostens und dem Kontinent Afrika, den diese vollends neu kolonialisieren wollen. 
 
Der Westen meinte mit dem Boykott der Europafußballmeisterschaften einen Trumpf gegen die Ukraine in der Hand zu haben. Man sprach sogar schon von der möglichen Verlegung der Spiele nach Deutschland. Da in diesem Fall aber die Ukraine einen vertraglich festgelegten Schadensersatzanspruch in Milliardenhöhe gehabt hätte, hat die UEFA solchen Plänen aus guten Gründen eine Absage erteilt.
 
Welche Gründe spielen eine Hauptrolle bei der derzeitigen Hetze westlicher Politiker und ihrer Medien gegen die Ukraine? Vermutet wird westlicherseits trotz besseren Wissens ein Racheakt ihres politischen Rivalen Janukowitsch, der derzeit zwar ukrainischer Präsident ist, aber gegenüber Justizorganen keine Weisungsbefugnis hat. Die Justiz ist auch in der Ukraine gemäß der Verfassung unabhängig. Letztlich dreht es sich darum, wer künftig in der Ukraine die politische, ökonomische und militärische Macht ausübt und ob EU und NATO oder aber die Ukraine als souveräner Staat dort das Sagen hat. Nach den Vorstellungen des Westens sollte sie eigentlich schon lange in der EU und der NATO sein.
 
Einen NATO-Beitritt hatten Präsident Janukowitsch und die ukrainische Regierung sowie die Parlamentsmehrheit aber abgelehnt. Drum hatten sich die westlichen Staaten mit der Ukraine auf einen Assoziierungsvertrag geeinigt, der schon unterschriftsreif und sozusagen unter Dach und Fach war, dessen Ratifizierung die EU aber nun verweigert, weil dieser Assoziierungsvertrag mehr Vorteile für die Ukraine als für die EU bringen würde. In der Tat: damit bekäme die gesamte GUS, also auch Russland, Belorussland, Kasachstan usw. über die Ukraine, die auch weiter GUS-Mitglied bleiben könnte, beträchtliche Handels- und Zollvergünstigungen. Gleichzeitig aber könnte die Ukraine damit vom Westen nicht vollends vereinnahmt werden. Drum sollten Menschenrechte herhalten, um den Assoziierungsvertrag zu Fall zu bringen, um die Ukraine zu destabilisieren und sie auf diese Weise doch noch schlucken zu können. Die Ukraine aber findet im eurasischen Raum und ihrem weltweiten Handel, auch weil sie bereits WTO-Mitglied ist, weit größere Vorteile, als ihr aus einem Beitritt zur krisengeschüttelten EU erwachsen könnten.
 
So wissen die Ukrainer über die fast 5 Millionen Arbeitslosen allein im Nachbarland Polen gut Bescheid. Bereits dieser Tatbestand schreckt die ukrainische Bevölkerung vor einem EU-Beitritt, geschweige von einem von den westlichen Staaten danach anvisierten NATO-Beitritt ab. Die Ukrainer sehen darin keine Perspektive für eine bessere Zukunft….. (PK)

Brigitte Queck ist als Sprachlehrerin, sowie im Zweitberuf als Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik ausgebildet und hat viele Jahre an einer Akademie gearbeitet. In den letzten Jahren war sie freiberuflich als Übersetzerin für Russisch und Englisch, sowie als Journalistin tätig und leitet seit ca.13 Jahren den Antikriegsverein "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandeburg".


Online-Flyer Nr. 354  vom 16.05.2012



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