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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
182 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 präzise dokumentiert
Die Gefahr kommt von Rechts – nur von Rechts!
Von Hajo Leib

Fast jeden Tag erreichen uns neue skandalöse Enthüllungen über die rechtsextreme und neonazistische Gewalt im gesamten Bundesgebiet, über die Hintermänner (und -frauen) von Morden und Überfällen. Von diesem Terror aufgeschreckt, vermitteln Politiker in Bund und Ländern Aktivitäten, die längst erforderlich gewesen wären. Und wieder einmal wird ein längst überfälliges NPD-Verbot diskutiert.
 

Naziaufmarsch in Köln-Kalk 10.12.11 an der
S-Bahn-Station Trimbornstraße
Foto: © Karin Richert
In der Tat ist es unerträglich, dass diese Partei, die ständig die Grundrechte unserer Verfassung, mit Rassismus und Menschenverachtung, mit Füßen tritt, auch noch mit unseren Steuergeldern gestützt wird. Aber ein Verbot allein löst das Gesamtproblem nicht.
 
Dass Faschismus ein Verbre- chen und keine Weltanschau- ung ist, hat sich in der Bun- desregierung offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Vielmehr hegt und pflegt sie ihr Kalter-Krieg-Dogma der Gleichsetzung von "Links- und Rechtsextremismus". Das aber ist für unser Land, für Europa "sehr gefährlich", schreibt die ZEIT ONLINE in ihrer Ausgabe vom 24.11.11. Rechtsextreme in ihrer Weltsicht, die andere Menschen nach ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrem Geschlecht disqualifizieren, sind "selbst dann menschenverachtend, wenn sie gewaltfrei auftreten", schreibt dort Christian Bangel und weiter: "Knapp 150 Todesopfer rechtsextremer Gewalt seit der Einheit zählten ZEIT ONLINE und der Tagesspiegel. Dem steht ein linksextremer Mord gegenüber – verübt von der mittlerweile aufgelösten RAF."
 
Abgesehen davon, dass es auch vor der Einheit rechtsextreme Gewalt gab (über die die Politik gern hinwegsah), und dass die Berliner Amadeu-Antonio-Stiftung 182 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 präzise dokumentiert (WELT ONLINE vom 23.11.11), hat die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit ihrer unsäglichen Extremismusklausel 2010 nicht nur die Verharmlosung rechtsextremistischer Gewalt zu verantworten. Das führte dazu, dass die sächsische Staatsregierung einen "Zivilcourage-Preis" auslobte, der den Widerstand gegen die Neonazis "nicht mehr als ehrungswürdig bezeichnet".
 
Und es wird noch skandalöser: im Landtag desselben Bundeslandes entzog Schwarz-Gelb gemeinsam mit der NPD (!) dem Fraktionschef der Linken die Immunität, "weil er einen Naziaufmarsch mitblockiert haben soll. Wo die Behörden mit großem Eifer gegen die angeblich drohende linke Gefahr vorgehen, während Neonazis das Land jahrelang ungestört als organisatorische Basis nutzen konnten", schreibt Bangel in der ZEIT.
 
Angesichts dieser unbestreitbaren Fakten darf die Öffentlichkeit, dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland diese Haltung der Bundesregierung nicht durchgehen lassen. Unsere Gesellschaft ist verpflichtet, sich gegen Rassismus und Menschenverachtung zu wehren und dies zur Daueraufgabe der demokratischen Gesellschaft zu machen: alle Parteien, Verbände, Institutionen sind aufgerufen, die Grundrechte unserer Verfassung zu verteidigen, und die Justiz muss verpflichtet werden, die ständige Verletzung unseres Grundgesetzes konsequenter als bisher zu verfolgen und zu ahnden (Artikel 1, 3,4 GG). Andernfalls wird Widerstand zur Pflicht (Artikel 20 GG). (PK)
 
Hajo Leib hat diesen Beitrag im jüngsten Info des Kölner Vereins EL-DE-Haus, Förderverein des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, veröffentlicht.


Online-Flyer Nr. 334  vom 28.12.2011



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