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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Lokales
Statt Bauern und Schafhalter einen auswärtigen Großagrarier gefördert
(Ver)schweigekartell in Gummersbach
Von Lothar Gothe

In der Kreistagssitzung des Oberbergischen Kreises (OBK) in Gummersbach vom 15.12. standen drei "Einwohnerfragen" des Öko-Bauern Lothar Gothe und seine Rede zu deren Begründung auf der Tagesordnung. Es ging dabei um das seiner Kenntnis nach "desolate Schafprojekt" der "Biologischen Station" eines auswärtigen Großagrariers und zum Verhalten der Verwaltung des OBK, worüber er in einem Artikel in NRhZ 329 vom 23.11. unter dem Titel "Das Schafprojekt im Oberbergischen" berichtet hatte. Wenige Minuten vor Sitzungsbeginn holten ihn ein Gerichtsvollzieher und der Anwalt des Gutachters Rainer Galunder aus dem Saal und übergaben ihm eine Einstweilige Verfügung. Diese hatte das Landgericht Köln am Morgen ohne Gothes Anhörung erlassen und ihm untersagt, weiter zu behaupten, Galunder habe ein falsches Gutachten erstattet und er sei befangen. Daraufhin entfernte Gothe die inkriminierten Passagen aus dem Redetext, trug diesen aber ansonsten unverändert vor. Eine vom OBK-Rechtsamt geforderte Unterlassungserklärung hatte er zuvor zurückgewiesen. Gegen Ende des Vortrags versuchte Landrat Hagen Jobi den Öko-Bauern am Weitersprechen zu hindern, doch ließ dieser sich durch dessen "Zwischenrufe" nicht beirren. – Hier Lothar Gothes "Einwohnerfragen", seine Rede dazu und ein Brief, den er einen Tag danach an die Kreistagsfraktionen schickte. – Die Redaktion
 

Landrat des Oberbergischen Kreises - Hagen Jobi
Quelle: http://obk.de/
Einwohnerfrage an den Kreistag vom 26.10.2011:
 
Im Verwaltungsgerichts- verfahren Gothe ./. Land NRW (13.K 6811/10) mußte die Landwirtschafts-kammer NRW das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle der Grünland-flächen des Schafpro- jekts der Biologischen Station von Juli 2009 bekannt geben. Dieses Ergebnis belegt massives Fehlverhalten auch von Kreisverwaltung und Bio-Station, wie aus der beigefügten Stellungnahme hervorgeht.
Daher frage ich den Kreistag
1. Sieht er als demokratisches Kontrollorgan der Verwaltung angesichts des festgestellten Debakels Handlungsbedarf und hält er personelle und dienstrechtliche Konsequenzen für erforderlich?
2. Ist der Kreistag bereit, das gescheiterte Schafprojekt zu beenden und die völlig degradierten ehemaligen Grünlandflächen an kompetente oberbergische Landwirte oder Schafhalter zu vergeben, damit aus den Flächen wieder Kulturlandschaft werden kann (Wie bei denen von Frau Lange erfolgreich demonstriert wurde)?
3. Wird der Kreistag auch bei der Biologischen Station auf organisatorische und personelle Veränderungen hinwirken, da diese ausweislich der Feststellungen bei der Vor-Ort-Kontrolle ihrer Aufgabe nicht gerecht wird?
 
Rede zur mündlichen Begründung der Einwohnerfrage:
 
Bereits 2003 war zu beobachten, daß der Pflegezustand einzelner Grünlandflächen des Schafprojekts der Biologischen Station sehr mangelhaft war und sich weiter verschlechterte. Der Schafhalter Rainer Lenz und ich wiesen in einem Gespräch mit dem damaligen Kreisdirektor Wolter und den Herren Herhaus und Schriever von der Bio-Station auf den Mißstand hin. Es war offensichtlich, dass eine Schafbeweidung wie in der Wahner Heide oder den weitläufigen Rheinauen bei den vielen kleinen über den ganzen Südkreis verstreuten zudem sehr verschiedenartigen Flächen ungeeignet ist. Trotzdem hielt man aber an dem Prestigeprojekt fest und nutzte es weiterhin ausgiebig zur Imagepflege.
 
Im April 2009 waren viele Flächen derart verunkrautet und degradiert, daß ich mich erneut an den Kreis wandte und auch Fotos vorlegte. Es gab wieder ein Gespräch. Teilnehmer: die Herren Ludwigs und Wojahn vom OBK, Herhaus und Schriever von der Biostation; ich war in Begleitung von 3 Schafhaltern. Vor allem Herhaus wies wieder alle Kritik vehement und pauschal zurück und leugnete sogar die offensichtlichsten Mißstände. Da die Bio-Stationsherde von Mitte 2007 bis Ende 2008 überhaupt nicht im Oberbergischen gewesen war, erklärte er: Auf Grund eines sogenannten Blauzungenerlasses sei der Vertragsschäfer von der Bewirtschaftungspflicht befreit gewesen und hätte trotzdem Anspruch auf Bewilligung der Prämien. Dies gelte auch für 2008, obwohl es in dem Jahr kein Blauzungenproblem mehr gab.
 
Nachdem ich mir den Erlaß besorgt und mit dem unterzeichnenden Ministerialrat telefoniert hatte, stellte sich die Aussage als falsch heraus: Selbst 2007 galt der Erlaß nicht pauschal, 2008 gar nicht! Daraufhin habe ich Strafanzeige erstattet und das Finanzministerium über den skandalös schlechten Zustand vieler Flächen informiert. Von dort wurde daraufhin die Landwirtschaftskammer (LWK) mit einer Vor-Ort-Kontrolle beauftragt, welche der OBK erfolglos hatte verhindern wollen. Sie fand Ende Juli in Anwesenheit der Herren Wojahn und Ludwigs vom OBK und Schriever und Frau Wosnitza von der Bio-Station statt.

Niedergetrampelte Springkrautfläche Nümbrecht Papiermühle November 2011
Foto: Lothar Gothe
 
Das Ergebnis war für die Herrschaften ein Katastrophe: Meine Vorwürfe und die anderer wurden vollauf bestätigt, das Ausmaß der Schäden war geradezu unglaublich: 70 % der Flächen waren derartig verkommen, daß der Status Dauergrünland aberkannt werden mußte. Durch die flächenmäßige Ausdehnung von Springkraut, giftigem Adlerfarn etc. wurde nicht artenreiches Weideland geschützt, sondern vernichtet: Das genaue Gegenteil von Naturschutz, das Gegenteil von Landwirtschaft. Dafür hätten natürlich weder Flächenprämien durch die LWK noch Okulaprämien durch den OBK bewilligt werden dürfen. Objektiv sind damit die Tatbestände des Subventionsbetrugs und der Untreue gegeben.
 
Nach diesem Schock haben Kreis, LWK und Biostation offensichtlich vereinbart, dieses peinliche und blamable Kontrollergebnis geheim zu halten. Stattdessen legten sie unerträglich beschönigende Erklärungen u.a. vom NABU und vom Bauernverband vor, denen anscheinend auch die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Kulturland und Brache abhanden gekommen war. Mehrfach lehnte die Verwaltung (Herr Stranz) vor Kreistag und Umweltausschuß eine Stellungnahme zum Pflegezustand der Schafflächen mit dem Hinweis ab, daß das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle durch die fachlich zuständige LWK noch nicht bekannt sei. So auch in der Sitzung des Umweltausschusses vom 18.11.2010.
 
Anstatt pflichtgemäß das Kontrollergebnis der LWK nun endlich bekannt zu geben, ließ die Verwaltung stillschweigend zu, daß ein weiteres, sachlich überflüssiges Gutachten beschlossen wurde. Beauftragt wurde der Gutachter Galunder, der dann auch ein Gutachten vorlegte: Während die LWK 39 Hektar bzw. 70% der Flächen einen verheerend schlechten Pflegezustand attestiert hatte, bewertete Galunder seine 13 ausgewählten Flächen wie folgt: Zweimal „durchschnittlicher bis guter“ Pflegezustand, zwei mal „guter“, acht mal „guter bis sehr guter“ und einmal „sehr guter“ Pflegezustand!

Durch Misswirtschaft der Schafherde der Biostation zu Brachland heruntergewirtschaftet
Foto: Lothar Gothe
 
Der Umweltausschuß nahm dieses Gutachten zustimmend zur Kenntnis und beschloß die Fortsetzung dieses wunderbaren und ach so erfolgreichen Schafprojekts. Draußen in der realen Welt schritt aber die Degradierung des einstigen Grünlands fort: In Nümbrecht-Papiermühle können Sie im Augenblick z.B. eine Wüste aus niedergetrampeltem Aufwuchs, hauptsächlich Springkraut, bewundern, irreparabel zerstörtes Weideland! Auch nach dem neuen Code 283 nicht förderungswürdig! Bei keinem oberbergischen Bauern oder Schafhalter lassen sich solche Skandalflächen finden, somit bringt diese Mißwirtschaft auch noch die Schafbeweidung allgemein in Verruf!
 
Nun folgte eine Farce vor dem Verwaltungsgericht: Die LWK hatte mir die Auskunft über ihr Kontrollergebnis von 2009 verweigert und versuchte dasselbe auch gegenüber dem Verwaltungsgericht mit so unglaublichen Winkelzügen, dass schließlich der Vorsitzende wutentbrannt Konsequenzen wegen Mißachtung des Gericht androhte. Daraufhin legte die LWK endlich ein Gutachten vor, doch siehe da, es war gar nicht das eigene, sondern das von Galunder!
 
Wie Sie wissen, ist die bedrückende Wahrheit doch noch ans Tageslicht gekommen und nun stehen Kreisverwaltung, Kreistag und Umweltausschuß vor einem Scherbenhaufen. Fest steht nun: Über Jahre hat hat Bio-Station aus Prestigegründen ein mißlungenes Naturschutzprojekt betrieben. Kreis und LWK haben insgesamt eine sechsstellige Summe Steuergeld ausgegeben mit dem Ergebnis, daß 39 Hektar Grünland zu Brache und Springkrautwüsten heruntergewirtschaftet wurden. Die Wertschöpfung dieses oberbergischen Kulturlandschaftsprogramms fand in Heinsberg statt. Statt oberbergische Bauern und Schafhalter werden auswärtige Großagrarier gefördert und das Sterben kleiner Betriebe gefördert. Ein Behördenfilz hat die Mißstände vertuscht, und Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben die Öffentlichkeit und das Kreisparlament wiederholt schamlos mit der glatten Unwahrheit abgespeist. Damit gibt es neben der Naturschutzmogelpackung auch einen gravierenden Mißstand in der Verwaltung. Wenn solches Fehlverhalten keine organisatorischen und personellen Konsequenzen hat, kann das Parlament in Zukunft nicht mehr sicher sein, ob die Verwaltung richtige oder falsche Auskünfte gibt. Damit steht die Gewaltenteilung auf dem Kopf: Die Exekutive manipuliert und kontrolliert die Legislative!

"Alt-68er" Lothar Gothe (rechts) auf der Montagsdemo für den Atomausstieg in Bergneustadt Frühjahr 2011
Foto: Lars Oberndorf
 
Jeder Mitarbeiter der beteiligten Institutionen, der das Kontrollergebnis von 2009 kannte und aktiv oder passiv am (Ver)schweigekartell beteiligt war, hat in meinen Augen die moralische Legitimation für den öffentlichen Dienst verloren, unabhängig vom Ausgang der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Sollte er eingeweiht gewesen sein, trifft das auch auf den Landrat zu. Statt mich mit Unterlassungsklagen zu bedrohen, sollte er sich beim Kreistag und auch bei mir zunächst einmal für diese Machenschaften seiner Verwaltung entschuldigen. Denn die sind eine Schande für unsere Demokratie, und es ist ebenso eine Schande für unser Land, daß wir hier Weideland und Futterflächen unter Verschwendung von Steuergeldern brach fallen und verkommen lassen. Gleichzeitig bedienen wir uns rücksichtslos an den Böden hungernder Völker, die zudem dramatisch abnehmen, weil unsere Konsumorgien den Klimawandel anheizen. - Fröhliche Weihnachten allerseits
 
Brief an die Fraktionen des Kreistags 16.12.2011
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie Sie wissen, stand in der gestrigen Kreistagssitzung meine Einwohnerfrage zu den Machenschaften der Verwaltung und zum skandalösen Schafprojekt der Bio-Station auf der Tagesordnung. Dazu übermittele ich Ihnen eine Frage zur Art und Weise des Umgangs mit diesem „Bürgerrecht“ sowie einige Anmerkungen zum inhaltlichen Vortrag des Dezernenten Stranz, zu denen ich in der Sitzung keine Möglichkeit hatte.
 
Gewaltenteilung auf Oberbergisch
 
Gestern hatte ich wieder große Probleme mit der Art und Weise, wie mit dem grundlegenden Prinzip der parlamentarischen Demokratie, der Gewaltenteilung, im Kreistag umgegangen wird. Was ich seinerzeit im Wüllenweber-Gymnasium dazu gelernt habe, kann ich nämlich beim Kreis nicht wiederfinden. Gelernt habe ich, daß in einer parlamentarischen Demokratie strikte Trennung herrschen muß zwischen den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Deshalb entscheiden im Bund und in den Ländern Parlamentsausschüsse oder sogar ausschließlich für Bürgereingaben gebildete Petitionsausschüsse, wenn Beschwerden über Bundes- oder Landesbehörden erhoben werden.
 
Auf den Kreis bezogen bedeutet das: Der Kreistag als vom Volk (dem Souverän)gewähltes Parlament beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, die Verwaltung führt diese Beschlüsse aus und wird dabei vom Kreistag kontrolliert. Unabhängige Gerichte können eingreifen, wenn höhere Gesetze verletzt werden. Letzteres funktioniert in diesem Fall gut, bis jetzt jedenfalls. (Die sog. „Vierte Gewalt“, nämlich die lokalen Medien, scheint übrigens in einem bedauernswert ignoranten und obrigkeitsergebenen Zustand zu verharren)
 
Nun habe ich mehrfach Beschwerden über gravierenden Verfehlungen der Kreisverwaltung an den Kreistag gerichtet. Sie wurden aber nur von der Verwaltung beantwortet, auch dann, wenn sie selbst Gegenstand der Beschwerden war. So erging es auch meinen Einwohnerfragen in der Kreistagssitzung, in der ich schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung erhoben und diese belegt habe und drei Fragen dazu ausdrücklich an den Kreistag gerichtet:
 
Ob der Kreistag wegen dieser Verfehlungen personelle oder organisatorische Konsequenzen für nötig hält, ob er dafür sorgen will, daß das gescheiterte Schafprojekt der Biologischen Station beendet wird und ob auch dort personelle oder organisatorische Konsequenzen zu ziehen sind.
 
Alle drei Fragen beantwortete die Verwaltung und ließ das ausgerechnet den Dezernenten tun, dessen Falschaussage vor dem Kreistag Gegenstand meiner ersten Frage war. Zur zweiten Frage teilte eben dieser Dezernent nur mit, daß eine Versammlung des Vereins Biologische Station die unveränderte Fortsetzung des Projekts beschlossen habe und zur dritten, daß auch in der Biologischen Station keine Konsequenzen gezogen werden.
 
Meine Anfragen an das Parlament werden also von der angegriffenen Verwaltung selbst beantwortet, und über die zweite Frage befindet anstelle des Kreistags sogar ein eingetragener Verein, dessen Entscheidung von der Verwaltung lediglich mitgeteilt wird!
 
Die Verwaltung und auch der Kreistag werden also allein von dem Dezernenten vertreten, dessen persönliche Verfehlung Gegenstand der Eingabe ist, wobei er eine unangenehme Nachfrage sogar ganz unbeantwortet lassen darf! Hätte ich diese Fragen direkt an die Verwaltung gerichtet, wäre ich natürlich genauso abgemeiert worden, allerdings hätte ich die verweigerte Antwort juristisch erzwingen können.
 
Den Sinn der Einwohnerfragen und solch merkwürdige Art von demokratischer Praxis verstehe ich nicht und aus diesem Grund frage ich die Fraktionen und Kreistagsmitglieder: Ist das oben dargestellte Prinzip der Gewaltenteilung inzwischen vielleicht überholt, soll es auf Kreisebene nicht mehr angewendet werden, oder was sonst ist hier aus den Fugen geraten ? (Nichts für ungut, aber mich erinnert das schon ein wenig an die z.B. in Rußland praktizierte Variante von Demokratie und Bürgerbeteiligung)
 
Ich hoffe sehr, daß mir zumindest einer von den Lehrern in Ihren Reihen freundlicherweise darlegt, wie er seinen Schülern anhand des angeführten Praxis-Beispiels das Prinzip der Gewaltenteilung erklären würde.
 
Zum inhaltlichen Vortrag des Herrn Stranz
 
Er hat versucht, die Zuständigkeiten von Kreis und Landwirtschaftskammer so zu sortieren, daß die schweren Verfehlungen und Mißstände, welche bei der Vor-Ort-Kontrolle 2009 festgestellt wurden, allesamt der LWK in die Schuhe geschoben werden können. Zwar ist es im Prinzip richtig, daß die LWK für die „normalen“ Flächen- bzw. Betriebsprämien (erste Säule) zuständig ist und der Kreis für Vertragsnaturschutz (zweite Säule). Beides existiert aber keineswegs unabhängig voneinander, auch wenn seit 2011 neben dem „Dauergrünland“ (Code 459) eine weitere Bewirtschaftungsform eingeführt wurde (Code 583), welche etwas mehr Verunkrautung zuläßt. Die hiesigen Bauern, Schäfer und Schafhalter aber kommen allesamt mit den bisherigen Pflegeanforderungen für Dauergrünland klar, nicht aber die Großagrarier wie der Vertragsschäfer der Bio-Station. Flächenmäßige Ausbreitung von Adlerfarn, drüsigem Springkraut etc. wie z.B. in Nümbrecht ist in einer Kulturlandschaft
natürlich überhaupt nicht förderungsfähig.
 
In der Anlage übersende ich eine Kopie eines Vermerks der Landwirtschafts-kammer vom 8.7.2009, aus der hervorgeht, daß der Kreis durchaus an der vom Ministerium angeordneten Kontrolle der „ersten Säule“ beteiligt war und daß sein Mitarbeiter Wojahn geradezu verzweifelt versuchte, diese zu verhindern. Nach der Kontrolle wandte sich der Kreismitarbeiter Ludwigs an die LWK mit der Anfrage, wie der Kreis nach den festgestellten Mängeln verfahren solle. Warum denn eigentlich, denn seit gestern wissen wir doch durch Herrn Stranz, daß der Kreis gar nix damit zu tun hat? Da ist es doch sehr rätselhaft, warum er sich mehrfach dazu hinreißen ließ, den Kreistag mit der glatten Unwahrheit zu täuschen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gothe
 
P.S. Wenn sich eine Gewaltenteilung im alten Sinne nicht (mehr) einrichten lassen sollte, wäre es vielleicht angebracht, die Einwohneranfragen abzuschaffen, damit unter den Bürgern nicht die Illusion Platz greift, sie hätten tatsächlich einen Anspruch auf eine (wahrheitsgemäße) Beantwortung, kontrolliert vom Parlament. (PK)


Online-Flyer Nr. 333  vom 21.12.2011



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