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Wirtschaft und Umwelt
Erfolgreich vor Gericht gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk Lünen
BUND kippt Genehmigung
Von Peter Kleinert

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstagabend der Klage des nordrhein-westfälische Landesverbandes Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk Lünen stattgegeben. Der von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene immissionsschutzrechtliche Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung wurden aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BUND wertet dies als „wegweisenden Erfolg für den Naturschutz“ und schwere Schlappe der Genehmigungsbehörde in Arnsberg.
 
Trianel hatte für das Kohlekraftwerk öffentlich mit Schlagzeilen wie "Ein starkes Stück Lünen - 1,4 Milliarden Euro | 750 Megawatt | 1,6 Mio. Haushalte" für die "größte Investition in der Lüner Geschichte" geworben. Der Bau des 750 Megawatt-Kraftwerks am Stummhafen sollte also "rund 1,4 Milliarden Euro" kosten und 2012 ans Netz gehen. Trianel: "Davon profitieren nicht nur Lünen – sondern die gesamte Region und die Umwelt."
 
Das Gericht sah das nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung der BUND-Argumentation, wonach die Genehmigung "wegen gravierender umweltrechtlicher Verstöße" aufzuheben sei, anders. Trotz erheblicher Nachbesserungsversuche war es dem Vorhabensträger Trianel auch in vierjährigem Anlauf nicht gelungen, die Umweltverträglichkeit des Kraftwerks nachzuweisen. Damit kann das Kraftwerk bis auf weiteres nicht in Betrieb gehen. Als weiteres K.O.-Kriterium kann sich laut BUND zudem die fehlende wasserrechtliche Genehmigung erweisen. Auch gegen diese geht der BUND - vor allem wegen der unzulässig hohen Quecksilbereinträge - in die europarechtlich geschützte Lippe juristisch vor.
 
Als Konsequenz aus dem Urteil forderte der BUND die Landesregierung auf, endlich die landesplanerischen Instrumente zur Konfliktvermeidung anzuwenden. Vor dem Hintergrund weiterer umstrittener Großprojekte in der betroffenen Region wie z.B. dem Kohlekraftwerk Datteln 4 und dem NewPark seien klare Vorgaben zum planerischen Schutz der Natur und der Vermeidung weiterer Fehlinvestitionen notwendig. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Erhalt der europäischen Naturschutzgebiete müsse besser gewährleistet werden.
 
Neben dem Ausstoß von Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Schwermetallen und Feinstaub würde das Kraftwerk – wäre Trianel vor Gericht erfolgreich gewesen – auch jährlich bis zu 6 Millionen Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid emittieren. (PK)


Online-Flyer Nr. 330  vom 02.12.2011



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