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Inland
Trotz Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.11. gegen "Castorcamp“
Breites Bündnis für Castor-Widerstand
Von Peter Kleinert

Ein breites Bündnis unterstützt nach wie vor die Proteste im Wendland gegen Atomkraft und den Castor-Transport 2011, obwohl das Verwaltungsgericht Lüneburg mit einem Urteil vom 22.11. das Verbot des „Castorcamps“ in Dumstorf bestätigt und damit das Versammlungsrecht in Frage gestellt hatte. Französische Demonstranten hatten am Mittwoch die Abfahrt des Castortransportes zur Grenze nach Deutschland trotz eines massiven Polizeieinsatzes zum ersten Mal erfolgreich um einen Tag verzögert.
 
In einem breiten Bündnis rief das globalisierungskritische Netzwerk Attac zu der Demonstration und Kundgebung "Gorleben soll leben!" für Samstag in Dannenberg auf und wird sich selbst an der gewaltfreien Sitzblockade mit dem Netzwerk "X-tausendmal quer" und mit einem Aktionsbus im Wendland beteiligen. Attac betonte dabei die "besondere Situation" in diesem Jahr: Ein Dreivierteljahr nach Beginn der - weiter anhaltenden - Atomkatastrophe von Fukushima und einige Monate nach dem "halben Atom-Ausstieg" des Bundestages sei die Energiefrage stark umkämpft. "Wir demonstrieren wieder, denn es muss sofort Schluss sein mit dem völlig ungeeigneten Atomlager in Gorleben ebenso wie mit der menschenverachtenden Atomindustrie", sagte Eberhard Heise vom Attac-Koordinierungskreis. "Und wir demonstrieren dagegen, dass die Energiekonzerne, die mit Atom- und Kohlekraft die Welt an den Rand des Abgrundes gebracht haben, nun mit aller Macht versuchen, auch bei der Energiewende die Weichen für zentrale Großstrukturen zu stellen."
Der Atomausstieg dürfe zudem keinen Einstieg in die Kohlekraft bedeuten. Daher protestieren in diesem Jahr im Wendland Anti-Atom-, Klimaschutz- und Anti-Kohle-Bewegungen gemeinsam. "Es wird oft behauptet, dass jetzt neue Kohlekraftwerke und riesige Überlandleitungen nötig seien. Wir fordern stattdessen eine deutliche Energieeinsparung, Effizienz und Vorrang für dezentrale Erneuerbare Energien", sagte Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis. Nur eine Energiewende "von unten" – etwa durch transparente Stadtwerke, Genossenschaften und Bürgerkraftwerke –
sei ökologisch, demokratisch und sozial.
 
Gemeinsam mit Campact und Urgewald setzt sich Attac auch für einen Stopp der Hermes-Bürgschaften der Bundesregierung für das Atomkraftwerk im brasilianischen Angra ein. "Hier bei uns Betroffenheit nach Fukushima zu bekunden und gleichzeitig Atomkraftwerke zu exportieren ist der Gipfel des Zynismus", erklärte Jutta Sundermann. Bürgschaften für Atomexporte müssten verboten werden. Attac trete entschieden ein für ein uneingeschränktes Demonstrationsrecht und gegen das "präventive" Verbot einzelner Camps im Wendland ein, das vom Verwaltungsgericht Lüneburg ausgesprochen wurde.
 
„Mit einer solchen Argumentation, wie sie in der Begründung des Urteils zum Castorcamp in Dumstorf steht, könnte im Grunde jede Versammlung verboten werden. Aus rechtlicher Sicht ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg sehr bedenklich,“ so Peer Stolle, Rechtsanwalt der Castorgegnerinnen und Castorgegner.
 
Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass durch die „Veranstaltung gemäß §8 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungs-gesetzes die öffentliche Sicherheit gefährdet werde.“ Es bestehe die Gefahr, dass aus dem Bereich des Camps so genannte Schotter-Aktionen durchgeführt werden sollen, da auf verschiedenen Internetseiten zum Schottern aufgerufen werde. Auch in diesem Jahr könnten sich gewaltbereite Störer vom Aufruf zum Castorschottern angesprochen fühlen. Es handele sich um einen polizeilichen Notstand. Dadurch sei das Totalverbot gerechtfertigt, obwohl der Großteil der DemonstrantInnen sich friedlich verhalten werde, so das Verwaltungsgericht.
 
Durch eine derartige Logik sowie die Kriminalisierung eines Teils der Proteste soll offenbar versucht werden, eine wirksame demokratische Protestbewegung zu deligitimieren und zu spalten. „Wenn das Verwaltungsgericht Lüneburg meint, Castorcamps gefährden die öffentliche Sicherheit, trägt das Urteil eher der Überforderung der Polizei Rechnung, anstatt Grundrechte aufrecht zu erhalten. Bereits im letzten Jahr wurden Rechte auf Versammlungsfreiheit, der körperlichen Unversehrtheit sowie weiterer Grundrechte der Demonstrierenden beim Castortransport systematisch verletzt. Die Polizei griff damals auf rechtswidrige Strategien zurück, um eine große demokratische Protest-bewegung einzudämmen. Vor dem Hintergrund scheint das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg schlicht politisch motiviert", so Britta Eder, Anwältin im "Legal Team". Das besteht aus mehr als 20 Anwältinnen und Anwälten. Für alle juristischen Fragen rund ums Demonstrationsgeschehen stehen die Mitglieder des Legal Teams unter 0160 98474290 zur Verfügung. (PK)
 


Online-Flyer Nr. 329  vom 24.11.2011

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