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Inland
Volkszählung „Zensus 2011“ soll 700 Millionen kosten
Teurer Verstoß gegen die Verfassung
Von Peter Kleinert
Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben die Verfassungsbeschwerde Ende vorletzter Woche mit Unterstützung von über 13.000 Menschen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Verfasserin ist die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben die Bürgerrechtler eine Unterschriftenliste, mit der 13.084 UnterzeichnerInnen die Beschwerde namentlich unterstützen. Der AK Vorrat sieht das Zensusgesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen als verfassungswidrig an. Es gebe große Probleme bei Datenschutz und -sicherheit, sagte Eva Dworschak. Die gesammelten Daten seien mittels Personenkennziffer einem Menschen eindeutig zuordenbar. Der Zensus 2011 geht auf eine EU-Vorgabe zurück, reicht aber noch weiter als diese. So sollen hierzulande auch diskriminierungsträchtige Personendaten über Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund erhoben werden.
Anders als bei früheren Volkszählungen werden mit dem registergestützten Zensus zunächst personenbezogene Informationen aus zahlreichen Quellenzusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen, wie Gössner kritisiert. Die Daten werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, den Agenturen für Arbeit sowie aus ‚allgemein zugänglichen Quellen‘ abgefragt. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil der Bevölkerung verpflichtet, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten – in Bremen sollen bis zu 60.000 Menschen betroffen sein, deren Auskunftsbereitschaft auch mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden kann. Für die Haushaltsstichproben werden in Bremen etwa 400 Erhebungsbeauftragte benötigt, die zu diesem ‚Ehrenamt‘ auch verpflichtet werden können. Allein an Vorbereitungskosten werden für Bremen etwa 1 Million Euro veranschlagt, wobei die Gesamtkosten noch nicht absehbar sind. Über 700 Millionen wird der Zensus bundesweit kosten.
Online-Flyer Nr. 260 vom 28.07.2010
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Inland
Volkszählung „Zensus 2011“ soll 700 Millionen kosten
Teurer Verstoß gegen die Verfassung
Von Peter Kleinert
Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben die Verfassungsbeschwerde Ende vorletzter Woche mit Unterstützung von über 13.000 Menschen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Verfasserin ist die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben die Bürgerrechtler eine Unterschriftenliste, mit der 13.084 UnterzeichnerInnen die Beschwerde namentlich unterstützen. Der AK Vorrat sieht das Zensusgesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen als verfassungswidrig an. Es gebe große Probleme bei Datenschutz und -sicherheit, sagte Eva Dworschak. Die gesammelten Daten seien mittels Personenkennziffer einem Menschen eindeutig zuordenbar. Der Zensus 2011 geht auf eine EU-Vorgabe zurück, reicht aber noch weiter als diese. So sollen hierzulande auch diskriminierungsträchtige Personendaten über Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund erhoben werden.
Anders als bei früheren Volkszählungen werden mit dem registergestützten Zensus zunächst personenbezogene Informationen aus zahlreichen Quellenzusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen, wie Gössner kritisiert. Die Daten werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, den Agenturen für Arbeit sowie aus ‚allgemein zugänglichen Quellen‘ abgefragt. Darüber hinaus wird ein erheblicher Teil der Bevölkerung verpflichtet, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten – in Bremen sollen bis zu 60.000 Menschen betroffen sein, deren Auskunftsbereitschaft auch mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden kann. Für die Haushaltsstichproben werden in Bremen etwa 400 Erhebungsbeauftragte benötigt, die zu diesem ‚Ehrenamt‘ auch verpflichtet werden können. Allein an Vorbereitungskosten werden für Bremen etwa 1 Million Euro veranschlagt, wobei die Gesamtkosten noch nicht absehbar sind. Über 700 Millionen wird der Zensus bundesweit kosten.
Rolf Gössner: „Mit den zweckentfremdeten Informationen aus diversen staatlichen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung, entstehen hoch problematische Personenprofile. Die Daten werden zusammengeführt, zentral gespeichert und können über eine eindeutige Ordnungsnummer verknüpft bzw. zugeordnet werden – obwohl das Bundesverfassungsgericht eine solche Identifikationskennziffer bereits im Volkszählungsurteil von 1983 untersagt hatte. So entsteht eine riesige, schwer kontrollierbare Datensammlung mit erheblichem Missbrauchspotential und eingeschränkter Datensicherheit. Meines Erachtens verstößt der Zensus 2011 deshalb in wesentlichen Punkten gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und damit gegen die Verfassung.“ (PK)
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