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Lokales
Pro Köln/Pro NRW-Politiker wollen nach verlorenen Prozessen nicht zahlen
Muss Jörg Uckermann in den Knast?
Von Peter Kleinert

Nachdem der von der Ehrenfelder CDU zur ultrarechten ProKöln/Pro NRW übergelaufene Masseur und medizinische Bademeister Jörg Uckermann bei den Kommunalwahlen in der Kölner Stadtrat gewählt wurde, muss er jetzt möglicherweise ins Gefängnis Ossendorf. Er hat sich nämlich bis zum NRhZ-Redaktionsschluß geweigert, Anwaltskosten für einen gegen den Betriebsratsvorsitzenden des Klinikums Leverkusen und aktiven Antifaschisten im linken Leverkusener Wählerbündnis LAUF, Wolfgang Stückle, verlorenen Beleidigungsprozess zu bezahlen oder wegen Zahlungsunfähigkeit einen Offenbarungseid abzulegen.


Ab in den Knast oder zahlen? –
Pro Köln-Ratsmitglied Uckermann
NRhZ-Archiv
Wolfgang Stückle zur NRhZ: „In einem Schreiben des Obergerichtsvollziehers Peter Meier beim Amtsgericht Köln vom 20.Februar an meinen Anwalt Eberhard Reinecke heißt es wörtlich: „Zwangsvollstreckungssache Wolfgang Stückle gegen Jörg Uckermann... In oben genannter Sache teile ich Ihnen mit, dass im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung der Schuldner (Uckermann) trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist. Da Sie für diesen Fall Erlass eines Haftbefehls beantragt haben, habe ich meine Sonderakte dem Richter zwecks Erlass eines Haftbefehls vorgelegt. Nach Rückkehr der Akte und des Haftbefehls werde ich antragsgemäß die Verhaftung durchführen.“


Erfolgreich gegen Pro’s – Wolfgang Stückle
NRhZ-Archiv
Am 10. Juli 2009 hatte Wolfgang Stückle gegen Uckermann eine einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die dieser Widerspruch eingelegt hatte. In einem Werbe-Video, in dem Uckermann damals mit einer Rede erfolgreich um Stimmen für seine Kandidatur zur Kölner Kommunalwahl warb, war auch die Behauptung „Stückle = MLPD“ (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) enthalten. Trotzdem wollte Uckermann – natürlich vergeblich – dem Gericht weismachen, er habe den Inhalt des Videos nicht gekannt. Am 28. Oktober bestätigte das Landgericht die im Juli erlassene einstweilige Verfügung gegen ihn, der nun auch die Anwaltskosten für den Schwindel zu zahlen hatte, dies aber bisher nicht getan hat. Die vom Gerichtsvollzieher darauf geforderte eidesstattliche Versicherung auf Zahlungsunfähigkeit, also einen Offenbarungseid, hat er auch nicht vorgetragen. Vermutlich hofft er, weil er am 3. Dezember gegen das Urteil vom 28.Oktober Berufung eingelegt hat, das Oberlandesgericht Köln werde nun endlich in seinem Sinne entscheiden. Termin: 16. März, 9:15 Uhr im OLG-Sitzungssaal 153 am Reichenspergerplatz.  


Anwalt für Versammlung zu “Ruhm und
Ehre der Waffen-SS“ – Markus Beisicht
NRhZ-Archiv
Probleme mit der Justiz hat neben Uckermann auch dessen Parteifreund Markus Beisicht, obwohl er nicht Bademeister sondern Rechtsanwalt ist. Dem Chef von Pro NRW und seiner "Bürgerbewegung“ hatte das Landgericht Köln schon am 25. Juni 2009 per einstweilige Verfügung verboten, Stückle als MLPD-Mitglied zu bezeichnen. Weil auch Beisicht und seine Partei sich weigern, die Gebühren für Stückles Anwalt Eberhard Reinecke aus ihrem Verfahren zu bezahlen, erging Klage gegen sie am 10. September vor dem Amtsgericht Leverkusen. Verhandelt wird dieser Fall am 26. März um 9:20 Uhr im Sitzungsaal 1 des Amtsgerichts, Gerichtsstraße 9, in Leverkusen-Opladen. Da Beisicht und Pro NRW am 29. Oktober vom Landgericht Köln schon mal wegen Verstosses gegen die Einstweilige Verfügung vom 25. Juni zu 4.000 bzw.2.000 Euro Strafe verurteilt wurden, sieht es für Pro NRW und dessen Vorsitzenden bei diesem Termin auch nicht gerade rosig aus.

“Waffen-SS“-Prozess

Im Prozessverlieren gegen LAUF-Mitglieder hat der rechte Rechtsanwalt nämlich inzwischen Routine: Wie die NRhZ in ihrer Ausgabe 173 vom 19.11.2008 berichtete, verlor er ja auch seinen “Waffen-SS“-Prozess gegen den engagierten Leverkusener Neonazi-Gegner Gottfried Schweitzer (siehe http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13134). Beisicht hatte damals versucht, etwas verbieten zu lassen, was überhaupt nicht gesagt worden war: Gottfried Schweitzer, wie auch sein Freund Wolfgang Stückle, sollten es unterlassen, öffentlich zu erklären, er habe „Angehörige der Waffen-SS in Strafverfahren verteidigt“. Das hatten die beiden LAUF-Mitglieder nie gesagt, sondern sie hatten öffentlich darauf hingewiesen, dass er als Rechtsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht versucht hatte, eine Versammlung mit dem Titel “Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ durchzusetzen. 2001/2002 hatte Beisicht als Anwalt für einen Mandanten doch noch die Genehmigung für eine verbotene Versammlung auf der Wevelsburg erreichen wollen, die unter dem Motto “Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ stehen sollte. Zur Wevelsburg gehörte das Konzentrationslager Niederhagen. Die Verfassungsrichter wußten, dass von den dort eingesperrten 3.900 Häftlingen mindestens 1.300 Opfer der Waffen-SS wurden.

Ist Pro NRW also rechtsextremistisch, Rechtsanwalt Beisicht ein Neonazi? Keineswegs. Laut Programm für die Landtagwahl will seine “Bürgerbewegung“ „soziale Gerechtigkeit schaffen“ und „Demokratie und Bürgerrechte stärken“ – vor allem, wenn es sich um in Deutschland geborene Nachkommen von Türken und anderen Migranten handelt. (PK)


Online-Flyer Nr. 239  vom 03.03.2010



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