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Lokales
Was darf die NRhZ über ursprünglich jüdische Grundstücke in Köln schreiben?
Prozess gegen Alfred Neven DuMont
Von Peter Kleinert

Unsere LeserInnen wissen, dass uns durch eine von Alfred Neven DuMont erwirkte einstweilige Verfügung zur Zeit verboten ist, einen Teil unseres Artikels der NRhZ 31 über einige - ursprünglich jüdischen Eigentümern gehörende - Grundstücke in Köln weiter zu veröffentlichen. Ob und in welcher Form wir das in Zukunft wieder dürfen, wird - auf unseren Antrag - das Landgericht Köln in der Luxemburger Straße 101 am 26. April ab 12.40 Uhr im Raum 222 entscheiden. Die Redaktion.

Worum geht es in dem Verfahren? Wir beschränken uns hier zunächst auf die schlichten feststehenden, von DuMont meist auch gar nicht bestrittenen Tatsachen:

Erstens geht es um ein Grundstück in Köln-Marienburg, Leyboldstraße 19. Fest steht, dass dies die Parzelle eines sehr viel größeren Grundstückes ist, die dem jüdischen Stahlkaufmann Albert Ottenheimer gehörte. Fest steht auch, dass Ottenheimer Deutschland in der Nazizeit verlassen musste. Fest steht, dass später ein "Abwesenheitspfleger" eingesetzt wurde, der das größere Grundstück parzellierte und einen Teil davon an die Mutter von Alfred Neven DuMont zum Preis von 29.130 Reichsmark mit Vertrag vom 27.10.1941 verkaufte. Etwa einen Monat später wurde das Vermögen von Herrn Ottenheimer enteignet. Das Grundstück lag in unmittelbarer Nähe, bzw grenzte sogar teilweise an das Grundstück Goethestr. 68, das ohnehin der Familie Neven DuMont gehörte.

Es geht weiter um die Grundstücke Breite Straße 82, 86 und 88, die ehedem der jüdischen Firma Brandenstein & Rose KG gehörten. Diese wurden nach einer Zwangsversteigerung im Jahre 1938 zunächst vom Gerling-Konzern erworben und 1941 an die Mutter von Alfred Neven DuMont weiterveräußert. Die Grundstücke lagen unmittelbar neben dem damals schon bestehenden Verlagsgebäude DuMonts, das später auf diese Grundstücke und das ebenfalls hinzugekaufte Haus 84 erweitert wurde. Fritz Brandenstein, der dort eine Wäscherei betrieben hatte, war 1938 in das KZ Dachau eingeliefert worden, später konnte er emigrieren. Über den weiteren Eigentümer, Julius Löwendahl, ist uns bisher nichts Genaues bekannt.

Ehrenbürger Alfred und die Wahrheit
Ehrenbürger Alfred und die Wahrheit
Foto: NRhZ-Archiv


Sie haben ganz richtig gelesen: "An diesem Platz befand sich von 1847 bis 1998 der Sitz des Verlagshauses M.DuMont Schauberg" - Gemeint ist das DuMont-Carré in der Kölner Breite Straße. Alfred flunkert. Wir müssen etwas richtig stellen.


Eingang ehemaliges Verlagshaus M.DuMont Schauberg
Foto: NRhZ-Archiv

Richtigstellung: Wo hier in der Breite Straße früher die Hausnummern 82, 86 und 88 galten, waren in den zwanziger und dreißiger Jahren Grundstücke der jüdischen Firma Brandenstein und Rose KG. Die Eigentümer mussten Deutschland verlassen. Die Grundstücke wurden zwangsversteigert. Sie gingen 1938 zunächst in das Eigentum des Gerling-Konzerns über. 1941 kamen sie durch Kauf in den Familienbesitz der Eltern von Alfred Neven DuMont. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist und kein Jude wegen dieser Grundstücke eine Entschädigung erhalten hat.


Schließlich geht es um ein Grundstück von Emil Lippmann in der Luxemburger Straße, das die Versorgungskasse der Firma M.DuMont Schauberg im Jahr 1938 erwarb. Gegen Emil Lippmann war ein Strafverfahren wegen "Rassenschande" anhängig. Bald nach dem Verkauf starb er.

Alle drei Grundstücke erhielten nach der Befreiung vom Faschismus so genannte Sperrvermerke - aufgrund einer Regelung von (sicherlich sinnvollen) Gesetzen der Alliierten, in denen es unter anderem heißt: "Der Beschlagnahme, Weisung und Verwaltung und Aufsicht, sonstigen Kontrolle der Militärregierung ist auch Vermögen unterworfen, über das durch Ausübung von Zwang verfügt worden ist oder das dem berechtigten Eigentümer oder Besitzer unrechtmäßig, wenn auch unter dem Vorwand eines Rechtssatzes einer gesetzlichen Verfahrensnorm oder aus einem sonstigen Grunde entzogen worden ist, oder das in Gebieten außerhalb Deutschlands geplündert oder erbeutet worden ist."

Landgericht Köln - Prozesstermin 26. April
Landgericht Köln - Prozesstermin 26. April
Foto: Landgericht Köln


Der Streit zwischen uns und Alfred Neven DuMont geht letztlich nicht um diese Tatsachen, sondern entscheidend um die Frage, wie man diese Tatsachen bewerten darf. Uns wurde - durch die einstweilige Verfügung ohne Verfahren, d.h. ohne die Möglichkeit Gegenargumente vorzutragen - verboten, die beschriebenen Grundstückskäufe als "Arisierung" zu bezeichnen. Alfred Neven DuMont besteht auf der (juristischen) Rechtmäßigkeit des Erwerbs (die uns ohnehin nicht interessierte). Hierzu ein Beispiel:

In einem weiteren gerichtlichen Verfahren gegen den Historiker Ingo Niebel wollte Alfred Neven DuMont bezüglich des oben geschilderten Grundstückes Leyboldstraße 19 unter anderem folgende Äußerung verbieten lassen: Herr Niebel solle nicht mehr den Eindruck erwecken, "Die Familie Neven DuMont habe das Grundstück von Albert Ottenheimer unter Ausnutzung einer Zwangslage erworben," indem er folgendes erkläre: (Es folgt jetzt ein Zitat von Ingo Niebel aus einer WDR-Sendung): "Das problematische an den Umständen damals ist, dass es eben keine normalen Käufe und Verkäufe waren, wie schon mal dargestellt worden ist, sondern es handelte sich dabei um Geschäfte, die unter einem bestimmten Druck ausgeübt wurden. Menschen wie Albert Ottenheimer waren keine gleichberechtigten Verkaufspartner, sondern sie standen unter Druck. Als Juden sind sie durch vielfache Schikanen sowohl körperlicher Art wie auch finanzieller, steuerlicher Art gezwungen worden ihr Vermögen, ihren Besitz zu verkaufen."

Alfred Neven DuMont - wird wohl nicht kommen
Alfred Neven DuMont - wird wohl nicht kommen
Foto: NRhZ-Archiv


Das Landgericht Köln hat es abgelehnt, diese Äußerung des Historikers Niebel zu verbieten. Zynisch ist die Begründung, mit der Alfred Neven DuMont das Verbot erwirken wollte.
Der mit dem Zitat vermittelte Eindruck, die Familie Neven DuMont habe die Zwangslage des wegen der Judenverfolgung unter Druck gesetzten Herrn Ottenheimer zum Erwerb ausgenutzt, sei offensichtlich falsch, schreiben Neven DuMonts Anwälte und weiter wörtlich: "Zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufes war Albert Ottenheimer bereits seit mehreren Jahren emigriert. Nicht Albert Ottenheimer, sondern der vom Vormundschaftsgericht Köln als Abwesenheitspfleger bestellte Diplom-Kaufmann Richard Fuchs war Vertrags- und Verhandlungspartner, der keinerlei Druck ausgesetzt war."

So einfach ist das also: Es wird ein vom Nazistaat eingesetzter "Abwesenheitspfleger" dazwischen geschoben, und schon soll es nicht mehr um Zwangslagen aus der Judenverfolgung gehen. Übernähme man diese Argumentation, gäbe es natürlich auch keinen Grund, sich über Nachbarn aufzuregen, die die Möbel, Kartoffel- und Kohlevorräte ihrer jüdischen Nachbarn ersteigerten. Sie hatten sie ja - rechtlich gesehen - nicht von diesen erworben, sondern von dem staatlich eingesetzten Versteigerer.

Ähnlich wird auch in dem gegen uns gerichteten Verfahren argumentiert. Da der Kauf des ehemals Albert Ottenheimer gehörenden Grundstückes völlig in Ordnung war, hätte es "Rückerstattungsansprüche für dieses Grundstück nicht geben können", und die Bereitschaft der Familie Neven DuMont, Ottenheimer später 10.000 DM zu bezahlen, war - so muss man vermuten - eine großzügige Schenkung.

Kurt Filbinger lässt grüssen mit seiner Devise: "Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein." Man darf gespannt sein, ob das Landgericht Köln sich dieser Argumentation tatsächlich anschließen wird. Sie läuft schließlich darauf hinaus: "Der Jude hat zu Recht sein Eigentum verloren."


Online-Flyer Nr. 39  vom 12.04.2006



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