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Globales
„Bonn bereit für Nato-Kriege in der Dritten Welt"
Von langer Hand vorbereitet
Von Heimo Claasen

Bereits am 10. Dezember 1980 hatte sich die Bundesrepublik unter dem sozialdemokratischen Bundeskanzler Helmut Schmidt grundgesetz- und rechtswidrig durch Unterschriften ihres damaligen Verteidigungsministers Hans Apel (SPD) und Außenministers Hans-Dietrich Genscher (FDP) zur Kriegspartei gemacht. Man hatte sich verpflichtet, den US-Amerikanern bei beliebigen Kriegseinsätzen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder am Horn von Afrika als Zulieferer und Transitland zu dienen – „zum Start für die nächsten zwei, drei Vietnams“. Die Redaktion.     
    
Hinterm Rauchvorhang der „Polen-Krise“ haben sich in diesen langen Wochen von Sitzungen verschiedener Gremien des „Nordatlantikpaktes“ (NATO) in Brüssel Dinge abgespielt, die in der Bundesrepublik Folgen haben werden und Folgen haben müßten. Der Verteidigungsminister Apel ist namens der Bundesregierung Verpflichtungen eingegangen, mit denen die Bundesrepublik bei jedem x-beliebigen Kriegseinsatz von US-Truppen zum Transit- und Zulieferland wird, und damit faktisch, wenn nicht gar de jure, zur Kriegspartei. Bundesaußenminister Genscher hat diese Position mit seiner Unterschrift unter die Erklärung der NATO-Außenminister vom Freitag noch bestätigt.


Komplott der grundrechtswidrigen Kriegsvorbereiter:
Quelle: Die Neue, 13.12.1980

Es geht um die in der Schlußerklärung des NATO-Verteidigungsplanungs-Ausschusses vom Mittwoch – Unterschrift: Hans Apel - ausführlich gegebene Verpflichtung der (westeuropäischen) NATO-Länder zur „Verfügbarkeit von Transiteinrichtungen“ für Militäreinsätze „der USA und anderer Staaten im Gebiet des Indischen Ozeans und des Persischen Golfs“ und die dafür „geeignete Arbeitsteilung innerhalb der NATO“. Damit haben zwei Bundesminister Gesetze und Grundgesetz übertreten. Denn das Bundesgesetz, mit dem die BRD Mitglied der NATO geworden war, begrenzt die räumliche Verpflichtung aus dieser Mitgliedschaft in der Militärallianz auf das Gebiet der Vertragspartner in Europa, Nordamerika, der Türkei sowie auf die Inseln unter der Hoheit der Mitgliedsländer nördlich des Wendekreis des Krebses.


Ehemaliger Bundeskanzler
Helmut Schmidt
Quelle: Bundesarchiv
Völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik dürfen nur durch ein Bundesgesetz verändert werden (GG, Artikel 59/2. Absatz), aber nicht durch die Unterschrift eines Ministers.
NATO-Klartext: „Die Minister nahmen die Ernstfallplanung der USA für die Dislozierung (= Einsatz anderswo) ihres Eingreifverbands im südwestasiatischen Raum zur Kenntnis. Sie waren übereinstimmend der Auffassung, daß es wesentlich sein würde, sich auf den Fall einer möglichen Verlegung von NATO-assignierten (= zugeteilten) Streitkräften vorzubereiten, zu der sich die Vereinigten Staaten und andere Länder gezwungen sehen könnten, um die lebenswichtigen Interessen der Mitgliedsstaaten außerhalb des NATO-Vertragsgebiets zu schützen.“ Lebenswichtig wird je nach US-Interesse alles im „südwestasiatiaschen Raum“ sein – Carter-Modewort für Nahen Osten plus Pakistan, Afghanistan – ebenso wie im „Gebiet des Indischen Ozeans: das Horn von Afrika, die Kaproute vorbei an Madagaskar und Mosambik und vor allem Südafrika, einschließlich Nabibia.


Ehemaliger Verteidigungsminister
Hans Apel | Quelle: Bundesarchiv
Der Ansatz zu dieser Entwicklung war bei den NATO-Verteidigungsplanern im Mai dieses Jahres gerade noch gesetzes- und vertragskonform; damals gab sich der erste Schritt zur NATO-Vorbereitung auf Kriege in der III. Welt noch als interne Angelegenheit: die Euro-NATO-Länder wollten durch Bereitstellung von Material, Personal und Einrichtungen gewährleisten, daß die europäische Front in Zeiten von Konflikten anderswo stark bleibt: Wenn nämlich in West-Europa stationierte US-Streitkräfte am Golf eingesetzt würden, sollte Verstärkung des westeuropäischen US-Kontingents der NATO mit zivilen Schiffen und Flugzeugen über den Atlantik herangeschafft werden.


Ehemaliger Außenminister
Hans-Dietrich Genscher
Quelle: Bundesarchiv
Jetzt stellt sich heraus, daß dies die „Phase I“ eines Plans darstellte, dessen „Phase II“ aus den NATO-Beschlüssen dieser Woche besteht. Dies auch, wenn ein AA-Sprecher gegenüber der NEUEN erklärte, mit der Verpflichtung zu „Transit“ und „Arbeitsteilung“ solle nur erreicht wenden, daß die Bundesregierung wenigstens gefragt würde, wenn die US-Streitkräfte Einrichtungen in der BRD zum Start in die nächsten zwei, drei Vietnams benutzten. Bisher ist nicht bekannt geworden, daß die Bundesregierung eine Gesetzesvoriage vorbereitet, um solche Verpflichtungen und „Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln“ (GG) zu legalisieren. (HDH)




Erschienen in: Die Neue, 13.12.1980

Online-Flyer Nr. 226  vom 02.12.2009

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