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Inland
60 Jahre Bundesrepublik – in bester Verfassung
So herrlich weit gebracht ?
Von Georg Füllberth
Die gleiche Tonlage haben Erinnerungen uralter Politiker (Genscher, Kohl, Helmut Schmidt) in Büchern und Interviews: am Anfang sei alles sehr schwer gewesen, aber man habe sich hochgearbeitet – als Individuum wie als Gemeinwesen –, und nun habe man allen Grund, stolz, selbstgefällig und zufrieden zu sein. Ist an dieser Version etwas dran? Ja – falls man als Ausgangspunkt 1914 oder 1945 wählt, den Zeitraum 1949 – 2009 als Einheit fasst und sich nicht viel Gedanken über die nächsten 60 Jahre (2009 – 2069) macht.

Unterzeichnungsurkunde des Grundgesetzes 1949
Bild: NRhZ-Archiv
Das deutsche Kapital und seine Staaten: vorwärts immer, rückwärts nimmer!
Wann soll man beginnen? Hier ein Vorschlag: fangen wir doch 1820 an. Damals bereitete sich auch in Deutschland die Industrielle Revolution vor. Das deutsche Kapital hatte das Handicap, dass es – anders als das britische oder französische – keinen nationalen Markt vorfand. Es musste von Anfang Grenzen niederreißen, um diesen herstellen und sich ausbreiten zu können. Das geschah in einer Serie von Kriegen: 1864 gegen Dänemark, 1866 im Waffengang zwischen Preußen und Österreich mit dessen Verbündeten, 1870/71 gegen Frankreich. Danach strebten auch die älteren Nationalstaaten über ihre Grenzen hinaus: im Imperialismus. Deutschland machte mit – als der (wie Lenin 1917 feststellte), jüngste und aggressivste Räuber. Im Ersten Weltkrieg wagte es den Griff zur Weltmacht. Nach der Niederlage von 1918 hatte das deutsche Kapital Gebietsansprüche: zunächst sollte das Verlorene wiedergeholt werden, bevor man noch weiter ausgreifen konnte. Das war Hitlers Programm.
Sicherungsverwahrung
Die Anti-Hitler-Koalition zog 1945 ihre Konsequenz: Deutschland musste unter Sicherheitsverwahrung gestellt, der deutsche Imperialismus in seiner Expansionstendenz für immer gestoppt werden. Dieses Ziel hatten Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA gemeinsam. Über die Wege dahin waren die Siegermächte uneins.Die Sowjetunion brauchte die deutsche Einheit, um ihren Reparationsbedarf auch aus den Westzonen decken zu können. Aber das ungeteilte Deutschland sollte 40 bis 50 Jahre besetzt bleiben. In den USA fürchtete man eine Wiederkehr der Überakkumulationskrise von 1929 – 1933. Im 1947 ausgerufenen Kalten Krieg fand man eine Form der Konfrontation, welches die Auslastung und den Ausbau von Kapazitäten durch Wettrüsten erlaubte. Am Ziel der Sicherungsverwahrung Deutschlands hielten aber auch die Vereinigten Staaten fest: durch Teilung. Sie könne allenfalls durch Zurückdrängung der Sowjetunion unter Führung der USA überwunden werden.
Das US-amerikanische Konzept setzte sich durch. So entstand die Bundesrepublik Deutschland nach der Devise: lieber das halbe Deutschland ganz (für das Kapital) als das ganze Deutschland halb. Dieser neue Staat hatte einen Gebietsanspruch: irgendwann sollte auch das ganze Deutschland wieder ganz allein dem Kapital gehören. Mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 wurde eine radikaldemokratische Verfassungsgebung abgebrochen, wie sie bis dahin typisch für Westeuropa und die einzelnen Länder der vier deutschen Besatzungszonen gewesen war. Die italienische Republik sei „gegründet auf die Arbeit" – so steht es in der 1947 beschlossenen und 1948 in Kraft getretenen italienischen Verfassung. In Frankreich hatten die Widerstandsbewegung und die Kommunistische Partei großen Einfluss auf die Verfassungsgebung. Die Hessische Verfassung vom 1. Dezember 1946 sah u.a. umfangreiche Enteignungen vor.
Alle diese Verfassungen hatten Folgendes gemeinsam:
1. Sie trugen stark plebiszitäre Züge,
2. Sie bestätigten eine starke Stellung der Arbeiterklasse ,
3. Sie waren antimonopolistisch,
4. Sie enthielten weitgehende Enteignungsbestimmungen.
Dies gilt auch für die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949. Sie sollte – anders als das Grundgesetz – sofort Geltung für ganz Deutschland haben. Das ließ sich nicht durchsetzen. Insofern ist diese radikaldemokratische Verfassung, die Ende der sechziger Jahre durch eine sozialistische ersetzt wurde, nie in Kraft getreten.
Der italienische Philologe und Historiker Luciano Canfora hat darauf hingewiesen, dass auch die so genannte Stalinsche Verfassung von 1936 vom Wortlaut her radikaldemokratische Bestimmungen enthielt. In der Zeit des Terrors verabschiedet, blieb sie, was ihre radikaldemokratischen Versprechen betrifft, von Anfang an außer Kraft.

Mehr Schein als Sein bei Menschenrechten – dafür mehr Kapitalismus: Die ersten Artikel so schön in Glas | Foto: Rose, M. / pixelio
Liberale Demokratie ist nur halbe Demokratie
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine radikaldemokratische, sondern eine liberale Verfassung. Sie weist folgende Merkmale auf:
1. Durch die Art ihrer Entstehung war sie ein Teilungsdokument. Der sozialdemokratische Politiker Carlo Schmid plädierte dafür, sie als ein „Organisationsstatut“ zu verstehen – als ein Regelwerk, in dem ein Teil Deutschlands „organisiert“ werde. Auch das Wort „Grundgesetz“ weist auf die damals beabsichtigte Vorläufigkeit dieses Dokuments hin. Eine richtige Verfassung wollte man sich erst geben, wenn man das ganze Deutschland wieder ganz hatte. (1990 hat man die Bezeichnung „Grundgesetz“ dann aber doch beibehalten.)
2. Die Garantie des Privateigentums ist stärker ausgeprägt als die Enteignungsmöglichkeiten. (Artikel 14) Allerdings schreibt das Grundgesetz den Kapitalismus nicht als Norm fest und ermöglicht nach Artikel 15 Enteignungen, die über die eher technischen Bestimmungen, in denen schon nach Artikel Privateigentum eingeschränkt oder aufgehoben werden kann, hinausgehen.
3. Das Grundgesetz ist anti-plebiszitär. Volksabstimmungen erlaubt es nur im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Länder. Nicht die direkte, sondern die repräsentative Demokratie gilt.
4. Das Grundgesetz reagiert durchaus abwehrend auf den gerade überwundenen Faschismus. Dies gilt schon für Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“), das Verbot von Angriffskriegen (Artikel 26) und die Feststellungen, dass das Grundgesetz bestimmten Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung nicht entgegenstehe.
5. Der Grundrechtsteil, der individuelle Freiheiten schützt, steht in liberaldemokratischer Tradition.
6. Auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes mussten sich dem alliierten Gebot der Sicherungsverwahrung beugen: der am 23. Mai 1949 verabschiedete Texte enthielt keine Bestimmungen über den Ausnahmezustand und eine Armee.
7. Das Grundgesetz war auf territorialen Zuwachs angelegt: die Präambel, Artikel 23 und Artikel 146 nannten die deutsche Einheit als Ziel. Für die bürgerliche Mehrheit des Parlamentarischen Rates, der dieses Dokument verabschiedete, bedeutete das: Ausdehnung der ungehinderten Herrschaft des deutschen Kapitals, also Wiederaufnahme seiner Expansionstendenz zunächst im Innern – wie schon im 19.Jahrhundert (damals unter preußischer Führung).

Zum Beispiel Brokdorf: Wären Demonstrationen in Deutschland verboten, wenn sie etwas bewirken würden? Foto: Günther Zint - panfoto
Erklärungsbedürftig ist, weshalb der Enteignungsartikel 15 ins Grundgesetz kam. Die bürgerliche Mehrheit des Parlamentarischen Rates hätte dies vermeiden können. Warum tat sie es nicht? Hierfür gab es zwei Gründe: Erstens hatte die CDU damals einen recht starken Gewerkschaftsflügel. Die Zentrumspartei, die ebenfalls im Parlamentarischen Rat vertreten war, ist nicht mehr eindeutig prokapitalistisch gewesen. Insofern war eine Mehrheit für ein Grundgesetz ohne zumindest die Chance größerer Eingriffe ins Privateigentum wackelig: an den Rändern des bürgerlichen Blocks gab es noch ein Interesse daran, „Bürgertum“ und „Kapitalismus“ zu unterscheiden. Und zweitens musste die SPD mit. Sie verstand sich damals als sozialistische Partei. Hätte sie gegen das Grundgesetz gestimmt, wäre sie eine Kraft der Opposition gegen die mit dieser Quasi-Verfassung eingeschlagene Politik des „Lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“ gewesen.
Das ganze Deutschland als kapitalistisches Deutschland ganz
Bald nach der Verabschiedung des Grundgesetzes begannen seine Änderungen, bis heute sind es 55. Die wichtigsten von ihnen dienten der alten Expansionstendenz des deutschen Kapitals. Eine allererste Grundgesetzänderung erlaubte ein Strafrechtsänderungsgesetz 1951, das sich gegen die KPD richtete. In dieser vermutete man eine Gefahr für den Expansionskurs. Die Wehrverfassung von 1956 legitimierte die Bundeswehr, die ein Instrument des Roll Back gegen den Osten war. Gleichzeitig begannen die Vorbereitungen der Notstandsverfassung, die nach langen Kämpfen erst 1968 verabschiedet worden ist. Sie war zunächst als innere Flankierung der Wehrverfassung angelegt, zugleich sollte ein potentieller innerer Feind der vollen Herrschaft und der territorialen Ausdehnung des deutschen Kapitals in Schach gehalten werde.
1990 war es so weit. Das Ziel: „Das ganze Deutschland als kapitalistisches Deutschland ganz“ war erreicht. Damit begannen neue Verfassungsänderungen: die Einfügung von Artikeln, die sich auf die Verankerung des nun vereinigten kapitalistischen Deutschland in der Europäischen Union bezogen. Der französische Staatspräsident Mitterand und der italienische Ministerpräsident Andreotti hatten versucht, die neue Großmacht in der Mitte Europas zu bändigen: mit dem Maastricht-Vertrag und der Europäischen Währungsunion. Doch das Gegenteil kam heraus: mit Hilfe dieses neuen politische Zusammenschlusses konnte die BRD ihr Gewicht nunmehr kontinental zur Geltung bringen – die EU sollte zur Schwungmasse Deutschlands werden.
In der Kriegsziel-Denkschrift vom September 1914 hatte der damalige deutsche Reichskanzler von Bethmann Hollweg geschrieben: „Es ist zu erreichen die Gründung eines mitteleuropäischen Wirtschaftsverbandes durch gemeinsame Zollabmachungen, unter Einschluss von Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Österreich-Ungarn und eventuell Italien, Schweden und Norwegen. Dieser Verband, wohl ohne gemeinsame konstitutionelle Spitze, unter äußerlicher Gleichberechtigung seiner Mitglieder, aber tatsächlich unter deutscher Führung, muss die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands in Mitteleuropa stabilisieren.“
Nach zwei Weltkriegen erneut zum Krieg
Lange hatte es gedauert: zwei Weltkriege und einen Kalten Krieg lang. Jetzt ist es vollbracht. Mittlerweile wird das Grundgesetz nicht nur geändert, es wird, um außenpolitische Ambitionen durchzusetzen, auch einmal gebrochen: durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf Jugoslawien 1999. Die erst 1995 bekannt gewordenen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ von 1992 nennen die Sicherung des Zugangs zu Rohstoffquellen als Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr.
Die expansionistische Entwicklung der Bundesrepublik ab 1949 musste gegen nicht allzu starken inneren Widerstand durchgesetzt werden. Ab 1952 war ihre Außenhandelsbilanz positiv, sie nahm Kurs auf die Exportweltmeisterschaft. Zugleich war der Binnenmarkt robust: die Rekonstruktion der Wirtschaft hatte große, bald auch zahlungsfähige Massennachfrage geweckt. Zwar sank die Lohnquote, aber die Reallöhne stiegen.
1973 war ein Wendejahr. Mit dem Ende des Währungssystems von Bretton Woods war die D-Mark nicht mehr an den Dollar gebunden. Der so genannte „Rheinische Kapitalismus“, der ein erhebliches Maß an Sozialstaatlichkeit ausgebildet hatte, ging in einen marktradikalen Wirtschaftstyp über. Ab 1974 deckelte die Geldmengenpolitik der Bundesbank Löhne und Staatsausgaben. Ökonomisch florierte die Bundesrepublik weiterhin und sogar immer mehr: für die Kapitalistenklasse. Für die Lohn- und Gehaltsabhängigen ging es abwärts: 1974 begannen die Jahrzehnte der Massenarbeitslosigkeit.
Mit den Grundgesetzänderungen ist es noch immer nicht vorbei. Die 55., die 2009 beschlossen wurde, ist vielleicht die radikalste: die so genannte „Schuldenbremse“. Ab dem Ende des nächsten Jahrzehnts soll die Öffentliche Hand keine Kredite mehr aufnehmen können. Zugleich sollen – das steht allerdings nicht im Grundgesetz, sondern in den Wahlprogrammen – die Steuern gesenkt werden. Ein Staat ohne Einnahmen kann auch nichts ausgeben – es wäre eine Art Aufhebung der Staatlichkeit zugunsten einer Selbstverwaltung des Kapitals.
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Bei einem Vortrag auf dem
UZ-Pressefest 2009 | Foto: H.-D. Hey
Ist denn nun die Geschichte der Bundesrepublik ein ständiger Aufstieg gewesen? Wer vor 1974 ins Berufsleben eingetreten ist, mag es so sehen. Wer erst danach geboren ist, wird vielleicht ebenfalls nicht klagen: diese Generation kennt es gar nicht besser. Bis dahin hat tatsächlich ein nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch sozialer Aufstieg für breite Massen stattgefunden. Die Bundesrepublik war schon damals exportabhängig wie Skandinavien, und ebenso wie dort funktionierte auch der Binnenmarkt. Seitdem aber driften Sozial- und Wirtschaftspolitik auseinander: Für die Lohn- und Gehaltsabhängigen sowie die immer zahlreicher werdenden Arbeitslosen geht es bergab. Aus der export- und importgestützten deutschen Ökonomie ist ein Export-Junkie geworden. Deshalb ist mit dem Einbruch des US-amerikanischen Marktes die Volkswirtschaft der Bundesrepublik besonders stark abgestürzt.
Und das waren ja nur die ersten sechzig Jahre. Was die nächsten sechs Jahrzehnte bringen werden, weiß derzeit kein Mensch. (HDH)
Online-Flyer Nr. 204 vom 01.07.2009
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Inland
60 Jahre Bundesrepublik – in bester Verfassung
So herrlich weit gebracht ?
Von Georg Füllberth
Die gleiche Tonlage haben Erinnerungen uralter Politiker (Genscher, Kohl, Helmut Schmidt) in Büchern und Interviews: am Anfang sei alles sehr schwer gewesen, aber man habe sich hochgearbeitet – als Individuum wie als Gemeinwesen –, und nun habe man allen Grund, stolz, selbstgefällig und zufrieden zu sein. Ist an dieser Version etwas dran? Ja – falls man als Ausgangspunkt 1914 oder 1945 wählt, den Zeitraum 1949 – 2009 als Einheit fasst und sich nicht viel Gedanken über die nächsten 60 Jahre (2009 – 2069) macht.

Unterzeichnungsurkunde des Grundgesetzes 1949
Bild: NRhZ-Archiv
Das deutsche Kapital und seine Staaten: vorwärts immer, rückwärts nimmer!
Wann soll man beginnen? Hier ein Vorschlag: fangen wir doch 1820 an. Damals bereitete sich auch in Deutschland die Industrielle Revolution vor. Das deutsche Kapital hatte das Handicap, dass es – anders als das britische oder französische – keinen nationalen Markt vorfand. Es musste von Anfang Grenzen niederreißen, um diesen herstellen und sich ausbreiten zu können. Das geschah in einer Serie von Kriegen: 1864 gegen Dänemark, 1866 im Waffengang zwischen Preußen und Österreich mit dessen Verbündeten, 1870/71 gegen Frankreich. Danach strebten auch die älteren Nationalstaaten über ihre Grenzen hinaus: im Imperialismus. Deutschland machte mit – als der (wie Lenin 1917 feststellte), jüngste und aggressivste Räuber. Im Ersten Weltkrieg wagte es den Griff zur Weltmacht. Nach der Niederlage von 1918 hatte das deutsche Kapital Gebietsansprüche: zunächst sollte das Verlorene wiedergeholt werden, bevor man noch weiter ausgreifen konnte. Das war Hitlers Programm.
Sicherungsverwahrung
Die Anti-Hitler-Koalition zog 1945 ihre Konsequenz: Deutschland musste unter Sicherheitsverwahrung gestellt, der deutsche Imperialismus in seiner Expansionstendenz für immer gestoppt werden. Dieses Ziel hatten Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA gemeinsam. Über die Wege dahin waren die Siegermächte uneins.Die Sowjetunion brauchte die deutsche Einheit, um ihren Reparationsbedarf auch aus den Westzonen decken zu können. Aber das ungeteilte Deutschland sollte 40 bis 50 Jahre besetzt bleiben. In den USA fürchtete man eine Wiederkehr der Überakkumulationskrise von 1929 – 1933. Im 1947 ausgerufenen Kalten Krieg fand man eine Form der Konfrontation, welches die Auslastung und den Ausbau von Kapazitäten durch Wettrüsten erlaubte. Am Ziel der Sicherungsverwahrung Deutschlands hielten aber auch die Vereinigten Staaten fest: durch Teilung. Sie könne allenfalls durch Zurückdrängung der Sowjetunion unter Führung der USA überwunden werden.
Das US-amerikanische Konzept setzte sich durch. So entstand die Bundesrepublik Deutschland nach der Devise: lieber das halbe Deutschland ganz (für das Kapital) als das ganze Deutschland halb. Dieser neue Staat hatte einen Gebietsanspruch: irgendwann sollte auch das ganze Deutschland wieder ganz allein dem Kapital gehören. Mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 wurde eine radikaldemokratische Verfassungsgebung abgebrochen, wie sie bis dahin typisch für Westeuropa und die einzelnen Länder der vier deutschen Besatzungszonen gewesen war. Die italienische Republik sei „gegründet auf die Arbeit" – so steht es in der 1947 beschlossenen und 1948 in Kraft getretenen italienischen Verfassung. In Frankreich hatten die Widerstandsbewegung und die Kommunistische Partei großen Einfluss auf die Verfassungsgebung. Die Hessische Verfassung vom 1. Dezember 1946 sah u.a. umfangreiche Enteignungen vor.
Alle diese Verfassungen hatten Folgendes gemeinsam:
1. Sie trugen stark plebiszitäre Züge,
2. Sie bestätigten eine starke Stellung der Arbeiterklasse ,
3. Sie waren antimonopolistisch,
4. Sie enthielten weitgehende Enteignungsbestimmungen.
Dies gilt auch für die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949. Sie sollte – anders als das Grundgesetz – sofort Geltung für ganz Deutschland haben. Das ließ sich nicht durchsetzen. Insofern ist diese radikaldemokratische Verfassung, die Ende der sechziger Jahre durch eine sozialistische ersetzt wurde, nie in Kraft getreten.
Der italienische Philologe und Historiker Luciano Canfora hat darauf hingewiesen, dass auch die so genannte Stalinsche Verfassung von 1936 vom Wortlaut her radikaldemokratische Bestimmungen enthielt. In der Zeit des Terrors verabschiedet, blieb sie, was ihre radikaldemokratischen Versprechen betrifft, von Anfang an außer Kraft.

Mehr Schein als Sein bei Menschenrechten – dafür mehr Kapitalismus: Die ersten Artikel so schön in Glas | Foto: Rose, M. / pixelio
Liberale Demokratie ist nur halbe Demokratie
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine radikaldemokratische, sondern eine liberale Verfassung. Sie weist folgende Merkmale auf:
1. Durch die Art ihrer Entstehung war sie ein Teilungsdokument. Der sozialdemokratische Politiker Carlo Schmid plädierte dafür, sie als ein „Organisationsstatut“ zu verstehen – als ein Regelwerk, in dem ein Teil Deutschlands „organisiert“ werde. Auch das Wort „Grundgesetz“ weist auf die damals beabsichtigte Vorläufigkeit dieses Dokuments hin. Eine richtige Verfassung wollte man sich erst geben, wenn man das ganze Deutschland wieder ganz hatte. (1990 hat man die Bezeichnung „Grundgesetz“ dann aber doch beibehalten.)
2. Die Garantie des Privateigentums ist stärker ausgeprägt als die Enteignungsmöglichkeiten. (Artikel 14) Allerdings schreibt das Grundgesetz den Kapitalismus nicht als Norm fest und ermöglicht nach Artikel 15 Enteignungen, die über die eher technischen Bestimmungen, in denen schon nach Artikel Privateigentum eingeschränkt oder aufgehoben werden kann, hinausgehen.
3. Das Grundgesetz ist anti-plebiszitär. Volksabstimmungen erlaubt es nur im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Länder. Nicht die direkte, sondern die repräsentative Demokratie gilt.
4. Das Grundgesetz reagiert durchaus abwehrend auf den gerade überwundenen Faschismus. Dies gilt schon für Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“), das Verbot von Angriffskriegen (Artikel 26) und die Feststellungen, dass das Grundgesetz bestimmten Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung nicht entgegenstehe.
5. Der Grundrechtsteil, der individuelle Freiheiten schützt, steht in liberaldemokratischer Tradition.
6. Auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes mussten sich dem alliierten Gebot der Sicherungsverwahrung beugen: der am 23. Mai 1949 verabschiedete Texte enthielt keine Bestimmungen über den Ausnahmezustand und eine Armee.
7. Das Grundgesetz war auf territorialen Zuwachs angelegt: die Präambel, Artikel 23 und Artikel 146 nannten die deutsche Einheit als Ziel. Für die bürgerliche Mehrheit des Parlamentarischen Rates, der dieses Dokument verabschiedete, bedeutete das: Ausdehnung der ungehinderten Herrschaft des deutschen Kapitals, also Wiederaufnahme seiner Expansionstendenz zunächst im Innern – wie schon im 19.Jahrhundert (damals unter preußischer Führung).

Zum Beispiel Brokdorf: Wären Demonstrationen in Deutschland verboten, wenn sie etwas bewirken würden? Foto: Günther Zint - panfoto
Erklärungsbedürftig ist, weshalb der Enteignungsartikel 15 ins Grundgesetz kam. Die bürgerliche Mehrheit des Parlamentarischen Rates hätte dies vermeiden können. Warum tat sie es nicht? Hierfür gab es zwei Gründe: Erstens hatte die CDU damals einen recht starken Gewerkschaftsflügel. Die Zentrumspartei, die ebenfalls im Parlamentarischen Rat vertreten war, ist nicht mehr eindeutig prokapitalistisch gewesen. Insofern war eine Mehrheit für ein Grundgesetz ohne zumindest die Chance größerer Eingriffe ins Privateigentum wackelig: an den Rändern des bürgerlichen Blocks gab es noch ein Interesse daran, „Bürgertum“ und „Kapitalismus“ zu unterscheiden. Und zweitens musste die SPD mit. Sie verstand sich damals als sozialistische Partei. Hätte sie gegen das Grundgesetz gestimmt, wäre sie eine Kraft der Opposition gegen die mit dieser Quasi-Verfassung eingeschlagene Politik des „Lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“ gewesen.
Das ganze Deutschland als kapitalistisches Deutschland ganz
Bald nach der Verabschiedung des Grundgesetzes begannen seine Änderungen, bis heute sind es 55. Die wichtigsten von ihnen dienten der alten Expansionstendenz des deutschen Kapitals. Eine allererste Grundgesetzänderung erlaubte ein Strafrechtsänderungsgesetz 1951, das sich gegen die KPD richtete. In dieser vermutete man eine Gefahr für den Expansionskurs. Die Wehrverfassung von 1956 legitimierte die Bundeswehr, die ein Instrument des Roll Back gegen den Osten war. Gleichzeitig begannen die Vorbereitungen der Notstandsverfassung, die nach langen Kämpfen erst 1968 verabschiedet worden ist. Sie war zunächst als innere Flankierung der Wehrverfassung angelegt, zugleich sollte ein potentieller innerer Feind der vollen Herrschaft und der territorialen Ausdehnung des deutschen Kapitals in Schach gehalten werde.
1990 war es so weit. Das Ziel: „Das ganze Deutschland als kapitalistisches Deutschland ganz“ war erreicht. Damit begannen neue Verfassungsänderungen: die Einfügung von Artikeln, die sich auf die Verankerung des nun vereinigten kapitalistischen Deutschland in der Europäischen Union bezogen. Der französische Staatspräsident Mitterand und der italienische Ministerpräsident Andreotti hatten versucht, die neue Großmacht in der Mitte Europas zu bändigen: mit dem Maastricht-Vertrag und der Europäischen Währungsunion. Doch das Gegenteil kam heraus: mit Hilfe dieses neuen politische Zusammenschlusses konnte die BRD ihr Gewicht nunmehr kontinental zur Geltung bringen – die EU sollte zur Schwungmasse Deutschlands werden.
In der Kriegsziel-Denkschrift vom September 1914 hatte der damalige deutsche Reichskanzler von Bethmann Hollweg geschrieben: „Es ist zu erreichen die Gründung eines mitteleuropäischen Wirtschaftsverbandes durch gemeinsame Zollabmachungen, unter Einschluss von Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Österreich-Ungarn und eventuell Italien, Schweden und Norwegen. Dieser Verband, wohl ohne gemeinsame konstitutionelle Spitze, unter äußerlicher Gleichberechtigung seiner Mitglieder, aber tatsächlich unter deutscher Führung, muss die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands in Mitteleuropa stabilisieren.“
Nach zwei Weltkriegen erneut zum Krieg
Lange hatte es gedauert: zwei Weltkriege und einen Kalten Krieg lang. Jetzt ist es vollbracht. Mittlerweile wird das Grundgesetz nicht nur geändert, es wird, um außenpolitische Ambitionen durchzusetzen, auch einmal gebrochen: durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf Jugoslawien 1999. Die erst 1995 bekannt gewordenen „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ von 1992 nennen die Sicherung des Zugangs zu Rohstoffquellen als Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr.
Die expansionistische Entwicklung der Bundesrepublik ab 1949 musste gegen nicht allzu starken inneren Widerstand durchgesetzt werden. Ab 1952 war ihre Außenhandelsbilanz positiv, sie nahm Kurs auf die Exportweltmeisterschaft. Zugleich war der Binnenmarkt robust: die Rekonstruktion der Wirtschaft hatte große, bald auch zahlungsfähige Massennachfrage geweckt. Zwar sank die Lohnquote, aber die Reallöhne stiegen.
1973 war ein Wendejahr. Mit dem Ende des Währungssystems von Bretton Woods war die D-Mark nicht mehr an den Dollar gebunden. Der so genannte „Rheinische Kapitalismus“, der ein erhebliches Maß an Sozialstaatlichkeit ausgebildet hatte, ging in einen marktradikalen Wirtschaftstyp über. Ab 1974 deckelte die Geldmengenpolitik der Bundesbank Löhne und Staatsausgaben. Ökonomisch florierte die Bundesrepublik weiterhin und sogar immer mehr: für die Kapitalistenklasse. Für die Lohn- und Gehaltsabhängigen ging es abwärts: 1974 begannen die Jahrzehnte der Massenarbeitslosigkeit.
Mit den Grundgesetzänderungen ist es noch immer nicht vorbei. Die 55., die 2009 beschlossen wurde, ist vielleicht die radikalste: die so genannte „Schuldenbremse“. Ab dem Ende des nächsten Jahrzehnts soll die Öffentliche Hand keine Kredite mehr aufnehmen können. Zugleich sollen – das steht allerdings nicht im Grundgesetz, sondern in den Wahlprogrammen – die Steuern gesenkt werden. Ein Staat ohne Einnahmen kann auch nichts ausgeben – es wäre eine Art Aufhebung der Staatlichkeit zugunsten einer Selbstverwaltung des Kapitals.
.jpg)
Bei einem Vortrag auf dem
UZ-Pressefest 2009 | Foto: H.-D. Hey
Und das waren ja nur die ersten sechzig Jahre. Was die nächsten sechs Jahrzehnte bringen werden, weiß derzeit kein Mensch. (HDH)
Online-Flyer Nr. 204 vom 01.07.2009
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