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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Die Argumente für das Kinderpornografie-Sperren laufen ins Leere
Verschleierungstaktik
Von Holger Bleich und Axel Kossel

„Die Justizministerin, alle Computerexperten und Experten aus der Praxis betonen immer wieder, dass das Sperren von Internet-Seiten im Kampf gegen Kinderpornographie nutzlos und rechtlich mindestens am Rande zum Grundrechtsbruch steht", erklärte Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur mediengerecht inszenierten Unterzeichung der Verträge des Familienministeriums mit fünf großen deutschen Internetprovidern. Hierzu ein Beitrag von zwei Experten der Computerzeitschrift c't, der kurz vor der Entscheidung vom vergangenen Freitag erschien. – Die Redaktion
Ursula von der Leyen kann sich erstmal freuen… 
Quelle: www.bundesregierung.de
 
Die Sperrung von illegalen Webinhalten scheint in Deutschland wieder en vogue zu sein. Neu ist sie nicht. Bereits 2001 hatte der Regierungspräsident der Düsseldorfer Bezirksregierung eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internet gefordert, die solche Sperren erlaubt. 2002 ließ er in Nordrhein-Westfalen tätigen Providern Verfügungen zustellen, um den Zugang zu zwei Neonazi-Seiten im Ausland zu sperren.
 
Einige Provider klagten dagegen, bis 2005 schließlich das zuständige Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Sperrverfügungen bestätigte. Eine Analyse der Sperrmaßnahmen ergab allerdings, dass alle Provider zu viel filterten und viele gleichzeitig zu wenig. Außerdem ließ sich die Sperre technisch einfach umgehen. Sie sei „eigentlich schwachsinnig“ und treffe höchstens „Fritzchen Doof“, meinte der Techniker eines Providers damals. Die Idee bundesweiter Internet-Sperren schien vom Tisch.
 
Wieder entdeckt
 
Bis Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sie im vergangenen November wieder entdeckte, diesmal zur Bekämpfung von Kinderporno-Webseiten. Der juristisch einigermaßen sichere Weg über Verfügungen durch Aufsichtsbehörden oder Gerichte erscheint ihr zu lang. Sie wollte das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigen, ermittelte Kinderporno-Seiten unmittelbar durch Eintrag in eine Liste sperren zu lassen, die werktäglich an Provider übermittelt wird. 
 

BKA-Chef Jörg Ziercke auch
Quelle: www.bmi.bund.de
Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick in Ordnung, schließlich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr ohne richterliche Anordnung tätig werden. Doch normalerweise muss danach eine Prüfung stattfinden, die im Falle der Internet-Sperren nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.
 
Vage Quellenlage
 
Die Polizeikriminalstatistiken (PKS) enthalten nur Daten zu Ermittlungen, nicht aber zu erwiesenen Taten. Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden. Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist bedenklich, weil die Sperrmaßnahmen Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühren.
 
Wenig Belastbares
 
Dass bei einem sensiblen Thema wie dem Kampf gegen Kinderpornografie eine sachliche, an belastbaren Tatsachen orientierte Debatte geführt werden sollte, liegt auf der Hand. Dass jeder vernünftige Bürger diesen Kampf befürwortet und grundsätzlich mitträgt, ebenso. Seltsam finden aber viele, dass das Problem nach Jahren des Nichtstuns plötzlich in die ersten Ränge der politischen Agenda rückt. Den Bürgern wird suggeriert, dass sich die Lage massiv verschlimmert hat. Stimmt das?
 
BKA-Statistik falsch interpretiert
 
Nach den Daten der britischen Internet Watch Foundation stieg zwar die Anzahl der Kinderpornografie-Hotline-Meldungen, aber kaum die Menge tatsächlich strafbarer Inhalte im Web. Ministerin von der Leyen nennt stets dieselben angeblichen Fakten, um die Dringlichkeit ihres Vorhabens zu belegen. Danach habe das BKA bei der Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent festgestellt. Diese Information klingt brisant, doch beruht sie vornehmlich auf einer falschen Interpretation der BKA-Statistik durch das Bundesfamilienministerium.
 
Zwar registrierte das BKA von 2006 auf 2007 bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet tatsächlich einen Fallzahlenzuwachs von 111 Prozent (von 2936 auf 6206 Fälle). Dabei geht es aber lediglich um die Menge der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht etwa wie dargestellt um Verurteilungen.
 
“Himmel“-Fälle
 
Auf Nachfrage bestätigte uns das BKA, dass in die registrierte Steigerung die bis dato größte Ermittlungsaktion „Operation Himmel“ teilweise einfloss, bei der just Ende 2007 12 000 Verfahren wegen des Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Nach c't-Recherchen sind aber hochgerechnet mindestens die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt worden, weil der Verdacht fallen gelassen wurde. So hat die Staatsanwaltschaft Köln alle diesbezüglichen Verfahren eingestellt, die Staatsanwaltschaft Berlin hat bisher 400 von 500 “Himmel“-Fälle wegen mangelnder Verdachtsmomente nicht weiter verfolgt. Dennoch trägt ein Teil dieser im Sande verlaufenen Verfahren zu der angeblichen Steigerung des Kinderpornobesitzes um 111 Prozent bei. Eine BKA-Sprecherin sagte c't dazu lapidar: „Wie unsere Zahlen im politischen Raum genutzt werden, entzieht sich unserem Einfluss.“
 
Das Ministerium bleibt bei seiner Interpretation der Steigerungsrate. Es handele sich um „nicht zu widerlegende Fakten“, ließ uns Pressesprecher Jens Flosdorff wissen. Dass Ermittlungen wieder eingestellt wurden, belege zwar nicht zwangsläufig, „dass die Taten nicht begangen worden sind, allerdings auch nicht das Gegenteil“. Es sei, fügte er hinzu, nicht auszuschließen, „dass die Zahlen der Polizeikriminalstatistik auch durch verbesserte Ermittlungsmethoden oder ein verändertes Anzeigeverhalten in der Bevölkerung beeinflusst“ würden. Im Klartext: Das Ministerium zieht als Hauptargument „unwiderlegbare Fakten“ heran, die niemand belegen kann.
 
Versiegender Geldfluss?
 
Nach Argumentation von der Leyens treffen Internet-Sperren „die Anbieter empfindlich, weil weniger Geld eingeht“. Wir fragten nach Belegen für diese These. Das Familienministerium verwies auf die Aussage eines Experten von jugendschutz.net. Dieser habe in der Anhörung des Unterausschusses Neue Medien am 12. Februar 2009 geschätzt, „dass wir bis zu 70 oder 80 Prozent der potenziellen Täter durch die Stoppmeldung abhalten können“. Die Zugangserschwerung werde folglich potenzielle Täter treffen „und sich demzufolge auch finanziell auf die Anbieter kinderpornografischer Inhalte auswirken“, gab sich Sprecher Flosdorff überzeugt.
 

c't - Magazin für 
Computertechnik 
- Ausgabe 9/2009
Ein spezialisierter Ermittler des Landeskriminalamts Niedersachsen schilderte uns die Szene so: Die Erzeuger harter Kinderpornografie beliefern ihre zahlenden Kunden in der Regel über den Postweg. Das Internet dient zwar zur Kommunikation, nicht aber als Transportmedium. Das Material sickert erst später ins Internet durch, etwa wenn die Kunden untereinander tauschen. Dann tauchen die Dateien zumeist im Usenet oder in Tauschbörsen auf. Für kommerziellen Handel über Webserver fielen ihm aus seiner langjährigen Berufspraxis nur zwei Beispiele ein.
 
Gibt es überhaupt eine Kinderpornoindustrie?
 
Rechtsanwalt Udo Vetter hat häufig Personen vertreten, bei denen die Polizei Kinderpornografie gefunden hat. Er betont: „Alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.“ Dafür bezahlt habe aber kein einziger. Der Rechtsanwalt bezweifelt sogar, dass es überhaupt eine Kinderpornoindustrie gibt. Nach seiner Schätzung handelt es sich bei 98 Prozent um Bilder und Filme, die schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten in Umlauf sind. Bei neuem Material weise vieles darauf hin, dass es sich um Missbrauch im privaten Umfeld handle, beispielsweise wiederholten sich die Kulissen nicht und die Qualität entspreche dem Niveau von Hobbyfilmern.
 
Der spezialisierte Kriminalbeamte stößt hingegen gelegentlich auf neues, professionell erstelltes Material. In der Masse der Fälle, die ihm vorliegen, erwiesen sich die Beschuldigten jedoch als „Jäger und Sammler“, die altes Material angehäuft haben. Auch diese Gruppe der Pädokriminellen bedient sich nicht im Web, sondern in den anderen genannten Diensten. Es bleibt also unklar, wo sich der „Sumpf“ befindet, der durch Web-Sperren finanziell ausgetrocknet werden soll.
 
Die Jugendschützerin und Medienwissenschaftlerin Dr. Korinna Kuhnen analysiert in ihrem Buch „Kinderpornografie und Internet“ sehr sachlich dieses kriminelle Phänomen. Ihrer Beobachtung zufolge exponiert sich die kommerzielle Kinderpornoszene nicht im Web, sondern entzieht sich der Verfolgung durch zunehmende Abschottung. Von offener Präsenz des einschlägigen Materials für Außenstehende könne längst keine Rede mehr sein. Nur bei „klarer Intention dürfte es für die Täter möglich sein, fündig zu werden.“
 
Verflixte Technik
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es unsinnig, ausgerechnet das öffentliche Web ins Visier zu nehmen. Allerdings lassen sich Sperren hier recht einfach installieren, etwa durch DNS Poisoning. Das Domain Name System (DNS) übersetzt Servernamen wie porno.domain.xx in die zugehörigen IP-Adressen, die der Browser benötigt, um Seiten abzurufen. Da jeder Provider eigene DNS-Server betreibt, kann er diese so manipulieren, dass sie für zu sperrende Server falsche IP-Adressen liefern, über die der Browser eine Seite mit Hinweisen zur Sperrung lädt.
 
Das ist jener Mechanismus, den der eingangs zitierte Techniker als Sperre für Fritzchen Doof bezeichnet hatte. Um sie zu umgehen, muss man nur im Browser die IP-Adresse eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen DNS-Server eintragen. Wie das geht, zeigt ein Video, das derzeit im Netz kursiert – es ist gerade mal 27 Sekunden lang.
 
Die DNS-Sperre ist gar nicht so einfach zu setzen. Denn zu einer IP-Adresse gibt es oft verschiedene Namen, im einfachsten Fall domain.xx und www.domain.xx, oft aber sogar unterschiedliche Domains. Andererseits verbieten sich Sperren wie domain.xx, die alle Server und Subdomains einschließen. Denn damit erwischt man auch saubere Seiten. Wenn es sich beispielsweise um die Domain handelt, unter der ein großer DSL-Provider seinen Kunden eine Homepage anbietet, können mit der Sperre einer Seite tausend andere verschwinden, die nichts mit Kinderpornografie zu tunhaben.
 
Haufenweise saubere Seiten würden gesperrt
 
Die andere Möglichkeit wäre, den Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers zu sperren. Das könnte man durch Packet Dropping in den Routern bewirken, die dann Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterleiten. So einfach wie durch den Wechsel des DNS-Servers ließe sich diese Sperre nicht umgehen. Da jedoch unter einer IP-Adresse oft sehr viele Websites erreichbar sind (Shared Webhosting), würden unweigerlich haufenweise saubere Seiten gesperrt.
 
Eine Sperre, die sich nur auf kinderpornografische Inhalte bezieht, müsste diese anhand ihrer URL identifizieren. Dies könnte ein Zwangsproxy erledigen, der die URL von jedem Bild und jedem Video während des Ladens mit der Liste abgleicht. Dies mit ausreichender Performance für jeden DSL-Zugang und möglichst ausfallsicher, also redundant, umzusetzen, würde einen gigantischen Hardware-Aufwand bedeuten.
 
Deshalb setzt British Telecom bereits seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens CleanFeed ein. Es gleicht im ersten Schritt die IP-Adressen ab und leitet die Treffer auf einen Proxy um, der dann die URLs auswertet und Kinderporno-Dateien sperrt. Allerdings ist auch dieses System nicht perfekt: Es lässt sich etwa durch VPN-Tunnel, Anonymisierungsdienste oder Rewebber austricksen.
 
Unbewiesene Behauptungen von der Leyens
 
Auf die löchrige DNS-Sperre setzen skandinavische Länder wie Finnland, Schweden und Dänemark, die von den deutschen Sperrbefürwortern gerne als funktionierende Beispiele herangezogen werden. In Schweden etwa würden täglich durchschnittlich 50 000 Klicks auf Kinderporno-Seiten verhindert, behauptet Familienministerin von der Leyen oft.
 
Das bringt Michael Rotert, den Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), auf die Palme. Auch diese Aussagen seien völlig unbewiesen in den Raum gestellt: „Es gibt keinerlei statistisches Material, das besagt, welcher Art diese Klicks sind. Das war eine unserer Forderungen, dass das untersucht wird, wenn man hier eine gesetzliche Regelung schafft.“ Man müsse sich die Frage stellen, welche Qualität diese Klicks auf Kinderpornografie hätten. „Der größte Teil dieser Klicks, die dort gezählt werden, sind die vielen Suchmaschinen“, hält Rotert – ebenfalls unbewiesen – dagegen.
 
Fakt ist: Es gibt keine belastbaren Zahlen zur Erfolgsquote aus den skandinavischen Ländern. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus.
 
Aus den Augen …
 
In den letzten Monaten sind mehrere Sperrlisten aus verschiedenen Ländern im Internet aufgetaucht. Die Echtheit der Listen wurde bislang von keiner Seite bestritten, höchstens die Aktualität. Analysen von Bürgerrechtlern ergaben, dass sich sowohl auf der dänischen als auch auf der finnischen URL-Liste mehrheitlich Adressen befanden, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.
 
Untersucht man, wo die gesperrten Seiten gehostet werden, ergibt sich ein erstaunliches Bild: Auf der finnischen Sperrliste etwa sind größtenteils in den USA gehostete Inhalte geführt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Von c't befragte Ermittlungsbeamte betonten, dass gerade in diesen Ländern das Stilllegen von Kinderpornografie-Sites besonders schnell und einfach funktioniert. In den USA dauert es bei stichhaltigem Verdacht ein bis drei Tage, bis das Angebot vom Netz ist.
 
Aufschlussreiches Experiment von Carechild
 
Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz aufgetauchten dänischen Sperrliste. 17 der Seiten waren in den USA gehostet, jeweils eine in den Niederlanden, Südkorea und England. Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte. Das Ergebnis: acht US-amerikanische Provider haben die Domains innerhalb der ersten drei Stunden nach Versand der Mitteilung abgeschaltet. Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar, bei drei Websites teilte der jeweilige Provider laut Carechild glaubhaft mit, dass die Inhalte nach augenscheinlicher Prüfung keine Gesetze verletzen oder der Betreiber für die abgebildeten Personen entsprechende Altersnachweise vorlegen konnte.
 
Geht man davon aus, dass die Inhalte zuvor längere Zeit auf der Sperrliste standen, führt dieses Experiment die Argumentation des Familienministeriums ad absurdum: Die dänischen Strafverfolgungsbehörden setzten anscheinend illegale Inhalte lieber auf eine Sperrliste, als sich darum zu bemühen, sie aus dem Netz zu verbannen. So sind die Inhalte für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser und länger.
 
Zypries: BKA überschreitet Kompetenzen
 
Nachdem ein Arbeitsentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie vorliegt, sollte man meinen, von der Leyen habe ihr Ziel erreicht. Doch sie kämpft weiterhin energisch und gegen den Widerstand der Justizministerin für ihre Idee eines Vertrags von Providern mit dem BKA. Nach Meinung von Justizministerin Brigitte Zypries würde das BKA mit Sperranordnungen seine Kompetenzen überschreiten. Daher sei zunächst eine Änderung des BKA-Gesetzes notwendig.
 
Darüber hinaus hält die Justizministerin aber auch den Eingriff in die Grundrechte, den die Sperrung von Websites darstellt, für problematisch: „Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen“, gab Zypries zu bedenken. Das Problem lasse sich nur durch ein neues Gesetz lösen.
 
Ihre Kollegin von der Leyen sorgt sich offenbar weniger um die Verfassung und will die Provider unabhängig von der Gesetzgebung zwingen, den Vertrag mit dem BKA zu unterzeichnen. Dabei nennt sie Provider, die sich sträuben, namentlich und droht, man werde diese im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz zwingen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“. Damit stellt sie die Wahrheit auf den Kopf, denn von Zwang kann keine Rede sein – diese Provider fordern vielmehr eine gesetzliche Regelung. Die Reaktionen aus den Provider-Verbänden lassen aber annehmen, dass aufgrund des rufschädigenden Drucks aus dem Familienministerium zumindest die Mehrzahl der Mitglieder den Vertrag trotz aller juristischen Bedenken auch ohne vorherige Gesetzesänderungen unterzeichnen wird.
 
„Möglichst grundrechtsschonend“
 
Vertrag und Gesetzentwurf sehen DNS-Sperren, also die schwächste aller technischen Lösungen vor. Der Gesetzentwurf spricht zwar von geeigneten und zumutbaren technischen Maßnahmen, aber in der Begründung heißt es, diese „technologieneutrale Ausgestaltung“ gehe davon aus, dass „möglichst grundrechtsschonend“ die DNS-Sperre eingesetzt werde. Im Vertrag steht, dass das BKA eine Liste mit vollqualifizierten Domainnamen (VDN) an die Provider liefert, und weiter: „Die Sperrmaßnahmen erfolgen mindestens auf Ebene des VDN.“
 
Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings zwischen den beiden Ansätzen: Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes soll die Sperrliste Webseiten enthalten, die Kinderpornografie anbieten und in Drittländern außerhalb der EU liegen. Das würde zumindest verhindern, dass in Europa Kinderporno-Seiten gesperrt statt entfernt werden.
 
Außerdem schreibt der Gesetzentwurf vor, dass das BKA Unterlagen vorhalten muss, die beweisen, dass gelistete Seiten zum Zeitpunkt der Sperrung Kinderpornografie enthalten haben. Leider fehlt aber ein entscheidender Punkt, nämlich dass diese Unterlagen zeitnah einem Richter zur Prüfung vorgelegt werden, der entscheidet, ob es bei der Sperrung bleibt oder ob sie aufgehoben wird. Und selbst dann wäre noch fraglich, inwieweit sich eine geheime Sperrliste mit dem Prinzip unseres Rechtsstaates verträgt.
 
Woran offenbar niemand gedacht hat, ist die Behandlung einmal gesperrter Seiten. Das BKA wird nicht verpflichtet, in der Folge zu prüfen, ob die Begründung für eine Sperre weiterhin besteht. Es sind auch keine Verfahren vorgesehen, über die Betreiber betroffener Seiten informiert werden oder aktiv werden können. Wie soll sich jemand verhalten, auf dessen Server etwa Hacker Kinderpornografie abgelegt haben oder dessen Website aufgrund von Verlinkungen über mehrere Ecken gesperrt wurde? Das Prinzip scheint zu lauten: einmal Kinderporno, immer Kinderporno.
 
Fazit
 
Es erstaunt, dass Ministerin von der Leyen kompromisslos an ihren Plänen festhält und Bedenken von Experten beiseite wischt, ohne darauf sachlich zu antworten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein. Solche Aussagen hält die Ministerin für „unterirdisch“. Die Gesellschaft für Informatik (GI), also die größte Ansammlung von Fachkompetenz im deutschsprachigen Raum, plädierte Anfang April fast schon verzweifelt für eine effektivere Strafverfolgung. Die geplanten Sperrungen dagegen seien wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich.
 
Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.
 
Die Beispiele aus Skandinavien zeigen, dass die Sperren schädlich sein können: Wenn nämlich Server zwar auf der Liste landen, sich aber niemand die Mühe macht, sie vom Netz zu nehmen. Mit „aus den Augen, aus dem Sinn“ ist den Kindern nicht geholfen. Ebenso wenig kann es die Ministerin ernst mit der Behauptung meinen, Zufallsfinder, die im Web über Kinderpornos stolpern, würden „angefixt“. Schließlich geht es hier um eine sexuelle Veranlagung und nicht um Drogenkonsum.
 
Was steckt dahinter?
 
Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann. Die viel gelobten skandinavischen Länder zeigen bereits die Richtung: In Schweden versuchte die Polizei 2007 auf Lobbydruck hin, Adressen der Tauschbörsen-Suchmaschine Pirate Bay auf die Kinderporno-Sperrliste zu heben. Ähnliches ereignete sich 2008 in Dänemark.
 
Und in Deutschland stehen die Interessensgruppen bereits in den Startlöchern. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.
 
Perfektes Zensurwerkzeug
 
Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug. (PK)
 
Dieser Beitrag erschien zuerst in c't - Magazin für Computertechnik - Ausgabe 9/2009

Hierzu auch der NRhZ-Artikel über die Wikileaks-Sperre vom 13. April in Ausgabe 193

Online-Flyer Nr. 194  vom 22.04.2009



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