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Krieg und Frieden
Absurdes Hammer-Urteil gegen EU-Parlamentarier Tobias Pflüger
Repression gegen Antikriegsaktivisten
Von Christian Heinrici
Demo gegen Münchner Sicherheitskonferenz 2005 | Quelle: Indymedia
Drei Polizeibeamte werfen Tobias Pflüger vor, es sei während der Proteste zur Münchner Sicherheitskonferenz 2005 ihnen gegenüber zu Beleidigungen gekommen. Bei der Demonstration hatten sie den Europaabgeordneten daran gehindert, Zugang zu einem Festgenommenen zu bekommen, den sie mit äußerster Brutalität „in Gewahrsam“ genommen hatten. Man weigerte sich, den Festnahmevorgang transparent zu machen.
Auf der anderen Seite standen „die Beamten“ | Quelle: Indymedia
Und weil Pflüger angekündigt hatte, die Polizisten wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, sahen sich diese wiederum veranlasst – sozusagen vorbeugend – den Friedensaktivisten anzuzeigen, schließt die Informationsstelle Militarisierung (IMi). Dabei seien angeblich die Worte „Arschloch“ und „Arschkopf“ gefallen – was aber laut Pflüger frei erfunden ist, denn den etwas kuriosen Begriff „Arschkopf“ kannte er beispielsweise bis dato noch gar nicht.
In der Tat ist die Seriosität der Aussagen der drei Beamten äußerst fragwürdig: „Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab.“, kritisierte die IMi, und auch Pflügers Anwältin Angelika Lex fand sowohl die Widersprüche als auch die Absprachen in den Aussagen der drei Beamten offenkundig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich laut unserer Informationen ferner, dass die übergeordneten Behörden, in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf, dem Beamten Michaelis bei der Erstellung der Anzeige behilflich gewesen waren.
Justitia ist bekanntlich blind – aber so blind?!
(im Hintergrund Tobias Pflüger)
Graphik: Christian Heinrici
Doch weder Staatsanwaltschaft noch die Richterin Birkhofer-Hoffmann zogen die Möglichkeit unlauterer Beweggründe der beamteten Zeugen in Betracht. So lag es während des Verfahrens bei dem Friedensaktivisten, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften: Eine sowohl ungewöhnliche als auch unmögliche Umkehr der Beweislast.
Zu Anfang des Verfahrens hatte man Pflüger außerdem „Verweigerung der Ausweisung als Europaparlamentarier“ und „Körperverletzung“ vorgeworfen, Beschuldigungen die allesamt im Laufe der „Ermittlungen“ nicht aufrecht erhalten werden konnten. Das EU-Parlament hatte zwischenzeitlich gerade deswegen sogar die Immunität des LINKE-Abgeordneten aufgehoben. Doch die Uhren zwischen Brüssel und Bayern schlugen nicht im Takt: Nach nochmaliger Prüfung des Vorwurfs, musste die Anklage wegen Körperverletzung fallengelassen werden, die Entscheidung darüber wurde jedoch erst nach Aufhebung von Pflügers Immunität bekannt gegeben. Ein weiteres Zwischenspiel also, das die politische Dimension des Falls zeigt.
Und so wie die sogenannte Sicherheitskonferenz in München und die Proteste dagegen gehören auch die Anklagen gegen Tobias Pflüger fast schon zur bayrischen Traditionspflege – allerdings nicht zu ruhmreicher: 1999 war dem Antimilitaristen vorgeworfen worden, er habe zur „Fahnenflucht“ aufgerufen – ein Tübinger Gericht sprach ihn frei. Ein weiteres Verfahren aus dem Jahre 2003 wurde eingestellt, und für ihr brutales Vorgehen bei einer Verhaftung im Jahre 2004 musste sich die Polizei im Nachhinein bei dem EU-Parlamentarier entschuldigen.
Münchner Sicherheitskonferenz 2005: Struck und Rumsfeld verbreiten gute Laune (auch im Irak und am „Hindukush“) | Foto: Sebastian Zwez
Doch leider ist der Fall „Pflüger 2009“ nur einer von vielen, die zeigen, wie Meinungs-, Bürger- und Versammlungsfreiheiten in Deutschland und der EU immer weiter ausgehöhlt werden. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz massiv einzuschränken, die Rufe und Versuche, sich mit Hilfe des Militärs „gegen die Bürger und Wähler“ zu schützen, wie beim G8-Treffen in Rostock, sowie die nur wenig subtileren „Heimatschutz“-Methoden á la Schäuble, sind nur einige Exempel dieser bedauernswerten Entwicklung.
Auch anlässlich der Proteste gegen den 60. Geburtstag der NATO in Straßburg, Kehl und Baden-Baden Anfang April, kündigen sich staatliche Repressalien und Stigmatisierungen bereits mehr als deutlich an. Offensichtlich fürchten sich die Verwalter der Macht. (CH)
Online-Flyer Nr. 188 vom 11.03.2009
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Krieg und Frieden
Absurdes Hammer-Urteil gegen EU-Parlamentarier Tobias Pflüger
Repression gegen Antikriegsaktivisten
Von Christian Heinrici
Demo gegen Münchner Sicherheitskonferenz 2005 | Quelle: Indymedia
Drei Polizeibeamte werfen Tobias Pflüger vor, es sei während der Proteste zur Münchner Sicherheitskonferenz 2005 ihnen gegenüber zu Beleidigungen gekommen. Bei der Demonstration hatten sie den Europaabgeordneten daran gehindert, Zugang zu einem Festgenommenen zu bekommen, den sie mit äußerster Brutalität „in Gewahrsam“ genommen hatten. Man weigerte sich, den Festnahmevorgang transparent zu machen.
Auf der anderen Seite standen „die Beamten“ | Quelle: Indymedia
Und weil Pflüger angekündigt hatte, die Polizisten wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, sahen sich diese wiederum veranlasst – sozusagen vorbeugend – den Friedensaktivisten anzuzeigen, schließt die Informationsstelle Militarisierung (IMi). Dabei seien angeblich die Worte „Arschloch“ und „Arschkopf“ gefallen – was aber laut Pflüger frei erfunden ist, denn den etwas kuriosen Begriff „Arschkopf“ kannte er beispielsweise bis dato noch gar nicht.
In der Tat ist die Seriosität der Aussagen der drei Beamten äußerst fragwürdig: „Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab.“, kritisierte die IMi, und auch Pflügers Anwältin Angelika Lex fand sowohl die Widersprüche als auch die Absprachen in den Aussagen der drei Beamten offenkundig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich laut unserer Informationen ferner, dass die übergeordneten Behörden, in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf, dem Beamten Michaelis bei der Erstellung der Anzeige behilflich gewesen waren.
Justitia ist bekanntlich blind – aber so blind?!
(im Hintergrund Tobias Pflüger)
Graphik: Christian Heinrici
Zu Anfang des Verfahrens hatte man Pflüger außerdem „Verweigerung der Ausweisung als Europaparlamentarier“ und „Körperverletzung“ vorgeworfen, Beschuldigungen die allesamt im Laufe der „Ermittlungen“ nicht aufrecht erhalten werden konnten. Das EU-Parlament hatte zwischenzeitlich gerade deswegen sogar die Immunität des LINKE-Abgeordneten aufgehoben. Doch die Uhren zwischen Brüssel und Bayern schlugen nicht im Takt: Nach nochmaliger Prüfung des Vorwurfs, musste die Anklage wegen Körperverletzung fallengelassen werden, die Entscheidung darüber wurde jedoch erst nach Aufhebung von Pflügers Immunität bekannt gegeben. Ein weiteres Zwischenspiel also, das die politische Dimension des Falls zeigt.
Und so wie die sogenannte Sicherheitskonferenz in München und die Proteste dagegen gehören auch die Anklagen gegen Tobias Pflüger fast schon zur bayrischen Traditionspflege – allerdings nicht zu ruhmreicher: 1999 war dem Antimilitaristen vorgeworfen worden, er habe zur „Fahnenflucht“ aufgerufen – ein Tübinger Gericht sprach ihn frei. Ein weiteres Verfahren aus dem Jahre 2003 wurde eingestellt, und für ihr brutales Vorgehen bei einer Verhaftung im Jahre 2004 musste sich die Polizei im Nachhinein bei dem EU-Parlamentarier entschuldigen.
Münchner Sicherheitskonferenz 2005: Struck und Rumsfeld verbreiten gute Laune (auch im Irak und am „Hindukush“) | Foto: Sebastian Zwez
Doch leider ist der Fall „Pflüger 2009“ nur einer von vielen, die zeigen, wie Meinungs-, Bürger- und Versammlungsfreiheiten in Deutschland und der EU immer weiter ausgehöhlt werden. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz massiv einzuschränken, die Rufe und Versuche, sich mit Hilfe des Militärs „gegen die Bürger und Wähler“ zu schützen, wie beim G8-Treffen in Rostock, sowie die nur wenig subtileren „Heimatschutz“-Methoden á la Schäuble, sind nur einige Exempel dieser bedauernswerten Entwicklung.
Auch anlässlich der Proteste gegen den 60. Geburtstag der NATO in Straßburg, Kehl und Baden-Baden Anfang April, kündigen sich staatliche Repressalien und Stigmatisierungen bereits mehr als deutlich an. Offensichtlich fürchten sich die Verwalter der Macht. (CH)
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