NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

Fenster schließen

Inland
Jürgen Grässlin: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!“
Ermittlungen gegen Daimler-Chef Zetsche eingestellt
Von Peter Kleinert

„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!“ kommentiert Daimlerkritiker und Buchautor Jürgen Grässlin die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vom 26. Februar, das von ihm angestrengte Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandschef des Daimler-Konzerns, Dieter Zetsche, wegen einer Falschaussage vor Gericht im Zusammenhang mit “Graumarktgeschäften“ einzustellen. Gegen den früheren Mercedes-Inlandsvertriebschef Jürgen Fahr und drei weitere Beteiligte wird im gleichen Zusammenhang nämlich weiter wegen Meineids ermittelt.

Vorerst mal keine Anklage – 
Daimler-Chef Zetsche
Quelle: www.daimlerchrysler.com
In einem Interview mit der NRhZ (s. Ausgabe 76 vom 26.12.2006) hatte Jürgen Grässlin mitgeteilt, dass er über seinen Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer am 18. Dezember bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den früheren Daimler-Vertriebsvorstand und heutigen Daimler-Chef Dr. Dieter Zetsche sowie vier weitere Konzernmitarbeiter und -Händler erstattet habe. Die vier anderen Herren sind der frühere Mercedes-Vertriebschef Dr. Jürgen Fahr, der Mannheimer Mercedes-Gebietsleiter Achim Kowalski, der Leiter des Mercedes-Autohauses Heinrich Gramling in Mosbach und dessen Pkw-Verkaufsleiter Rainer Körner. Sie alle hätten – wie sein Anwalt der Staatsanwaltschaft durch Unterlagen belegte – in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Stuttgart im Jahr 2002 als Zeugen gegen den Neudenauer Spediteur Gerhard Schweinle und dessen Mitarbeiter Kai-Uwe Teich falsche Aussagen gemacht. Zetsche durfte als Vorstandsmitglied nicht vereidigt werden, gegen ihn wurde deshalb “nur“ wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt.
 
Illegale “Graumarktgeschäfte“
 
In dem Gerichtsverfahren gegen Schweinle und Teich ging es um “Graumarktgeschäfte“, bei denen Autounternehmen großzügige Rabatte geben, um auf dem deutschen Markt schlecht verkäufliche Fahrzeuge über freie Händler in den internationalen Markt zu bringen, was eigentlich EU-weit rechtlich erlaubt ist. Als einziger Autokonzern hatte der Daimler-Konzern bei der EU eine Ausnahmeregelung erwirkt, nach der ausschließlich Mercedes-Niederlassungen und -Händler Mercedes-Fahrzeuge vertreiben dürfen, nicht aber freie Händler. Grässlin: „Das so genannte ‚selektive Vertriebssystem’ nützt dem Unternehmen, verpflichtet es aber zugleich gegenüber der Europäischen Union, die vereinbarte Ausnahmeregelung auch definitiv einzuhalten.“ Tatsächlich aber hätten Daimler-Benz und ab 1998 DaimlerChrysler „die selbst gewünschte EU-Ausnahmeregelung umgangen und über Jahre hinweg in gewaltigem Umfang Graumarktgeschäfte betrieben“. Zetsche hatte aber – so Grässlins Vorwurf in der Anzeige – damals vor Gericht in dem Verfahren gegen Schweinle und Teich ebenso wie seine vier Mitarbeiter bestritten, dass der Konzern während seiner Zeit als Vertriebsvorstand in den Jahren 1995 bis 1998 solche Geschäfte systematisch gefördert und toleriert habe. Die beiden Angeklagten wurden denn auch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.  .
 
Kein hinreichender Tatverdacht?
 
Nach gut zwei Jahren Ermittlungen entschied nun die Staatsanwaltschaft, es habe sich gegen Daimler-Chef Zetsche „kein hinreichender Tatverdacht einer vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage ergeben, der eine Anklageerhebung rechtfertigen könnte“. Laut Stuttgarter Nachrichten vom 27. Februar behauptete die Sprecherin der Behörde: „Anhand unserer Unterlagen können wir nicht nachweisen, dass Herr Zetsche positiv Kenntnis hatte von den entsprechenden Aktivitäten oder sie billigend in Kauf genommen hat."
 
Angst vor eigener Courage
 
Merkwürdigerweise bestätigte die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsbegründung gleichzeitig, dass es bei Daimler „umfangreiche gesteuerte Graumarktgeschäfte" in der Ära des damaligen Vertriebsvorstands Zetsche gegeben habe – also genau den Vorwurf von Jürgen Grässlin, dem der Konzern jahrelang widersprochen hatte. Sein Rechtsanwalt Holger Rothbauer wirft ihr deshalb nun „Angst vor eigener Courage“ vor und kündigt im Namen des Sprechers der Kritischen Daimler-AktionärInnen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens an. Begründung: Zetsches Behauptung, als verantwortlicher Vertriebsvorstand habe er von alledem nichts gewusst, sei unhaltbar, denn: „Herr Zetsche wurde damals von Jürgen Fahr, dem Pkw-Vertriebschef Deutschland, schriftlich über Graumarktgeschäfte unterrichtet. Ein entsprechendes Schreiben liegt uns vor. Herr Fahr hat seine Aussage wiederholt öffentlich geäußert.“ Zudem habe der “Graumarktbeauftragte“ Peter Christ nachweisbar alljährlich den Daimler-Vorstand, darunter Zetsche, durch “Graumarktberichte“ informiert. Und schließlich habe Zetsche dem später verurteilten Spediteur Gerhard Schweinle, der als Daimler-Graumarkthändler genutzt worden sei, persönlich den Zugang zu acht Luxuslimousinen vom Typ CL500 und CL600 aus dem Vorstandskontingent verschafft. Rothbauer: „Dieser einmalige Vorgang ermöglichte Schweinle den Verkauf von ‚Ladenhütern’ im Paket mit den Luxusfahrzeugen ins Ausland.“
 
Alle wussten es, nur der Chef nicht
 
„Hieße der Angezeigte nicht Zetsche und wäre er nicht Vorsitzender der Daimler AG, dann wäre es ihm ergangen wie jedem anderen Bürger, der sich in einem Strafermittlungsverfahren einer derart dichten Indizienkette ausgesetzt sieht: Dann wäre ein Strafbefehl ergangen oder Anklage erhoben worden“, meint der Tübinger Rechtsanwalt. Er sieht im Vorgehen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft – nach dem Motto „Alle wussten es, nur der Chef wusste nichts, deswegen ist er ja Chef“ – eine verfehlte juristische Auslegung der Verantwortlichkeit von Zetsche.

Ob die beiden nach dessen uneidlicher Zeugenaussage und den eidlichen der vier anderen Daimler-Herren offenbar aufgrund von Fehlurteilen ins Gefängnis gesteckten Spediteure irgendwann doch noch nachträglich freigesprochen und dann eine Haftentschädigung erhalten werden, scheint die überwiegende Mehrheit der anzeigenabhängigen Medien jedenfalls nicht zu interessieren. Die berichteten – wie z.B. der Kölner Stadt-Anzeiger – am 27. Februar lieber darüber, dass „der Gewinneinbruch beim Autobauer Daimler…auch direkte Auswirkungen auf die Jahresverdienste von Konzernchef Dieter Zetsche und seiner Vorstandskollegen“ habe: „Für 2008 halbierte sich die Vergütung Zetsches auf gut fünf Millionen Euro.“ Hatten die Stuttgarter Staatsanwälte vielleicht nur Mitleid mit dem armen Mann? (PK)

Online-Flyer Nr. 187  vom 04.03.2009



Startseite           nach oben