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Arbeit und Soziales
Hartz-IV-Regelsatz bei Schulkindern viel zu niedrig
Beihilfen jetzt beantragen!
Von Erwin Denzler
Wenn Familien Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt kein Geld für die Schule übrig: ob Lernmittel oder Mittagsverpflegung, Fahrtkosten oder Tagesexkursionen – im Regelsatz für Kinder ist dafür fast nichts vorgesehen. Er beträgt bis 13 Jahre 211 Euro, ab 14 Jahre 281 Euro, das Kindergeld wird darauf angerechnet. In diesen Sätzen sind etwa 1,60 Euro im Monat für Schreibwaren enthalten, weniger als bei Erwachsenen.
Bedarf für einen Monat?
Foto: Hofschlaeger/Pixelio
Das hat inzwischen sogar der Deutsche Bundesrat, die gemeinsame Vertretung der 16 Landesregierungen, erkannt. Mit einem einstimmigen Beschluss vom 23. Mai 2008 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis zum Jahresende die Leistungen für Kinder zu überprüfen und dabei insbesondere auch die Kosten für Lernmittel und Mittagessen in der Schule zu berücksichtigen. Politiker aller Parteien, von der CDU/CSU über die SPD bis zur LINKEN, stimmten dieser Entschließung zu.
Schüler und Eltern können aber nicht so lange warten. Der Beginn des neuen Schuljahres bringt wieder neue Ausgaben für Arbeitshefte, Schreibwaren und andere Schulsachen mit sich. Nur einzelne Kommunen zahlen freiwillig pauschale Beihilfen.
Die Landessozialgerichte in Niedersachsen-Bremen und Nordrhein-Westfalen fanden schon unter der jetzt geltenden Rechtslage Wege, wie das Recht auf Bildung auch für Kinder aus armen Familien bezahlbar bleibt. Nicht ganz sicher sind sich allerdings auch die Gerichte, ob die Leistungen für den Schulbedarf von der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder vom Sozialamt zu bezahlen sind. Eltern müssen nun rechtzeitig handeln. Nur bevor die Ausgaben für den Schuljahresanfang getätigt werden, kann man noch einen Antrag stellen.
Der Wuppertaler Verein Tacheles veröffentlichte nun einen Musterantrag, mit dem Eltern alle notwendigen Ausgaben rechtzeitig geltend machen können. Ob solche Anträge erfolgreich sein werden, wird sich wohl erst 2009 herausstellen, wenn das Bundessozialgericht die Kinderregelsätze überprüft. Auch positive Urteile werden dann nur für die Zukunft gelten, wenn man nicht jetzt schon Anträge gestellt hat. (HDH)
Online-Flyer Nr. 153 vom 02.07.2008
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Von Erwin Denzler
Wenn Familien Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt kein Geld für die Schule übrig: ob Lernmittel oder Mittagsverpflegung, Fahrtkosten oder Tagesexkursionen – im Regelsatz für Kinder ist dafür fast nichts vorgesehen. Er beträgt bis 13 Jahre 211 Euro, ab 14 Jahre 281 Euro, das Kindergeld wird darauf angerechnet. In diesen Sätzen sind etwa 1,60 Euro im Monat für Schreibwaren enthalten, weniger als bei Erwachsenen.
Bedarf für einen Monat?
Foto: Hofschlaeger/Pixelio
Schüler und Eltern können aber nicht so lange warten. Der Beginn des neuen Schuljahres bringt wieder neue Ausgaben für Arbeitshefte, Schreibwaren und andere Schulsachen mit sich. Nur einzelne Kommunen zahlen freiwillig pauschale Beihilfen.
Die Landessozialgerichte in Niedersachsen-Bremen und Nordrhein-Westfalen fanden schon unter der jetzt geltenden Rechtslage Wege, wie das Recht auf Bildung auch für Kinder aus armen Familien bezahlbar bleibt. Nicht ganz sicher sind sich allerdings auch die Gerichte, ob die Leistungen für den Schulbedarf von der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder vom Sozialamt zu bezahlen sind. Eltern müssen nun rechtzeitig handeln. Nur bevor die Ausgaben für den Schuljahresanfang getätigt werden, kann man noch einen Antrag stellen.
Der Wuppertaler Verein Tacheles veröffentlichte nun einen Musterantrag, mit dem Eltern alle notwendigen Ausgaben rechtzeitig geltend machen können. Ob solche Anträge erfolgreich sein werden, wird sich wohl erst 2009 herausstellen, wenn das Bundessozialgericht die Kinderregelsätze überprüft. Auch positive Urteile werden dann nur für die Zukunft gelten, wenn man nicht jetzt schon Anträge gestellt hat. (HDH)
Online-Flyer Nr. 153 vom 02.07.2008
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